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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 30.10.1918
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1918-10-30
- Erscheinungsdatum
- 30.10.1918
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
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- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19181030
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
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254, 30. Oktober 1918. Redaktioneller Teil. Mohr's Sortiment, Ernst, (G. Koester), Heidelberg, hat Postscheckkonto Karlsruhe 15 721. sDir.s *M üllcr, Michael, Verlag, München, Ansbacherstr. 5. Fernsprecher 26118. Bankkonto: Bayrische Vereinsbank Mün chen. Postscheckkonto 9565. Verkehrt nnr direkt. sDir.s *Muth, Gustav, Magdeburg, Jakobstr. 6. Bnchh. n. Antiq. Seit Okt. 1918. Gegr. 1./1II. 1008. Leipziger Komm.: Grosso- n. Kommissionshaus. sB. 251.s *N e n l a n d-V e r l a g, Eisenach, Nenlandhaus. Gegr. Jan. 1918. Inh.: Guida Diehl. Leipziger Komm.: Wallmann. sDir.s Schwerin, John Henry, G. m. b. H., Berlin. Direktor- Philipp Hatzel ist nicht mehr Geschäftsf. Franz Calö ist zum Ge schäfts. bestellt. sH. 18./X. 1918.s S e m m inger, F r., B e r n. Die Buch- u. Knnsth. ging 1./X. 1918 mit allen Aktiven an Richard Deck) über, der dieselbe unter der Firma N. Tech L Eo., früher Fr. Semmingcr weiterführt. sDir.s S i l o m o n, H. W., Bremen. Die Firma ist am 12./X. 1918 er loschen. sH. 22./X. 1918.s S o z i a l p ä d a g o g i s ch c r Verlag Hermann Müder, Berlin-Pankow. Inhaber jetzt: Frau vr. Luise Müder geb. Müller. sH. 25./X. 1918.s Stiers G ö l st o r p h, H a m b u r g 15, Spaldingstr. 216/18. Ver lag. Gegr. 22./V. 1918. Fernspr. Gruppe 8, 2237. Bankkonto: Deutsche Bank Filiale Hamburg, Dep.-Kasse I.. Leipziger Komm.: Maier. sDir.s *V o l k e r t' s ch c Bnchh. L Antiquariat, Frankfurt (Main), Fahrgasse 98. Gegr. 1./XII. 1895. Inh.: Heinrich Vol- kert. Leipziger Komm.: Maier. sDir.s *V o r o r t - B n ch h a n d l n n g »Norde n« G. m. b. H., B er ! in - Pankow, Breitcstr. 23. Sorth. Gegr. Sept. 1918. Geschäftsf.: Julius Berndt. Leipziger Komm.: N. Hoffmann. fDir. n. B. 251.) Wormser Verlags- n. Druckerei-Gesellschaft m. b. H., Worms. 71r. Julius Haller ist zum Geschäftsf. bestellt. sH. 21/X. 1918.s Kleine Mitteilungen. Verbot der Ausfuhr periodischer Druckschriften mit Anzeigen nach dem Anstande. — Periodische Druckschriften sind vom 1. November 1918 ab während der ersten zwei Wochen nach dem Erscheinnngstage nur ohne Anzeigenteil oder mit völlig unleserlich gemachten Anzeigen zur Ausfuhr nach dem Anslande zugelassen. Als Anzeigen in diesem Sinne gelten alle nicht unter Verantwortung der Redaktion erschei nenden Veröffentlichungen, wie z. B. in Verbindung mit Anzeigen ein gesandte sogenannte redaktionelle Notizen. Ausgenommen sind: 1 Anzeigen amtlicher Stellen und öffentlich-rechtlicher Korpora tionen Deutschlands und der mit ihm verbündeten Staaten; 2. Geschäftsberichte, Bilanzen, Gewinn- und Verlnstrechnnngen und Emissionsprospekte handelsgcrichtlich eingetragener Fir men; 3. Anzeigen, deren Annahme mindestens vierzehn Tage vor dem Ausgabctermin der Druckschrift erfolgt ist; diese Anzeigen aber nnr, wenn sich auf der betreffenden Seite überhaupt keine auA- fnhrvcrbotcne Anzeige — vergl. auch 1 und 2 — befindet und dies durch ein eingedrucktes Zeichen in der rechten oberen Ecke der betreffenden Seite kenntlich gemacht ist. (/V) Um die Jnnehaltung der vierzehntägigen Frist zwischen Anzeigenannahme und Ausgabe nachprüfen zu können, ist von den in Betracht kommenden Anzeigen eine Abschrift der zu ständigen örtlichen Zensurstelle (Polizeidirektion Dresden, Polizeiämtern Leipzig und Chemnitz, Stadträten in Planen, Freiberg, Meißen, Bautzen, Zittau und Zwickau, sonst Amts- hanptmannschaften) vorzulegen und rechnet die vicrzehntägige Frist erst von dem Tage dieser Vorlegung an. Periodische Druckschriften, bei deren Anzeigen es allenthalben ge währleistet ist, daß zwischen Annahme und Veröffentlichung der An zeigen eine Frist von mindestens vierzehn Tagen liegt, können durch den zuständigen Militärbefehlshabcr von der Verpflichtung zur Ein reichung der einzelnen Anzeigen befreit werden. Alle zum unverzögerten Anslandsvcrsand zugelassenen Ausgaben sind auf der vordersten Seite oder dem Umschlag durch ein oben rechts in der Ecke eingedrucktes Zeichen kenntlich zu machen. (^) Unberührt bleibt der amtliche Versand, der Feldpostversand, der Versand ins besetzte Gebiet und nach Österreich-Ungarn. Unter amt lichem Versand sind Drnckschriftensenöungen von deutschen Reichs-, Staats-, Militär- und Marinebehörden zu verstehen, die als solche durch Siegel- oder Stempclabdruck ans den Sendungen kenntlich ge macht sind. Wer es unternimmt, vorstehenden Bestimmungen zuwider perio dische Druckschriften nach dem Anslande anszuführen, wird, sofern nicht die Gesetze eine härtere Strafe androhen, auf Grund des § 9 d des Prenß. Gesetzes über den Belagerungszustand und des Neichs- gesetzes vom 11. Dezember 1915 mit Gefängnis bis zu einem Jahre oder Haft oder Geldstrafe bis zu fünfhundert Mark bestraft. Dresden und Leipzig, am 17. Oktober 1918. Stellv. Generalkommandos XII. und XIX. A.-K. Die kommandierenden Generale: Götz v. Olenhusen. v. Schweinitz. Damit im Wesentlichen übereinstimmende Bekanntmachungen sind auch von den anderen Generalkommandos erlassen worden oder noch zu erwarten. Für die G e s ch ä f t s st e l l e des B ö r s e n v e r e i n s er gibt sich daraus die Notwendigkeit, die für das Ausland bestimmten Exemplare des Börsenblat tes 14 Tage z n r ii ck z u h a l t e n, sie also erst jeweils nach Ablauf dieser Frist den Beziehern zuzusenden. Wir bitten daher, Reklamationen zu vermeiden und die verspätete Lieferung auf Rechnung dieser Verordnung zu setzen. Eine Eingabe des Vorstandes des Börsenvereins auf Aufhebung oder wenigstens Bef-einng des Börsenblattes von dieser den Buchhandel gerade jetzt oor Weihnachten schwer treffenden Maßnahme ist bereits an die zu ständigen Stellen abgesanöt worden. Der Provinzialverein der Schlesischen Buchhändler E. V. (Sitz Breslau) richtete unterm 22. Oktober an seine Mitglieder das folgende Rundschreiben, das, von vornherein nicht ans den Geltnngsbezirk die ses Verbandes beschränkt, das Interesse des gesamten Buchhandels verdient und ihm zur Nachahmung empfohlen sei: Sehr geehrter Herr Kollege! In wenigen Tagen (am 6. November) ist die Frist zur Zeichnung der 9. Kriegsanleihe abgelaufen. Daß es in dieser ernsten Zeit Ehren pflicht jedes vaterländisch Denkenden ist, den höchstmöglichen Betrag zn zeichnen, darauf an dieser Stelle noch besonders hiuzuweisen, er übrigt sich. Sic, sehr geehrter Herr Kollege, haben für sich persönlich den Betrag, den Sie irgend zeichnen können, gewiß bereits gezeichnet. Zweck unseres heutigen Schreibens ist, Ihnen einen Vorschlag zn machen, der, in vielen Geschäften durchgeführt, den Ertrag der 9. Kriegsanleihe recht beträchtlich er höhen w ü r ü e. In wenigen Wochen ist Weihnachten. In den meisten Geschäften erhalten die Angestellten Weihnachtsgeschenke in barem Gelde. Wir empfehlen Ihnen, in diesem Jahre zn Weihnachten Ihren Angestellten einen Teil — etwa 10 v. H. — des ihnen zngedachten Betrages in einem Anteilschein der 9. Kriegsanleihe zu geben. Solche Anteilscheine zu 5 Mark, 10 Mark, 20 Mark und 50 Mark sind bis 6. November zu haben: in Breslau bei der Städtischen Sparkasse, Hanptstelle, Roß markt 7/9, sowie auch bei dem Vorsitzenden unseres Vereins, in an deren Städten bei den dortigen Sparkassen oder Ge nossenschaften. Die Anteilscheine werden bekanntlich bis zu 2 Jahren nach Frie- densschlnß mit 5 v. H. verzinst und dann entweder zum Börsenwcrt zuzüglich der ausgelaufenen Zinsen bar cingelöst oder aber auf ein Sparkassenbuch überschrieben und dann znm Zinsfuß der übrigen Spareinlagen weiter verzinst. Der gesamte Erlös der ver kauften Anteilscheine wird in Kriegsanleihe an gelegt. In dieser Zeit, wo jeder einzelne dem Vatcrlande Opfer bringen muß, soweit es irgend in seinen Kräften steht, wird gewiß keiner Ihrer Angestellten unzufrieden sein, wenn Sie ihm zu Weihnachten außer einem Betrag in barem Gelde auch einen Kriegs anleihe-Anteilschein schenken. Helfen Sie, sehr geehrter Herr Kollege, auf diese Weise mit, den Betrag der Kriegsanleihe zu erhöhen? Mit kollegialem Gruß hochachtungsvoll P r o v i n z i a l v e r e i n der Schlesischen Buchhändler (b. V.) Der Vorsitzende: Gerhard Kansfmann. Zur ge fl. Beachtung: Solche Anteilscheine zn 5 Mark, 10 Mark usw. sind natürlich nicht nur als Weihnachtsgeschenke für die Mitarbeiter im Geschäft, sondern auch als Geschenke für- An gehörige. für Dienstboten usw. sehr gut zn verwenden. 6S5
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