Nr. 245 (R. 117». Leipzig, Sonnabend den 19. Oktober 1918. 85. Iadraaxp. Redaktioneller Teil« Verein der Deutschen Musikalienhändler zu Leipzig. Aus der Bekanntmachung der Börsenvereins vom 8. Oktober d. I. ergibt sich für den Musikalienhandel, daß Musikalten fürdeihin nicht mehr Ausnahmen von der „Notstandsordnung" bilden, und dag die Musikalien händler, Sortimenter und Verleger, verpflichtet sind, von jetzt ab auf alle Verkäufe von Musikalien an das Publikum den allgemeinen Teuerungszuschlag von ikO'/o zu erheben, wie das bisher schon bet Büchern geschah. Die diesjährige Lauplversammlung unseres Vereins hatte ben Standpunkt eingenommen, daß auf Musikalien bis auf weiteres dieser Sortimenterzuschlag nicht zu berechnen sei. Die Verhältnisse haben sich seitdem aber außerordentlich geändert, und die inzwischen weiter fortgeschrittene Verteuerung der Lebenshaltung jedes einzelnen, sowie die allgemein erhöhten Geschäftsunkosten machen ein Adgehen von diesem Slandvunkt erforderlich. Die Erhöhung der Einnahmen tut dem deutschen Musiksortiment dringend not! Die neue Maßnahme stützt sich insbesondere auch auf die Mehrzahl der Antworten auf unsere schriftliche Rundfrage bet den Musiksorlimentern und auf den säst einstimmigen Beschluß des Berliner Vereins vom 30. 9. d. I. Zur Vermeidung aller Mißverständnisse wird noch folgendes bemerkt: 1. Auch auf alle Lieferungen an Berufsmusiker, Musilvereine, Behörden, Anstalten und Gesellschaften muß der Zuschlag berechnet werden. 2. Verleger sind ebenso wie die Sortimenter zur Einhaltung der Notstandsordnung verpflichtet. 3. Großsorltmenter und Zwischenhändler haben streng darauf zu achten, daß alle Kleinhändler, Jnstrumenlen- händler u. dergl., die von ihnen beliefert werden, gleichfalls den Zuschlag erheben. 4. Verleger von Opernlexten müssen die Bühncnlcitungen, Tezlbuchpächter u. dergl. verpflichten, die Texte nur mit Zuschlag zu verkaufen. 5. Abdrucke dieser Bekanntmachung zur Vorlegung an das Publikum können von der Geschäftsstelle bezogen werden. Leipzig, Deutsches Buchhändlerhaus, Der Vorstand 12. Oktober 1918. des Vereins der Deutschen Musikalienhändler zu Leipzig. R. Ltenau, Vorsteher. A. Hoffmann, Schriftführer. Neuerungen im flandrischen Buchhandel. Auf dcni Gebiete des Buchhandels hat sich in Flämisch-Bel- gten, wie auf so manchem anderen Gebiete, während der deut schen Kriegsbesetzung ein entscheidender Umschwung vollzogen; dieser ist so tiefgreifend, daß selbst im Falle der politischen Wie derherstellung des alten Belgiens die alten Verhältnisse nicht werden zurückkehren können. Im Börsenblatt ist mehrfach ausgeführl worden, woran es im wesentlichen lag, daß ein flämischer Buchhandel als eigener Berufsstand und eigener Geschäftszweig bisher nicht hochkommcn konnte: Es war einerseits die erdrückende Menge der von Frank reich eingefllhrten Literatur, welche die belgische Leser- und Buchkäuferschast befriedigte, während sie die Flamen immer j mehr zur französischen Sprache verführte, und andererseits das holländische Verlagswesen, das die flämischen, sich ihrer Mutter spräche bedienenden Schriftsteller herllberzog und den flämischen Markt, soweit dort flämisch-niederländische Bücher verlegt wur den, mit Ware versorgte. Zwischen diesen beiden großen Bü chereinfuhrmächten war das flämische Verlags- und Buchhan- delsgewerbc, dem obendrein eine Menge rückständiger Geschäfts-^ gcbräuche anhafteten, recht hilflos und kümmerlich eingeklemmt. Der Krieg brachte mit dem Einzuge der Deutschen in Bel gien die Schließung der Grenze gegen Süden wie gegen Norden: Drucksachen aus Frankreich kamen zu Handclszwecken über haupt nicht mehr nach Belgien; die Einfuhr aus Holland unter lag der Zensur und ging wesentlich zurück. Die Folge war, daß in de» Lesestuben und Verlaufsmagazinen die Vorräte, die 633