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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 19.10.1918
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1918-10-19
- Erscheinungsdatum
- 19.10.1918
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
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«örsenblcU f. d. Dlschn. Buchhandel. Redaktioneller Teil. ^ 245, 19. Oktober 1918. Gesetz über den Kriegszustand. — Im »Neichsanzcigcr« Nr. 246 vom 16. Oktober wird nachstehende kaiserliche Verordnung veröffent licht, die besonders in ihrer Wirkung ans etwaige Beschwerden über voneinander abweichende Zensurmaßnahmcn der einzelnen General kommandos von Bedeutung für den Buchhandel ist und wesentlich zu einer Vereinheitlichung in der Handhabung der Zensur beitragen kann: Wir, Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von' Preußen, verordnen auf Grund des Gesetzes über den Kriegszustand vom 4. Dezember 1916 (Neichsgcsetzblatt Seite 1331) im Namen des Reiches, was folgt: Die Verordnung zur Ausführung des Gesetzes über den Kriegs zustand vom 4. Dezember 1916 (Neichsgesetzblatt Seite 1332) wird wie folgt geändert: 1. § 1 erhält folgenden Absatz 2: Der Obermilitärbefehlshaber kann Anordnungen mit verbindlicher Kraft für die Militärbefehls haber erlassen. 2. Es wird folgender 8 3 hinzugefügt: Der Obermilitärbcfehls- habcr trifft alle seine Anordnungen und Entscheidungen im Einver ständnis mit dem Reichskanzler oder dem von diesem bestellten Ver treter. Urkundlich unter unserer Höchsteigcnhändigcn Unterschrift und bcigcdrucktem kaiserlichen Jnsiegcl gegeben Großes Hauptquartier, den 15. Oktober 1918. (Siegel) Wilhelm. Max, Prinz von Baden. Der »Reichsanzeiger« veröffentlicht ferner eine an den Reichs kanzler und den Kriegsministcr gerichtete Allerhöchste Order, in der bestimmt ist, daß die Militärbefehlshaber die Befugnisse, die ihnen auf Grund des in der Verordnung vom 31. Juli 1914 erklärte« Kriegszustandes zustehen, nur im Einverständnis mit den voll Lan- dcszcntralbchöröen bestimmten Verwaltungsbehörden ausübcn dür fen. Kommt ein Einverständnis zwischen den Militärbefehlshabern und der Verwaltungsbehörde nicht zustande, so ist unverzüglich die Entscheidung des Obcrmilitärbefehlshabers einzuholen. Mit der kaiserlichen Verordnung und dieser Allerhöchsten Order ist die Grundlage geschaffen, daß alle auf Grund des Belagerungs zustandes sich ergebenden Anordnungen der Militärbefchlshaber nur in Übereinstimmung mit den zuständigen zivilen Verwaltungsstellen ergehtn können, und daß sie letzten Endes unter die Verantwortlichkeit des Reichskanzlers gestellt werden. Personalnachrichlen. Auszeichnungen. — Mit dem preuß. Verdicnstkreuz für Kriegs hilfe wurde Herr Peter Maxcrath, Inhaber der Buchhandlung Dictz L Maxerath in Kolbcrg, ausgezeichnet. Herrn Verlagsbuchhändler Willy Vobach, Mitinhaber der Verlagsbuchhandlung W. Vobach L Co., in Berlin, ist daS preußische Verdienstkreuz für Kriegshilfe verliehen worden. Gestorben: am 12. Oktober Herr Emil Bock, Vorstand der buchhändleri schen Abteilung der Deutschen Verlags-Anstalt in Stuttgart, der er in fast 36jähriger Tätigkeit wertvolle Dienste geleistet hat, die ihm in Verbindung mit außerordentlich liebenswerten Cha raktereigenschaften ein ehrendes Andenken sichern: ferner am 11. Oktober nach kurzem Krankenlager Herr Karl Lüdersdorfs in Berlin-Charlottcnburg im Alter von 37 Jahren. Der Verstorbene war seit 1. Juli 1913 Inhaber der 1906 als Filiale von Selmar Hahne's Buchhandlung gegründe ten Lüdcrsdorff'schen Buchhandlung in Eharlottenbnrg. Elise Bürstenbinder (E. Werner) f. Die in den Kreisen des Gartenlaube-Publikums vielgelesene Schriftstellerin E. Werner, deren eigentlicher Familienname Elise Buerstenbinder lautete, ist in Meran im 80. Lebensjahre gestorben. Nachdem sie zuerst mit kleineren Arbei ten in einem süddeutschen Blatte hervorgetreten war, erlangte sie dann mit ihren Gartenlaube-Romanen große Volkstümlichkeit, insbesondere bei der weiblichen Leserwelt. Wir nennen hier »Ein Held der Feder«, »Am Altar«, »Glück auf!«, »Gesprengte Fesseln«, »Vineta«, »Um hohen Preis«, »Tie Alpenfec«, »Gewagt und gewon nen«, »Freie Bahn«, »Siegwart«, mit denen sie in erfolgreichen Wett bewerb mit der Marlitt trat, ohne deren Popularität zu erreichen. Gaston Milhaud f. Am 1. Oktober ist in Paris Gaston Mil- Hand, ordentlicher Professor der Philosophie an der Sorbonne, ge storben. Sein Hauptwerk ist »I^es couckitions et Ie8 Hmile8 cke la eer- titucke koZigus«. Unter seinen anderen Schriften verdienen noch gc- Ehristiau Otto Mohr s. — In Dresöen-Blasewitz ist GcheiMrar Professor Or. Christian Otto Mohr, der Altmeister der technischen Mechanik, im Alter von 83 Jahren gestorben. Die wichtigsten seiner Arbeiten faßte er in den »Abhandlungen aus dem Gebiete der Tech nischen Mechanik« zusammen, die er nach seinem 1900 erfolgten Rück tritt vom Lehramte zusammcnstellte. Wilhelm Paszkowski f. — In Berlin ist Professor vr. Wilhelm Paszkvwski, der Leiter der akademischen Auskuuftsstclle an der Uni versität Berlin und Hilfsarbeiter im Kultusministerium, nach kurzem schwerem Leiden im Alter von 61 Jahren gestorben. Sein hauptsäch lich für ausländische Studenten bestimmtes »Lesebuch zur Einführung in die Kenntnis Deutschlands und des deutschen Geisteslebens« bat eine ganze Reihe von Auflagen erlebt. Dem gleichen Zwecke in Be schränkung ans Berlin diente die anläßlich der Jahrhundertfeier der Berliner Universität 1910 erschienene Zusammenstellung »Berlin in Wissen und Kunst«. ^ Eimchslilil. ^ Nur bar. Die Welt ist eine andere geworden, mit ihr leider auch unser lieber Buchhandel. Das zeigt' sich überall, besonders beim täglichen Lesen des Börsenblattes und der Vornahme der Bestellzettel. Alles nur bar! Ja, soll man denn immer die Katze im Sack kaufen? Das ist doch ein recht zweifelhaftes Vergnügen. Statt der erwarteten zierlichen Miezen, wie oft entsteigen dem Sack alte greuliche Biester, mit denen nichts anzufangen ist! Im besten Falle bekommt man vielleicht Novitäten, die eine Zcitlang durch die Reklame und ihre Titel ein kurzes Leben der Nachfrage haben, später bei jeder Oster messe sich breit machen: »Wir sind immer noch da«. Inzwischen nicht schöner geworden, ist ihr Anblick eine stete Quelle des Ärgers, bis endlich die Papiermühle sie vertilgt. Aller Absatz durch Ansichts versendungen, der doch für ein wirkliches, mit etwas literarischem Interesse geführtes Sortiment bisher eine sehr wichtige Sache war, hört so ganz auf. Nun, unsere armen Worte werden das nicht ändern, wie alle an deren modernen Ubelständc. Es muß eben alles ertragen werden, so wehe es tut. Mit der Zeit werden auch manche jetzt recht auf hohem Pferde sitzenden Verleger andere Ansichten bekommen, wenn erst die Rechnungen kommen und nachgerechnel wird, was denn bar, als Katzen im Sack, wirklich bestellt worden ist. Eins liegt nahe! Man sollte die Unmöglichkeit des Ansichtsver- sendcns durch die Beigabe guter praktischer Anzeigen etwas aus- gleichen, ebenso wenigstens bei teureren Büchern durch die Einrichtung der Börscnblattinscrate, daß man die Bezugsbedingungen nur auf den Bestellzetteln znm Abdruck bringt und es so dem Sorti menter möglich macht, sie herauszuschneiden und an Interessenten zu verschicken, denen mau das Buch leider nicht mehr vorlcgeu kann. Wie überaus selten geschieht das! Der Bücherfreund und -Käufer kauft die Katze im Sack nicht, er will erst durch Sehen oder wenig stens durch eine etwas orientierende Anzeige wissen, was und wie das neue Werk ist und was es will. Preiszuschläge. Immer noch berechnen viele Verleger bei ihren Auslieferungen einen, doch ungültigen Ladenpreis und dann 20, 25°/« Zuschlag. Das ist ein entsetzlicher Ilbelstand, der mir ganz unnötig und unverständ lich erscheint. Warum denn nicht einfach den neuen erhöhten Ladcn- und Nettopreis ansetzcn und berechnen? Er ist ja doch allein gültig und maßgebend. Die Aussicht, daß er einmal wieder in Wegfall und dann der eigentliche, nicht erhöhte Ladenpreis in Geltung käme, ist doch ganz hoffnungslos. Welche Quelle der Jrrtümer beim Auszeichncn, beim Remittieren im Laufe des Jahres oder zur Ostermesse sind solche Verlegerfakturen, die zunächst die ungültigen Ladenpreise, dann am Schluß in Summa einen Zuschlag berechnen. Wie leicht ist es, diesen zu übersehen, und wie mühsam beim Auszeichncn und Remit tieren für das einzelne Exemplar mit Bruchteilen rechnen zu müssen: 1 25 ^ ord., 93 ^ no., mit 10°/» Zuschlag 1 37,5 ^ ord., 1 .// 02,3 ^ netto! Also bitte, bitte, nur den einfachen Ladenpreis, ein- schlicßlich des gewollten Zuschlags, auf allen Fakturen ansetzcn, aber nicht sogenannte, doch nicht mehr gültige Ladenpreise und Zuschlag berechnen. Z. 636
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