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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 04.10.1918
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1918-10-04
- Erscheinungsdatum
- 04.10.1918
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
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X- 232, 4. Oktober 1918. Redaktioneller Teil. der Fall sein, Ivo die Gefühlswelt der Lesenden gleichsam durch einen feinen Kontakt berührt wird und die Vibration der be- ginnenden inneren Schwingungen mit dem Ton des Buches zum harmonischen Gleichklang sich vereinigt. Diesen Gleichklang hat die deutsche Literatur, das deutsche Buch, in seiner über großen Mehrzahl erreicht. Sowohl die deutschen Klassiker, die doch lange vor dem Kriege entstanden sind, als auch einige gute Bücher der Kriegszeit. Nicht weil sie den Krieg gepredigt hät ten, sondern gerade weil sic die Schönheit des Friedens und den Glauben an die Menschheit verbreiteten. Und deswegen sind sie mit zum Sieger geworden gegen jene, die unseren Frie den störten! Verband der Kreis, und Ortsvereine im Deutschen Buchhandel. Stenographischer Bericht über die Verhandlungen der 40. Ordentlichen Abgeordnetenversammlung, abgehalten amSonnabend, den2 7. April 1918, imDeutschen Buchhändlerhause zu Leipzig. (Fortsetzung zu Nr. 223, 225, 227 u. 22g.) Vorsitzender: Meine Herren! Ich möchte mir nun die Frage erlauben, in der Entschließung, die mir vorliegt, steht von dem Vorstand des Verbandes der Kreis- und Ortsvereine nichts drin. (Zustimmung.) Soll ich das hier in Nr. 1 hinzu schreiben'? Herr Hofrat vr. Erich Ehlcrmann (Dresden): Wir können doch die Entschließung des Verlegervereins hier nicht ändern. Das ist nur eine Tatsache, nicht ein Antrag, den wir hier stellen. — Im übrigen habe ich mich zum Worte gemeldet. Vorsitzender: Es ist aber erwünscht, dah der Verband der Kreis- und Ortsvereine ebenfalls bei der Festsetzung der Aus nahmen mitwirkt. — Herr vr. Ehlermann hat das Wort. Herr Hofrat vr. Erich Ehlermann (Dresden): Meine Herren! Ich habe den Entwurf der Notstandsordnung vorgestern abend zum ersten Male zu Gesicht bekommen. Schon daraus geht her vor, datz diese Notstandsordnung nicht das Ergebnis der frühe ren zwei Ausschußberatungen ist. Sic ist aber auch nicht das Ergebnis einer gemeinsamen Beratung zwischen Börsenvcreins- Vorsiand, Gildevorstand und Verlegcrvercins-Vorstand. Wir haben gestern gemeinsam über diese Notstandsordnung beraten, und der Verlag hat seine ernstesten Bedenken geäußert; er hat also gestern dieser Notstandsordnung nicht zugestimmt. Die Kollegen, mit denen ich persönlich über die Sache gesprochen habe, werden mir bestätigen, daß ich gestern noch auf dem Stand punkte gestanden habe, daß dieser Notstandsordnung unüber windliche Satzungsbedenken gegenüberständen. Ich habe mich nach schweren inneren Kämpfen entschlossen und zu dem Stand punkte durchgerungen, die Entschließung, die Ihnen heute von Herrn Hofrat Meiner vorgetragcn worden ist, vorzuschlagen, und ich habe die schwersten Zweifel gehabt, ob eine derartige Ent schließung in der heutigen Verlegervereinssitzung auch nur eine Majorität, geschweige denn einstimmige Annahme finden würde. Ich bin außerordentlich erfreut gewesen, daß das unseren ge meinsamen Bemühungen gelungen ist und daß dieser große Schritt zur Wiederherstellung der Einigkeit im Buchhandel vom Verlcgervercin getan worden ist. (Sehr richtig!) Aber, meine Herren, wenn Herr Nitschmann wiederholt sei nem Erstaunen gegenüber der Unzulänglichkeit der Entschlie ßung Ausdruck gegeben hat, so muß ich meinem Erstaunen dar über Ausdruck geben, daß Sie dieses große Entgegenkommen des Verlegerveretns, das in dieser Entschließung liegt, wie es scheint, gar nicht würdigen. (Sehr richtig! bei den Verlegern. Widerspruch bei den Sortimentern.) Meine Herren, dieses Ent gegenkommen geht ja viel weiter als das, was in den letzten Ausschußsitzungen dem Sortiment konzediert worden war. (Sehr richtig!) Sie haben mit aller Macht um den Schutz des zehn prozentigen Sortimcntcrzuschlags gerungen; Sie haben ihn in den letzten Sitzungen nicht erreicht. In dieser Notstandsordnung ist er Ihnen zugestanden. Sie haben ferner in der letzten Sitzung gerungen um das Recht des Sortimenters, unrabatlierte Ver legerzuschläge mit einem besonderen Zuschlag zu versehen. Sie haben das in dieser Sitzung nicht erreicht, sondern nur eine pla tonische Erklärung, daß die Zuschläge zugelassen werden können. Durch die Notstandsordnung haben Sie jetzt auch in dieser Hinsicht festen Boden unter den Füßen. Also ich meine, das Entgegenkommen des Verlages ist wahrlich sehr groß, und man hätte erwarten können, daß Sie nun die zwei Be dingungen, die der Verlag notwendigerweise an sein Entgegen kommen knüpfen muß, nicht beinahe ungeprüft ablehnen würden, wie das beinahe der Fall zu sein scheint. Zunächst steht selbstverständlich diese Entschließung in der gegen wärtigen Versammlung überhaupt nicht zur Diskussion; sie ist bereits zur historischen Tatsache geworden. Der Verlegerverein hat beschlossen, der Notstandsordnung unter den beiden Ihnen bekannt gewordenen Bestimmungen zuzustimmen. Wird mor gen ein Beschluß angenommen, der diesen beiden Bedingungen nicht entspricht, so ist die Folge, daß der Verlag vollständige Freiheit hat, und ich glaube erwarten zu müssen, daß dann die satzungsgemäßsn Bedenken, die vorläufig im Interesse des Frie dens zurückgestellt worden sind, wieder zum Ausdruck kommen werden, so datz alle unsere Mühe umsonst gewesen sein würde. Aus diesem Grunds möchte ich Sie dringend bitten, meine Her ren : prüfen Sie diese beiden Bedingungen, ob Sie sie nicht sehr Wohl anzunehmen in der Lage sind. Was die Ausnahmen anlangt, so haben wir im Verleger verein natürlich nur die Aufgabe gehabt, bei ihrer Bestimmung die Mitwirkung des Verlegervereins festzulegen; dafür war cs eben eine Entschließung in unserer Interessenvertretung. Es war nicht unsere Aufgabe, nun weitergehend noch zu bestimmen, ob auch die Sortimcnterinteressenvertretung dabei mitzuwirkcn hat. Aber ich glaube Wohl, daß, wenn der BörsenberetnS-Vor- stand die Sortimenter ebenfalls befragt, niemand daran Anstoß nehmen wird. Also wenn die Entschließung morgen in diesem Punkte geändert wird, so wird dadurch der Inhalt der Entschließung Wohl nicht wesentlich geändert. Was dann aber die Ausnahmen selber anlangt, so haben wir doch in den Ausschußsitzungen schon gesehen, datz es gewisse Kategorien teils von Büchern, teils von Käufern gibt, die unter gar keinen Umständen von dieser Notstandsordnung ohne wei teres getroffen werden können. Ich will nur an die Schulbücher erinnern: wenn z. B. die Behörden den Preis von Schulbüchern dem Verleger und dem Sortimenter genau auf den Pfennig vor geschrieben haben, so ist es doch ausgeschlossen, daß der Sorti menter plötzlich kommt und noch einen Illprozentigen Zuschlag erhebt. Das ist aber nur ein Beispiel. Es würde in dieser großen Versammlung viel zu weit führen, Ihnen noch weitere solcher Ausnahmen, die durchaus notwendig sind, vorzufllhren. Und deshalb heißt es in unserer Entschließung: »die sachlich gebotenen Ausnahmen«; aber nichts weiter. Diese Aus nahmen in einer großen Versammlung fcstzustellen, ist ausge schlossen. Ich denke aber, Sie können Wohl die Überzeugung haben, daß, wenn Börsenverein, Verlcgerverein und Vertretung des Sortiments gemeinsam darüber beraten und übereinstim mend der Meinung sind, daß Ausnahmen sachlich geboten sind, das nichts ist, was die Interessen des einen oder des anderen wirklich schädigt (Sehr richtig!). Ich bin deshalb der Meinung, daß diese Bedingung von Ihnen ohne Bedenken angenommen werden kann. Die zweite Frage könnte streitiger sein. Aber, meine Her ren, sehen Sie denn nicht, daß durch diese Notstandsordnung der Verlagsbuchhandel das ihm durch Satzung und Gesetz verbriefte Recht der Bestimmung des Ladenpreises aus der Hand gibt? (Rufe: Nein!) Er gibt es aus der Hand, indem er einwilligt, daß der Börsenverein über den Kopf des Verlegers hinweg einen dem Verleger, wenn er seinen Ladenpreis bestimmt, gar nicht be kannten Zuschlag festsetzen darf, nach Anhörung der Vertretung, aber nicht nach Anhörung des einzelnen Verlegers. Es kann also Vorkommen, daß der Verleger seinen Ladenpreis unter der Geltung — sagen wir — eines lOprozentigen Zuschlags sestsetzt; kaum hat er das getan, beschließt der Börsenverein einen 20- 599
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