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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 28.09.1918
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1918-09-28
- Erscheinungsdatum
- 28.09.1918
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- Deutsch
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- Saxonica
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227, 28. September 1918. Redaktioneller Tel! ja selbst bereits gesündigt und das; er ja selbst anerkannt habe, ^ das; seine Zuschläge eine Änderung des Ladenpreises nicht be deuten. Bedeuten sie aber eine Änderung dieses Ladenpreises ^ nicht, so bedeuten sic auch nicht eine Verletzung der Satzungen. Die Klage wurde also von vornherein gegenstandslos sein. Außerdem hat Herr I)r. Orth im sächsischen Vereinsgcsetz einen Paragraphen gefunden — ich glaube, aus dem Jahre 1814 oder 1816 (Zuruf: 1868!) —, der dem Vorstande des Börsenvereins verbietet, derartige Zuschläge zu schützen, und droht, ihn in 296 Taler Strafe zu nehmen. Wir haben bereits gestern in einer Besprechung gesagt: diese 290 Taler Strafe werden bei der Baga telle, um die cs sich zweifellos bei einer derartigen Klage nur handeln kann, dom Vorstände des Börsenbereins gern über nommen werden, und ich glaube, der Verein ist damit einver standen, daß der Vorstand dieses Risiko eingeht. Nun könnte von der einen oder der andern Seite einge- wcndct werden, daß citze Anzahl von Behörden uns in letzter Zeit bei der Erhebung der Teuerungszuschläge Schwierigkeiten gemacht hat. In erster Linie hat das Kricgsernährungsamt in Berlin aus Grund einer Bundesratsvcrordnung gedroht, den Teuerungszuschlag als ungerechtfertigt erklären zu wollen. Diese Schwierigkeiten, die das Kriegsernährungsamt gemacht hat, sind aber erst erfolgt, nachdem durch die Häufung der Zuschläge, ein mal des Sortiments und ein andermal des Verlags, eine grosse Verteuerung der Bücher eingetreten ist; bisher ist das Kriegs ernährungsamt an unseren Zuschlägen, denen des Sortiments, ziemlich achtlos vorllbergcgangen. Außerdem bezieht sich die Bundesratsvcrordnung, aus die das Kriegsernährungsamt sich ganz allein stützt, auf Gegenstände des täglichen Bedarfs, und wir stehen auf dem Standpunkt, datz Bücher nur in den aller- seltensten Fällen als Gegenstände des täglichen Bedarfs betrach tet werden können. Wir wollen Wohl alle wünschen, daß cs an ders wäre, daß Bücher in weit größerem Maße Gegenstände des täglichen Bedarfs seien. Dem widerspricht aber der Um stand, daß Bücher in einer verhältnismäßig ganz kleinen Zahl im Vergleich zu anderen Gegenständen des täglichen Bedarss, die wirklich als solche anzusehen sind, nmgesetzt werden: Nah rungsmittel, Rohstoffe, Kleidungsstücke, Schuhe usw., und daß nur eine ganz geringe Anzahl von Buchhandlungen existiert gegenüber den zahlreichen Geschäften mit wirklichen Gegen ständen des täglichen Bedarfs. Das Kriegsernährungsamt hat sich lediglich auf diese Bundesratsverordnung beschränkt und ist in eine Prüfung der Frage, ob übermäßige Preissteigerung vorliegt, überhaupt nicht eingetreten. Diese Frage wird zurzeit im Reichswirtschaftsamt erwogen, und es haben erst vor wenigen Tagen dort Verhand lungen stattgefunden, bei denen von buchhändlcrischer Seite Herr Geheimrat Siegismund den Teuerungszuschlag vertreten hat, und diese Verhandlungen im Rcichswirtschastsamt haben ergeben, daß das Rcichswirtschastsamt sich unbedingt den An schauungen der Fachkreise, d. h. in diesem Falle des Buchhan dels, nähert, und daß diese Fachkreise in allen Fällen in weite stem Maße gehört werden sollen. Die Eingabe, die sowohl der Vorstand des Börsenvereins wie der Vorstand der Deutschen Buchhändlergilde an das Kriegscrnährungsamt gerichtet haben, hat auch bereits einen Erfolg gezeitigt, und zwar hat der Vorstand der Deutschen Buchhändlergilde vor einigen Tagen eine sehr lange Erwiderung des Kriegsernährungsamtes erhalten, worin es bereits einen halben oder — man kann beinahe sagen — einen vollen Rück zug antritt. Es erklärt erstens in ziemlich gewundener Form, zwischen den Zeilen, daß Bücher, die vom Verleger unter der Voraussetzung oder unter der stillschweigenden Voraussetzung geliefert worden sind, daß sie mit einem Aufschlag verkauft werden, ohne weiteres ausschciden und daß es sich eigentlich nur um die alten Lagerbestände handeln könne, die vor Oktober 1917 — also vor unserm Beschlüsse — geliefert worden sind. Dieser Schönheitsfehler, wie ich einmal sagen möchte, wird aber mit jedem Tage geringer, da die alten Bestände ja mit jedem Tage mehr ausverkauft werden und sich unsere Läger von Tag zu Tag mehr erneuern. Die Erwiderung des Kriegsernährungsamtes sagt aber außerdem, daß auf unsere Eingabe hin von einer Erstattung von Strafanzeigen abgesehen werden solle und daß sich das Amt lediglich auf die Warnung vor Übertretungen beschränken wolle; denn die Warnung vor Übertretungen sei mehr wert als eine Bestrafung begangener Übertretungen. Meine Herren, ich glaube, wir können uns vorerst Ainz mit dieser Stellung des Kriegsernährungsamtes einverstanden erklären und abwarten, wie die weiteren Verhandlungen verlausen. Diese weiteren Verhandlungen sind vorbereitet und werden in allernächster Zeit stattfinden, und zwar soll bereits in der nächsten oder über nächsten Woche eine gemeinschaftliche Besprechung einerseits von Vertretern des Reichswirtschaftsamtes und des Kricgsernäh- rungsamtes und auf der andern Seite von Vertretern des Buch handels abgchalten werden; als letztere sind Herr Gcheimrat Siegismund und ich vorgesehen. Ich glaube, wenn die beiden Reichsämter erst einmal mit den Fachleuten gründlich und reif lich die Sache durchgesprochen haben und wenn die Ämter und ihre Leiter sehen, wie notwendig die Teuerungszuschläge für den Verlag und für das Sortiment sind, daß dann — das lehrt die Erfahrung — in ganz kurzer Zeit eine Einigung erzielt wer den wird. Die Gerichte haben sich bisher noch niemals mit der Frage beschäftigt, ob Bücher Gegenstände des täglichen Bedarss sind und ob eine übermäßige Preissteigerung vorliegt. Und, meine Herren, ich kann mir nicht denken, daß ein deutscher Richter einen Preiszuschlag von 10"/» des Ladenpreises, den das Sorti ment augenblicklich erhebt, jemals als Wucher und als über mäßige Preissteigerung ansehen könnte. Ich glaube, jeder deutsche Richter würde fürchten, wenn ihm das Material zu gänglich gemacht und die Notwendigkeit nachgewiesen wird, sich mit einer solchen Entscheidung lächerlich zu machen. Außerdem hat der Reichsgcrichtsrat Neukamp, wie Sie wissen, ein Gut achten erstattet, wonach Bücher nicht als Gegenstände des täg lichen Bedarfs zu betrachten sind. Also auch beim Reichsgericht würden wir im Falle einer letztinstanzlichen Entscheidung an dem Herrn Reichsgcrichtsrat Neukamp einen warmen Fürsprecher finden. Es könnte nun noch — und das wird sich in der morgigen Hauptversammlung des Börsenvereins vielleicht als wünschens wert erweisen — das Gesuch an den Bundesrat gerichtet wer den, seiner Verordnung vom 16. Mai 1916, die ja bisher allein in Frage kommt, eine Auslegung zu geben, und zwar könnte man den Bundesrat um Auskunft ersuchen, ob der Gesetzgeber an Bücher gedacht hat, wenn es sich um Gegenstände des täglichen Bedarfs handelt. Meine Herren Kollegen, aus der Stellungnahme der Be hörden ersehen Sie schon, daß die Frage des Schutzes der Teuerungszuschläge, wie sie uns morgen vorliegen wird, ein gemeinschaftliches Interesse des Verlages und des Sortiment» ist, und ich glaube nicht sehlzugchen, wenn ich sage, daß den Börsenverein kaum jemals eine Angelegenheit beschäftigt hat, die uns so gemeinschaftlich, Verleger wie Sortimenter, aus den Plan gerufen und die zwingende Notwendigkeit für uns erwiesen hat, hier an einem Strange zu ziehen, Schulter an Schulter zu stehen und den Behörden zu sagen: Hier liegt nicht der Beschluß eines einzelnen vor, hier tritt nicht der Beschluß einer Gruppe zutage, sondern hier ist die zwingende Notwendigkeit, die Lcbcnsnotwendigkett des ganzen Buchhandels, die vertreten wird. Wenn die Hauptversammlung morgen mit recht großer Mehrheit unseren Anträgen auf Schutz der Teuerungszuschläge beitritt, dann wird es kein Kriegswucheramt, kein Kriegsernäh rungsamt, kein Rcichswirtschastsamt geben, das sich diesen be gründeten und bescheidenen Zuschlägen widersetzen wird. Tie Erhöhung unserer Spesen, die von Tag zu Tag steigt, die immer mehr verteuerten Lebensverhältntsse, die stets wachsende Steuer last, der Wegfall der Extrarabatte seitens vieler Verleger, der Wegfall der Freiexemplare und viele andere Umstände machen es zur dringenden Notwendigkeit, daß wir den Ausgleich, den wir geschaffen haben, auch in festen Händen halten, Verlag wir Sortiment. »83
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