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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 02.04.1919
- Strukturtyp
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- 1919-04-02
- Erscheinungsdatum
- 02.04.1919
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- Deutsch
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X° 63, 2. April 1919. Redaktioneller Teil. Handlungen mit der Regierung und dem Sozialisierungsausschuß ge bildet. Der Vertreter des Presseausschusses des Zentralrates Marut bezeichnete die in der Versammlung vorgetragenen Anschauungen als Manchestertum und teilte mit, daß bereits der Entwurf des Soziali sierungsplanes der Presse von Mitgliedern der Sozialisierungskom mission eingeforbert wurde. Die Sozialisierung komme, und zwar bald. Die Unternehmergewinne fallen weg, die Gewinne würden zu Aufklärungsschriften usw. verwendet. Der Hauptschriftleitcr der »Münchener Neuesten Nachrichten« Or. Müller trat dem entschieden entgegen und erklärte, der Monopolisierungsplan sei nichts anderes als der Versuch, die Zeitungen durch Abschnüren des Jnseratengeschäf- tes klein zu machen. Bayern und der Zentralrat würden nicht im stande sein, das Wirtschaftsleben der ganzen Welt umzustoßen. Verkehr mit der französischen Besatzungszone. — Die Absatzpost anstalten im unbesetzten Deutschland können fortan bei den in der französischen Besatzungszone (ausschließlich Elsaß-Lothringen) liegen den Verlagspostanstalten Zeitungen bestellen. Nach der Rheinpfalz sind Postpakete auch mit anderen Waren als Lebensmitteln und Schulbüchern aus dem unbesetzten Deutschland zu gelassen, wenn die Einfuhr der betreffenden Ware von der französi schen Commission öconomiqus in Ludwigshafen (Rhein) durch schrift liche Einfuhrbewilligung gestattet wird. Der Absender hat die Ein fuhrbewilligung bei der Auflieferung des Pakets vorzuzeigen und ein Doppel derselben dem Pakete beizupacken. Ende der Beschränkungen des Kündigungsrechts in Deutsch-Lster- rcich. — Mit 31. März d. I. lief die Beschränkung des Kllndigungs- rechts seitens der Dienstgebcr ab. Es konnten an diesem Tage auch Dienstnehmer, die schon im Jahre 1918 oder früher eingetreten waren, einmonatig und wenn sie bereits zehn Jahre mit Einrechnung der militärischen Dienstzeit im Dienste gestanden hatten, dreimonatig ge kündigt werden. War eine längere Kllndigungszeit ausdrücklich ver einbart, so gilt diese Kündtgungszeit vom 31. März an. Alle nach dem Kalenderjahre 1918 eingetretenen Dienstnehmer können im Falle einer Vereinbarung gemäß der bestehenden Vereinbarung, in Er manglung einer solchen bis 31. Juni l. I. an jedem Ersten und Letzten einmonatig gekündigt werden. Für die im Jahre 1919 Eingetretenen gilt das H.-G.-B. Die Vorstehung der Wiener Korporation legt je doch den Firmeninhabern nahe, mit Rücksicht auf die derzeit bestehen den wirtschaftlichen Verhältnisse Kündigungen nach Möglichkeit zu unterlassen, und so einen neuerlichen Beweis für die soziale Gesinnung des Wiener Buch-, Kunst- und Musikalienhandels zu geben. Verfügung über das deutsche Auslandsguthaben. — Vom Bund deutscher Vereine des Druckgewerbes, Verlages und der Papier-Ver arbeitung geht uns unterm 12. März folgende Mitteilung zu: In der letzten Vorstandssitzung des Bundes gelangte eine Notiz der »Bayeri schen Staats-Zeitung« zur Sprache, wonach die Entente die Seque strierung der deutschen Auslandguthaben im neutralen Auslande be absichtigt. Da diese Mitteilung geeignet ist, auch in den Kreisen der papierverarbeitenden Industrie Beunruhigung hervorzurufen, haben wir uns sofort mit dem Reichsbank-Direktorium in Verbindung ge setzt und dort erfahren, daß tatsächlich diplomatische Vertreter der Entente-Staaten nicht nur in den neutralen Staaten Europas, son dern auch in den überseeischen Ländern darauf hinzuwirken gesucht haben, die dort befindlichen deutschen Bankguthaben und Effekten zu sperren und somit den deutschen Neichsangchörigen das ihnen nach den Lanöesgesetzen zustehende Verfügungsrecht über ihren ausländi schen Besitz zu schmälern. Diese Versuche wurden unter Hinweis auf das am 13. Dezember 1918 in Trier getroffene Finanzabkommen unternommen, wobei jedoch zur Begründung ein Wortlaut angeführt ist, der ganz unzutreffend ist. Die deutsche Regierung hat sich daher veranlaßt gesehen, ausdrücklich zu erklären, daß ihre Vertreter in Trier keinerlei Verpflichtungen eingegangen sind, durch die das Ver- fügnngsrecht der deutschen Neichsangchörigen über ihre Guthasten und ihre Wertpapiere im Auslände irgendwie eingeschränkt wird. Gegen das Verhalten der Entente-Vertreter ist seitens der Regierung nach- ürücklichst Protest erhoben. Wie uns die Neichsbank hierzu mttteilt, haben sich nach den vor liegenden Nachrichten die neutralen Länder, wie insbesondere Däne mark, gegenüber der durch die englischen und französischen diploma tischen Vertretungen an die Banken ergangenen Aufforderung, die bei ihnen vorhandenen deutschen Guthaben nicht auszuzahlen, da die deutschen Privatguthaben im Auslande ebenfalls der Deckung der Kriegskosten und der Entschädigungs-Forderungen der Entente dienen sollten, ablehnend verhalten mit dem Hinweis darauf, daß es sich hier um einen rechtswidrigen Eingriff in die Neutralität ihres Lan des handle. Um Schwierigkeiten vorzubeugen, empfiehlt die Reichs bank für diese Fälle, daß die deutschen Besitzer von Guthaben und Wertpapier-Depots im neutralen Auslande diese der Reichsbank über tragen, wobei allerdings noch nicht feststeht, ob sich dies Verfahren auf die Dauer wird durchführen lassen. Der Generalsekretär: E. Hager. Ein Preisausschreiben für einen künstlerischen Verlagscinband für die Bücher des Flemminghauses erläßt jetzt der Verlag Carl Flemming A.-G. in Berlin. Der Schluß des Einsenöungs- termins ist auf den 30. April d. I. angesetzt. Es sind Preise zu 1000, 750 und 500 Mark ausgeworsen. Der schweizerische Buchhandel 1917. — Ans Zürich schreibt man der »Frankfurter Zeitung«: Im Jahre 1917 sind, zufolge der schwei zerischen Handelsstatistik, an Büchern eingeführt worden: aus Deutsch land 17 252 q netto; aus Frankreich 7925 g; aus den übrigen Ländern 1415 g; total 26 591 cr im Werte von 10^ Millionen Franken. Die Ausfuhr betrug nach Deutschland 4379 g, nach Frankreich 7858 q, nach Österreich-Ungarn 598 q und nach den übrigen Ländern 555 g; total 13 390 g im Werte von 4 824 000 Franken. Obwohl von einer Rationierung des Papiers für die Buchherstellnng abgesehen werden konnte, stand das schweizerische Verlagswesen im Zeichen großer Zu rückhaltung. Immerhin wuchs die Zahl der in der Schweiz erschiene nen Bücher, die im Jahre 1915 1718 betrug und 1916 auf 1583 zurück gegangen war, wieder auf 1720. Der Grund liegt zum Teil darin, daß zahlreiche Broschüren erschienen, die sich mit aktuellen inner schweizerischen Problemen befaßten, und daß außerdem die Propa ganda-Literatur stark im Anwachsen war. Von den 1720 im Jahre 1917 in der Schweiz erschienenen Büchern sind 1081 deutsch, 549 fran zösisch und der Rest anders- oder gemischtsprachig. Die Zahl der von Schweizern im Ausland veröffentlichten Werke ging gegenüber dem Jahre 1915 von 363 um 139 auf 224 zurück. Den diesjährigen Bauernfeldpreis erhielten Julius Bitt- ner, Rudolf Holzer, Richard Schaukal, Paul Wertheimer und Otto Stößl, die ersten vier in Würdigung ihrer gesamten literarischen Tätigkeit, der letztere für eine Essayarbeit. sü. Ausschreibung von Bilderrätseln als Veranstaltung einer öffentlichen Lotterie. (Nachdruck verboten.) — Wie erinnerlich sein dürfte, fand sich Anfang vorigen Jahres in einer großen Anzahl deut scher Tageszeitungen ein sogenanntes Bilder-Preisrätsel ausgeschrie ben, dessen Lösung »Zeit ist Geld« kinderleicht war, da alles buch stäblich ausgeführt und nur die Silbe »ei« durch ein Ei und das Wort »Geld« durch eine Anzahl Münzen verbildlicht war. Die Gesamt summe der ausgesetzten Preise sollte 122 500 Mark betragen, dar unter Geldpreise von zusammen 2500 Mark und 60 000 Wert-(Kunst-) Gegenstände im Gesamtbeträge von 120 000 Mark. Über die Ver teilung der Preise an die Einsender der richtigen Lösung sollte das Los entscheiden. Die Einsender wurden aufgeforöert, der Lösung 15 Pfg. Rückporto beizulegen. Zu der Ausspielung, die im Mai stattfinden sollte, ist es nie gekommen, wohl aber erhielten die Ein sender der Adressen einen Prospekt, der eine größere Anzahl Bilder und Postkarten-Serien zu auffallend billigen Preisen anbot; gleich zeitig wurde eine Verabfolgung des Preisgegenstandes auch ohne Ver losung angeboten, sowie dessen Zusendung durch die Post gegen Ein sendung von 35 Pfg. Porto; außerdem zwei Bilder, deren Ladenpreis 9 Mark betragen sollte, zu 3.20 Mark und schließlich noch ein Geschenk als Zugabe versprochen. Ausgeschrieben war das Bilderrätsel von dem Kaufmann Heinrich Stamm, dem Geschäftsführer des »Verlags für Heimschmuck« in Braunschweig, der sich mit der Fabrikation von Bildern und Postkarten beschäftigte und Mitglied des »Norddeutschen Kunstverlags Hansa« war. Dessen Filiale in Bremen übernahm St. Anfang vorigen Jahres zum Zwecke der Ausschreibung und zog sich damit eine Anklage wegen Veranstaltung einer behördlich nicht ge nehmigten Lotterie, bzw. öffentlichen Ausspielung zu. Das Land gericht Bremen verurteilte ihn zu einer Geldstrafe von 1500 Mark. Seine hiergegen beim Reichsgericht eingelegte Revision wurde als unbegründet verworfen. Der Reichsanwalt führte in der Hauptsache aus: Der Tatbestand des Z 286 StrGB. ist voll erfüllt, denn in der Ausschreibung der Geldgewinne ist eine Lotterie, in der der Kunstgegcnstände (beweg liche Sachen) eine öffentliche Ausspielung zu erblicken. Der Einsatz, der erforderlich ist, muh in dem geforderten Rückporto von 15 Pfg. gefunden werden. Da der Angeklagte zur Versendung des Prospekts an die ihm zugegangenen Adressen nur je eine 3 Pfg.-Marke ver wendete und im übrigen nur noch einen Aufwand von 2 Pfg. (Papier, Umschlag usw.) hatte, so verdiente er an jedem Briefe 10 Pfg. Das dürfte der Hauptzweck der ganzen Veranstaltung gewesen sein, denn 223
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