««rlkntl-L >. d. LN«n. »»«d<n,d«i. Redaktioneller Teil. X- 58, 37. Mär, 1919. Nus dem Verwallungs-Aus schuß des Deutschen Vuchhündlrrhausr» scheiden aus die Herren- Leopold Hagemann in Leipzig, Karl W. Hiersemann in Leipzig. Beide Herren sind wieder wählbar. Im Amte verbleiben die Herren: Herrmann A. L. Degener in Leipzig, Fritz Hochmeister in Leipzig, Alfred Hofsmann in Leipzig, Rudolf Linncmann in Leipzig. Aus dem Vrrwallungsral der Deutschen Bücherei scheiden aus die satzungsgemäß auf ein Jahr gewählten Mitglieder des Börsenvercins: die Herren vr. Alexander Francke in Bern, Arthur Georgi in Berlin, Karl W. Hiersemann in Leipzig, Robert KrSner in Stuttgart, Kommerzialrat Wilhelm Müller in Wien, Kommerzienrat Paul Oldenbourg in München, vr. Paul Siebeck in Tübingen, vr. Bernhard Tepelmann in Braunschweig, vr. Ernst Bollert in Berlin. Sämtliche Herren sind satzungsgemäß wieder wählbar, Herr vr. Tepelmann in Braunfchweig bittet von einer Wiederwahl abzuschen. Mit dem Bemerken, daß nur solche Wahlvorschläge Berücksichtigung in der durch das Börsenblatt zu veröffentlichenden Zusammenstellung der Wahlvorschläge finden können, welche spätestens vier Wochen vor der Hauptversammlung an die Geschäftsstelle gelangt sind, und mit der höflichen Bitte, nur solche Wahlkandidaten in Vorschlag zu bringen, von denen anzunehmen ist, daß sie an den Sitzungen und Arbeiten des betreffenden Amtes teilzunehmen gewillt sind, ersucht der Wahl-Ausschuß die verehrlichen Vorstände, die Wahlvorschläge auf den versandten Formularen bis spätestens den 19. April d. I. an die Geschäftsstelle des Börsenvereins in Leipzig, Deutsches Buchhändlerhaus, einzusenden. Gleichzeitig richtet der Wahl-Ausschuß an die verehrlichen Vereine die Aufforderung, Vollmachts-Formulare für Stinnnvertretungen in der diesjährigen Hauptversammlung in der benötigten Anzahl von der Geschäftsstelle zu verlangen. Gemäß 8 9 der Geschäftsordnung wird noch besonders darauf aufmerksam gemacht: 1) daß die Mitgliedschaft im Börsenverein auf der Person, nicht aus der Firma beruht, die Formulare also mit dem Namen, höchstens mit Zusatz der Firma zu zeichnen sind; 2) daß laut Satzungen (H 17, Absatz ä) nur Mitglieder eines vom Vorstande des Börsenvereins anerkannten Vereins ihre Stimmen, und zwar nur aus Mitglieder desselben Vereins, übertragen können; 3) daß Mitglieder eines Ortsvereins, die gleichzeitig Mitglieder eines Kreisvereins sind, ihr Stimmvertretungsrecht durch den Krcisvcrein auszuüben haben; 4) daß die Slimmvertretung für die Wahlen und alle aus der Tagesordnung der betreffenden Hauptversammlung stehende» Gegenstände mit Ausnahme der Beschlußfassung über Änderung der Satzungen (Satzungen Z 17, Ab satz ü> statthaft ist; 5) daß kein Mitglied mehr als sechs Abwesende vertreten darf (ebenda); 6) daß persönlich am Orte der Hauptversammlung anwesende Mitglieder nur in Krankheitsfällen ihre Stimme über tragen dürsen; ISS