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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 17.07.1918
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1918-07-17
- Erscheinungsdatum
- 17.07.1918
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
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1K4, 17. Juli 1918. Redaktioneller Teil. vörl-nmatt s. d. Dtzch». Luch;and-l. Fleischhauer L Spahn, Stuttgart, ging 1./V1I. 1818 mit allen Rechten u. Vorräten ijedoch ohne Außenstände u. etwaige Verpslichtuugeu) an Jakob Rath u. Gustav Ilmbreit über. Die Firma wird unverändert weitergeführt u. nach Calwerstr. 33 verlegt. Stuttgarter Kömnu jetzt: Süddeutsche Grost-Buchh., Leipz. Komm.: R. Hoffmaun. sB. 161.j Kabiksch, Curt, Leipzig. Dem Karl Hugo Grohmann in Leipzig ist Prokura erteilt. sH. 8./VII. 1S48.j Klepzig, L. A., Leipzig. Inhaberin ist Frau Hulda Emma verw. Klepzig gcb. Weber. Prokura Ludwig Alfred Arno Klepzig. sH. 10./VII. 1818.1 Kroll, Julius, Hagen lWestf.s. Leipziger Komm, setzt: Bolckmar. sDlr.s Kühn, Georg, Köln. Leipz. Komm, jetzt: L. Naumann. sB. 1S8.s MarbcS, August, Bremen. Hermann Hellmuth Karl Wil helm Doerflcr u. Carl Honigsheim habe» das Geschäft erworben u. führen solches seit Z8./VI. 1918, unter Übernahme der Aktiven u. Passiven u. unter unveränderter Firma, als offene Handels gesellschaft fort. Die an Franziska Zlgmanowski u. Henni Mch- rens erteilte Gesamtprokura bleibt in Kraft. sH. 8./VII. 1818.f Richter, Bruno, Kgl. H o f - K u n st h a n d l u I, g , Breslau, veränderte sich in Bruno Richter. Der Frau Jsabella Wenzel gcb. Schilling ist Prokura erteilt. sH. S./VII. 1818.s Roßberg'sche Verlagsbuchh., Arthur Roßberg, Leipzig. Der Inh. Ludwig Arthur Roßberg führt den Titel König!. Sachs. Hofrat. Dem Max Robert Fischer ist Prokura erteilt. sH. S./VII. 1818.f Saxonia-Druckerei Lei stner L Drewfs G. m. b. H., Magdeburg. Die Firma ist geändert in Saxonia-Druckerei G. m. b. H. sH. 8./VII. 1818.s "Seurip, Or. Georg, Drcsden-A., Sickingenstr. 7,1. Verlh. Gcgr. 1./VII. 1818. Leipziger Komm.: Haberland. sDir.s Stoer, Ernst, Schweinfnrt, ging käuflich 1./VII. 1818 mit Akt. u. Pass, au Heinrich Karl Lohmann über, der Ernst Stoer, Inh. Heinrich Karl Lohmann firmiert. sB. 158.s Taub alb'sche B u ch h., G., Weide». Hinznfüge» Prokur.: Frau Rosa Hoffmaun. sH. S./VII. 1818.s Nhlands technischer Verlag Otto Politzky, Leipzig. Die Firma ging mit Akt. u. Pass, auf die neue Firma Nhlands technischer Verlag Wilhelm Ithland über. sDir.s "Wendler, Ludwig, Rendsburg, Kronprinzenstr. 8. Musil.- u. Jnstrumh. Gegr. 1848. Leipziger Komm.: Breitkopf L Härtel. sDir.s "Werk-Kunst Eugen Steindorsf, Berlin W. 58, Kur- sllrstendamm 238. Buch- u. Kunsth. Gegr. 1./VII. 1818. Leip ziger Komm.: Fleischer. sB. 157.s Kleine Mitteilungen. Jubiläum. — Am 18. d. M. sind 75 Jahre verflossen seit Grün dung von C. Th. N ii r m b e r g e r ' s Buchhandlung, Inh.: Hellmut Fischer in Königsberg i. Pr. E. H. Mangelsdorf, ein gebürtiger Leipziger, gründete nach lOjähriger Tätigkeit in unserm Berufe am 18. Juli 1843 in Königs berg eine Buch- und Musikalienhandlung und widmete sich besonders dem Sortiment. Als stiller Teilhaber stand ihm seit Beginn Adolph Klaehr zur Seite, der 1846 in die Firma eintrat, wodurch sich diese in Mangelsdorf L Klaehr änderte. Klaehr trat jedoch 1851 Wieder aus, und noch in demselben Jahre verkaufte Mangelsdorf die Buch handlung an C. Th. Nürnberger aus Gera, der sie unter seinem Namen weilerführte. Nürnberger war ein tüchtiger Buchhändler, der das Geschäft nach Kräften auszugestaltcn und zu erweitert» suchte. So erwarb er 1862 die vou seinem Vorgänger seit 1848 betriebene Buchhandlung E. H. Mangelsdorf in Memel und führte sie als Filiale seines Königsberger Geschäfts weiter, bis er sie 1864 an Jo hannes Axt verkaufte. Nachdem er fast 20 Jahre lang allein mit gutem Erfolg gearbeitet hatte, nahm er 1870 Hermann Fischer aus Fraustadt als Teilhaber auf, mit dem er sich aufs beste ergänzte. Ihm konnte er 1879 mit gutem Gewissen seine Handlung überlassen, sicher, daß sie in seinem Sinne weitergeführt und ausj^ebaut würde. Her mann Fischers ersprießliches Wirken ist noch in der Erinnerung der Mitlebenden. Er hat nicht nur sein Geschäft in die erste Reihe der Königsberger Buchhandlungen gestellt, sondern auch im Kreisverein oft- und westpreußischer Buchhändler ersprießlich gewirkt. Als Vor sitzender und Vertreter desselben ist er auch oft zur Leipziger Oster messe erschienen und dadurch weiteren Kreisen der Kollegen persön lich bekannt geworden. Nach seinem am 11. Oktober 1908 im 67. Le bensjahre erfolgten Tode ist sein Sohn, Herr Hellmnt Fischer, In haber der Jubelfirma geworden, die er Nn Sinne seines Vaters weiterführt, hoffentlich bis znm vollendeten Säkulum! Bekanntmachung, betreffend die Neichsstelle für Druckpapier. Vorn 10. Juli 1918. — Auf Grund der Verordnung des Bundes rats über Druckpapier vom 18. April 1916 (Neichs-Gesetzbl. S. 306) wird folgendes bestimmt: 8 i. Die Neichsstelle für Druckpapier (Neichs-Gesetzbl. 1916, S. 863) kann anordnen, daß ein von ihr festzusetzender Teil des Kaufpreises für maschinenglattcs, holzhaltiges Druckpapier, das für deu Druck von Tageszeitungen bestimmt ist, von dem Lieferer an die Reichsstelle für Papierholz abznfiihren ist. 8 2. Beiträge über Lieferungen von maschinenglattem, holzhaltigem Druckpapier, die iu der Zeit vom 1. Juli bis 30. September 1918 erfolgen, gelten als zu den von der Neichsstelle für diese Zeit fcst- zusetzenden Preisen abgeschlossen, soweit das Papier zum Druck von Tageszeitungen bestimmt ist. §3. Die Bekanntmachung tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft. Berlin, den 10. Juli 1918. Der Reichskanzler, in Vertretung Freiherr von Stein. (Reichs-Gesetzblatt Nr. 87 vom 11. Juli 1918.) Versendung von Druckschriften nach dem Auslande. — Auf Grund der Bestimmungen unter Ziffer 3 der Anlage T zum Mobilmachungs- Plan für das deutsche Heer hat der Reichskanzler im Einvernehmen mit den Militär- und Marincbehoröen folgendes bestimmt: Druckschriften jeder Art dürfen, soweit ihre Ausfuhr überhaupt zugelassen ist, nach dem Ausland und den besetzten Gebieten im Post wege von Firmen nur versendet werden, wenn sie zur Auflieferung bei bestimmten Postämtern zugelassen sind. Zugelassen werden können: 1. Drucker für die von ihnen gedruckten, Verleger für die von ihnen verlegten Druckschriften, 2. Buchhändler für die Druckschriften, die sie ihrem Lager ent nehmen oder im Buchhandelswege beziehen, 3. in das Handelsregister eingetragene Firmen für die Druck sachen, die ihren Geschäftsbetrieb betreffen (Kataloge, Geschäfts berichte, Rundschreiben u. ögl.). Die Zulassung wird von dem Mtlitärbefehlshaber erteilt, der für den Wohnort oder den Ort der Niederlassung des Versenders zuständig ist. Dieser hat auch das Postamt zu bezeichnen, bei dem die Auflieferungen erfolgen sollen. Sie soll nur vertrauenswürdigen Firmen erteilt werden und ist widerruflich. Privatpersonen dürfen Druckschriften nach dem Ausland und den besetzten Gebieten nicht mit der Post versenden oder den Nersendungs- berechtigten zum Versand übergeben. Die Versendungsberechtigten dürfen Druckschriften, die sie im Auftrag anderer versenden, dem Auf traggeber uicht in die Hände geben, auch nicht zur Einsicht auf kurze Zeit. Die Militärbefehlshabcr können von dem Verbot der Versendung von Druckschriften durch Privatpersonen in besonderen Fällen für einzelne Sendungen Ausnahmen bewilligen. Feldpostsendungen an Angehörige des Heeres und der Marine, sowie an andere Feldpost- berechtigte werden hiervon nicht betroffen. Ebenso bleibt der Ver sand von Zeitungen durch die Verlagspostanstalten (Postbezug) un berührt. Zur Wiedereröffnung der Universität Dorpat. — Wie die »Bal tisch-Litauischen Mitteilungen« erfahren, wird mit der Eröffnung der Universität Dorpat in diesem Jahre noch nicht zu rechnen sein. Jedoch besteht die Absicht, mit Hilfe deutscher Dozenten schon im September einen vorläufigen Vorlesungsbetrieb für die Studierenden einzurich- ten. Es wird wahrscheinlich einstweilen nur eine philosophische, eine theologische und eine medizinische Fakultät errichtet werden. Die Ein richtung einer juristischen Fakultät bietet noch Schwierigkeiten. Erhöhung des Meistgewichts für Pakete nach Konstantinopel. — Wegen der durch den Krieg hervorgcrnfenen Verpackungs- und Ver sendungsschwierigkeiten wird das Meistgewicht der Postpakete nach Konstantinopel vorübergehend auf 20 Ke erhöht. Eine Wertangabe ist für diese Pakete nicht zugelassen. Das Porto ist festgesetzt worden für Sendungen im Gewichte von mehr als 5 Ke bis 10 Ke auf4.60, 427
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