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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 17.07.1918
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1918-07-17
- Erscheinungsdatum
- 17.07.1918
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
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Redaktioneller Teil. schlag des Sortiments zu dulden und meinerseits selbst zu er-1 heben, so bleibt mir nichts anderes übrig, als dass ich die Er höhung des Rabatts, die ich jetzt habe cintreten lassen, wieder rückgängig mache. — Das ist eine Konsequenz, über die sich das Sortiment klar sein muss, die aber nicht zu ändern ist. Meine Herren, was mich vor allen Dingen veranlaßt, auf Ordnung der Zustände zu drängen, das ist die Tatsache, daß gegenwärtig geradezu wilde Zuschläge vom Sortiment erhoben werden. Es wurde gestern der Fall erwähnt, daß für ein Buch, noch dazu ein Schulbuch, das einen Ladenpreis von 8.68 Marl besitzt, an einzelnen Stellen im Lande 14 Mark verlangt worden sind. (Hört! hört!) Derartige Dinge müssen natürlich beschnit ten werden. Sehr zu.bedenken ist es ja auch, daß der Verleger mit Recht sagt: Ich kann unmöglich den Zuschlag, den das Sortiment erhebt, meinerseits berechnen, wenn ich an Privatkundschaft liefere, da ich doch die Spesen des Sortiments, durch die allein der Zuschlag begründet wird, gar nicht habe. — Meine Herren, ich glaube, auch darüber kann man hinwegkommen. Denn ent weder hat der Verleger einen vollen Sortimentsbetrieb — gleichviel, ob er es nun Sortiment nennt oder nicht —; dann hat er auch die Spesen, — oder er hat keinen Sortrmentsbetrieb; dann ist die Lieferung an das Publikum so geringfügig, das; er über diese Schwierigkeit Wohl ebenso hinweglommen wird, wie man in dieser Kriegszeit über manche noch viel schwierigeren Dinge hinwegkommt. Herr Direktor Kilpper hat ferner davon gesprochen, daß, wenn die Regelung vor einem halben Jahr erfolgt wäre, man ihr leichter hätte zustimmen können. Das ist ja richtig. Aber ich möchte demgegenüber darauf Hinweisen, daß die Dinge un ausgesetzt im Flusse sind, und was vor einem halben Jahre angemessen war, ist es heute nicht mehr. Preiserhöhungen, die die schönwissenschaftlichen Verleger vor einem halben Jahr für ausreichend hielten, sind heute schon nicht mehr ausreichend oder werden es in kurzer Zeit sicher nicht mehr sein. Ich glaube also, daß mit der Zeit der schönwissenschaftliche Verlag in diese Notstandsordnung gewissermaßen hineinwachsen wird. Es ist -aus das Wucher- und das Markenartikelgesetz hin gewiesen worden. Es ist ja ganz richtig, daß da Bedenken be stehen. Aber ich sage mir mit meinem Laienverstand, daß die Gesetze sich nach den wohlerwogenen Interessen der Staats bürger zu richten haben und nicht umgekehrt. (Sehr richtig!) Wenn also etwas auf dem Papier steht, was unseren Interessen widerspricht, so wollen wir ganz getrost unsere Interessen ver treten, wie wir es als reelle Geschäftsleute für richtig halten; wir wollen unsere Maßnahmen danach treffen und verlangen, daß sich die Gesetze dem anpassen. (Lebhaftes Vravo.) ES ist ferner vorgeschlagen worden, daß man einen Aus schuß berufen resp. dem Satzungsänderungsausschuß die Sache übertragen möchte. (Zurufe: Das ist überflüssig!) Meine Her- rcn, wir haben die Dinge so gründlich in Ausschüssen beraten, daß ich Ihnen mein Wort gebe: es kommt bei einem neuen Ausschuß absolut nichts Neues mehr heraus. (Sehr richtig!) Deshalb entschließen wir uns heute! Aber eines ist vollkommen zuzugeben, und das ist ein Man gel, der in der Notstandsordnung des Herrn Kollegen Schumann gelegen ist: Es kann nicht alles über einen Kamm geschoren wer den. Herr Speyer hat mit vollem Recht auf die Zeitschriften hingewiesen. Meine Herren, das sind aber nicht die einzigen Ausnahmen. Es sind Ausnahmen zu machen mit ganzen Ka tegorien von Büchern und von Bücherkäufern. Es muß deshalb die Möglichkeit geschaffen werden, daß diese Ausnahmen fest gesetzt werden. Wir können das hier in dieser Versammlung nicht machen. Ich glaube aber, wir können dem Vorstand des Börsenvererns das Vertrauen entgegenbringen, daß er gemein sam mit dem Vorstand des Verlegervereins diese Ausnahmen fcstsetzt und in die Notstandsordnung hineinarbeitet. Außerdem aber muß diese Notstandsordnung zeitlich be schränkt sein. Es ist mit Recht darauf hingewiesen worden, daß die Nitschmannschen Anträge vor allem deshalb unannehmbar find, weil sie eine vorübergehende Regelung in unsere dauern den Gesetze hineinarbeiten wollen Ebensowenig können wir 426 X: 164, 17. Juli 1818. aber diese Rotstandsordnung abhängig machen von dem Be schluß einer Hauptversammlung, sondern wir müssen sie be fristen. Ich schlage vor, daß wir von vornherein festsetzcn: Die Notstandsordnung hat ein Jahr nach Friedensschlutz mit Eng land zu erlöschen. (Zuruf: Amerika!) — Ja, meine Herren, das führt mich zu weit in die Politik hinein. (Heiterkeit.) Nun kommen im letzten Augenblick sehr beachtliche Vor schläge des Herrn Vorsitzenden des Börsenvereinsvorstandes. Ich habe diese nicht berücksichtigen können. Ich glaube aber nicht, daß sic die Notstandsordnung des Herrn Kollegen Schu mann so wesentlich beeinflussen, daß diese, wenn sie uns in ihrer jetzt vorliegenden Fassung annehmbar erscheint, durch die Äußerungen des Herrn Kollegen Seemann unannehmbar wer den wird. Ich möchte Ihnen deshalb eine Entschließung Vor schlägen und will hinzufügen, daß zwar der Vorstand des Ver legervereins nicht in der Lage gewesen ist, über diese Ent schließung Beschluß zu fassen; ich glaube aber auch hrnzusügen zu dürfen, daß meine beiden Kollegen, die hier Mein anwesend sind, meinem Vorschläge zustimmen. Die Entschließung lautet: In Erwägung, daß durch die allgemeine Teuerung Verlag und Sortiment zur Erhebung von Teuerungszuschlägen gezwungen sind; daß die Wiedereinführung möglichst einheitlicher Bücherver kaufspreise ebenso sehr im Interesse des Verlags wie des Sortiments geboten ist; daß die Fortdauer der gegenwärtigen Verhältnisse zu einer nicht wieder gut zu machenden Erschütterung des Vertrauens des Publikums in die Solidität des Buchhandels führen muß; daß endlich angesichts so schwerwiegender Gründe formelle Bedenken während der Kriegsdauer zurückgestcllt werden müssen und die gegenwärtigen außerordentlichen Verhältnisse nur durch außerordentliche Maßnahmen überwunden werden können: erklärt die Hauptversammlung des Deutschen Vcrlegervereins, der Schumannschen Notstandsordnung zustimmen zu können unter der Bedingung, daß 1. die sachlich gebotenen Ausnahmen von den in dieser Ordnung vorgesehenen Zuschlägen von dem Vorstand des Börsenvereins und des Verlcgervereins gemein sam festgesetzt werden; 2. daß diese Notstandsordnung spätestens ein Jahr nach Friedcnsschluß mit England zu erlöschen hat. Ich möchte Ihnen empfehlen, diese Entschließung anzu nehmen. (Bravo!) (Fortsetzung folgt.) Wöchentliche Übersicht über geschäftliche Veränderungen und Einrichtungen« 8. bis IS. Juli 1918. Vorhergehende Liste 1918, Nr. 188. ' — In das Adreßbuch neu aufgenommene Firma. — B. — Börsenblatt. — H. — Handelsgertchtliche Eintragung (mit Angabe des Erschetnungs- tags der zur Bekanntmachung benutzten Zeitung). — Dir. — Direkte Mitteilung. Böhme, Adoif, L Co., Leipzig. Der Mitinh. Julius Maser ist verstorben. Georg Maser ist Mitinh. IDir.j Bült mann L Gerriets Nachfolger, Varel. Die offene Handelsgesellschaft ist aufgelöst. Das Geschäft wird unter un veränderter Firma von dem frühere» Gesellschafter Richard Heinrich Friedrichs fortgesetzt. )H. 8./VII. 1g18.j Deutsches Kunftgewerbchaus Inh.: Eugen Stein- dorsf, Berlin. Die Firma lautet Werk-Kunst Eugen Stein dorff. sB. 187.j Dührkoop, Rudolf, Berlin. Die bisherige Gesellschafterin Frau Julie Wilhelmine Diez geb. Dührkoop ist alleinige In haberin der Firma. fH. 8./VII. 1818.) Eckstein, F. A., Ncustettin, ging t./VII. 1918 käuflich »hu» Akt. u. Pass, an Erich Oßwaid Uber. )B. 16V.)
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