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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 15.07.1918
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1918-07-15
- Erscheinungsdatum
- 15.07.1918
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
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Börsenblatt s. d. Dlschn. Buchhandel. RedLktionellrr Teil. X- 163, IS. Juli 1918. Allen!) — Ja, wir werden aber nicht gleichmäßig behandelt. Das ist doch der Unterschied. Das ist es doch eben, wogegen wir den Kampf führen. Wir wollen proportional behandelt werden bei dem Haufen Papier, der vorhanden ist. Vorsitzender: Der Vorstand ist der Meinung, daß ruhig über die Anträge Diedener und Genossen abgestimmt werden kann. (Sehr richtig!) Ich habe auch vorhin gesagt, daß die beiden Anträge einander nicht ausschließen, und es hat sich da mals kein Widerspruch dagegen erhoben. (Sehr richtig!) Ich taste also über die drei Ziffern des Antrages einzeln abstimmen, zunächst über Ziffer 1: Die wissenschaftlichen, literarischen, gewerblichen, techni schen, industriellen, und sonstigen wirtschafttichen Fachzeit schriften sind bei der Zuteilung und Sicherstellung des Papier bedarfs den politischen Tageszeitungen völlig gleichzustellen. Ich bitte diejenigen, die dagegen sind, sich von den Plätzen z» erheben. (Geschieht.) Ich bitte um die Gegenprobe. (Die Gegenprobe erfolgt.) — Es ist wohl die Mehrheit? (Widerspruch.) — Dann bitte ich dis Stimmzähler, ihres Amtes zu wallen. Ich bitte also diejenigen, stehen zu bleiben, die jetzt für den Punkt I des Antrags der Herren Dicbener, Dunckcr, Degener und Leineweber sind, und die Karten vorzuweisen. (Die Zäh lung der Stimmen wird vorgenommen.) Ich bitte nunmehr diejenigen, aufzustehen, die gegen den Punkt 1 des Antrags sind. (Geschieht.) Die Karten sind vor- znzeigen. (Die Zählung der Stimmen wird vorgenommen.) Die Abstimmung hat ergeben, daß für den Punkt I des An trages 195 Stimmen, dagegen 88 Stimmen abgegeben worden sind. (Lebhaftes Bravo.) Ich bitte nunmehr, über den Punkt 2 des Antrags abzu stimmen. Herrmann A. L. Degener (Leipzig) (zur Geschäftsordnung): Ich glaube, die Antragsteller sind der Meinung, daß die Punkte 2 und 3 zurückgezogen werden können, nachdem Punkt 1 ange nommen worden ist. Vorsitzender: Wenn die Antragsteller selbst die Punkte 2 und 3 zurückziehen, dann kann die Versammlung sich Wohl auch damit begnügen, daß Punkt I angenommen worden ist. — Die Punkte 2 und 3 sind zurückgezogen. Damit wäre dieser Gegenstand der Tagesordnung beendet, und wir kämen zu Punkt 5: Besprechung der Tagesordnung der Hauptversammlung des Börsenvereins. Aus der Tagesordnung des Börsenvereins ist wohl Punkt 8: Anträge der Herren Paul Nitschmann (Berlin), Albert Diederich (Pirna), Otto Paetsch (Königsberg), Joh. Heinr. Eckardt (Heidelberg), Ernst Schmersahl (Berlin) die Hauptsache. Sie sind Wohl einverstanden, daß wir diesen Punkt zunächst besprechen. (Lebhafte Zustimmung.) Ich brauche die Anträge Wohl nicht zu begründen. Das ist ja im Börsen blatt und sonst genügend geschehen. Ich möchte aber dabei be merken, was der Vorstand des Verlegervereins zu diesen An trägen zu sagen hat. — Ohne Zweifel mutz zugegeben werden, daß das Buch im allgemeinen nicht zu den Gegenständen des täglichen Bedarfs zu rechnen ist, und zum andern, daß ein Teuerungszuschlag für Sortiment und Verlag notwendig ist. Aber trotzdem glauben wir nicht, daß diese Anträge, die diesen Teuerungszuschlag beabsichtigen und ihn herbeifnhren wollen, durchgeführt werden können. Sie würden, in unsere Ordnun gen eingearbeitet, dort Wohl einen dauernden Aufenthalt haben und auch nach Fricdensschluß nicht wieder zu entfernen sein. Das würde unsere Ordnungen also dauernd mit einem Teue rungszuschlag belasten. Es wäre aber auch noch zu fragen, ob sie mit dem Z 3 der Satzungen des Börsenvereins in Einklang zu bringen sind, und ob sic sich mit dem Z 21 des Verlags- gesetzes decken, wonach dem Verleger allein die Festsetzung des Ladenpreises zusieht. Infolgedessen sind wir von unserem Standpunkt aus dagegen, daß diese Anträge angenommen wer den, und wir glauben uns damit auch in Übereinstimmung mit vielen Kollegen zu befinden, die in den kürzlich abgehaltenen 414 Versammlungen ähnliche Anschauungen ausgesprochen haben. Es würde aber die Versammlung interessieren, nun zu hören, wie der Vorstand des Börsenvereins sich zu diesen Fragen stellt, und was er selbst für Vorschläge zu machen hat. Paul Schumann (Stuttgart): Meine sehr geehrten Herren! Als die Nitschmannschen Anträge an uns gekommen sind, ist Wohl niemand darüber im Zweisvl gewesen, daß der Verleger sie nicht annehmen kann; denn sie greifen unzweifelhaft in seine Rechte ein: sie wollen Bedingungen stellen, die für den Verlag unannehmbar sind; sie möchten die Teuerungszuschläge terri torial abgrenzen, sodatz also in den verschiedensten Kreisen die verschiedensten Teuerungszuschläge gelten würden; sie möchten die einzelnen Bestimmungen in die Ordnungen einordnen, aus denen sie niemals wieder herauszubringen sein würden. Auch der Vorstand des Börsenvereins war sich darüber klar, daß er seinerseits die Nitschmannschen Anträge nicht unterstützen könnte, wenn er auf der andern Seite aber auch davon über zeugt ist, daß den berechtigten Wünschen des Sortiments Rech nung getragen werden müsse. Am letzten Sonntag hat in Stuttgart eine Hauptversamm lung des Württembergischen Buchhändlervereins stattgefunden, die außerordentlich zahlreich, namentlich von seiten des Pro- vinzsortimcnts, besucht war. Sie wissen: in Württemberg be steht ein gewisser Zwiespalt. Die Hauptversammlung des Würt tembergischen Buchhändlervereins im September hat beschlos sen, den Teuerungszuschlag zu erheben. Es haben sich aber gleichzeitig die großen Stuttgarter Sortimenter dagegen aus gesprochen, weil, solange Leipzig und noch einige andere Städte nicht in gleicher Weise Vorgehen, keine Gewähr dafür geboten war, daß der Teucrnngszuschlag durchgeführt werden könnte. Für einen geschützten Teuerungszuschlag hätten sie sich ohne weiteres eingesetzt. Diese Dinge sind in der Versamm lung vom vorigen Sonntag wieder zur Sprache gekommen, und die Not des Sortiments, die Not, die dadurch entstanden ist, daß für das gleiche Buch, wie mitgeteilt worden ist, in einer und derselben Stadt fünf Ladenpreise, fünf Verkaufspreise ge fordert worden sind, schrie tatsächlich zum Himmel. Die Zwei fel an der Reellität des Buchhandels sind beim Publikum so stark geworden, daß es gar nicht mehr etwas Seltenes ist, daß der Buchhändler von seinen Kunden ein Betrüger gescholten wird. Ich war bisher ein Verfechter des Prinzips, daß der Schutz der Teuerungszuschläge nicht notwendig sei, daß inan sich damit begnügen könne, wie die Kommission es im September und März beschlossen hat, dem Sortiment wohl die Erhebung eines Teue rungszuschlags zu gestatten, diesen aber nicht zu schützen. Tie Dinge'aber, die ich am vorigen Sonntag gehört habe, und dazu das, was ich erst nach der Versammlung in Erfahrung brachte nämlich den Inhalt der neuen Steuergesetze, die neuen Be lastungen, die dem gesamten Handel und Wandel drohen —, haben in mir die Überzeugung gefestigt, daß ich diesen meinen Standpunkt, den ich bis dahin vertreten habe, nicht mehr auf rechterhalten kann. Ich habe in heißem Ringen mit mir selbst einen Ausweg aus den Schwierigkeiten gesucht. Ich habe mir gesagt: So kann es nicht mehr weitergehen; wir minieren unfern Stand, wir ruinieren unser Ansehen im Publikum, in der Kulturwelt, — und deswegen habe ich mich gefragt, wie man Wohl aus diesem Dilemma herauskommt, wie man die berechtigten Ansprüche des Verlags und die berechtigten An sprüche des Sortiments vereinigen könnte. Dabei war ich mir vor allen Dingen klar darüber, daß der Weg der Nitschmann schen Anträge, die die verschiedenen Punkte in die verschiedenen Ordnungen Hineinsetzen wollten, nicht gangbar sei, weil er uns die Möglichkeit erschweren würde, sie wieder aus den Ordnungen herauszubringen. Wohl aber schien es mir möglich zu sein, die ganze Frage in Form einer gesonderten Ordnung, die so einfach wie möglich gestaltet werden könnte, zu regeln. Ich kam zu der Meinung, daß uns jedenfalls auf diesem Wege die Möglichkeit geboten wäre, in allerkürzester Zeit zur Ordnung, zum Ladenpreise zürückzukommen. Natürlich war für mich klar, daß man in dieser Notstands ordnung — wie ich sie nennen möchte — das Recht des Ver-
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