1424 Börsenblatt f. d. DliLn. Buu,öanve1. Fert. u. Künft. «rsch. Bücher. X- 40, 20. Februar 1319. Usscliinenreictmen k^eZeln kür üie ^ubkütirunxs tecknisclier 2eicknunZen cke8 Ns8cliinenbgue8 Dipl. Iiix. Lrnst Oötr Ult einvm Ototoitrvort 6sb. Vokrat Paul von Lossow - 2., vermebrte 4n!laxe Nit 75 r4dbiläungon im O'sxt un6 2 Takeln kreis ^ 3.— orcl., 2.25 netto, »/t 2.10 dar unü 11/10 >1sx IL«Uer«r8 In einigen Tagen erscheinen: Die hohen AnfgoSen de; dentslhen Demokraten und seiner Partei. Von Prof. vr. Emil Abderhalden, Halle (Saale) Abgeordneter der preußischen Nationalversammlung. Ord —.90 bed. —.68 bar —.60 25 Explre. mtt 40»/,, 100 Exolre. mtt 45»/,. Wo; verlangt die Zukunft Deutschlands von öer neuen Reichsversassung. Rede zu Halle am Vorabend des Zusammen tritts der verfassunggebenden Deutschen Nationalversammlung gehalten von Pros. Rudolf Hübner. Ord. —.SO bed. —.68 bar —60 25 Exolre. mtt 40V», 100 Explre. mit 45»/),. Wilhelm Knapp Halle lSaale) T In Kürze erscheint: <I Sie Verordnung keiresfend eine vorläufige LnndardeitsordMg ttM 24. Illlllllir ISIS. Mit Erliiuternagen. An merkungen «.Sachregister von Berlin W. 9. Linkstraße 16. vr. Zohanne; 5eig, Geh. Regierungsrat und vertrag. Rat im Reichsarbeitsamt. Preis etwa 3 Mark. ^s^ic Landarbeitsordnung enthält die neuen Grund- ^ lagen des Arbeitsrcchts für die Land- und Forstwirtschaft. Ihre Kenntnis ist dem Gutsbesitzer, Bauern, Gutsverwaiter, Förster, Landarbeiter gleich notwendig und unentbehrlich. Regelt doch das neue Gesetz nicht nur den Neuahschluß von Arbeits- Verträgen, sondern es greift auch in die bestehenden Ver träge ein und es schafft einen neuen Rechtsgang für die Verfolgung von Rechtsverletzungen. Es erfordert aus diesen Gründen auch die dringende Aufmerksamkeit aller landwirtschaftlichen Vereine und Körperschaften wie auch der Kreis- und Gemeindeverwaltungen, der Arbeitsnachweise und Nechtsauskunftstellen. Die Ausgabe enthält neben dem Text des Gesetzes gemeinverständlich gehaltene Erläuterungen sowie die wichtigsten Bestimmungen aus anderen Gesetzen, die neben der Landarbeitsordnnng für das landwirtschaft liche Arbeitsrecht in Betracht kommen. Der Verfasser der Erläuterungen erscheint hierzu besonders berufen, da er selbst an dem Zustandekommen der mit Gesetzeskraft versehenen Verordnung an amtlicher Stelle mitgearbeitet hat. Bei entsprechender Verwendung läßt sich vo» dem Merkchen ein großer Absatz erzielen, das Absatzgebiet selbst ist ein unbegrenztes. — Ich liefere gegen bar mit 3ZV,3i> und 7/6 Exempl., bei gleichzeitiger Vorbestellung auch mäßig bedingt Handlungen mit Land- knndschaft, die sich besonders verwenden wollen, können mit der Berechtigung späterer Barabrcchnung beziehen. Nanz Vahlen.