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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 27.01.1919
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1919-01-27
- Erscheinungsdatum
- 27.01.1919
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- Deutsch
- Sammlungen
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19, 27. Januar 1919. Redaktioneller Teil. Vörlenvwtt f. d. Dtschn. Buchhandru der Deutschen Verlags-Anstalt, und I. Maier, Prokurist von Ferdi nand Enke, in paritätischer Weise zu übertragen; für das Schatz- rncisteramt wurde Herr Eurt A. Hoseinann, Geschäftsführer von Koch, Reff L Oetiuger, als Schriftführer Herr H. Rothenfelder i. H. Robert Lutz bestimmt. Weiter gehören dem Wohlfahrts-Ausschuß als Mit glieder an Hermann Kurtz i. Fa. H. Lindemanns Buchhandlung, Herr Erwin Rügele i. Fa. Schweizerbart'sche Verlagsbuchhandlung, Herr- Paul Schumann i. Fa. I. Engelhorns Rachf., Herr Paul Erpf i. H. I. G. Cotta'sche Buchhandlung Rachf., Herr M. Hermes, Prokurist von A. Bonz' Erben, Herr Hermann Kühuhvld i. H. Union Deutsche Ver lagsgesellschaft. Zu den wichtigsten Aufgaben des Wohlfahrts-Ausschusses wird die Pflege der Fortbildung des buchhändlerischen Rachwuchses gehören, weiterhin beabsichtigt der Ausschuß, dem Unterstützungswesen für den württcmbergischcn Buchhandel seine ganz besondere Fürsorge auge- deiheu zu lassen. Fragen sozialer Natur, die auch den württembergi- schcn Buchhandel in den kommenden Monaten und Jahren beschäftigen werden, sollen in dem Wohlfahrts-Ausschuß eine Stätte kollegialen Gedankenaustausches finden, der geeignet sein könnte, etwa auftretende Gegensätze zu mildern und ersprießlichen Verhandlungen zwischen den dazu berufenen Organisationen die Wege zu ebnen. Für die nächsten Monate wurde ein auf 6 bis 8 Abende festgesetz ter Vortragskurs über die Arbeiten des Sortimenters in Aussicht ge nommen, worüber nähere Mitteilungen noch folgen werden. Sympathiekundgebung aus Holland. — Als eiu erfreuliches Zei chen der fortdauernden freundschaftlichen Beziehungen zu unseren Kol legen im neutralen Auslande wird uns heute von einem hiesigen Kom missionsgeschäft folgendes berichtet: In Erinnerung an die auf der Leipziger Bugra erhaltenen Eindrücke stiftete ein holländischer Buch händler einen größeren Betrag, mit der Bitte, ihn unter die Witwen und die durch den Krieg geschädigten Angehörigen des Personals sei nes Kommissionärs zu verteilen. Möge ein baldiger Friede die Beziehungen zu unseren auslän dischen Kollegen wieder in vollem Umfange aufleben lassen! Rotstandsordnung und Rabattierung der Teuerungszuschläge. — Der Vorstand des Deutschen Verlegervercinö erläßt in Rr. 380 seiner Mitteilungen nachstehende Bekanntmachung: In den »Mitteilungen« ! Rr. 374 vom 21. Juni und Rr. 370 vom 29. August d. I. haben wir darum gebeten, daß der Teuerungszuschlag des Verlegers aus den j bisherigen Ladenpreis geschlagen und in der üblichen Weise rabattiert > werden möchte. Dieser Bitte hat jedoch eine ganze Anzahl von Ver legern noch nicht entsprochen. Wir werden nun sowohl aus unserm i Mitglicderkreise als auch vom Vorstand des Börscuvereins der Deut schen Buchhändler zu Leipzig darauf aufmerksam gemacht, daß durch dieses Verhalten nachgewiesenermaßen Schwierigkeiten bei der Preis berechnung entstehen. Es ist notwendig, daß der Buchhandel wieder zu einheitlichen Preisen gelangt, und es sollte vermieden werden, daß , der einzelne Sortimenter nach 8 3 der Notstandsordnung die Ver- i kaufspreise der Verleger, die ihre Tcuerungszuschläge nicht rabat- lieren, selbständig erhöht. Gerade durch diese selbstäudigen Erhöhun- ^ gen und selbständigen Abrundungen entsteht ein Preiswirrwarr, der ^ vermieden werden könnte, wenn die betreffenden Verleger zur Rabat tierung der Teuerungszuschläge und dadurch zur Festsetzung ihrer Verkaufspreise übergingen. Hier besteht ja tatsächlich keine materielle Meinungsverschiedenheit mehr zwischen Verlag und Sortiment, denn ^ die Mehrzahl des Sortiments wird mit Zustimmung der Verleger die fakultative Preiserhöhung vornehmen. Der 8 3 der Notstandsordnung hat auch eine sehr ungünstige Rückwirkung auf die Bibliographie. Deshalb sollte der Verlag alles tun, um diese Rückwirkung zu ver hindern, und lieber seinerseits die Teuerungszuschläge rabattieren. In letzter Zeit sind n. a. einige größere Firmen, die sich bisher zu dieser Frage ablehnend verhalten haben, dazu übergegangen, unsrer Bitte zu entsprechen. Wir möchten daher nochmals die dringende Bitte aussprechen, daß diejenigen Verleger, die prozentuale Teue rungszuschläge erheben und solche dem Sortiment nicht rabattieren, von diesem System Abstand nehmen und, im Interesse einer einheit lichen Preisbildung im Buchhandel, zur Erhöhung ihrer Ladenpreise mit entsprechender Rabattierung übergehen. Zum Jubiläum von Breitkopf L Härtel, Leipzig. — Aus Anlaß der 200jährigen Jubelfeier des Hauses Breitkopf L Härtel findet im Deutschen Kulturmuseum eine Sonderausstelluug statt, die Dokumente, Handschriften und Drucke der ältesten Zeit der Firma zeigt. Das Museum (Zeitzer Straße 121) ist wochentags von 10—4, Sonntags von 11—2 Uhr geöffnet. — Der Gedenktag selbst wird von der Firma durch eine »Feier der Mitarbeiter« am 27. Januar vor mittags 10 Uhr festlich begangen werden, der sich etwaige Begrüßun gen zwischen 11 und 1 Uhr anreihen. Eine Festvorstellung im Neuen Theater (5 Uhr abends) mit Otto Lohses Oper »Prinz wider Willen« wird den Jubcltag beschließe». Bekanntmachung wegen Aushebung der Portofreihcit und Porto- ermäßigung für Feldpostsendunge.i aus Anlaß der Demobilmachung. — Infolge der Demobilmachung des Heeres und der Marine (Verord nung vom 31. Dezember 1918 sNGBl. für 1919, S. 1j) trete« die den Heeres- und Marineangehörigen gewährten Portovergünstigungen für Feldpostsendungen in dem nachstehend bezeichnten Umfang außer Kraft: 1. Für alle Heeres- und Marineangchörigen im Jnlande erlöschen die Vergünstigungen des Feldpostverkehrs mit Ablauf des 31. Januar 1919. Richtlinien für die Herstellung von Schreibheften. Bei den Schulleitern und Lehrern, aber auch in den Kreisen der Schreibheft- Hersteller scheint teilweise die Meinung verbreitet zu sein, daß mit Rücksicht auf die Beendigung des Krieges die aus Gründen der Papicr- ersparnis erlassenen Vorschriften für die Herstellung der Schulhefte ihre Gültigkeit verloren haben. Das ist ein Irrtum. Die Richtlinien für die Herstellung von Schulschreibheften bleiben nach wie vor in Kraft, und erst nach Abwicklung des Ostergeschäftes -1919 wird die Frage einer Änderung der Richtlinien unter Berücksichtigung der Lage des Papiermarktes geprüft werden und den zuständigen amtlichen Stellen entsprechende Vorschläge unterbreitet werden. Bis zur Ab wicklung des Ostergeschäftes kommt also keinesfalls eine Änderung der Richtlinien i» Frage. Es bleibt sonach bei den dnrchgezogenen Linien, bei dem 80 Gramm schweren Papier und bei dem 4-Bogcn-Heft. Diese bekannten Vorschriften gelten für alle Schulen, also auch für die höhe ren Schulen, Seminare und sonstigen Bildungsauftalten. Das preußische Kultusministerium ist gebeten worden, die Schul leiter nochmals darauf hinzuweisen, daß sie nicht berechtigt sind, aus Erfüllung von Sonderwünschen bei den Kleinhändlern zu bestehen und dadurch einen Anreiz zur Richtbesolgung der Richtlinien zu geben. Verein Deutscher Schreibhcfte-Fabrikanten. Der Vorsitzende: Joh. Wicke. Der Syndikus: E. Hager. 2. Für alle Heeres- und Marineangehörigen in den besetzten Ge bieten erlöschen die Portovergünstigungen des Felöpostverkehrs, soweit eiu solcher noch zulässig ist, einheitlich mit dem Übertritt auf heimischen Boden. Solange diese Hceresangehörigen sich noch im besetzten Ge biete befinden, müssen die an sie gerichteten Sendungen, für die die Vergünstigungen des Felöpostverkehrs beansprucht werden, die vor schriftsmäßige Feldpostanschrift tragen (Armeeverordnungsblatt für 1918, S. 386). Außerdem empfiehlt sich dringend, neben dem Zusatz »Osten« auch noch das Land (Kurland, Litauen, Ukraine usw.) anzu- gebcn, in dem der Empfänger sich befindet. 3. Inwieweit Feldpostvergünstigungen noch für bestimmte For mationen im Inland (Grenzschutztruppen) zu gewähren sein werden, wird besonders bekannt gemacht. Vom 1. Februar 1919 ab erfolgt die Beförderung von Sendungen an die Angehörigen des Heeres und der Marine im Jnlande nach den dafür bestehenden allgemeinen Vorschriften (Soldatenbrief). Berlin, den 22. Januar 1919. Der Staatssekretär des Rcichspostamts. N ii d l i n. (Deutscher Reichsanzciger n. Preuß. Staatsanzeiger Nr. 1- vom 23. Januar 1919.) Vom polnischen Buchhandel. — In Warschau erscheint monat lich seit Oktober 1918 der Urrsxlutl kZiexarski. OrZan rvviasku poweLLclriitzßo ksitzAurry polskieli (Buchhändler-Anzeiger. Organ der Allgemeinen Vereinigung polnischer Buchhändler). Re dakteur M. Rulikowski. Unentgeltlich für Mitglieder der Vereinigung, für Nichtmitglicder 30 jährlich. Format und Umfang sowie auch allgemeine Anlage ähneln dein Börsenblatt. Das Blatt enthält auch sehr interessante Aufsätze von polnischen Buchhändlern. Nr. 3 bringt einen Artickel über die »Deutsche Zensur« nebst einem Verzeichnis der verbotenen Bücher und Schriften im Generalgouvernement Warschau. Es sind 862 Titel, von denen 66 nachträglich freigegcben worden sind. Wir kommen auf diese Neuerscheinung noch zurück. 8k. Verspätete Mängelrüge. — Bei im Kriege geschlossenen Lie- ferungsverträgcn ist der Weiterverkauf der Ware durch deu ersten Käufer an einen zweiten nichts Ungewöhnliches. Es fragt sich nun, ob der erste Käufer die Ware auf etwaige Mängel unverzüglich zu un tersuchen verpflichtet ist oder ob die Mängelrüge auch dann noch nicht als verspätet zu gelten hat, wenn die Ware erst am Ort des zweiten Käufers untersucht wird. Die Mängelrüge hat nach Auffassung -cS Reichsgerichts (Urt. v. 13. X. 18) dann als verspätet zu gelten, wenn 63
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