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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 26.06.1918
- Strukturtyp
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- 1918-06-26
- Erscheinungsdatum
- 26.06.1918
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- Deutsch
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Redaktioneller Teil. .V- 146, 26. Juni 1918. steigernden Gegenstände wahrheitsgemäße Aus kunft erteilt wird. 5. Verschleierte oder auf die Täuschung des Publikums be rechnete Angaben sind verboten. 6. a) Die Versteigerung ist nur mit Genehmigung der Dienst stelle für Versteigerungen sin Preußen beim Polizei präsidenten von Berlin) gestattet. Wird die Genehmi gung verweigert, so sind die Gründe anzugcben. Tie Entscheidung der Dienststelle ist endgültig. d) Der Antrag auf Genehmigung ist bei der Ortspolizei- behörde zu stellen; diese hat ihn an die Dienststelle weiterzugeben. Dem Antrag ist ein vom Versteigerer unterschriebenes Verzeichnis der für die Versteigerung bestimmten Gegenstände beizufllgen; in diesem sind die Gegenstände unter fortlaufenden Zahlen aufzuführen. Für jede Versteigerung ist ein Katalog anzuferlt- gcn; dieser darf Abweichungen von dem genchmigleu Verzeichnis nur mit Zustimmung der Dienststelle ent halten. Auf der Vorderseite des Katalogs ist die Ge nehmigung zu vermerken. e) Die Bekanntmachung darf erst nach Erteilung der Ge nehmigung bewirkt werden. ü) Gegenstände, die im Katalog nicht aufgeführt sind, dürfen nicht mitversteigerl werden. In Räumen, in denen Kunstgegenstände oder Antiquitäten feilgeboten werden, dürfen Versteigerungen nicht stattfinden, v) Der Versteigerer hat am Schlüsse jedes Versteigerungs tages in der Reihenfolge des Katalogs die Gegenstände auszurufen, die ihren Eigentümer nicht gewechselt haben. k) Der Versteigerer ist verpflichtet, der Dienststelle und der Ortspolizeibehörde wahrheitsgemäße Auskunft über die Richtigkeit der Bezeichnung der Kunstgegenstände und Antiquitäten zu geben. Kann man eine ganze Reihe dieser Bestimmungen, z. B. die unter Nr. 2, 4, 5, 6e angeführten, nur freudig begrüßen, mit anderen im Hinblick auf die gute Absicht sich absinden, wenn sie auch Erschwerungen bedeuten, mit den Forderungen, die unter Nr. 1 gestellt werden, wird man sich nicht einverstanden erklären können. Das heißt das Kind mit dem Bade ausschütten. Ge rade die am besten geleiteten, die sachverständigsten Unternehmen würden durch diese Bestimmung getroffen und beseitigt werden. Wir glauben nicht, daß damit der Sache gedient wäre, im Gegenteil. Die für einen Versteigerer von Kunftgegenständen, Antiquitäten und Büchern durchaus notwendigen Kenntnisse vom Werte der zu versteigernden Gegenstände — und diese Kenntnisse mutz er zum Nutzen seiner Auftraggeber jedenfalls besitzen — können in der Hauptsache nur durch einen lebhaften ge schäftlichen Vertrieb von Dingen der gleichen Art erworben werden. Es ist nicht Zufall, daß sich an die größten und zuver lässigsten Geschäfte auf diesem Gebiet auch die größten und zu verlässigsten Versteigerungsanstalten angegliedert haben. Eine Entwicklung, die eine jahrhundertelange Geschichte hinter sich hat, mit einem Federstriche zu beseitigen, weil einige neue Leute diese Verbindung in nicht zu rechtfertigender Weise ausgenuyt haben, das geht nicht an. Es ist Sache der dazu berufenen Stellen, sich hiergegen von vornherein zu wehren. Es müssen und werden sich andere Mittel finden lassen, um die beklagens werten Mißstände zu beseitigen. In einem ganz kleinen Schriftchen von Oskar Rauthc in Berlin-Friedenau, das sich »Drei zeitgemäße Betrachtungen!« <5 Seiten. 8") nennt, ist auch ein Aufsatz: »Versteigerungen. Ihr Wesen und Unwesen« enthalten, der Vorschläge bringt, wie hier die bessernde Hand anzulegen wäre. Das ist inzwischen auch von anderen gesagt und hier wiedcrgegeben worden, braucht also nicht wiederholt zu werden. Wertvoll aber ist seine Äußerung: »Ich zweifle daran, daß seitens verschiedener Versteigerungs institute imme? gewissenhaft gehandelt wird«, wenn das sprach lich auch etwas schief ausgedrückt ist. Daran leidet der ganze Aufsatz überhaupt, und eine empfindliche Natur wird durch den allzuhäusigen Gebrauch des Wörtchens »dieser« (diese Ver steigerungen, diese Stücke, diese Werke, diese Preise, diese 988 Sammler, diese Leute) etwas hart berührt. Am Schluß heißt es: »Diese Arbeiten erschienen bereits im Februar l9l8 in einigen Tageszeitungen«. Vermutlich will der Verfasser seinen Vor schlägen damit das Erstgeburtsrecht wahren. Gut, gut. Es soll ihm nicht bestritten werden, wertvoller wäre aber doch viel leicht die genauere Angabe gewesen, wo und wann sie erschienen sind. Auch ein kleiner numerierter Musterdruck <Nr. 1—500), der von Paul Graupe in Berlin als Pfingstgabe umsonst verschickt worden ist (das ist eigentlich ein innerer Widerspruch): Lud wig Sternaux: »über das Sammeln moderner Bücher« (36 S. 8"), beschäftigt sich in seinen letzten Seilen mit den hohe» Versteigerungspreisen der neuesten Zeit. Da wird erklärt und entschuldigt; die Entwertung des Geldes ist mit schuld daran: »Es ist eben eine Zeiterscheinung wie anderes auch« usw. Ganz so ist die Sache denn doch nicht. Wer die Vorgänge aufmerksam verfolgt hat, der hat eine andere Meinung darüber, und auch der Minister für Handel und Gewerbe würde nicht so scharfe Maßregeln Vorschlägen, wenn es sich nur um eine »Zeiterschei nung« handelte, um etwas, das vorübergehend ist, um etwas, das ganz außerhalb des Einflusses der Versteigerer liegt. Durchaus beipflichien können wir aber den folgenden Sätzen: »Im übrigen kann sich der Käufer sehr leicht vor irgend welcher Übervorteilung schützen, indem er in ersten Geschäften kauft und sich bei Versteigerungen von einem angesehenen Antiquar beraten und leiten läßt. Der Antiquar, dem sein Berus mehr ist als bloßes Geschäft, der selbst ein Bllcherherz hat, ist an alledem viel zu sehr ideell beteiligt, als daß er es über sich brächte, die Bibliophilie in Verruf zu bringen und sie als «ine neue Spezies Kriegsgewinnler auszubeutcn. Hier hat Vertrauen, das sich auf Erfahrungen stützt, das letzte Wort.« Sonst bringt das Schriftchen, das übrigens auf eine demnächst zur Ausgabe gelangende größere Arbeit desselben Verfassers »Das schöne Buch« vorbereiten soll, einen recht lesenswerten Um riß von der geschichtlichen Entwicklung des schönen Buches in England und bei uns. Zwei große und bedeutende Büchcrversteigcrunge» sind vor allen anderen zu erwähnen. Die eine ist leider schon vorbei, die der Bibliothek des Prof. Oscar Piloty; sie hat am 24. und 25. Mai bei Emil Hirsch in München stattgesunden. Es bleibt also nur übrig, auf ihren Inhalt etwas cinzugehen. Die andere geht vom l. bis 9. Juli in London bei Sotheby, Wilkinson L Hodge vor sich. Hier handelt es sich um den 7. Teil der Lutb-Oolleetian, aus die wir schon kurz eingehen müssen, wenn sie für uns auch unter den obwaltenden Verhält nissen jetzt keine große Bedeutung haben kann. Wir haben aber bekanntlich die erste» Teile stets in großer Ausführlichkeit be handelt und dürfen sie schon darum nicht ganz außer acht lassen. Wenn erst wieder mehr Papier für solche Berichte zur Verfügung steht, dann werden wir auch wohl die Ergebnisse, die der 6. und 7. Teil gezeitigt hat, noch nachträglich besprechen können. Der Katalog der Bibliothek Piloty ist ein großer, dicker Quartband mit 1364 Nummern und 12 Tafeln, von einem »Freundesvorwort« begleitet, aus dem wir etwas anfllhren müssen, weil es namentlich in seinem Schlüsse uns so ganz aus der Seele geschrieben ist. Es heißt da: »Was Piloty beim Buche anzog, war dessen Wichtigkeit in jedem Verstände. Rund, stark und selbstgenügsam war sein ganzes Wesen, und so hat er denn auch stets das Spezialisten tum verachtet, das den eigenen Gesichts- und Wertungskreis absichtlich einengt, noch mehr aber jene in seinen letzten Le bensjahren immer üppiger auch in Deutschland emporköm- melnde .Bibliophilie', die, vom Briefmarkensammeln und ähir- lichen Spielarten des Aufspeichertriebs wenig unterschieden, nach rein äußerlichen Reizmotiven orientiert, ihr Wesen treibt.« Die Bibliothek selbst ist prächtig. Neben 27 Handschriften ent- hält sie 41 Inkunabeln, eine große Reihe von Holzschnittbüchern und deutschen Literaturwerken bis zum Jahre 1609, sehr um-
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