Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 14.02.1919
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- 1919-02-14
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- 14.02.1919
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
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35, 14. Februar 1919. Redaktioneller Teil. meisteret jeder Gemeinde abzuliesern, um dort beschlagnahmt zu wer den. Nach dem Ablieferungstermin werden in den Gemeinden Nach forschungen angestellt und bei Zuwiderhandlungen gegen meinen Be fehl Strafen festgesetzt. Jeder Bürgermeister hat mir bis zum 1. Februar d. I. einen Nachweis über die bei ihm zur Einlieferung gelangten Bücher einzureichen. Herstellung besserer Papicrsorten. — Die ReichSkommission zur Sicherstellung des Papierbedarfs erhielt unterm 4. Januar 1919 Abschrift einer Verfügung des Staatssekretärs des Innern in Berlin an die Chefs der obersten Reichsbehörden (Irr 15 218) nach stehenden Wortlauts: Nach Mitteilung des Herrn Staatssekretärs des Reichswirtschafts- amts ermöglicht der Fortfall des Heeresbedarfs, den Papierfabriken wieder etwas größere Mengen der zur Herstellung besserer Papiersor ten erforderlichen Rohstoffe zur Verfügung zu stellen, sodaß nach dem Gutachten der Reichskommission zur Sicherstellung des Papierbedarfs die Möglichkeit besteht, die Herstellung besserer Normalpapiere, wenn auch zunächst in sehr beschränktem Umfange, wieder ausznnehmen. Wenn daher auch im Hinblick auf die der Papiererzeugung im allge meinen entgcgenstehenden Kohlen- und Transportschwicrigkeiten eine Aufhebung der in meinem Schreiben vom 8. April 1918 bezeichnete» Abänderung der »Bestimmungen über das in den Staatsbetrieben zu verwendende Papier« zurzeit noch nicht in Frage kommt, so kann wenigstens insofern eine Erleichterung in "den bestehenden Einschrän kungen eintreten, als nunmehr die Verwendung besserer Normal- papierc durch die Behörden für besonders wichtige amt liche Zwecke zulässig ist. Der Verein Deutscher Papicrfabrikanten, die Vereinigung »Nor malpapier«, die Zellstoffverteilungsstelle und die Reichskommission zur Sicherstellung des Papierbedarfs sind entsprechend benachrichtigt. Herstellung von ttunstdruckpapier. — Der Herr Staatssekretär des Reichsernährungsamts hat in Anbetracht der jetzt erfolgenden Neu regelung der Zustellung von Kartoffelmehl zur Herstellung von Kunst druckpapier sein Einverständnis damit erklärt, daß von einer Einsendung der noch fehlenden Belegexemplare der Werke, für deren Herstellung bisher Kartof felmehl freigegeben wurde, Abstand genommen wird. Güterverkehr mit den besetzten Gebieten. — Die Zentralstelle der Ausfuhrbewilligungen für die Erzeugnisse der papierverarbeitenden Industrie (Abteilung II) in Berlin schreibt uns unterm l>. Februar: Nach einer Meldung des Chefs des Generalstabes des Feldheeres, Be auftragten des Generalquartiermeisters Berlin, an das Rcichswirt- schaftsamt ist dem deutschen Abschnittskommandeur III von dem gegenüberliegenden französischen Zonenkommandeur folgendes mit geteilt worden: »Die Entente gestattet die Ausfuhr von denjenigen Fertigsabrika- ten aus dem besetzten Gebiet in das Innere Deutschlands, die aus Rohstoffen hergestellt sind, die aus dem Innern Deutschlands in das besetzte Gebiet eingeführt wurden. Umgekehrt gestattet die Entente Ausfuhr aus den Brückenköpfen von denjenigen im besetzten Gebiet Deutschlands gewonnenen Rohstoffen, deren Wiedereinführung in die besetzten Gebiete als Fertigfabrikate von deutscher Seite zu gewähr leisten sind. gez. v. Berghes, Major.« Von der Leipziger Akademie für graphische Künste und Buch gewerbe wird der Presse geschrieben: In Verbindung mit unserm hiesigen Kunstverein wurden jüngst Wünsche laut (Herr Ahlswede), daß ein Lehrer der Akademie über Fragen ihres Gebietes sich einmal hören lassen sollte. Es sei der Akademieleitung gestattet, dazu einige Bemerkungen lind Mitteilungen zu machen: Die Akademie war bisher in doppelter Weise bemüht, mit ihren Kräften dem großen Bildungs- und Unterhaltungsbedürfnis Leipzigs gerecht zu werden. Einerseits hatte sie Führungen durch ihre Werk stätten, in Verbindung mit Vorführungen an den Pressen und bezüg liche Ausstellungen unternommen. Erinnert sei nur an die Vorführun gen in ihrer eigenen Ausstellung auf der Bugra 1914 und an die Füh rungen des Publikums durch die Akademie zur Künstlerhilfswoche im April 1918. Andererseits erschien die Akademie zur Gewinnung von Liebcsgabengeld im Winter 1918 mit öffentlichen Vorträgen in ihrer Aula auf dem Plan, die im Publikum und in der Presse den Ruf nach Wiederholung und ständiger Einführung auslösten. Diesem Begehren war die Akademie auch in diesem Winter zu folgen willens. Leider machte die Kohlen- und Lichtnot es rötlich, den Plan aufzugeben. Die Akademie gedenkt im nächsten Winter, wo derartig schwere Hindernisse nicht mehr bestehen dürften, ihn auszuführcn. Dazu mag das Fol gende als kurze, allerdings noch nicht verbindliche Voranzeige gelten: Tie Akademie beabsichtigt im Winter 1920 eine doppelte Veran staltung: 1. Praktische Vorsuhruugen in ihren Werkstätten für kleinere Pcrsonenkreise und 2. Vorträge in ihrer Aula für größere Kreise. Zunächst ist Aufklärung beabsichtigt über die graphischen Künste für etwa 20 Personen mir Führungen durch die Werkstätten, verbunden mit praktischen Vorführungen und Erläuterungen. In der Kanzlet der Akademie werden Listen zu Eintragungen für jene Gruppeusüh- ruugen schon während des Sommers ausliegen. Sollte diese Veran staltung sehr begehrt werden, so wird Wiederholung erwogen werden. Di-e öffentlichen Vorträge in der Aula sind für einen größeren Kreis von etlva 150 Personen zugänglich. Auch dafür werden Vornoticrun- gen auf Karten in der Atademiekanzlci angenommen. Im Winter 1920 werden voraussichtlich dort sprechen und Lichtbilder zeigen die Herren Prof. I)r. Minde-Pouet, Herr Kirsteiu, Prof. Steiner-Prag, Prof. Delitsch, Dr. Zeitler und Geheimrat Seliger. Genaue Angaben werden im Oktober folgen. Schaffung von Meß-Ausstellungshallen in Leipzig. Unter der Firma »Meßamt für die Mustermessen in Leipzig, Abteilung Ausstel lungsräume«, ist eine Gesellschaft m. b. H. gegründet worden, deren Geschäftsführer der jeweilige Direktor des Meßamts ist. Prokura wurde erteilt dem Leiter der Kaufmännischen Abteilung des Meßamts, Fritz Behrens. Die Gesellschaft betreibt die Errichtung und Ver mietung von Ausstellungshallen zur Aufnahme von Meßmuster lagern, um dem gegenwärtigen Mangel an Räumen in den bestehen den Kaufhäusern abzuhelfen. 8Ü. Der Firmenwert eines Geschäfts bei Anseinandersetznngcn. In einer seiner jüngsten Entscheidungen (15. 11. 1918) stellt das Reichsgericht folgende Grundsätze für den Fall einer Auseinander setzung der Teilhaber eines Geschäfts auf: Der auf Grund der jährlichen Gewiunverteiluugsbilanz aufgc- nominelle Abschluß kann bei der Auseinandersetzung mit d'em aus scheidenden Gesellschafter nicht maßgebend sein, vielmehr müssen, ist nichts anderes vereinbart, die gesamten Vermögensgegenstände nach ihrem wahren Werte eingestellt werden. Dabei ist auch der Geschäfts und Firmenwert mit zu berücksichtigen. Mit Geschäfts- oder Firmen wert ist der Wert des Unternehmens als solchen gemeint, der über den Wert der einzelnen Aktiven hinausgeht. Versteht man unter Unternehmen die durch gewerbliche Tätigkeit geschaffene Organisation des Betriebes und gesicherte Absatzgelegenheit, so ist klar, daß es sich um einen selbständigen Posten der Abschichtungsbilanz handelt. Das Reichsgericht hat denn auch schon entschieden, daß der Ansatz eines be sonderen Geschästswertes mit der Schätzung der Aktiva nach ihrem wahren Werte sehr wohl vereinbar ist. Beabsichtigt ist mithin nicht, denselben Gegenstand doppelt in Rechnung zu stellen. Überall da, wo ein besorrderer Geschäftswert (Firmenwert) zu ermitteln ist, muß cr bei der Auseinandersetzung auch berücksichtigt werden. Die Notwendig keit der Beachtung folgt allgemein aus dem Grundsatz, daß die Berech nung des Guthabens des Ausscheidenden unter Zugrundelegung des gesamten Geschäftsvermögens erfolgt. Dies gilt auch für die stille Gesellschaft. Im vorliegenden Falle handelte es sich um die Teilhaber einer G r o h b u ch b i n d c r e i und hatten diese Grundsätze um so mehr Anwendung zu finden, als der stille Teilhaber^ eine erhebliche Tätig keit im Geschäft entwickelt hatte, in welcher Beziehung das Berufungs gericht (Oberlandesgericht Dresden) ausgcführt hat, er habe die gleiche Summe eingelegt wie der andere Gesellschafter (18 000 Mark), sei im gleichen Maße wie dieser am Gewinn und Verlust beteiligt ge wesen, die Überwachung des kaufmännischen Teiles habe ihm obge legen, cr habe dem Geschäft bare Darlehen und durch Hingabe seiner Wechselakzepte Bankkredit verschafft. Seine Beteiligung sei mithin über das gewöhnliche Maß der Beteiligung eines stillen Gesellschafters weit hinausgegangen und habe seine Stellung der eines offenen Ge sellschafters nahegerllckt. Es sei anzunehmen, daß die günstige Ver mögenslage, zu der sich das anfänglich schlecht gehende Geschäft im Laufe der Jahre cmporgcarbeitet habe, zu einem nicht geringen Teil auf seine Tätigkeit zurückzuführen sei. Deshalb müsse der jetzt vor handcne Geschäfts- uud Firmcuwert als Ergebnis des gemeinsamen Wirkens beider Parteien angesehen werden. Es sei daher unbillig, den Kläger bei der Auseinandersetzung an diesem Geschäftswert nicht teilnehmen zu lassen. (Aktenzeichen II. 243/18; Wert des Streit gegenstandes in der Revisionsinstanz: 25 000 Mark.) Der Verband Deutscher Filmautoren hat die Errichtung einer Ge schäftsstelle des Verbandes Deutscher Filmautoren mit einem Stamin- vermögen von 100 000 .// beschlossen, von dem sofort 50 000 ein- 119
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