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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 11.01.1927
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- 1927-01-11
- Erscheinungsdatum
- 11.01.1927
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Ob ein Honorar nach Bogen berechnet oder in Prozentsätzen vom Absatz bzw. vom Ladenpreis ausgemacht wird, ist Gefühls und Geschmackssache. Beides hat seine Vor- und Nachteile, sowohl für den Verfasser wie für den Verleger. Eine dritte Form der Honorierung ist ja die Beteiligung am Nettoerlös, d. h. derjenigen Summe, die der Verleger tatsächlich einnimmt. Wenn aber ge sagt wird, datz -bei weiteren Auflagen oder sonstigem geringen Risiko 10 bis ISA des Ladenpreises als ein sehr wohl zu erreichen der Satz- gelten soll, so muß man sich gegen diese Höhe des Pro zenthonorars lebhaft wenden. Die Meinung mancher Verfasser, daß das Honorar bei der Festsetzung des Ladenpreises eine ver hältnismäßig geringfügige Rolle spiele, beruht gewöhnlich auf der Auffassung, daß die Forderung eines lOprozentigen Honorars bei einem Buche, das, wenn es honorarfrei wäre, mit 10 Mark berech net wird, den Preis des Buches nur um 1 Mark erhöhe. Wie falsch diese Ansicht ist, mag aus folgender Ausstellung hervorgehen. Darin soll auch die progressive Wirkung jeder Erhöhung nach dem Ladenpreise berechneten Prozenthonorars nachgewiesen werden. Die Rechnung läßt sich mit Hilfe einer verhältnismäßig ein fachen Formel ansführen, wie sie von vr. Menz, dem Professor der Betriebslehre an der Handelshochschule Leipzig, aufgestellt wor den ist. Der Ladenpreis (1-1 eines Buches stellt sich bekanntlich dar als die Summe der Herstellungskosten (b>, des Autoren anteils (o), der Geschäftsunkosten des Verlags <u>, des Verleger- gewinnantcils <g) und des Sortimenterrabatts <r). Es ist 'also 1.— dst-ast-ust-gst-r- Die Herstellungskosten (bis sind gegeben als Teilwert der Herstellungsaufwendungen, dividiert durch die Auflagenhöhe. Die übrigen Posten, Autorenanteil (»), Geschäftsunkosten des Verlags (u), kalkulierter Verlegergewinn <s> und Sortimenterrabatt (r>, lassen sich in Prozentteilen des Ladenpreises (l-> ausdrücken und ansetzen*). Sie werden ja auch so berechnet und gezahlt. Die For mel lautet dann: I, — b st- I,n st- I,u st- I-A st- I,r, wobei a, u, z und r als Dezimalen zu denken sind. Im Wege üblich algebraischen Verfahrens läßt sich diese Formel folgendermaßen weiter entwickeln: I. — dst-I-last-nst-Ast-r), I- II — st- ust- § st- r» --- d , I—(» st- n st-A st. r>' Nimmt man an, daß bei einem Werke die Herstellungskosten für das einzelne Exemplar l^) 3 Mark betragen, daß der Verlag mit einem Unkostensatz <u) von 25?? kalkulieren muß, daß er einen Gewinn (gl von 10°/« anstrebt und das Werk mit einem *j In der üblichen buchhändlerischen Ausstellung sehen diese Rechenbeispiele so aus: Der Fall <I> ist mit 20tzß Gewinn unmöglich: denn 35°^ Sortimenter rabatt, 20tzß Honorar, 25tzg Unkosten und 2031, Gewinn ergäben zu sammen bereits 100"«, sodaß für die Herstellung nichts mehr übrig bleibt. durchschnittlichen Sortimenterrabatt <r> von 3b?? ausliefert, so ergibt sich, wenn zunächst von einem honorarfreien Werke aus gegangen wird, folgende Rechnung: 3,00 - -h^-IOdl. I — <0,25 -I- 0,10 st- 0,35> 0,30 ' Wird das Werk aber jetzt mit 10"/« Honorar belastet, so stellt sich die Rechnung, ohne daß sich an den anderen Posten etwas ändert, folgendermaßen: 3,00 3,00 I- -- i , -- - is Li. 1—<0,10 st-0,25 st-0,10 st-0,3S> 0,20 Die Forderung von 10A Honorar verteuert also das Buch tatsächlich nicht um l Mark, sondern um 5 Mark. Verlangt der Autor 1b"/« Honorar, so lautet die Rechnung bei sonst ebenfalls wieder unverändert bleibenden Posten: 3,00 3,00 ^ I —(0,IS st- ü,2S st- 0,10 st- 0,38) ' Bei 20A Honorar: I, - 3,00 0,ls 3M ' 0,10 ° ---20 öl. 30 öl. I —l0,20 st- 0,25 st- 0,10 st- 0,38 > Die letzten beiden Beispiele zeigen zugleich, wie eine Erhöhung der Honorarsorderung um 331?"/« eine Ladenpreiserhöhung um SO?? nötig macht. Es darf eben nicht vergessen werden, datz bei der Forderung von Anteilhonoraren nicht die Herstellungskosten' um einen festen Betrag erhöht werden, wie es srüher bei der Fest 1 sctzung von Pauschalhonoraren der Fall war, sondern daß eigent-I lich eine Schraube ohne Ende in Bewegung gesetzt wird. Dabei ist in dieser Rechnung noch nicht einmal berücksichtigt,! daß mit der Übernahme von Aonorarverpslichtungen mW der da durch bewirkten Preissteigerung' natürlich. auch das Risiko des Verlegers wächst. Billigerweise wird ihm zuerkannt werden müs-, scn, seine Gewinnaussichten prozentual in der gleichen Höhe Wiel den Anteil des Verfassers einzusetzen, d. h. also, daß bei einer! Steigerung des Honorars auf 1b oder 20A der Verlegeranteil ebenso hoch angesetzt wird. Auch neue Auflagen der gangbarsten I Bücher bilden für den Verleger ein Wagnis, denn es gibt kein! Buch, das ein ewiges Leben hätte und das nicht durch irgend welche Umstände ausgeschaltet oder überholt werden könnte. Eine ! Auflage wird stets die letzte sein, ob es nun die zehnte, fünfte oder zweite ist (in vielen Fällen ist sogar die erste Auflage die letzte). Unter diesen Umständen ergibt sich (sonst nichts geändert) für I die letzten Beispiele folgendes. 3,00 3,00 und U-- I, -- ^ 30 U. 1 — 10,18 st-0,25 st-0,15 st-0,35) 0,10 3,00 3,00 , 1 —(0,20 st- 0,25 st- 0,20 st- 0,35) ^ 0,00 " a) ohne Honorar b> 10°/« Honorar o) 15°/o Honorar a> 20°/« Honorar Bei Gewinn angleichung im Falle o 6 Ladenpreis 10.— 15.— 20.— 30.— 30.— ? Sortimenterrabatt 35^ 3.50 5.25 7.— 10.50 10.50 ? Nettopreis 6.50 9.75 13 — 19.50 19.50 ? Honorar — 1.50 3.— 6.— 4.50 ? Bruttoerlös des Verlags 6.50 8.25 10 — 13.50 15.— ? Unkosten 25°/« v. L. . 2.50 3.75 5.— 7.50 7.50 ? Nettoerlös des Verlags 4.— 4.60 5.— 6.— 7.50 ? Herstellungskosten. . . 3.— 3.— 3 — 3 — 3 — 3 Gewinn 10^ .... bzw. Gewinn-Honorar 1.— 1.60 2.— 3.— 4.60 ? Im letzten Falle würde sich also überhaupt kein rationaler I Preis mehr errechnen lassen, im ersten wäre schon bei 1b"/« Be lastung (gegen 10??> eine Erhöhung des Ladenpreises um 100"/« > nötig. Diese Rechcnbeispiele beweisen deutlich, daß es nicht so gleich-1 gültig ist, ob man von 10?? oder von Ib°/« Honorar spricht. Man I denkt — von unserem Beispiel eines 10-Mark-Buches ausgehend dabei ohnehin immer nur an 1 Mark in einem und 1,50 Mark I im anderen Falle und meint, daß diese O.bO Mark mehr keine Rolle I spielen, vergißt aber, daß die Rechnung ergibt: es handelt sich im I ersten Falle tatsächlich schon um 1.50 Mark und im zweiten Falle I um bestenfalls 3 Mark, unter billiger Berücksichtigung des Ver-I legeranspruchs aber um 4.50 Mark. Die Erhöhung der Ansprüche I namentlich beim Anteilhonorar wirkt also ganz ungeheuerlich! verteuernd und bringt Honorarstsigerungen, wie sie wohl der! Autor selbst gar nicht beabsichtigt. Der in den obigen Beispielen eingesetzte Zwischcnhändlerrabatt I ist mit 3b"/« ein Durchschnittsrabatt; er ist bisweilen höher, bis-I weilen niedriger. Da erfahrungsgemäß die Spesen des Zwischen-! Händlers bis zu 30, manchmal auch noch mehr Prozent des Um-I satzes, also in diesem Fall des Ladenpreises, betragen, so kann die I Höhe dieses Rabatts nicht beschränkt werden, sie ist vielmehr not wendig, um die Sortimenter für den Vertrieb von Wissenschaft-
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