Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 24.06.1918
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1918-06-24
- Erscheinungsdatum
- 24.06.1918
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19180624
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-191806240
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19180624
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1918
- Monat1918-06
- Tag1918-06-24
- Monat1918-06
- Jahr1918
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
üedaklkoneller Teil. X- 144, 24. Juni 1918. überhaupt nichts zu tun. EL steht unzweifelhaft fest, öatz diese G c s e tz b e st i in in u n g A» wen billig zu finden hat, wenn uui> soweit Bücher Gegenstände des tägliche» Bedarssfind. Es widerspricht durchaus den Tatsachen, wen» be hauptet wird, dast diese Frage bisher eine endgültige Regelung noch nicht gesunden habe. Bei den schwebenden Verhandlungen im Reichs- wirtschaslsamt und bei den Justizrcssvrts handelt cs sich lediglich um die Frage, ob Bücher ausnahmslos oder nur mit gewissen Ausnahmen zu den Gegenstände» des täg lichen Bedarfs gehören und ob eine gesetzliche Spe- zialregelung erwünscht und notwendig ist. Diese Spezialregelung ist aber vorläufig nicht in Aus sicht genommen. Die Frage der Ausfassung der Bücher als GegeIIstäIIde des tägliche» Bedarfs hat ihre Lösung da hin gefunden, dass Gesangbücher, Fibeln, Lesebücher, die Bibel, Schul bücher im allgemeinen und solche wissenschastlichen Bücher, die zur Ausbildung in irgend einem Berufe dienen, den Gegenständen des täglichen Bedarfs zuzuzählcn sind; denn sür sie besteht eben entweder in der Gesamtheit des Volkes oder in bestimmten Kreisen ein dauern des Bedürfnis. Es sind aber ausserdem auch die Werke der sogenann ten schöngeistigen Literatur dem Begriss zuzurechncn. Die Forderung, daß bei jedem einzelnen Werk diese Krage entschieden werden müsse, widerspricht dem Sinne des Gesetzgebers. Für das geltende Recht belanglos ist aus Grund der ausdrücklichen Bestimmung des genannten H 2 die vom Börscnverein der Deutschen Buchhändler er lassene N o t st an d s o r d II u II g. Daß die Buchhändler ihre Inter esse» durch Vertretung ihres Standpunktes zu wahren suchen, ist nur begreiflich. Ebenso steht fest, daß das KriegsernLhrungsaint nach den von ihm bekannt gewordenen Äußerungen seinen Standpunkt nicht etwa im Sinne einer Annäherung an die Anschauungen des Buchhan dels geändert hat. Es kann keinem Zweifel unterliegen, daß die Auf fassung des Kricgscrnährungsamis in ciwa erfolgenden Entscheidungen des Reichsgerichts Billigung finden wird. Daß diese zu umgehen wären, erscheint nach Lage der Sache ausgeschlossen. Die Provinzial- Preisprüsungsstellc Ostpreußen hat den Buchhändlern gegenüber wie derholt ihren Standpunkt dargelcgt und sie wiederholt gewarnt. Sie erwartet, wie teilweise schon geschehen, die Mitarbeit des Publikums, insbesondere die Uiiterbreitung von tatsächlichem Material, zumal da bei den nicht selten rein willkürlich festgesetzten Preisen zugleich über mäßige Preissteigerung in Krage kommt. Als Antwort aus diese Ausführungen wies der KreisverciII Ost- und W e st p re u ß i sch e r Buchhändler in der Nummer vom 17. Juni desselben Blattes darauf hin, daß die Vertretung des gesamten deutschen Buchhandels die Erhebung des Teuerungs zuschlags von 10 Prozent einstimmig als notwendig erkannt und für das gesamte Reichsgebiet vorgeschriebcn habe. Auch die Ncichsbehörden hätten sich den Gründen, die den Buchhan del zu der Einführung des Tcuerungszuschlages veranlaßt haben, nicht verschlossen und seien zurzeit mit der Priisnng der schwebenden Fragen bcschästigt. In Berlin sei gegen einen Buchhänd ler, dem ein Vergehen gegen die Prcisstcigcrungsvorschriftcii zur Last gelegt war, ein sreisprechendcs Erkenntnis ergangen. Wenn auch jenes Urteil noch nicht rechtskräftig sei, so werde doch dadurch mindestens der Beweis geführt, daß die Sache nicht so klar liege, wie die Provin- zial-Prcisprüfungsstelle es hinstclle. Dabei müsse daraus hingewicsen werden, daß die zweite am hiesigen Ort befindliche »Prcispril- sungs stelle Königsberg» die Angelegenheit durchaus nicht als geklärt ansicht und demgemäß zu einer Vorbesprechung der schwe benden Frage zum 11. d. M. Einladungen an die Leiter der König lichen und Städtischen Bibliotheken, sowie des Stadtschulwesens hätte ergehen lassen. In der Sitzung hätten sich diese Sachverständigen in nahezu vollständiger Übereinstimmung der Anschauung überwiegend dahin ausgesprochen, daß die Buiidesratsverordnung vom Mai 1916 aus den Buchhandel nicht an wendbar erscheine und es infolgedessen als Resultat der Besprechung empfohlen werde, in einer an die übergeord nete Behörde gerichteten Eingabe zum Ansdruck zu bringen, daß eine örtliche Erledigung der Frage durch die einzelnen Prüsungsstellc» nicht angebracht erscheine, daß sie vielmehr von den Zentralbehörden generaliter sür das ganze Reich erledigt werden müsse. Schließlich weist der Vorstand des Kreisvcreins Ost- und Westpreußischer Buch händler daraus hin, daß der Prcisprlisungsstelle eine Entschei dung darüber, ob eine Übertretung von Gcsetzesvorschristen vorliege oder nicht, gar nicht zustche, sondern dies lediglich Sache des Gerich tes sei. Tie engen wechselseitigen Beziehungen zwischen deutschem Kulturleben und dem deutschen Buchhandel ständen seit altersher fest. Sie zu stützen und zu erhalten, sei mehr als s« Pflicht des deutschen Volkes. Der Buchhandel könne seine Aufgaben dem deutschen Volke gegenüber aber nur dann weiter ersilllen, wenn er leistnngssähig erhal ten bleibe. Da der dem Sortimcntsbuchhändler von den Verlagsbuch handlungen gewährte Rabatt in vielen Fällen geschmälert sei und die Unkosten ganz ungeheuer gestiegen seien, so müsse die Erhebung eines Tcuerungszuschlages, der sehr gering aus zehn Prozent bemessen sei, nach Anschauung der Standesvertretung des Buchhandels als eine wirtschaftliche Notwendigkeit angesehen werden. Deutsch-türkische Wörterbücher. — Der türkische Unterrichts- minister hat nunmehr eine Kommission eingesetzt, die sich mit der Ver vollständigung der Arbeiten sür deutsch-türkische Wörterbücher und Grammatiken beschäftigt. Die Kommission beschloß die Herausgabe einer Zeitschrift für »Türkische Literatur und Sprache». Sic soll in deutscher und türkischer Sprache erscheinen. PersmmlmiairMen. Auszeichnung. " Herrn Viktor Ranschburg, Direktor der Verlags- und Druckerei-Aktiengesellschaft »Athenäum» in Buda pest, wurde das Ritterkreuz des Franz-Joscs-Orbens verliehen. Verleihung des Eisernen Kreuzes. — Mit dem Eisernen Kreuz 2. Klasse und dem Eisernen Halbmond wurde ausgezeichnet der seit 2 Jahren an der Palästinafront kämpfende Vizefeldwebel in einem Kußartillerie-Regiment Herr Gerhard Erfurt, Sohn des Buch händlers H. Erfurt in DavoS. Gefallen: am 11. Juni Herr Willy Sem rau, Uuterossizier, Inhaber des Eisernen Kreuzes 2. Klasse, nach säst vierjähriger treuester Pflichterfüllung, im Alter von SS Jahren. Der Verstorbciie war seit 1. Januar 1913 Inhaber der Firma Johannes Seinrau in Schneidemühl. ^ Sprechfaul. Selbftverstiiadlichkeite«, die leider immer noch nicht sclbstoerständlich sind! Viele Buchhändler besitzen jetzt Postscheckkonto, und die Firmen nnd Nummern sind aus dem Buchhändler-Adreßbuch ersichtlich. Es wäre aber sehr wünschenswert, wenn jede Firma auf ihrenNech- nungen ihre Postscheck-Nummer angeben wollte und dem Besteller, wenn er dies auf seiner Bestellung andeutet, Gelegenheit gäbe, die Zahlung durch Postscheckübermcisung auszuführen. — Statt dessen werden immer noch Interims-Rechnungen ohne Angabe des Postscheck kontos gesandt und, auch wenn der Wunsch ausgcörückt war, den Be trag auf dem viel billigeren und schnelleren, also in jeder Beziehung empfehlenswerteren Wege der Postscheckiibermeisung zu begleichen, doch immer noch statt dessen Jnkassorechnungen nach Leipzig gesandt. Ta der Unterzeichnete, ebenso wie zahlreiche andere Firmen, infolge vie ler übler Erfahrungen seinem Kommissionär nicht erlaubt, alle ein laufenden Jnkassorechnungen ohne weiteres einznlösen, sondern vor her bei ihm angefragt werden muß, so kommen fortwährend recht üble nnd überflüssige Reklamationen wegen vermeintlicher Nichtein lösung, während es sich natürlich nur um eine Verzögerung handelt. Alle diese hiermit verbundenen Unannehmlichkeiten und Mehrar beiten für die Kommissionäre nnd für die beteiligten Firmen würden in Wegfall kommen, wenn ans der Jnterimsrcchnung dem Wunsche des Bestellers gemäß vermerkt würde: »Betrag durch Postschecküber weisung erbeten«. Ich für meinen Teil ziehe diesen bargeldlosen Weg wenigstens vor, so zu zahlen und so Beträge zu erhalten, weil es billiger, rascher, einfacher und im vaterländischen Interesse ist. Eine zweite Selbstverständlichkeit ist die Angabe der Straße nnd Hausnummer auf Bestellkarten und Rechnungen seitens aller der jenigen Firmen, die sich in größeren Städten befinden. Es besteht immer noch der Mißbrauch, diese Angaben fortzulassen, sodaß man, um der Post die Arbeit zu erleichtern nnd die Ankunft der Zuschriften zu sichern, fortwährend gezwungen ist, erst im Buchhändler-Adreßbuch nachzuschlagen, wie denn die genaue Adresse einer solchen Firma lautet. — Tie Sparsamkeit des einzelnen durch Fortlassen der Adresse verursacht also viel Zeitaufwand für zahlreiche andere Firmen, die bei Empfang eines Angebots oder einer Bestellkarte usw. sich mit dem Absender direkt in Verbindung setzen wollen. Nikolassee. Max Harrwitz. 364
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder