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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 12.02.1919
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1919-02-12
- Erscheinungsdatum
- 12.02.1919
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
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Redaktioneller Teil. ^ 33, 12. Februar 1919. blatt Verlangtes (Kalender) rechtzeitig zu remittieren, die Osterschul- dücherbcstellungen zu machen und vieles andere. Da Postanweisungen nicht zulässig sind, der Postscheckverkchr nur teilweise funktioniert, dlcidt uns als einziges Zahlungsmittel die Banküberweisung, wovon wir so weit als möglich Gebrauch machen. Wir geben uns der Hoffnung hin, daß in diesen, für die Dauer ja unhaltbaren Verhältnissen in Kürze eine Änderung eintretcn wird. Wir werden davon an dieser stelle sofort Nachricht geben. P osener Provinzial- B u ch händIer - Ve r b a n d. OrtSverband der Posen er Buchhändler. Genossenschaftliche Kundenbesorgung. Die Arbeit in Nr. 24 des Börsenblattes »Wie kann der Buch händler sich vor einer Katastrophe retten'?« gibt mir Anlaß, mit einer Anregung, die ich vor längeren Zähren einmal erfolglos machte, an die Öffentlichkeit heranzutretcn. Cs ist die Einrichtung eines Be st e l l a m t c s f ü r K u n d s ch a f t s - P a k e t e, -Zeitschrif ten, -Quittungen und - Briefe. Das Unternehmen würde in Gestalt einer Genossenschaft, ein- sacher vielleicht eines Vereins, oder auch als Sonderanstalt einer der schon bestehenden bnchhändlerischen Vcrtehrseinrichtnngen ins Leben treten, und jede Leipziger buchhündlerischc Firma wäre znm Beitritt gegen Bezahlung eines Beitrages, dessen Höhe nach Einschätzung des Umsatzes zu berechnen wäre, berechtigt. Die Einliefernng der Sendungen wäre in poslähnlicher Weise zu be wirken, ebenso auch die Zustellung täglich in 2- 4maligen Bestell gängen; für Eilsendungen müßte eine kleine Sondcrgebühr, die z. T. auch wohl die Kundschaft selbst gern übernimmt, entrichtet werden. Quittnngsbeträge würden nach Eingang bargeldlos den Aufgebern übermittelt. Bedenken wegen Neutralität oder Verstoßes gegen die Postordnung könnten wohl, ebenso wie bei der Bestellanstalt oder Anstanschstelle, kaum erhoben werden. Die Mitarbeiter des Bestcllamtes würden in der Hauptsache ans gut geschultem Markthelferpcrsonal der wohl in der Hauptsache in Be tracht kommenden Sortimcntsbnchhandlnngen Leipzigs mit zu über nehmen sein. Alle Einzelheiten wären noch sestznlegen, da ja diese Zeilen, wie oben gesagt, nur eine Anregung sein sollen, die von berufener Seite aufgenommen und in die Tat umgesetzt werden möchte. Johannes Adler. Vorsicht bei Versendung von Besprechungsexemplaren. «Vgl. Nr. Die Schriftleitnng von »Nieuwe Amsterdamincr« schreibt einem Münchner Verleger auf seine Anfrage über Herrn Cornelis Gonma, der anscheinend die Einfordernng von Rezensionsexem plaren in großem Stil betreibt: »Der Herr C. Gouma zu Echten (Kriesland) verlangt seit mehreren Fahren Bücher, »um sie zu besprechen«, und nennt Blätter und Zeitschriften, die den Mann nicht kennen. Ich schreibe sogleich dem Bürgermeister seiner Gemeinde, und Sie könnten den Mann signalisieren an alle deutschen Verleger. Hochachtungsvoll l)r. P. L. Wiessing, Chefredakteur des »Nieuwe Amsterdammcr«, früher Chef redakteur des »Amsterdammer«. Mehr Deutlichbeit beim Ausschreiben der Rechnungen! Zn heutigen schwere» Zeit, wo die bestellten Bütlier ost wochenlang ausbleibeu, ist es von großer Wichtigkeit, daß die beigc- sügten Rechnungen das richtige Bestelldatum tragen und selbst klar und deutlich geschrieben sind. Auch die Stempel mit dem Teue rungszuschlag sind oft sehr unleserlich oder an einer Stelle ange bracht, an der man sie gar nicht vermutet, sodaß man erst die Rech nung von oben bis unten genau besehen muß, ob nicht doch noch der Teuerungszuschlag irgendwo steckt. Mettmann, den 29. Januar 1919. Adolf F r i ck e nch a n S. Der Duchbandel den Buchhändlern! «Vgl. Nr. 18. 28 n. 3N.> Zn der angeschnittenen Frage möchte auch ich mich einmal, wenn auch anders als in gedachtem Sinne, äußern. — Ich bin überzeugt, daß mancher Verlag populärer Schriften, billiger Nomanfolgcn und Romane überhaupt kaum mehr lebensfähig wäre, weun er sich nur auf die Unterstützung des Sortiments verlassen müßte. Mir wurde z. B. von eitlem Kall erzählt, wo im Zentrum einer Großstadt kein Buch über Einmachekuust zu erhalten war, bis es — der Schreibwaren Händler der Vorstadt endlich vorlegte. Für einen großen kreis von Verlegern reicht eben die Mithilfe des Sortiments nicht mehr aus, denn jedem einzelnen kann natürlich nicht die notwendige Verwen dung zuteil werden. Wenn nun aber im Zeichen der Gewerbefreiheit die Sortimenter, zumal der Mittel- und Kleinstädte,notgedrungen auch Schreibwaren, Mnsikalien usw., die Reiscbnchhändler - weniger not gedrungen — gar optische Geräte, Binokel, Grammophone usw. füh reu, wer will cs da gerechtcrweise einem Verleger verargen, wenn er, falls sich Sortimenter für ihn nicht verwenden können oder wollen, Schretbwarenhündler znm Absatz mit hcranzieht, heranziehen muß. um in der betreffenden Stadt überhaupt vertreten zu sein, kurz um bestehen zu können? Was sollte ferner ans Badeorten, Somincr- und Winterfrischen, Vitlenkolonien, Großdörfern usw. ohne reguläre Sortimenter werden, wenn hier nicht der »Anchkollege« entspränge? lind warum soll nun der Buchhändler, der oft nur auf teure Ver- lagSreklame hin zufällig mal ein verlangtes Werk bestellt, einen hö heren Rabatt genießen, als ein solch ungleich wertvollerer, wenn auch anßenseitiger, unzünftiger Geschäftsfreund? Wie die Erfolge der Warenhäuser beweisen, reicht der Arm des Sortiments noch lange nicht zu den Kanälen, die ins Volk führen. Wie mancher ein fache Mann scheut zudem den Eintritt in die hohe Sphäre des zünf tigen Bnchhändlerladens, kauft aber beim Schreibwarcnhändler ge legentlich mit einer Gratulationskarte oder Bricfbogenmappe gern auch einmal etwas znm Lesen. Deshalb braucht man es natürlich noch lange nicht zu billigen, wenn — wie ich kürzlich sah — Bücher in Schololadengeschäften auslicgcn. Wollen wir aber zu dem Wust von einengenden Bestimmungen und Verordnungen noch neue? r 8 u 8 Um unsere Ausführungen in Nr. 30 vor Mißverständnissen ficher- zustellen, möchten wir zu dieser Einsendung bemerken, daß cs sich nicht darum handelt, den Auchbuchhandel aus der Welt zu schaffen, sondern vielmehr darum, ihm die seitdem Wesen und seiner Art entsprechende Stellung in unserem Wirtschaftsleben zuzuweisen. Von einenr regu lären buchhändlecischcn Betrieb darf erwartet werden, daß er ein ge wisses Mindestmaß von Pflichten gegenüber der bnchhändlerischen All gemeinheit erfüllt, also einem größeren Kreis von Berufsgenossen mit seiner Arbeit dient. Daher ist die Aufnahme in das Adreßbuch, das alle Firmen umschließen soll, die dieser Voraussetzung entsprechen, an ein Mindestmaß von Ansprüchen gebunden, aus denen sich die buch- händlerische Natur des Unternehmens erkennen läßt. Diesen An sprächen, die die Allgemeinheit, vertreten durch die Organisation des Buchhandels, an die neu aufzunehmeuden Firmen stellt, steht das Recht dieser Firmen auf den Buchhändlerrabatt gegenüber. Das schließt nicht aus, daß für den einen oder den anderen Verleger die Notwen digkeit bestehen kann, sich der Mitwirkung anderer, außerhalb des Buchhandels stehender Firmen - sogenannter Wiederverkäufe!: zu bedienen. Diese Vertriebsstellen können für ihn je nach der Organi sation und der Natur seines Geschäfts eine sehr erhebliche Bedeutung haben, für die buchhündlerischc Allgemeinheit und damit für das Adreßbuch des Buchhandels kommen sic jedoch schon deswegen nicht in Frage, weil ihre Arbeit nicht unter den gleichen Voraussetzungen wie die des Sortimentsbuchhandels steht und der Allgemeinheit nicht in demselben Maße dient, wie das von einem regulären buchhändlerifchen Betrieb erwartet werden muß. Daran ändert der Nmstand nichts, daß auch ein regulärer SortimentSbctrieb »versagen«, nicht die Er wartungen erfüllen kann, die der einzelne Verleger oder die Gesamt heit auf ihn setzt. Ein Adreßbuch kann nur auf allgemeine, nicht aus individuelle Verhältnisse Rücksicht nehmen und muß auf äußere Um stände schon deswegen Gewicht legen, weil es die inneren, produktiven' Kräfte, auf die es eigentlich ankommt, nicht veranschaulichen kann. Glauben einzelne Verleger, nicht ans die Tätigkeit des Auchbuchhan- bels verzichten zu können, so ist es nur recht und billig, ihn ent sprechend dafür zu bezahlet,, nicht aber, die Kosten auf die Allgemein heit abzuwälzen. Jedenfalls haben die Verleger, die gar kein Inter esse am Auchbnchhandel haben, auch gar keine Veranlassung, diesen Vertriebsstellen mit demselben Rabatt, wie er den regulären Sorti- »lentsbuchhandlnngen gewährt wird, zu liefern und so eine unproduk tive Konkurrenz mit heranzuzüchten. Dazu bedarf es keiner neuen Be stimmungen nnd Verordnungen, sondern nur der- Erkenntnis, daß sich eines nicht für alle schickt nnd jeder Verleger, wie jeder Fabrikant, seine Waren nicht durch unangemessene Vcrtricbskosten verteuern hel fen darf. Wirtschaft, Horatio, Wirtschaft! Red.
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