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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 01.02.1919
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1919-02-01
- Erscheinungsdatum
- 01.02.1919
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
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r Z^DN^/^Ä M°. >,!^!°II? M° ^0? UichlmUgli-!,?- ^ ^ ?0 M.. 135 M.^22^ ^N. DeUa^on werden nicht ange- F,r. 24 (N. 12) Leipzig, Sonnabend den 1. Februar 1919. 86. Jahrgang. Redaktioneller Teil. Nachstehendes Rundschreiben wurde vor einigen Tagen versandt. Anmeldungen bitten wir zu richten an den Arbeitgeber-Vcrpand der Deutschen Buchhändler (Sitz Leipzig). Geschäftsstelle: Gerichtsweg 26 (Buchhändlerhaus). Leipzig, im Januar 1919 An die buchhändlerischcn Arbeitgeber! In einer Versammlung aller Verussvereinigungen unter Zuziehung der Kreis- und Ortsvercine im Deutschen Buch handel wurde nach eingehender Beratung am 6. Dezember 1918 in Berlin der Arbcitgcbcr-Vcrband der Deutschen Buchhändler (Sitz Leipzig) gegründet, der den Zweck hat, die Arbeite Verhältnisse im Buchhandel zu regeln. Die Vorarbeiten hat der Unterzeichnete Vorstand übernommen. Ortsgruppen sind bereits in Berlin, München und Stuttgart gebildet. Seitdem die Arbeitgeber-Verbände und Gewerkschaften am 15. November das bekannte Abkommen trafen, durch das die Arbeitsverhältnisse eine völlig neue Regelung erfuhren, sind den wirtschaftlichen Jnteressentcnvertretungen Ausgaben von außer ordentlicher Tragweite erwachsen, Aufgaben, die nur dann erfüllt werden können, wenn das Unternehmertum sich in gleicher Geschlossenheit zusammenfindct, wie das seitens der Arbeiter und Angestellten bereits geschehen ist. Es gilt, schon in allernächster Zeit die durch das Abkommen vom 15. November erforderlichen Einzelheiten zu ordnen und namentlich die Vertragsverhältnisse zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern in einer Form zu regeln, die den beiderseitigen Interessen gerecht wird. Es gilt auch, in dem neugegründeten Demobilmachungsamt mitzuwirken bei all den Fragen der Demobilisierung, der Aufrechterhaltung des Wirtschaftslebens durch Rohstoff- und Arbeitsbeschaffung, bei der Unterbringung der zurückkehrendcn Krieger und Kricgsverletzten usw. Die gesamten Arbeitsverhältnisse werden unzweifelhaft nicht mehr im einzelnen, sondern von Verband zu Verband geregelt werden müssen. Die Regierung hat ihren festen Willen be kundet, nur mit Gesamtvertrelungen verhandeln zu wollen, und bereits ein Gesetz erlassen, wonach die außerhalb solcher Ver- bände stehenden Firmen sich ohne weiteres den seitens der Verbände gesaßten Beschlüssen unterzuordnen haben. Es ist also eine zwingende Notwendigkeit, de» geschlossenen Arbeiter- und Angcstclltcn-Verbändcn geschlossene Arbeitgeberverbände gcgcnüber- znstcllcn, die mit genügender Macht die Verhandlungen führen. Kleine Gruppen oder gar einzelne Firmen werden nicht in der Lage sein, den mächtigen Angestelltenverbänden gegenüber die nötige Kraft entgegenzustellen. Der Regierung sind aber die Arbeitgeberverbände auch aus dem weiteren Grunde erwünscht, weil sie nur mit ihnen und den Gewerkschaften Ordnung zu schassen vermag. Den Gewerkschaften bieten die großen Arbeitgeberverbände wieder einen Rückhalt, um ihrerseits ihre Mitglieder in der Hand zu behalten. Darum erscheint die Schaffung und Ausbreitung von Arbeitgeberverbänden eine politische, wirtschaftliche und soziale Tat von höchster Bedeutung. Der Bund Deutscher Vereine des Druckgewerbes, Verlages und der Papierverarbeitung hat in richtiger Erkenntnis des Zeichens der Zeit bei den ihm angejchlossenen Verbänden die unverzügliche Bildung von Arbeitgeberverbänden angeregt. Innerhalb des Bundes waren bereits die Deutschen Buchdrucker, die Deutschen Steindruckereibesitzer, die photographische Kunstdruckindustrie, die graphischen Anstalten, die Deutschen Lichtdruckereibesitzer und die Kupfer- und Tiefdrucker in Arbeitgeberverbänden zusammen- geschlossen. Tie übrigen im Bunde vertretenen Vereine der Papierverarbeitung haben inzwischen einen Arbeitgeberverband für die Papierverarbeitung gegründet, und die große Gruppe des Buchhandels, die ebenfalls im Bunde durch den Börsen- verein der Deutschen Buchhändler, den Deutschen Verlegerverein, den Verband der Fachpresse Deutschlands, den Verein von Verlegern Deutscher illustrierter Zeitschriften, den Musikalienverleger-Verein und den Verein Großstädtischer Zeitungsverleger ver- treten ist, hat nunmehr ihren Zusammenschluß im Arbeitgeber-Berband der Deutschen Buchhändler gefunden. Diese sämtlichen Arbeitgeberverbände der papierverarbeitenden Industrie werden, unter Führung des Bundes, in ein Kartellverhältnis gebracht werden, das jedem Arbeitgeberverbande seine volle Selbständigkeit läßt, das aber die einheitliche Be- Handlung der gemeinschaftlich interessierenden Fragen gewährleistet. Ein Anschluß an eine Spitzenvereinigung, die das gesamte deutsche Unternehmertum zusammenschließt, soll in die Wege geleitet werden. , So werden die verschiedenen Vereine und Verbände der papierverarbeitenden Industrie künstig nicht mehr in Aschen brödelstellung beiseite stehen, wenn die mächtigen Gruppen der Metallindustrie, der Textilindustrie oder des Baugewerbes ihren 73
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