Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 11.06.1918
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1918-06-11
- Erscheinungsdatum
- 11.06.1918
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19180611
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-191806111
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19180611
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1918
- Monat1918-06
- Tag1918-06-11
- Monat1918-06
- Jahr1918
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Redaktioneller Teil. X- 133, II. Juni 1918. Schlußstein bisher gefehlt hat. Dieser Schlußstein muß und soll sein der Schutz der Teuerungszuschläge durch die Organi sation unseres Börsenvereins. Die Aufnahme einer so wichtigen Neuerung, wie sie die Einführung der Teuerungszuschläge bedeutet, in die Ge setzgebuug des Börsenvereins ist eine zwingende Notwendigkeit. Niemand würde es verstehen, wenn eine Änderung der Preisberechnung, wie die Teuerungszuschläge sie darstellen, nicht in den Gesetzen und Ordnungen des Börsenvereins irgend wie zum Ausdruck käme, und von Verlegerseitc sowohl wie von Sortimenterseite ist immer wieder der Meinung Ausdruck gegeben worden, es müsse in irgendeiner Form in den Ordnungen des Börsenvereins diese große und neue Änderung ver merkt werden. Meine Herren, es ist ein gemeinschaftliches Interesse des Verlags und des Sortiments, daß ein Schutz der Teuerungszuschläge vorgenommen wird; denn auch die Teuerungszuschläge, die der Verleger heute berechnet, sind ja in keiner Weise geschützt, und es ist jedem freigestellt, die Teuerungszuschläge des Verlegers nicht oder etwa nur teilweise zu erheben und so eine Unsicherheit in die Preisbildung hineinzubringen, die für das Bestehen des Börsenvereins nur gesahr- bringcnd sein kann. Eine Satzungsänderung wird jetzt wohl allgemein oder wenigstens von der großen Mehrheit unserer hier anwesen den Genossen nicht für nötig erachtet, wenn wir den Schutz der Teuerungszuschläge in die Ordnungen des Börsenvereins ausnehmen. Die Teuerungszuschläge stellen nach allgemeiner Ansicht keine Änderung des Ladenpreises dar; denn wenn sie es täten, so würden Verleger wie Sortimenter tagtäglich gegen die Gesetzgebung des Börsenvereins verstoßen, und die Ver leger würden außerdem tagtäglich gegen das Berlagsgesetz verstoßen; denn sie dürsen ja Erhöhungen des Ladenpreises ohne Zustimmung ihrer Verfasser nicht vornehmen. Die Herren Verleger werden mir aber recht geben, wenn ich sage, daß sie die Erlaubnis ihrer Verfasser bei der Erhebung ihrer Teuerungszuschläge nur in einer kleinen Anzahl von Fällen cin- geholt haben. Die Antragsteller haben geglaubt, den Schutz der Teuerungszuschläge, den Schutz alles dessen, was wir in denAus- schußsitzungen und in den buchhändlerischen Versammlungen des letzten Jahres beschlossen haben, zu erreichen durch eine Änderung der Verkehrs- und der Verkaufsordnung. Es haben nun am Freitag abend und am gestrigen Tage mehrere stark besuchte Versammlungen stattgefunden, die sich mit dieser Frage eingehend beschäftigt haben. Am Freitag abend hat eine gemeinschaftliche Sitzung der Vorstände des Börsenvereins, des Verlegervereins und der Gilde stattgesunden, und wir haben uns gefragt, ob der von uns beantragte Weg einer Änderung der Verkaufs- und Verkehrsordnung der richtige sei. Es ist uns in Abänderung dieses Weges ein Antrag des Herrn Schumann oder ein Antrag des Börsenvereinsvorstandes unter breitet worden, der ungefähr zu demselben Ergebnis, wie wir es mit unseren Anträgen erstrebten, kommt durch Schaffung einer neuen Ordnung des Börsenvereins, einer sogenannten Notstandsordnung, deren Text sich ja in Ihren Händen be findet. Wir haben in diesen Versammlungen uns gern überzeugen lassen, daß diese Notstandsordnung einen wesentlich sichereren und besseren Weg zur Erreichung unserer Zwecke und Ziele darstellt, als der von uns vorgeschlagene der Ände rung der Verkehrs- und Verkaufsordnung es ist, und zwar ist dieser Weg aus inneren und äußeren Gründen ein besserer. Die inneren Gründe sind darin zu sehe», daß wir kein Flickwerk schassen, daß wir die Verkehrsordnung und die Bsrkaufsordnung nicht durch Aussetzung neuer Flicken unhandlicher machen, daß wir nicht Änderungen hineinbringen, die vielen unbekannt bleiben und die auch den Außenstehenden in ihrem Sinne nicht recht erkenntlich sind. Wir erreichen durch Belastung der Verkehrs- und Berkaussordnung in der gegenwärtigen Form, daß diese beiden Gesetze sür die Friedenszeit, die ja einmal kommen muß, in ihrer alten Fassung bestehen bleiben, ohne daß es besonderer Abänderungsanträge an eine neue Hauptversammlung des Börsenvereins bedarf. Der wichtigste der Gründe aber ist ein äußerer, und zwar der, daß eine derartige Notstandsordnung alles das, was wir, Verlag und Sortiment, an Teuerungszuschläge» geschaffen haben, alles das, was wir geschützt und geordnet sehen wollen, in einer einzigen kurzen Ordnung knapp zusammenfaßt, in einer Ordnung, die noch dazu den Namen Notstands ordnung trägt, also deutlich an ihrer Stirn eine Bezeichnung trägt, aus der hervorgeht, um was es sich handelt. In der Hauptsache ist das wichtig den Behörden gegenüber. Die Behörden werden es viel besser verstehen, wenn der gesamte deutsche Buchhandel sich eine Notstandsordnung schafft, aus wenigen Paragraphen bestehend, kurz und apho ristisch gehalten und jedem verständlich, als wenn kleine Änderungen und Flickungen an der Verkehrs- und Verkaufsordnung vorgenommen werden. Da wir uns, wie gesagt, gern haben überzeugen lassen, daß dieser neu vorgeschlagene Weg dem von uns empfohlenen vorzuziehen ist, und da wir die Ziele, hie wir uns gesteckt haben, auch aus diesem Wege erreichen, haben die Antragsteller den Inhalt dieser Notstandsordnung zu ihrem eigenen Anträge gemacht, und wir werden, wenn Sie die Notstandsordnung heute mit überwiegender Mehrheit angenommen haben werden, die Anträge Milchmann und Genossen, die aus der Tagesordnung stehen, zurückziehen. Meine Herren, der wichtigste Punkt ist von mir bereits erwähnt worden: die Rückenstärkung den Behörden gegen über. Wir haben in letzter Zeit Schwierigkeiten mit den Behörden gehabt, die Ihnen ja allen aus der Presse, aus den Mit teilungen in unseren Fachorganen usw. bekannt sind. Diese Schwierigkeiten werden — das unterliegt für mich keinem Zweisel — in kurzer Zeit behoben sein. Es wird in allernächster Zeit bereits eine Besprechung im Reichswirtschaftsamt statt finden. Das Reichswirtschaftsamt und das Kriegsernährungsamt werden die Materie gemeinschaftlich prüfen, und von seiten der Buchhändler werden Vertreter dieser Prüfung beiwohnen. Für diese Besprechung sind vorgesehen Herr Geheimrat Siegismund und ich. Die Stellung, die das Kriegsernährungsamt als einzige Reichsbehörde bisher einnimmt, wird nicht ausrechterhalten werden können. Das Kriegsernährungsamt hat in einer langen Erwiderung aus die Eingabe der Deutschen Buchhändlergilde bereits einen halben Rückzug angetreten und wird sehr froh sein, wenn die Verhandlungen im Reichswirt schaftsamt es veranlassen, von seinem Standpunkte abzugehen. Meine Herren, Sie sehen aus diesen Ausführungen und aus der Notwendigkeit der Kriegsteuerungszuschläge über haupt, daß sür Verlag und Sortiment ein ganz gemeinschaftliches Interesse vorliegt, heute diese Notstandsordnung möglichst einstimmig anzunehmen, um den Behörden und allen Außenstehenden zu zeigen, daß der deutsche Buchhandel eine Organi sation besitzt, die in dieser großen Frage geschlossen ist, und niemand wird bestreiten können, daß es sich hier um eine Frage von großer Tragweite und von außerordentlicher Bedeutung handelt. Die Hauptversammlung der Deutschen Buchhändler- gilde hat gestern die Notstaudsordnung einstimmig angenommen. Die Hauptversammlung des Deutschen Verlegervereins hat eine Entschließung gefaßt. Diese Entschließung dürste Ihnen aus den gestrigen Verhandlungen bekannt sein. Sie enthält zwei Punkte, die in den Verhandlungen der Kreis- und Ortsvereine von gestern abend zu Beanstandungen Anlaß gaben. Einmal wünscht der Deutsche Verlegerverein Ausnahmen zu konstruieren, und wünscht, daß diese Ausnahmen vom Vorstande des Börsenvereins und des Verlegervereins gemeinschaftlich festgesetzt werden. Meine Herren, ich persönlich bin gegen jede Ausnahme bei der Erhebung des Teuerungszuschlags, will mich aber nicht der Meinung verschließen, daß unter Umständen doch Ausnahmen nötig sein könnten. Wir werden die Verhandlungen in Ruhe abwarten, und wir werden diel 3Z3 j
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder