Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 02.01.1919
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1919-01-02
- Erscheinungsdatum
- 02.01.1919
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19190102
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-191901025
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19190102
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1919
- Monat1919-01
- Tag1919-01-02
- Monat1919-01
- Jahr1919
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
nussichtlich etwa 50 H für jedes Tausend gezahlter Löhne und -Gehälter). Um rechnerische Unterlagen zu schaffen, bittet der Unterzeichnete gcschäftsführende Ausschuß, die beigeschlossene Karte unverzüglich im verschlossenen Briefumschlag zu rückgelangen zu lassen. Die Angaben über das beschäftigte Per sonal und über die gezahlte Jahreslohnsumme werden auf jeden Fall erbeten, auch wenn zunächst eine Beitrittserklärung nicht abgegeben werden soll. Die sofortige Anmeldung zur Mitglied schaft bietet indes den nicht zu unterschätzen den Vorteil, daß diesen Firmen nunmehr der Arbeitgeberverband als Verhandlungsführer zur Seite steht, und daß auf alle die Firmen, die rechtzeitig den Anschluß an ihre Inter- es seit Vertretung gefunden haben, ein gesetz licher Organisationszwang nicht in ehr ausge- übt werden kann. Die Gefahr ist nah, die Not ist da! Erkenne jeder das Gebot der Stunde! Wer heute den Anschluß versäumt, wird in Stunden der Ge fahr nicht darauf rechnen können, von eine m Verbände Hilfe zu erhalten, dein er bis dahin die Gefolgschaft versagte! Es ist soziale Pflicht, cs i st Pflicht der S e l d st e r h a l t u n g, es ist Pflicht der Gesamtheit unseres Berufes gegenüber, daß jeder Kollege der Ortsgruppe Berlin des Arbeitgeber-Verbandes der Deut schen Buchhändler b e i t r i t t. Vorsicht bei Abkommen mit Angestcllten nnd Arbeitern! An viele Arbeitgeber sind in den letzten Tagen die An gestellten mit weitgehenden Forderungen herangetrelcn t seitens der Arbeiterschaft sind Forderungen unter Waffengewalt dnrch- gedrückt worden. Es wird jedem Kollegen dringlichst empfohlen, in Fälleii, da er unter dem Drucke seiner Angestellten besondere Abmachungen treffen zu müssen glaubt, dies unter entsprechen dem schriftlichen Vorbehalt zn tun. Das Abkommen wäre zu protokollieren, und in einem Schlußsätze wäre fcstzulegen, daß dieses Abkommen nur insoweit und solange Geltung haben soll, bis durch Gesetz oder durch den Arbeitgeberverband ander weitige Bestimmungen getroffen werden. Ortsgruppe Berlin des Arbeitgeber-Verbandes der Deutschen Buchhändler. Der geschäftsführende Ausschuß: Arthur Georg!, Vorsitzender. Georg Ernst, Schriftführer. Ludwig Bloch. Georg Elsner. Ernst Globig. Paul Mtschmann. I)r. Georg Pnetel. vr. F. Pickardt. Karl Siegismund. vr. Franz Ullstein. Was für Berliner Firmen gilt, gilt natürlich für jeden anderen bnchhändlerischen Betrieb in gleichem, wenn nicht i» erhöhtem Maße, da es ja den hauptstädtischen Firmen weit eher möglich ist, rasch Anschluß an die Organisation des Ar beitgeber-Verbandes zu finden, als den verstreut im Reiche an- sässigen Betrieben. Es wäre daher dringend erwünscht, wenn diese klare, überzeugende Sprache bei jedem Unternehmer Gehör finden würde und die außerhalb von Berlin, Stuttgart und München wohnenden Firmen so rasch als möglich sich bei derz Geschäftsstelle des Bürsenvereins zum Beitritt in den Arbeit geber-Verband anmelden würden. Daß sich auch die buchhnudw- rischen Angestellten rühren, um eine Organisation auf gewerk schaftlicher Grundlage in die Wege zu leiten, geht aus der Mit teilung über die im Entstehen begriffene Arbeitsgemeinschaft der Buchhandels-Angestellten Württembergs (Bbl. 1918, Nr. 298) hervor. Von einer Überorganisation kann dem Arbeitgeber-Verband der Deutschen Buchhändler gegenüber nicht Wohl die Rede sein, da ihm Aufgaben zufallcn, die keinem der bestehenden Vereine zugewiesen sind, ja ohne wesentliche Satzungsänderungen auch nicht oder nicht in zureichendem Maße von ihnen übernommen werdeit können. Was seine Stellung zum Börsenvercin anbe 6 trifft, so wird man an ein ähnliches Verhältnis denke» können, wie es zwischen diesem und dem Verband der Kreis- und Orts vereine besteht, vor allem, soweit es sich um die Klärung und Behandluug der in seinen Arbeitskreis fallenden Fragen Handel . Wie der auf selbständiger Organisation und Selbstverwaltung beruhende Verband der Kreis- und Ortsvereine zunächst einmal die an ihn herantrctcndcu Fragen und Klagen prüft und das Material dafür zusammenträgt, also als sine Art Klärbassin dient, so könnte auch der Arbeitgeber-Verband die in seinen Kreis fallenden Arbeits- und Arbeiterfragen verhandlungsrcis machen, sodaß ihre eventuelle Übernahme und Erörterung durch den Börsenvercin bzw. die Sondcrvereine dadurch erleichtert würde. In engster Verbindung mit ihm stehend, wird der Bör senverein bald erkennen, welche Fragen selbständig von dein Arbeitgeber-Verband zu lösen sind, »nd welche von ihm selbst zur weiteren Behandlung übernommen werden müssen. Selbst eine Satzungsänderung, so umständlich sie auch sein mag, müßte mit in den Kauf genommen werden, wenn dadurch die Aktions fähigkeit des Börsenvereins erhöht, sein Ansehen in der Öffent lichkeit befestigt werden könnte, ohne seinem Wesen Gewalt an zutun. Der Zweck des Börscnvereins: Förderung der Interessen des Deutschen Buchhandels und seiner Angehörigen läßt einen so weiten Spielraum zu, daß eine Umbildung und Umstellung sich auch dann noch nicht zu vollziehen brauchte, wenn er die Regelung des Arbeitsverhältnisscs mit in seinen Aus gabenkreis einbezöge. Wenn es sich gleichwohl empfiehlt, im gegenwärtigen Sta dium dem Arbeitgeber-Verband diese Aufgabe zuzuweisen, so sind dafür besonders drei Gesichtspunkte maßgebend: Erstens ist der Börsenverein mit so vielen und bedeutungsvollen Auf gaben überlastet, daß ihm die Mitwirkung eines weiteren Vec- eins zum Zwecke der Lösung der aus dem Arbeitsverhältnis sich ergebenden Fragen nur erwünscht sein kann. Zum anderen aber wird der Arbeitgeber-Verband, namentlich in der mög licherweise zu erwartenden Form einer Zwangsorganisation, in seiner Zusammensetzung ein wesentlich anderes Gesicht haben als der Börsenverein, so daß sich, von feiner Zweckbestimmung ganz abgesehen, schon aus diesem Grunde ein ganz anderes Gebilde ergibt. Denn wie einerseits dem Börsenvercin nichts daran gelegen sein kann, diejenigen Firmen, die kein ausrei chendes Interesse an seinen Institutionen haben, zu sich herüber zuziehen, so werden andererseits in den Reihen des Arbeitgeber- Verbandes zahlreiche Betriebe Unterkunft suchen, die dem Bör- senverein nicht ans mangelhafter Erkenntnis seines Wertes oder aus falsch verstandenem Egoismus nicht angehören, sondern weil sie, auf wesentlich anderem Boden aufgebaut, in der Zu gehörigkeit zum Börsenderein keinen Vorteil erblicken kön nen, ihn vielleicht auch tatsächlich nicht finden würden. Drit tens ist zu berücksichtigen, daß der Börsenderein seine Schranke nicht an der Grenze unseres Staatsgebietes findet, sondern zu seinen Mitgliedern Firmen in Österreich und der Schweiz wie im übrigen Auslande zählt und als Träger des beruflichen Willens Wohl in seinen Mittelpunkt alle buchhändlcrischcn Fragen stellen, sie aber mit Rücksicht auf die verschiedene Gesetz gebung der einzelnen Länder nicht gleichmäßig lösen kann. Daher auch seine geringe Beweglichkeit, wo cs sich um augen blickspolitische Notwendigkeiten handelt, sofern sie in den Be trieb der einzelnen Mitglieder eingreifen. Ans Freiheit und Selbstbestimmung der Mitglieder aufge baut und nur allgemein-beruflichen Fragen zugewandt, wird der Börsenverein sich zunächst in Lohn- und Gchaltsfragen auf die Tätigkeit des Arbeitgeber-Verbandes stützen und auch Füh lung mit seinen Mitgliedern nehmen müssen, zumal ja das rechtliche Wollen der sozialen Gemeinschaft den meisten heute unr insoweit erkennbar ist, als es auf eine stärkere Beteili gung der Arbeitnehmer am Unternchmergewinn abzielt. Nimmt die Lohnbewegung im Buchhandel einen Umfang an, daß da durch die Produktionskraft und die Konknrrenzmöglichkeit unter bunden werden, so handelt es sich dann um weit mehr: nämlich um Sein oder Nichtsein unseres Berufs. Sind doch beispiels weise in Leipzig Forderungen von einem Teile der Gehilfen schaft erhoben worden, deren Annahme und Durchführung den
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder