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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 02.01.1919
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1919-01-02
- Erscheinungsdatum
- 02.01.1919
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1919
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Die Vorarbeiten hat der Unterzeichnete Vorstand über nommen. Leipzig, den 9. Dezember 1918. DerVorstanddesBörsenvereinsderDeutschen Buchhändler zu Leipzig. vr. Arthur Meiner. Paul Schumann. Hans Volckmar. Karl Siegismund. Otto Paetzsch. Max Röder. Im Anschluß an diese Mitteilungen bringen wir zur Kenntnis, daß am 11. Dezember 1918 die Ortsgruppe Berlin des Arbeitgeber-Verbandes der Deutschen Buchhändler ge gründet worden ist, deren geschäftssührender Ausschuß sich aus den Herren Arthur Georgi, i. Fa. Paul Parey (Vor sitzender), Georg Ernst, i. Fa. Wilhelm Ernst L Sohn (Schriftführer), Ludwig Bloch, i. Fa. Eduard Bloch, Ge org Elsner, i. Fa. Otto Elsner, Ern st Globig, Paul Nitschmann, vr. Georg Paetel, i. Fa. Gebr. Paetel, vr. F. P i ck a r d t, i. Fa. Voll u. Pickardt, Geh. Hofral Karl Siegismund und vr. Franz Ullstein, i. Fa. Ullstein L Co., zusammensetzt. Diese Ortsgruppe Berlin soll sämtliche in Groß-Berlin an sässige Firmen des Buchhandels in weitestem Sinne, also nicht nur die reinen Buchverleger und Sortimenter, sondern auch die Verleger von illustrierten Zeitschriften und Fachzeitschriften, den Musikalien-, Kunst- und Anliquariatshandel sowie den Kol portagehandel umfassen. Vorgeschichte der Gründung. Seitdem die Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften am 15. November das bekannte Abkommen trafen, durch das die Arbeitsverhältnisse eine völlig neue Regelung erfuhren, sind den wirtschaftlichen Interessenvertretungen Aufgaben von außer ordentlicher Tragweite erwachsen, Aufgaben, die nur dann er füllt werden können, wenn das Unternehmertum sich in gleicher Geschlossenheit zusammensindet, wie das seitens der Arbeiter und Angestellten bereits geschehen ist. Es gilt, schon in allernächster Zeit die durch das Abkommen vom 15. November erforderlichen Einzelheiten zu ordnen und namentlich die Vertragsverhältnisse zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern in einer Form zu regeln, die den beiderseitigen Interessen gerecht wird. Es gilt auch, in dem neugegründeten Demobilmachungsamt mitzuwirken bei all den Fragen der De- Mobilisierung, der Aufrechterhaltung des Wirtschaftslebens durch Rohstoff- und Arbeitsbeschaffung, bei der Unterbringung der zurückkchrendcn Krieger und Kriegsverletzten usw. Die ge samten Arbeitsverhältnisse werden unzweifelhaft nicht mehr im einzelnen, sondern von Verband zu Verband geregelt werden müssen. Die Regierung hat ihren festen Willen bekundet, nur mit Gesamtvertretungen verhandeln zu wollen, und sie bereitet ein Gesetz vor, wonach die außerhalb solcher Verbände stehen den Firmen sich ohne weiteres den seitens der Verbände ge faßten Beschlüssen unterzuordnen haben. Es würden also in Zukunft die Firmen, die einen Anschluß an einen Arbeitgeberverband nicht zu finden wissen, den an sie herantretenden Forderun gen schutzlos preisgegeben sein. Es ist also eine zwingende Notwendigkeit, den geschlossenen Arbeiter- und Ange stellten - Verbänden geschlossene Arbeitgeberver bände gegenüberzustellen, die mit genügender Macht die Verhandlungen führen. Kleine Gruppen oder gar einzelne Firmen werden nicht in der Lage sein, den mächtigen Ange- slelltenverbänden gegenüber die nötige Kraft entgegenzustellen. Der Regierung sind aber die Arbeitgeberverbände auch aus dem weiteren Grunde erwünscht, weil sie nur mit ihnen und den Gewerkschaften Ordnung zu schassen vermag. Den Gewerk schaften bieten die großen Arbeitgeberverbände wieder einen Rückhalt, um ihrerseits ihre Mitglieder in der Hand zu be halten. Darum erscheint die Schaffung und Ausbreitung von Arbeitgeberverbänden eine politisch wirtschaftliche und soziale' Tat von höchster Bedeutung. Die Organisation der gesamten papier verarbeitenden Industrie. Der Bund Deutscher Vereine des Druckgewerbes, Verlages und der Papierverarbeitung hat in richtiger Erkenntnis der Zeichen der Zeit bei den ihm angeschlossenen Verbänden die unverzügliche Bildung von Arbeitgeberverbänden angeregt. In nerhalb des Bundes waren bereits die Deutschen Buchdrucker, die Deutschen Steindruckereibesitzer, die photographische Kunst druckindustrie, die graphischen Anstalten, die Deutschen Lichl- druckereibcsitzer und die Kupfer- und Tiefdrucker in Arbeitgeber verbänden zusammengeschlossen. Die übrigen im Bruche ver tretenen Vereine der Papierverarbeitung haben inzwischen «inen Arbeitgeberverband für die Papierverarbeitung gegründet, und die große Gruppe des Buchhandels, die ebenfalls im Bunde durch den Börsenberein der Deutschen Buchhändler, den Deut schen Verlegcrverein, den Verband der Fachpresse Deutschlands, den Verein von Verlegern Deutscher illustrierter Zeitschriften, den Musikalienverleger-Verein und den Verein Großstädtischer Zeitungsverleger vertreten ist, hat nunmehr ihren Zusammen schluß im Arbeitgeberverband für den Deutschen Buchhandel ge funden. Diese sämtlichen Arbeitgeberverbände der papierverarbei tenden Industrie werden, unter Führung des Bundes, in ein Sartellverhällnis gebracht werden, das jedem Arbeitgeberver bande seine volle Selbständigkeit läßt, das aber die einheitliche Behandlung per gemeinschaftlich interessierenden Fragen ge währleistet. Ein Anschluß an eine Spitzenvercinigung, die das gesamte deutsche Unternehmertum zusammenschließt, soll in die Wege geleitet werden. So werden die verschiedenen Vereine und Verbände der pa pierverarbeitenden Industrie künftig nicht mehr in Aschen brödelstellung beiseitestehen, wenn die mächtigen Gruppen der Metallindustrie, der Textilindustrie oder des Baugewerbes ihren bestimmenden Einfluß auszullben suchen, sondern sie werden, zu einem gewaltigen Arbeitgeberverbande zusammengeschlossen, in ähnlicher Stärke und mit sicherem Willen ihre Rechte und ihre Pflichten wahrzunehmen haben. Der Arbeitgeber-Verband der Deutschen Buchhändler, der am 6. Dezember 1918 unter Führung des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler und unter Teilnahme der führenden Persönlichkeiten aus allen buchhändlerischen Vereinigungen des Deutschen Reiches gegründet wurde, wird sich auf eine Reihe von Ortsgruppen stützen. DieOrtsgrupp« Berlin ist unter Führung der Korporation der Berliner Buchhändler gegründet. Ihr gehört jede Firma an, die ihren Beitritt durch Unterzeichnung und Einsendung der anliegenden Meldekarte erklärt hat. Das Gebot der Stunde erheischt ge bieterisch, unverzüglich den Anschluß zu su chen. Jeden Tag können an den Einzelbetrieb Forderungen herantreten, denen gegenüber er hilflos ist. Als Mitglied der Ortsgruppe Berlin des Arbeitgeber-Verbandes der Deutschen Buchhändler ist er in der Lage, die Entscheidung in die Hand seines Arbeitgeberverbandes zu legen. Im Interesse der All gemeinheit unseres Standes ist es dringend erwünscht, daß nicht einzeln verhandelt wird, sondern daß nur die Gesamtvertretung unseres Berufs über Maßnahmen beschließt, mit denen letzten Endes das Wohl und Wehe unseres ganzen Standes verbun den ist. Die Einberufung einer Versammlung der Berliner Kol- legenfchaft, in der die Zwecke und Ziele eingehende Behand lung finden sollen, wird erfolgen, sobald der erforderliche innere Ausbau, der auf einer nach Leipzig einzuberusenden Sitzung von Vertretern der einzelnen Ortsgruppen erfolgen soll, weiter gediehen ist. Auch die von den Mitgliedern zu übernehmenden Pflichten werden in dieser Versammlung, zu der besondere Ein ladungen erfolgen, dargelegt werden. Der für eine angemessene Geschäftsführung und für eine Geschäftsstelle aufzuwendende Betrag muß von den Mitgliedern im Wege eines Jahresbei trages erhoben werden, der indes sehr gering sein dürfte (vor- S
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