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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 28.05.1918
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1918-05-28
- Erscheinungsdatum
- 28.05.1918
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
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-L 121, 28. Mai 1918. Redaktioneller Teil. a) Früher lieferte der Verlag reichlich in Kommission, d. h. der Sortimenter kaufte nicht für feste Rechnung, sondern rechnete in jeder Ostermesse über das Abgesetzte mit dem Ver leger ab und behielt den Rest, der Eigentum des Verlegers blieb, am Lager lsogen. Disponendcn). Heute gestattet der Verlag solche Disponendcn nicht mehr oder nur in Ausnahme, fällen, da seine Warenvorräte gering sind und wegen Mangels an Papier und anderem Material nicht ergänzt werden kön nen. Er verlangt also alles von den Lägern der Sortimenter zurück, um über seinen geringen Vorrat, den er für die Vor auslieferung braucht, jederzeit verfügen zu können. Beson ders Ostermesse 1918 durfte mit ganz geringen Ausnahmen nichts disponiert werden, die Läger des Sortimenters be stehen heute fast ausschließlich aus in den letzten Monaten bar bezogenen Büchern. d) Was trotz des augenblicklich schnellen Umsatzes und des großen Warenmangels an Werken etwa noch aus der Zeit vor September 1917 am Lager des Sortimenters sich befindet, muß zur ungangbaren und nicht gefragten Literatur gezählt werden, kann also als Gegenstände des täglichen Bedarfs überhaupt nicht angesprochen werden. Wie strittig überhaupt die Frage der Anwendbarkeit der Bundesratsverordnung vom 18. Mai 1916 auf Bücher ist, geht aus einem Schreiben der Preisprüsungsstelle Groß-Berlin an den Berliner Sortimenterverein vom 7. Mai 1918 hervor, die ausdrücklich, entgegen der Ansicht des Kriegsernährungsamts, nicht unerhebliche Bedenken gegen die Anwendbarkeit dieser Ver ordnung auf Bücher geltend macht. In einer Strafsache gegen die bekannte Firma Georg Stille in Berlin hat ferner das Kgl. Amtsgericht Berlin-Mitte am 8. Mai 1918 auf Freisprechung erkannt mit der Begründung, daß der Sortimenter berechtigt und im Interesse des einheit lichen Ladenpreises sogar verpflichtet sei, den Preiserhöhungen des Verlegers durch Umzeichnung seiner alten Lagervorräte zu folgen. 8. Mit Bezug auf die Kriegswuchergesetz« g e b u n g. 1. Der Sortimentsbuchhandel erhebt einen Teue- rungszuschlag von nur 10"/» auf alle Verkäufe. Die Berech tigung hierzu dürfte nachgewiesen sein durch die stets wachsen, den Geschäftsunkosten, die immer größer werdende Steuerlast, die verteuerte Lebenshaltung und andererseits durch die stark verkürzten Rabatte vieler Verleger. Da der Sortimenter im Gegensatz zu allen anderen Kaufleuten keinen Einfluß auf die Preisbildung besitzt, weil ihm Verkaufs- und Einkaufspreis laut Verlagsgesetz vom Verleger vorgeschrieben werden, lag die Ge fahr nahe, daß ohne die sofortige Einführung des Teuerungs zuschlags der ganze Sorttmenierstand erdrosselt werden würde. Daß der bescheidene Zuschlag von 107° kaum die erhöhten Ge schäftsunkosten deckt und die Notwendigkeit seiner Erhöhung durchaus nicht außer dem Bereiche der Möglichkeit liegt, dürfte ohne weitere Ausführungen klar sein. Es geht dies aber auch aus dem Gutachten des Herrn Geheimrat Siegismund an den Reichsausschuß für Druckgewerbe vom 5. Februar 1918 mit Deutlichkeit hervor. Da eine ganze Anzahl Artikel des Buch handels bei der Erhebung des Teuerungszuschlages ausge schlossen werden müßte, beträgt die erzielte Gewinnvcrbesse- rung des Sortiments heute durchschnittlich 5,37», ein Betrag, der in kein Verhältnis mit den gesteigerten allgemeinen Be triebskosten zu stellen ist. 2. Der Verlagsbuchhandel erhebt Zuschläge in ver schiedener Höhe, je nach der Art seines Betriebes. In seinen Zuschlägen ist außer den ebenfalls sehr gesteigerten Geschäfts unkosten usw. der verteuerten Herstellung Rechnung getragen. Der Verlag hat den Weg der Zuschlagserhöhung vielfach an stelle einer Ladenpreiserhöhung gewählt, da er hofft, nach Wie dereintritt normaler Wirtschaftsverhältntsse auf annähernd die alten Ladenpreise heruntergehen zu können. Würde er den Weg der Ladenpreiserhöhung wählen, so müßte diese Erhöhung der jeweiligen Wirtschaftslage folgen, also sehr häufig wechseln. Das gesamte deutsche Katalogmaterial würde dadurch völlig entwertet, da niemand mehr die augenblicklich geltenden Preise feststellen könnte, ein Zustand, unter dem besonders die Wissen schaft und die Bibliotheken leiden würden. Bei der Berechnung gleichmäßiger Teuerungszuschläge für jeden Verlag bleiben da gegen die Ladenpreise bestehen und die Kataloge gültig, da jeder Verleger nur bekanntzugeben hat, welchen Prozentsatz er auf seinen gesamten Verlag als Teuerungszuschlag erhebt. Aus den angeführten Gründen kann der Zuschlag auch nicht bei jedem Buche besonders sestgestellt werden, sondern es muß eine Durchschnittsberechnung eintreten. Dies gilt besonders sür Serienerscheinungen wie Reclams Universalbiblioihek, die Sammlungen »Natur und Geisteswelt«, Goeschen, Ullstein usw. Hier Sonderberechnungen vorzunehmen, wäre betriebstechnisch unmöglich und läge nicht im Interesse der Käuferkreise, da eine unerwünschte und zu fortgesetzten Übertretungen führende Preisunsicherheit entstehen müßte. Dadurch, daß der Verleger auch auf alte Friedensbestände den Zuschlag erhebt, ist er in der Lage, Neuerscheinungen nicht mit der vollen Höhe des eigent lich notwendig gewordenen Zuschlags zu belasten, was natür lich allein im Interesse der Bücher kaufenden Kreise liegt. Durchschnittszuschläge auf früher erschienene Werke sind aber auch deshalb gerechtfertigt, weil diese oft nicht zur Auslieferung daliegen, sondern je nach Bedarf in kleinen Posten geheftet oder gebunden werden müssen, was jetzt nur zu außerordentlich ge steigerten Preisen möglich ist. Die Friedenskalkulalion trifft also auch sür vor dem Kriege gedruckte Werke nicht mehr zu. 3. Für den Bahnhofsbuchhandel gilt annähernd dasselbe wie für das Sortiment <vgl. Nr. 1). Auch seine Ge schäftsunkosten wachsen fortgesetzt. Außer den auch für Sorti ment und Verlag bestehenden Kosten sür Gehälter und Löhne, Frachten und Porti, Packmaterial und Kommissionsgebllhren, Beleuchtung und Heizung usw. kommen für den Bahnhofsbuch handel besonders noch in Betracht die Aufwendungen für Re paraturen an den der Witterung ständig ausgesetzten Verkaufs ständen. Dieser Posten erfordert jetzt ein Vielfaches der in der Friedcnszeit schon erheblichen Summe. Der Bahnhofsbuchhan- del leidet außerdem unter den ungünstigen Zugverbindungen und der jetzt häufig sehr mangelhaften Arbeit der Post, da viel fach Ballen und Pakete mit Zeitungen und Zeitschriften fehlge leitet oder unpünktlich bestellt werden und deshalb beim Ein treffen völlig entwertet sind. Die Verkürzung der Rabattsätze des Verlags hat endlich den Bahnhossbuchhandel besonders schwer getroffen, da er früher fast ausschließlich mit Vorzugs bedingungen rechnen durfte, die ihm jetzt verweigert werden. Auch die Notwendigkeit, jetzt alles bar zu beziehen und auf Kommtssionssendungen ganz verzichten zu müssen, trifft den Bahnhofsbuchhandel besonders hart. Die vorstehenden Darlegungen, die durch weitere mündliche Verhandlungen ergänzt werden können, dürften die hohen Reichsbehörden davon überzeugen, daß die Verhältnisse im Buchhandel gänzlich anders zu beurteilen sind als im übrigen Warenhandel, und daß es unserem Berufe nicht darum zu tun ist, übermäßige Gewinne zu erzielen, sondern nur darum, sich lebensfähig zu erhalten, nicht zuletzt zum Nutzen für den Staat und für die Kulturhöhe des deutschen Volkes. Eine Abschrift dieser Vorstellung haben wir dem Herrn Staatssekretär des Reichswirischaflsamts und dem Herrn Staatssekretär des Reichsjustizamts zugestellt. In größter Ehrerbietung Der Vorstand des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. Arthur Meiner, Erster Vorsteher. Verzeichnis aller in der Kriegszeit erschienenen Bolksliteratur über Ernährung, Hauswirt schaft, Kleintierzucht, Garten-, Gemiise- und Obstbau. Zusammengestellt von Erich Deleiter. Ein Führer für Gemeindeverwaltungen, Volks- und Kriegsküchen, Frauenvereine, Kleintierzüchter und Klein- 295
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