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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 23.05.1918
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1918-05-23
- Erscheinungsdatum
- 23.05.1918
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- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
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vkrseabl«U f. d. Ltschn. vuchh«ndel. Redaktioneller Teil. 117, 23. Mat 1918. durch Preiserhöhung oder Teuerungszuschlägc dem Sortimenter zufließt, dürften die Interessen der Autoren durchaus nicht geschädigt werden, im Gegenteil, es ist wohl ohne weiteres klar, daß der Zwischenhändler, bei dem die Teuerung besonders fühl bar geworden ist, lieber die Werke vom Vertriebe ausschlietzt, bei denen ein erhöhter Gewinn fehlt, als daß er sich besonders für sie verwendet. Überdies wird es Aufgabe der Friedenswirtschaft sein, so bald als möglich den festen Ladenpreis wieder zur vollen Gel tung zu bringen. Daran haben Publikum, Sortiment und Ver lag gleicherweise das größte Interesse. Die alten Bestrebungen des Sortiments, den Bezugsrabatt zu erhöhen, sind von uns stets nach Möglichkeit unterstützt wor den. Tatsächlich hatten viele Verleger, namentlich solche, die auf die Mitwirkung des Sortiments besonders angewiesen sind, ihre Rabattsätze bereits erheblich erhöht. Damit war die Deut sche Buchhändlergilde aber noch nicht zufrieden, sondern forderte die Abschaffung des 257»-Rabatts und wollte zu diesem Zweck den Kreis- und OrlSvereinen das Recht eingeräumt wissen, bei allen Werken, die vom Verleger mit weniger als 307» Rabatt geliefert werden, allgemeingültige Besorgungsgebühren festzu- setzen. Durch Aufnahme dieser Bestimmung in die Verkaufs- ordnung und den damit erlangten Schutz des Börsenvereins sollten diese Besorgungsgebühren nicht nur für alle Sortimenter eines Kreis- und Ortsvereins gültig sein, sondern auch für die betreffenden Verleger selbst, deren Bücher hierdurch betroffen wurden. Dieser Antrag, von uns und einem Teile des Sorti ments bekämpft, wurde in der Hauptversammlung des Börsen vereins, wenn auch nur mit geringer Mehrheit, abgelehnt. Er hätte dazu geführt, daß dauernd die Bestimmung des Ver kaufspreises in die Hände der Kreis- und Ortsvereine gelegt worden wäre, und daß durch den Schutz des Börsenvereins der Verleger gezwungen wäre, nach den verschiedenen Bezirken Deutschlands zu verschiedenen Preisen selbst zu liefern, je nach dem die Kreis- und Ortsvereine verschieden hohe Besorgungs gebühren festgesetzt hätten, und der Verleger selbst hätte nicht mehr zu seinem eigenen Ladenpreis an das Publikum liefern dürfen. Dagegen wurde ein anderer Antrag angenommen, wonach Werke, die der Verleger mit einem geringeren Rabatt als 307» vom Ladenpreis liefert, mit einem entsprechenden Aufschlag ver kauft werden dürfen, ohne daß jedoch der Verleger bei direkten Bezügen des Publikums mit diesem Aufschlag liefern muß, eine Bestimmung, die zwar dem Sortimenter das Recht gibt, höhere Preise zu verlangen, diese höheren Preise aber nicht schützt, so- daß es der Konkurrenz freisteht, ohne Besorgungsgebühr zu liefern. Um nun festzustellen, ob der in K 7 der Verkaufsordnung ge nannte Minimalrabatt von 257» jetzt überhaupt noch bestehe, und weiterhin, ob ein solcher Minimalrabatt für das Sortiment nicht mehr ausreichend sei, wurde eine Anfrage an 26 der her vorragendsten wissenschaftlichen Verleger gerichtet, deren Ergeb nis war, daß auch heute noch der gebräuchlichste Rabatt bei wis senschaftlichen Werken der257°ige ist, daß auch solche Verleger, die jetzt bereits nach Möglichkeit 307° Rabatt gewähren, Ver lagsartikel haben, bei denen sie von dem 257°igen Rabatt unter keinen Umständen abgehen können, und daß die Mehrheit auch damals noch die Möglichkeit, der Rabatterhöhung auf 307° zu liebe eine allgemeine Erhöhung der Ladenpreise vorzunehmen, verneinte. Dagegen ist selbstverständlich der Durchschnittssatz, wie auch vom Sortiment nicht bestritten wird, erheblich höher und beträgt mindestens 31 bis 32"/». Da nun die Spesen des Sortiments im Durchschnitt zu etwa 207» angegeben werden, so dürste bei den herrschenden Rabattsätzen dem Sortiment in normalen Zeiten ein hinreichender Verdienst bleiben. Doch wird ihm niemand das Recht bestreiten, eine Erhöhung dieses Verdienstes anzustreben. Grundfalsch und irreführend aber ist es, den Minimalrabatt mit den Durchschnittsspesen in Vergleich zu stellen, wie das immer und immer wieder geschehen ist. Doch, was für die Friedenszeit galt, ist durch den Krieg über den Haufen geworfen worden. Auch für das Sortiment waren die erhöhten Spesen so drückend geworden, daß es sich 280 nach Hilfe Umsehen mußte. Da eine einheitliche Regelung der Rabattsrage naturgemäß nicht durchzusetzen war, erklärte die Kommission zur Weiterberatung der Anträge der Herren Paul Nitschmann-Berlin und Genossen zu ZK 5 und 7 der Verkaufs ordnung, daß ein vorübergehender Teuerungszuschlag allenfalls zugelassen werden könne, wobei der Börsenvereins- Vorstand aber von vornherein feststcllte, daß er solche Teue rungszuschläge nicht schützen könne und daß sie zu gegebener Zeit wieder aufgehoben werden müßten. Auf Antrag der Gilde haben dann die meisten Kreis- und Ortsvereine einen Tene- rungszuschlag von 107° festgesetzt. Der Versuch einer Gruppe wissenschaftlicher Verleger, die sen Sortimenterzuschlag zusammen mit dem Verlegerzuschlag zu erheben und ihm dann den Schutz der Verleger zuzubilligcn, wobei allerdings der Verlegerzuschlag nicht rabattiert wurde, stieß auf großen Widerstand, da man fürchtete, daß der unrabat- tierte Verlegerzuschlag zu einer verschleierten Verschlechterung der Bezugsbedingungen ausgenutzt werden könnte. Eine Rege lung nach der einen oder anderen Seite ist leider auch durch die im März 1918 einberufene Kommission nicht erfolgt. Unsere Beziehungen zum Ausland waren durch den Krieg natürlich stark behindert. Wir haben aber alles ge tan, um die Brücken mit dem Ausland nicht abzubrechen, und Vorsorge getroffen, daß, wenn die Grenzen wieder geöffnet sind, das deutsche Buch neuen und vielleicht vermehrten Einfluß im Ausland gewinnen kann. Der Beitrag für das Berner Bureauist auch von der letzten Hauptversammlung bewilligt, mit Rücksicht auf die Valuta aber noch nicht ausgezahlt worden. Wir beantragen, diesen Betrag auch sür 1918 bewilligen zu wollen. Der Friedensschlutz mit der Ukraine gab uns Veran lassung, beim Auswärtigen Amt zu beantragen, daß die neue Volksrepublik nicht nur dem Literaturabkommen, das mit Ruß land bestanden hatte, sondern auch der Berner Überein kunft beitreten möchte, und daß auch Österreich und die mit uns verbündeten Balkanstaaten zum Beitritt bewogen würden. Das Ausland-Museum in Stuttgart, das die Verbindungen mit dem Ausland in erster Linie Pflegen will, haben wir unseren Mitgliedern empfohlen, ebenso die Verbin dung mit der neu in Stockholm errichteten »Svenska Bokhan- delscentralen«. Die durch den Krieg mit Amerika unterbrochenen Copy- rtght-Eintragu ngen haben wir empfohlen durch die Firma Breitkopf L Härtel in Leipzig (oder das Amerika-Jnstitui in Berlin) weiter zu bewirken, da Aussicht besteht, daß nach Friedensschlutz die Ansprüche auf Schutz der Eintragung zur Geltung gebracht werden können. Nicht nur im Frieden, sondern auch noch im Jahre 1917 mußten wir feststellen, daß von verschiedenen Sortimentern an Private im Ausland mit unverhältnismäßig hohen Rabatten geliefert wurde. Es schien uns gerade jetzt der Augenblick zu sein, der psychologisch ausgezeichnet ist, um diesem ungesunden Treiben ein Ende zu machen. Wir mußten aber einsehen, daß weder durch Verordnungen des Börsenvereins, noch von uns kaum etwas zu erreichen wäre, sondern nur durch Selbsthilfe der Verleger. Wir hoffen daher, daß durch «ine Erklärung der Verleger, solche Firmen, die nach dem Ausland mit unzulässigen Rabatten liefern, zu sperren, derselbe gute Erfolg erziel! wer den wird, )vie durch die Verlegererklärung von 1888, nach der Sortimenter gesperrt werden sollten, die mit unzulässigem Ra batt im Inland lieferten. Wir wissen, daß unser Vorgehen Widerspruch finden, und daß man uns entgegenhalten wird, un sere Bemühungen müßten solange vergebens sein, als wir nicht auch den Buchhandel im Ausland unter unsere Bestimmungen zwingen könnten. Gerade aber der Buchhandel im Ausland ist es, der unter der Schleuderei einzelner deutscher Firmen leidet und seinerseits um Schutz gebeten hat. Es ist selbstverständlich, daß die in Aussicht genommene Erklärung der Verleger sich auch auf die ausländischen Firmen bezieht, die sich gleich den inlän dischen verpflichten müssen, ohne Rabatt zu liefern, und denen
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