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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 03.05.1918
- Strukturtyp
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- Band
- 1918-05-03
- Erscheinungsdatum
- 03.05.1918
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- Deutsch
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Z6 102, Mat ISIS. Redaktioneller Teil. S»rl^,»t,L s. d. D>schn. «uchha-d-r. Anlage O. Resolution. Die am 28. April >918 in Leipzig tagende Hauptversammlung des BörseuvereinS der Deutschen Buchhändler zu Leipzig vermag sich nicht aus den Boden der Verfügung des Herrn Staatssekretärs des Kriegscrnährungsamtes vom 28. März 1918 zu stellen, wonach allgemeine Preisausschläge des Buchhandels als gegen § 2 der Bekanntmachung vom 26. Mai 1916 verstoßend angesehen werden, und worin Bücher mit geringen Ausnahmen als Gegenstände des täglichen Bcdarss im Sinne der Bekanntmachungen vom 23. Juli 1915, 23. März 1916 und 18. Mai 1916 bezeichnet werden. Sie beauftragt deshalb den Vorstand des BörscnvercinS, der in der Verfügung enthaltenen Auffassung entgegeuzutreteu, nötigen» falls Maßnahmen zu erwirken, damit durch bestehende Gesetze nicht die wirtschaftliche Lage des gesamten Buchhandels gefährdet werde. Gezwungen von der Not der Zeit hat die Hauptversammlung deshalb eine Rotstandsordnung beschlossen. Sie gründet diesen Beschluß aus folgende Erwägungen: Durch tue Eigenart des Buchhandels wird der Gewinn des Sortiments zwischen den vom Verleger festgesetzten Verkaufspreis und den Buchhäudlerprcis eingeengt. Die wirtschaftliche Notlage gestattet dem Verlag nun nicht, dem Sorti ment allgemein die Rabatte zu erhöhen. Dem Sortiment ist cs daher nicht möglich, alle Belastungen zu ertragen, die ihm durch die täglich anwachsende Teuerung der Lebensbedürfnisse, die ins Ungemessene gesteigerte» allgemeinen Unkosten und die erhöhten Steuern aufgebürdct werden. Ebenso leidet der Verlag durch die außerordentlich verteuerte Herstellung aller Werke des graphischen Gewerbes nicht nur für seine neuen Verlagsunternehmungen, sonder» auch für die Vollendung halbfertiger Werke. Auch ihn treffen die großen Lasten der Lcbensverteucrung, erhöhten Geschäftsspesen und Steuern uss. Der Verlag muß im Interesse der Aufrechtcrhaltuug der Gleichartigkeit seiner Verkaufspreise, des anerkannten Gruudpriuz ps des soliden Buchhandels, die durch die Allgemeinheit der Teuerung bedingten Ausschläge gleichmäßig auf seine gesamten Verlagswerke verteilen. Die engen wechselseitigen Beziehungen zwischen deutschem Kulturleben und deutschem Buchhandel stehen seit altershcr fest. Sie zu stützen und zu erhalten ist mehr als je Pflicht des deutschen Volkes. Der Buchhandel kann seine Aus gaben dem deutschen Volke gegenüber jedoch nur dann weiter ersüllcn, wenn er nach altbewährten Grundsätzen leistungs- tähig erhalten bleibt. Anlage kr. Zusatz-Antrag von Herrn Robert Voigtländer zum § I, Satz r der Notstandsordnung. sestsetzen: zu den Ausnahmen gehören stets die Fälle, in denen § 21 des Gesetzes über Verlagsrecht oder der Vcrlagsvertrag dem Verleger die Erhebung eines Teuerungszuschlages zum Ladenpreise untersagt. Zum hundertjährigen Bestehen der Firma I. D. Bachem in Köln. Am 4. Mai 1818 erösfnete Johann Peter Bachem an der Hohenstraße in Köln einen »Buchladen«. Drei Jahre vorher halte er mit seinem Freunde Marcus Du Mont, der zehn Jahre früher von den Schaubergschen Erben die Druckerei der Kölni schen Zeitung gekauft hatte, gemeinsam den »Du Mont- Bachem sehen Verlag« gegründet, aber beide waren zn selbständige Naturen, als daß die Gründung ein hohes Alter hätte erreichen können. Bachem war von den zweien der Fach mann. Als sein Vater, der kurfürstlich kölnische »Domkellner« (Güterverwalter), zur Franzosenzeit fliehen mußte, war Johann Peter nach Norddeutschland gegangen und hatte bei Hoffmann L Campe in Hamburg Aufnahme gefunden. Er blieb dort 14 Jahre und folgte dann 1813 dem Aufruf zum Be freiungskriege, in dem er zum Leutnant der Artillerie befördert wurde. Im August 1814 kam er, 29jährig, nach Köln zurück. Hier walteten noch ungeklärte Verhältnisse ob. Als die franzö sischen Revolutionsheere das alle geistliche Kurfürstentum und die freie Reichsstadt 1794 überschwemmt hatten, waren die herr schenden Zustände, die sowieso für den Untergang reif waren, beim ersten Ansturm zusammengebrochen. Der Wiener Kongreß drängte dann Preußen ungewollt die Rheinlande auf, deren katholischer Charakter in diesem Staate als Fremdkörper sich be merkbar machen muhte. Neben dem Sortiment hatte Bachem auch eine Leihbiblio thek, welchen Unternehmungen sich im Gründungsjahr der »Buchladens« ein Verlag anschloß. Zwei Holzpressen, die er von der Thiriartschen Druckerei erwarb, bildeten den Grundstock für eine eigene Druckerei, aus der die Verlagswcrke hervorgehe» sollten. Für diese verstand es Bachem, bekannte und berühmte Autoren heranzuziehen. Meist waren es rechts- und staatswis- seuschaftliche Schriften, solche medizinisch-naturwissenschaftlicher Natur oder geschichtlichen, pädagogischen und theologisch-kano nisiischen Charakters» die er verlegte. Bemerkenswert ist, daß aus seinem belletristischen Verlag 1821 auch Hoffmann von Fallersleben mit seinem Erstlingswerk hervorging. Dieser studierte damals in Bonn. Geldknappheit veranlaßte ihn zur Herausgabe seiner »Lieder und Romanzen«. Sie brachten ihm als Honorar 4 Friedrichsd'or (fast 24 Taler) ein, welches Hono rar verdoppelt werden sollte, wenn 2V0 Exemplare verkauft würden. Von der Auflage von 590 Exemplaren waren aber im Jahre 1838 noch 368 vorhanden, und der Verleger schloß die Ehre, diesen Erstling verlegt zu haben, mit einem Verlust von 9 Talern 22 Sgr. u. 6 Pfg. ab. Im Alter von nur 37 Jahren starb Johann Peter Bachem unverheiratet im Mai 1822 plötzlich; sein Bruder Lambert, der schon in der Leihbibliothek beschäftigt gewesen war, führte das Geschäft weiter und kaufte es dann von den Erben für 300S Berliner Taler. Daß er deshalb einen einträglichen Weinhan- 239
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