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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 28.07.1927
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- 1927-07-28
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- 28.07.1927
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X- 174, 28, Juli 1927, Redaktioneller Teil. zu bezahlende Idealwelt bildet vielmehr ein Äquivalent für die bereits im Geschäft vorhandenen, durch die bisherige Tätigkeit des Geschäftsinhabers geschaffenen äußeren und inneren geschäftlichen Erfolge, Sind solche aus dem Anlagekapital und der Arbeits kraft zu erzielende Rentabilitätscrfolge nicht vorhanden, so ent fällt auch für den Verkäufer der Anspruch auf eine Entschädigung für einen buchmäßig nicht feststellbaren Mehrwert über die greif baren Vermögensbestände hinaus. In der Vorkriegszeit wurde als Idealwelt der dreifache Jahresdurchschnittsgewinn als angemessen angesehen. Demgegen über haben sich jedoch in der Zeit nach der Inflation infolge der allgemeinen Wirtschaftslage die Gewinnverhältnisse im Buchsorti ment insofern wesentlich verschoben, als sie im Vergleich zum Lebenshaltungsindex gegenüber der Vorkriegszeit viel ungünstiger geworden find. Durch das Wachsen der Geschäftsspesen und die Zunahme der Konkurrenz einerseits, das Nachlassen der Kaufkraft des bücherkaufenden Publikums andererseits ist im allgemeinen eine Reduktion des Nettoertrages eingetreten, fodaß der Berech nungsmodus der Vorkriegszeit bei der Feststellung des Ideal- wertes nicht mehr aufrechterhalten werden kann. Dazu kommt, daß infolge der allgemeinen Lage des Geldmarktes das anlage- suchcnde Kapital buchhändlerischen Verkaufsobjekten gegenüber sich zurückhaltend verhält und fich meist nur in solchen Fällen enga giert, in denen neben einer zeitgemäßen Verzinsung des Anlage kapitals der zum Lebensunterhalt des Inhabers oder der Teil haber notwendige Ertrag erzielt wird. Diese Rentabilitätsvoraus- fetzung schließt aber in der Regel die Bezahlung eines größeren Jdealwertes aus. Ein Anspruch darauf erscheint vielmehr nur insoweit gerecht fertigt, als der erzielte Jahres-Reingcwinn über das Maß einer angemessenen Verzinsung des Anlagekapitals bzw, Kaufpreises und der üblichen Arbcitsentschädigung hinausgeht, »Der Reingewinn ist die Differenz zwischen der Summe sämtlicher Ausgaben, die für die Verwaltung, den Betrieb und den Wareneinkauf im Jahre aufgewandt wurden, und der Summe sämtlicher Bareinnahmen und liquiden Außenstände, die der Betrieb des Geschäftes inner halb desselben Jahres ergeben«*), Erft jener Mehrerlös kann zur Kapitalisierung und somit zur Ermittlung eines angemessenen Jdealwertes dienen. Dabei kann der Grundsatz gelten, daß etwa das Fünf- bis Sechsfache jenes Gewinnertrages, der sich außer der Kapitalverzinsung und Arbeitsentschädigung ergibt, als Idealwelt zu bezahlen ist. Denn dieser Bercchnungsmodus würde eine nor male Amortisation des Jdealwertes innerhalb von etwa 5 bis 6 Jahren aus den Gewinnerträgnissen des Geschäftes gestatten. — Für die Bemessung des Jdealwertes von Leihbibliotheken ist der Ertrag bestimmend, der sich nach Verrechnung des gesamten Un kostenaufwandes, einschließlich der Aufwendungen für die lausen den Neuanschaffungen, mit den Einnahmen aus Leihgebühren er gibt, Dabei ist zu berücksichtigen, daß der Wert einer Leihbiblio thek hauptsächlich in dem Umfange der Leserkundschaft bzw, der Anzahl der Abonnenten begründet ist, während der Warenbestand, wie schon erwähnt, demgegenüber untergeordneten Wert besitzt; dem Käufer wird es infolgedessen darauf ankommen, zu ermitteln, wie fich das darin angelegte Kapital rentiert. Des weiteren ist aber auch in Betracht zu ziehen, daß eine Leihbibliothek, wenn sie rentabel bleiben soll, zur laufenden Er gänzung der Lcfeliteraturbestände durch Zukauf der wichtigsten Neuerscheinungen beständig größere Mittel erfordert. Diese laufen den Anschaffungskosten beeinflussen naturgemäß die Erträgnisse aus Abonnementsgebühren nicht unwesentlich, fodaß die Wert- bemesfung einer Leihbibliothek sich nicht allein nach dem Erlöse aus Abonnementsgeldern bzw, dem darnach zu berechnenden Er trägnis, sondern auch darnach richtet, in welchem Umfange Er gänzungen durch Zukauf der wichtigsten Neuerscheinungen vorge nommen worden find und inwieweit der Literaturinhalt der Bi bliotheksbestände den Anforderungen der Leser bzw, Abonnenten entspricht, Leihbibliotheken, die in dieser Beziehung Mangel an Vollständigkeit zeigen, bedürfen größerer Kapitalinvestierungen ») Seemann, E,: Fingerzeige zur Abschätzung von Buchhand lungen usw,; Leipzig 18K8. 938 als solche, die auch verwöhnten Ansprüchen des Lesepublikums ge nügen. Bei der Wertbemessung einer Leihbibliothek und der Fest stellung des dafür zu zahlenden Kaufpreises wird demnach als Norm gelten können, daß letzterer unter Berücksichtigung der er wähnten Umstände innerhalb eines angemessenen Zeitraumes amortisiert werden kann. Andererseits richtet fich die Wertbemessung eines Sortiments- gcschäftes naturgemäß auch nach Art und Höhe der im Geschäft vorhandenen Passiven, vorausgesetzt, daß der Käufer das betref fende Geschäft mit Aktiven und Passiven übernimmt. Ein Kauf abschluß unter dieser Voraussetzung empfiehlt sich nach den Liese rungsvorschriften der Verlegervereinsmitglieder unter allen Um ständen, damit letztere dem Geschäft nicht die Rechnungskontcn schließen und ihm dadurch nicht den weiteren Lieferantenkredit entziehen. Ist nun eine ordnungsgemäß geführte Buchhaltung in dem zum Verkaufe stehenden oder einen Teilhaber ausnehmenden Ge schäft nicht vorhanden, so entsteht leicht die Gefahr, daß dem Käufer oder Teilhaber bei Übernahme des Geschäftes die vor handenen Verbindlichkeiten nicht im vollen Umfange bekannt sind. Vor solchen aus der Geschäftsübernahme resultierenden Mehrvcr- pflichtungen, die etwa später auftauchen, kann sich der Käufer bzw, eintretende Teilhaber nun dadurch schützen, daß er beim Kauf abschluß mit dem Verkäufer bzw, Vorbesitzer vereinbart, daß ein entsprechend kleiner Rest der Kaufsumme bzw. Teilhabereinlage gestundet wird und daß sich dieser Restbetrag um diejenigen Schul den verkürzt, die sich nach dem Geschäftsabschluß etwa noch Heraus stellen, Auf diese Weife kann sich der Käufer bzw, Teilhaber gegen etwaige Nachforderungen aus der Geschäftsübernahme einschließ lich der laufenden Verpflichtungen sichern. Dagegen ist Käufern wie Teilhabern dringend abzuraten, die zu zahlende Kaufsumme oder Einlage etwa durch jährlich« Abzahlungen, aus einen größeren Zeitraum verteilt, zu leisten. Denn solche langjährigen Ab- zahlungsverpslichtungen gegenüber dem Verkäufer oder Vorbe- fitzer können nach Lage der wirtschaftlichen Verhältnisse leicht zu einer untragbaren Last sich gestalten und dadurch die Existenz des Unternehmens gefährden. Lehrt doch der in letzter Zeit vorgekonnnene häufigere Zusammenbruch von Sortiments- geschästcn, daß dessen Ursache aus derartige langfristige Verbindlich keiten zurückzusühren war, die sich infolge der veränderten wirt schaftlichen Verhältnisse als unerfüllbar erwiesen. Wenn also das für den Erwerb und die Fortsührung eines Sortimentsgeschäftes erforderliche Kapital nicht vorhanden ist, so kann dem Kaufinter essenten nur dringend geraten -werden, sich entweder damit zu be gnügen, in abhängiger Stellung sich einen Lebensunterhalt zu sichern, oder zu versuchen, sich mit dem vorhandenen Kapital an einem gutgehenden Sortimentsgeschäft zu beteiligen, dessen Be sitzer keinen geeigneten Nachfolger aus der eigenen Familie besitzt und es deshalb begrüßen wird, von einer fremden jungen Kraft, die mit ihrem Kapital am Geschäft beteiligt ist, unterstützt zu werden, um seinem Teilhaber später das Geschäft unter dann fcst- zusetzenden Bedingungen als alleiniges Eigentum zu überlassen. In diesem Zusammenhänge verdient das, was Seemann schon vor einem halben Jahrhundert riet, deshalb noch heute Beach tung: »Für jeden, der nicht über ein großes Vermögen zu ver fügen hat — und das sind seltene Ausnahmen im Sortiments buchhandel —, ist der Schritt zur Selbständigkeit eine Lebensfrage. Mit einem ganz neuen Etablissement, selbst wenn die Verhältnisse dem Gründer eine gute Bürgschaft des Gelingens bieten, hat man sich auf ein Heer von Sorgen und Mühen, Arger und Verdruß gefaßt zu machen, dem schon manche schwache Natur unterliegen mußte. Es wird nun allerdings schwer sein, in Zahlen aus zudrücken, mit welcher Summe die nach menschlicher Voraus sicht gebotene Sicherheit einer zufriedenstellenden geschäftlichen Existenz bezahlt ist. Je nach seinen persönlichen Aussichten und den äußeren Umständen, die ihm zu Hilfe kommen, wird der Ein zelne die Vorarbeit, die der Besitzer eines käuflichen Geschäftes ausgeführt, als einen größeren oder geringeren Gewinn zu be trachten haben. Die einzig positive Grundlage für die Feststellung des Preises kann daher nur die Untersuchung der Rentabilität des zu kaufenden Geschäfts geben, an welche Untersuchung sich die
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