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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 28.07.1927
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- 1927-07-28
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- 28.07.1927
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Nr. 174 (R. 98). Leipzig, Donnerstag den 28. Juli 1927. 94. Jahrgang. Redaktioneller TA Die Bewertung von Sortimentsgeschäften. Beim Bcsitzwechsel oder Verkauf von Sortimentsgeschäften entsteht für den Verkäufer die Frage, zu «welchem annehmbaren Preise er fein Geschäft verlausen kann. Aber anch der Käufer hat sich darüber zu vergewissern, welchen Wert das Geschäft zum Zeit punkte der Übernahme hat und welcher Kaufpreis infolgedessen gerechtfertigt ist. Weichen Preisfovderungen und Preisangebote doch oftmals soweit voneinander ab, daß, wenn überhaupt, doch nur geringe Aussicht auf einen Kaufabschluß besteht. Auch im Falle der Aufnahme eines Teilhabers sind die gleichen Voraus setzungen wie bei einem zu tätigenden Kaufabschlüsse vorhanden, wenn die Teilhaberschaft zu beiderseitiger Befriedigung Bestand haben soll. Um nun die mit diesen Fragen zusammenhängenden Verhandlungen gleich von vornherein auf eine wirtschaftlich ge sunde Grundlage zu stellen, entsteht die für Verkäufer und Kauf- interesscntcn gleich wichtige Frage, nach welchen Gesichtspunkten die Preisbentefsung unter normalen Verhältnissen — also ohne Rücksicht auf etwaige Liebhaberpreise bei Sonderwünfchen oder aus Minderbewertungen bei unwirtschaftlich betriebenen Geschäf ten, oder in Konkursfällen — vorzunehmcn ist. Für die sachgemäße Bewertung eines Sortimentsgeschäftes, die überdies auch bei der Regelung von Krcditfragen oft eine aus schlaggebende Rolle für den Kreditgeber sowohl als für den Kredit nehmer spielt, ist es zunächst nötig, den Zeitwert der im Geschäft vorhandenen und bei einem Kaufabschluß oder bei Kreditverhand lungen in Betracht «kommenden Wertobfekte festzustellen. Dies sind: I. die Warenbestände; 2. das Mobiliar (Ladeneinrichtung, Beleuchtungskörper ufw.); 3. die Außenstände; 4. die Barmittel (Kasse, Bankguthaben ufw.). Steht mit dem zu verkaufenden Sor timentsgeschäfte auch zugleich ein Geschästsgrundstück zum Ver kaufe, so ist dieses natürlich gesondert von dem eigentlichen Buch handelsgeschäft zu bewerten, wofür di« auf dem Grundftücksmarkte geltenden Grundsätze maßgebend find. Bei der Wertfeststellung der eigentlichen zum Geschäft ge hörigen Vermögensbestände ist nun folgendes zu beachten: l. Hinsichtlich des Zeitwertes der Warenbestände neigt der Besitzer von Sortimentsgeschästen erfahrungsgemäß dazu, diese möglichst hoch cinzuschätzen, und man begegnet infolgedessen oft der Auffassung, daß der Einkaufspreis der auf Lager vorhandenen Bücherware gleichbedeutend mit dem Zeitwert sei. Dies ist jedoch nicht zutreffend; denn unter den Vorräten pflegen sich außer den gangbaren, regulär verkäuflichen Büchern solche zu befinden, «die nur mit entsprechenden Preisnachlässen verkäuflich sind, und solche, die veraltet oder sonstwie unverkäuflich, also nur als Makulatur verwertbar sind. Bei der Wertseststellung der Lagervorräte ist demnach zu unterscheiden zwischen Einkaufswerten, die a) wegen des voraussichtlichen Zinsverlustes mit einem geringen Abstrich vom Einkaufspreise, also mit etwa 40—45A Abzug vom Ladenpreise, einzufetzen sind; d) die wegen geringer Gangbarkeit mit 60—70N Abzug vom Ladenpreise einzusetzen sind; und c) die zum Makulaturwerte, also mit 6 einzusetzen sind. Für den Fall, daß außer dem regulären Sortimentsbetriebe Nebenzweige vorhanden sind, gelten für diese besondere Bewer tungsgrundsätze. Beispielsweise ist eine Leihbibliothek darnach zu bewerten, ob aus diesem Geschäftszweige, als Sonderunternehmen gedacht, ein Reingewinn erzielt wird oder nicht. Ist dies nicht der Fall, so kommt nur ein geringer Einheitspreis pro Band für den Wertansatz in Frage. Wird dagegen ein Reingewinn erzielt, so bildet dieser die Grundlage der Wertbemessung, aus die an anderer Stelle noch zurückzukommen ist. Bei Musiialien-Borräten wird auf die schnelle Veränderlich keit des Geschmackes beim Publikum, insbesondere bei Schlagern, Rücksicht zu nehmen sein. Bei Schreibmaterialien und Papier waren macht sich jn gleicher Weise wie bei Büchervorräten ein angemessener Abzug vom Einkaufspreise notwendig. Dagegen kommt bei einem etwaigen Journal-Lesezirkel eine Bowertung von Vorräten nicht in Frage. 2. Der Zeitwert des Mobiliars hängt davon ab, wie lange es im Betriebe benutzt worden ist. Durch regelmäßige jähr liche Abschreibungen vom Herstellungswerte von mindestens 10—ISA des Anschaffungswertes, unter Berücksichtigung der lau fenden Erneuerungen, wird der Wert der Ladeneinrichtung usw. sachgemäß aus den Stand des Zeitwertes zurückgeführt. Hierbei sind von Neuanschaffungen, die mit dem Anschaffungspreis zu be werten sind, bloße Reparaturen zu unterscheiden. 3. Im regulären Sortimentsgeschäst pflegen sich unter den Außenständen in der «Regel nur geringe Dubiosen (unein bringliche Forderungen) zu befinden. Sind diese im Falle des Nichtvorhandenseins einer «Bilanz nicht in der Summe der Außen stände berücksichtigt, so wird eine Verminderung von 5 bis 10^ den tatsächlichen Zeitwert ergeben. Besitzt das betreffende Sorti- mentsgeschäft ausgedehntere Auslandkundschaft, die größere Ver- lustgesahren in sich birgt, so wird ein Abstrich von 20 bis 30?S von der Gesamtsumme der Ausland-Außenstände zur Feststellung des tatsächlichen Zeitwertes angemessen sein. Eine getrennte Auf stellung der Außenstände nach Inland- und Auslandforderungen ist deshalb notwendig. Außerdem ist für den Käufer eines Sortimentsgeschäftes oder einen neu eintretenden Teilhaber eine Aufstellung der einzelnen Außenstände, worin diese nach ihrer Entstehung auf die zurück liegenden Quartale oder Monate gruppiert werden, deshalb wert voll, weil sich nach dem Alter der Außenstände deren Einbring- ltchkestswert einerseits und die Bonität bzw. Zahlungswei.se der Kundschaft und das in den «Außenständen eventuell ruhende Kredit obligo sowie die voraussichtlichen Zinsverluste andererseits be urteilen lassen. 4. Die Gesamtsumme der vorhandenen Barmittel ent spricht natürlich deren Zeitwerten. Etwa vom Käufer oder Teil haber mit zu übernehmende Effekten sind zum Kurswerte (Börsen kurs) abzüglich eines entsprechenden Prozentsatzes für Kursschwan kungen festzusetzen. 5. Die Feststellung des Ideal wert es, auch Geschäfts oder Fassonwert genannt, wird in der Regel durch besondere Um stände (Alter der betreffenden Firma, feste, zahlungsfähige Kund schaft, umfangreiche «wissenschaftliche und Zeitschriften-Kontinua- tionen, gute Geschäftslage in aufblühendem Orte, vorteilhafter Mietvertrag usw.) bestimmt. Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, daß solche Umstände jetzt mehr als je veränderlichen Zeitverhält nissen ausgesetzt sind, die es ratsam erscheinen lassen, einen auf jene Umstände zu gründenden Jdealwert keineswegs zu. über schätzen. Wirken sich, nun aber solche Momente doch besonders in den Erträgnissen des Geschäftes aus, so ist eine entsprechende Be wertung nach den folgenden Bewertungsgrundfätzen beim Kauf abschluß oder im «Falle einer Teilhaberschaft möglich und gerecht fertigt. Erst zu schaffende Entwicklungsmöglichkeiten kommen je doch für «in« Jdealwertberechnung keinesfalls in Betracht, der SZ7
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