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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 20.04.1918
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1918-04-20
- Erscheinungsdatum
- 20.04.1918
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- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
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^ 81, 2». April 1918, NetzecktisseSer Teil. Begründung der Anträge der Herren Paul Nitschmann- Berlin, Alberl Diede- rich-Pirna, Otto Paetsch - Königsberg, Joh. Hetnr. Eckard t«Heidelberg, Ernst S ch m e r s a h l - Berlin an die Hauptversammlung des Börsenvereins O.-M. 1818. Verlaufsordnung 8 5 Abs. 1. Das Fehlen des Hinweises auf Z 7 ist schon in der jetzigen Fassung der Verkaufsordnung ein Mangel. Berlaufsordnung K 5 Abs. 2. Der Schutz der Teuerungszuschläge des Sortiments durch die Gesetzgebung des Börsenvereins liegt im Interesse des Buchhandels an der Aufrechterhaltung einheitlicher Verkaufs preise. Versagt der Börsenverein diesen Schutz, so liegt die Gefahr nahe, daß auch nach Eintreten normaler Verhältnisse dem Ladenpreis nicht wieder zu seinem Rechte verholsen wer den kann. Die Erreichung des Schutzes durch den Z 5 der Verkaufsordnung ist gegeben, da die Kreis- und Ortsvereine die berufenen Organe sind, um über die Festsetzung von Teue- rungszuschlägen, deren Erhöhung oder Herabsetzung zu be stimmen, ebenso wie sie früher über die Festsetzung des Kun denrabatts in durchaus zufriedenstellender Weise entschieden haben. Daß die Hauptversammlung des Börsenvereins in der Lage ist, unfern Antrag anzunehmen, und der Vorstand des Börsenvereins, dem Beschlüsse Geltung zu verschaffen, ist zweifellos, nachdem der Verlag durch Erhebung eigener Teue rungszuschläge, ohne Rücksichtnahme auf Z 21 des Verlags gesetzes, ebenso wie das Sortiment zum Ausdruck gebracht hat, daß eine vorübergehende Erhebung von Teuerungszu- fchlägen keine Erhöhung des Ladenpreises darstellt. Berlaufsordnung ß 5 Abs. 3. Der Zusatz Prager aus der Ostermesse 1914 fällt, da überholt, fort, und Absatz 3 ist in der ursprünglichen Fassung von O.-M. 1913 wieder herzustellen. Berlaufsordnung § 7. Die Berechtigung des Sortiments, eigene Teuerungszu- schlüge zu erheben, sowie nicht oder nicht genügend rabai- tierte Teuerungszuschläge des Verlegers entsprechend zu er höhen, muß in der Verkaufsordnung zum Ausdruck gebracht werden, da angenommen werden darf, daß der Teuerungszu schlag eine wenn auch vorübergehende, so doch Jahre an dauernde Maßnahme sein wird. Derlehrsordnung K 4a. Der Zusatz ist erforderlich, da der Z 5 der Verkaufsord nung in der von uns beantragten Fassung eine Ausnahme von der Bestimmung des Z 4a der Verkehrsordnung darstellt, eben so wie die Satzungen Z 3 Ziffer 3 und die Verkaufsordnung 8 7. Verkehrsordnung 8 5 a. Ebenso wie der Verleger gehalten ist, eine Änderung fei ner Bezugsbedingungen, wenn sie verbindlich sein sollen, ordnungsgemäß und rechtzeitig anzuzeigen, mutz er das bet seinen Teuerungszuschlägen tun, da die Erhebung eines nn- rabattierten oder nicht genügend rabattrerten Teucrungszu- schlags die Bezugsbedingungen im weiteren Sinne ver schlechtert. Bekanntmachung. Unter Teilnahme von zwei seiner eigentlichen Mitglieder und von vier Ersatzmitgliedern hat der Rechnungs-Ausschuß di» satzungsgemäße Prüfung des Abschlusses der Jahresrechnung für 1917*) am heutigen Tage in Leipzig vollzogen. Jeder einzelne Posten der Aufstellungen ist von uns mit den Buchungen verglichen worden. Die Richtigkeit der Grund buchungen wurde in zahlreichen Stichproben durch Vergleich mit den Belegen erwiesen. Die Bestände des eigenen Vermögens, des Beamtenpensionsfonds, der Brockhaus-Stiftung, der Hermann Lillger-Stiftung, der Kröner-Stistung, der vr. Parey'schen Stiftung, der John Henry Schwerin-Stistung und der Kautionen, sowie die Guthaben bei der Bank wurden nachgcwiesen. Der Kaffenbestand wurde mit dem Abschluß des Kaffabuches in Llebcrcinstinnnung gefunden. Auf Grund dieser Prüfungen hat der Rechnungs-Aus schuß beschlossen, in der bevorstehende» Hauptversammlung den Antrag zu stellen, dem Vorstand für die Rechnung 1817 Entlastung erteilen zu wollen. Ebenso hat der Rechnungs-Ausschuß die satzungsgemäße Prüfung des Voranschlags für 1918 in dieser Sitzung vorgcnommen. Die eingehende Prüfung hat ergeben, daß der Voranschlag entsprechend den Ergebnissen der Jahresrechnung in vorsichtiger und angemessener Weise ausgestellt worden ist. Der Rechnungs-Ausschuß empfiehlt daher, diesen Voranschlag in der Hauptversammlung zu genehmigen. Von der am Schlüsse angcfügten Iahrcsrechnung der Deutschen Bücherei und der Gesellschaft der Freund« der Deutschen Bücherei für 1917, ferner von dem Laushaltplan der Deutschen Bücherei für 1918 hat der Rechnungs-Ausschuß Kenntnis genommen. Der Bestand wurde geprüft und richtig befunden. Leipzig, den 25. März 1918. Der Rechnungs-Ausschuß des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. L. O. Sperling, Vorsitzender. Der Abschluß >917 mit Voranschlag >918 wirb den Mitgliedern in der Hauptversammlung zur Verfügung gestellt. Exemplare davon können aber auch schon vorher durch die Geschäftsstelle des Börsenvereins kostenlos bezogen werden. Sin Ab druck im Börsenblatt wird in diesem Jahre zwecks Papierersparnis nicht erfolgen. 207
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