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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 13.04.1918
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1918-04-13
- Erscheinungsdatum
- 13.04.1918
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1918
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Redaktioneller Teil. 85. 13. April 1818. Den Kommissionären, die Abrechnungstische innehaben, werden je 2 Eintrittskarten zngcstellt werden, von denen die eine für den Abrechnenden und seine Gehilfen, die zweite für Beauftragte des Kommissionärs dienen soll, die den Verkehr zwischen der Firma und ihrer 'Abrechnungsstelle während der Abrechnung vermitteln. Im Bedarfsfall« kan» die Geschäftsstelle auf Verlangen auch weitere Eintrittskarten zu diesem Zwecke ausstellen. Bei Meßzahlungen sind nur im Deutschen Reiche und im Königreich Sachsen umlauffähige Scheine und Münzen zulässig. Als Meßzahlungen gelten alle bis zum Sonnabend nach Kantate, d. h. bis einschließlich den 4. Mai 1918 6 Uhr abends geleisteten Zahlungen. Als letzter Termin für rechtzeitiges Eintreffen der Remittenden beim Verleger oder dessen Kommissionär gilt der 4. Mai 1918. Leipzig, den 12. April 1918. Dir Vorstand des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leiprig. Artur Seemann. Paul Schumann. Hans Volckmar. Karl Siegismund. Otto Paetsch. Oscar Schmorl. Begründung der Anträge der Herren Paul Ritsch mann- Berlin, Albert Diede - r ich-Pirna, Otto P ae tsch - Königsberg, Joh. Heinr. E ck a r d t - Heidelberg, Ernst S ch m e r s a h l-Berlin an die Hauptversammlung des Börsenvereins O.-M. 1918. (Siehe Bbl. Nr. 82 vom 10. April 1918.) Berknufsordnung H 5 Abs. 1. Das Fehlen des Hinweises auf K 7 ist schon in der jetzigen Fassung der Verkaufsordnung ein Mangel. Verkaufsordnung 8 5 Abs. 2. Der Schutz der Teuerungszuschläge des Sortiments durch die Gesetzgebung des Börsenvereins liegt im Interesse des Buchhandels an der Ausrechterhaltung einheitlicher Verkaufs preise. Versagt der Börsenverein diesen Schutz, so liegt die Gefahr nahe, daß auch nach Eintreten normaler Verhältnisse dem Ladenpreis nicht wieder zu seinem Rechte verholfen wer den kann. Die Erreichung des Schutzes durch den Z 5 der Verkaufsordnung ist gegeben, da die Kreis« und Ortsvereine die berufenen Organe sind, um über die Festsetzung von Teue rungszuschlägen, deren Erhöhung oder Herabsetzung zu be stimmen, ebenso wie sie früher über die Festsetzung des Kun denrabatts in durchaus zufriedenstellender Weise entschieden haben. Daß die Hauptversammlung des Börsenvereins in der Lage ist, unfern Antrag anzunehmen, und der Vorstand des Börsenvereins, dem Beschlüsse Geltung zu verschaffen, ist zweifellos, nachdem der Verlag durch Erhebung eigener Teue rungszuschläge, ohne Rücksichtnahme auf 8 21 des Verlags gesetzes, ebenso wie das Sortiment zum Ausdruck gebracht hat, daß eine vorübergehende Erhebung von Teuerungszu schlägen keine Erhöhung des Ladenpreises darstellt. verkaufsordnung 8 5 Abs. 3. Der Zusatz Prager aus der Ostermesse 1914 fällt, da überholt, fort, und Absatz 3 ist in der ursprünglichen Fassung von O.-M. 1913 wieder herzustellen. Verkaufsordnung 8 7. Die Berechtigung des Sortiments, eigene Teuerungszu schläge zu erheben, sowie nicht oder nicht genügend rabat- tierte Teuerungszuschläge des Verlegers entsprechend zu er höhen, muß in der Verkaufsordnung zum Ausdruck gebracht werden, da angenommen werden darf, daß der Teuerungszu schlag eine wenn auch vorübergehende, so doch Jahre an dauernde Maßnahme sein wird. Verkehrsordnung 8 4a. Der Zusatz ist erforderlich, da der 8 5 der Verkaufsord- nung in der von uns beantragten Fassung eine Ausnahme von der Bestimmung des 8 4a der Berkehrsordnung darstellt, eben so wie die Satzungen 8 3 Ziffer 3 und die Verkaufsordnung 7. 178 Verkehrsordnung 8 5a. Ebenso wie der Verleger gehalten ist, eine Änderung sei ner Bezugsbedingungen, wenn sie verbindlich sein sollen, ordnungsgemäß und rechtzeitig anzuzeigen, muß er das bei seinen Teuerungszuschlägen tun, da die Erhebung eines un- rabattierten oder nicht genügend rabattierten Teuerungszu schlags die Bezugsbedingungen im weiteren Sinne ver schlechtert. Bekanntmachung. Um Papier und Porto zu sparen, beabsichtigen wir das Formular zur Anmeldung für das Fremden derzei chnis und das Verzeichnis der Selbst, rechner für Kantate 1918 nicht mehr allgemein an die Mitglieder des Börsenvereins zu versenden, sondern nur noch an diejenigen, die die Formulare wirklich benötigen. Wir bitten daher, die Formulare von uns besonders zu verlangen. Leipzig, den 12. April 1918. Geschäftsstelle des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig, vr. Orth, Syndikus. Aus dem Jahresbericht der Korporation der Berliner Buchhändler über die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 1917, erstattet für die Hauptversammlung am 7. März 1918 von dem Vorsteher der Korporation Di. E r n st V o l l e r t. Sehr geehrte Herren! Zum vierten Male tritt die Hauptversammlung der »Kor- poration der Berliner Buchhändler« während des Krieges zu sammen, und uns alle erfüllt der heiße Wunsch, daß es das letzte Mal gewesen sein möge. Wir ersehnen alle den Frieden; aber einen Frieden, der unseres Vaterlands Zukunft sichert und ihm freie Bahn schafft zu ungehinderter Entfaltung seiner Kräfte im Innern und nach außen. Wir dürfen die feste Zu versicht haben, daß dies Ziel dank unserer herrlichen Heere er reicht werden wird, die als eine unüberwindliche Schutzwehr treue Wacht gegen unsere Feinde halten. Ein Jahr der Sorgen liegt hinter uns, in dem der Buch handel und besonders der Verlagsbuchhandel schwer unter der Rot des Krieges zu leiden gehabt hat. Die allgemeine Teue rung hat eine Steigerung der Buchherstellungskosten im Gefolge gehabt, wie wir sie früher nicht für möglich gehalten haben. Die Buchdruckereien haben ihre Preise bis zu 120"/» erhöht, die Buchbinder um das Dreifache, und die Papierpreise sind um das Vier- bis Sechsfache des Friedenspreises gestiegen. Aber selbst zu diesen Preisen ist Papier bei dem herrschenden Mangel an Rohstoffen, die zum großen Teil von der Heeresverwaltung in Anspruch genommen werden, nicht zu haben, und die Folge ist.
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