Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 06.03.1918
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1918-03-06
- Erscheinungsdatum
- 06.03.1918
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19180306
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-191803068
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19180306
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1918
- Monat1918-03
- Tag1918-03-06
- Monat1918-03
- Jahr1918
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Dörjenvereins zahlen für eigene Änzcigen 20 Pfennige skle ^ , die Seile, fkiv ^/»S. 34 M. Stellengesuchs werden mit 20 Pf. ^ die Seile berechnet. In dem illustrierten Teil: ^iir Mit» N lLMKMöMW Nr. 54 <R. 28). Leipzig, Mittwoch den 6. März 1918. 85. Jahrgang. Redaktioneller Tetl- Zur Verlegererklärung betr. Teuerungszuschlag im Börsenblatt vom 31. Dezember 1917. >- Die Unterzeichneten Kreis- und Ortsvereine erklären ihre volle Zustimmung zu den kraftvollen Worten des Kreises Nor den und des Hamburg-Altonaer Buchhändlervereins zu den llberhandnehmendeu Ver leger aufs ch lägen nach den Ladenpreisen, wie auch zu der Erklärung des Vorstandes des Verbandes der Kreis- und Ortsvereine im Deutschen Buch handel im Börsenblatt vom 30. Januar 1918. Wir bedauern aufrichtig, daß der Vorstand des Verlegervereins eine solche un billige, dem Sortiment gegensätzliche Maßnahme gefördert hat, ohne vorher mit Vertretern der Orts- und Kreisvereine Füh lung genommen zu haben. Diese würden ihm sofort klar ge macht haben, daß die Forderung, einen Betrag vom Publikum ohne den geringsten Vorteil für sich, allein zugunsten des Ver legers, vom Publikum einziehen zu sollen, als unbillig empfun den werden müßte. Sie ist aber auch den Behörden gegenüber gar nicht durchführbar, da mit diesen eine Lieferung ohne Aufschlag, ja teilweise noch mit 71L°/« Rabatt, vereinbart ist. Wir sind überzeugt, daß ein großerTeil der Verleger, welcher dem Aufruf des Vorstandes des VeclegervereinS in bezug auf die Festsetzung der Zuschläge von den Ladenpreisen gefolgt ist, nicht die Absicht hatte, sich zu dem Sortiment in Gegensatz zu bringen. Wir erwarten von diesen Verlegern die sofor tige Aufhebung der das Sortiment in unbilliger Weise schädigenden Maßnahme und künftige Erhebung ihrer Aus schläge vom Nettopreise. Auch wir behalten uns ent sprechende Aufschläge auf den Ladenpreis vor, wie sie die- Satzungen des Börsenvereins bei ungenügend rabattierten Ver öffentlichungen gestatten. Der Borftand des Buchhändler-Verbandes für das Königreich Sachsen, des Vereins Dresdner Buchhändler, des Mitteldeutschen Buchhändler-Verbandes, der Kreisvereins Mecklenburgischer Buchhändler, des Poscner Provinzialbuchhändler-Berbandes, der Provinzialvereins der Schlesischen Buchhändler, des Buchhändlerverbandes Hannover-Braunschweig, der DuchhändlervereinS der Provinz Brandenburg, de» Badisch-Pfälzischen Buchhändler-BerbandeS. Verein Dresdner Buchhändler. Nach den in der Hauptversammlung vom 28. Februar 1818 erfolgten Wahlen besteht der Borstand aus den Herren: Theodor Steinkopfs, Vorsitzender, z. Zt. in Kriegs diensten. MaxLeithold, dessen Stellvertreter <i. Fa. Gosch' Buchh.). Arthur Weber, Schriftführer (i. Fa. Justus Naumanns Buchh.). Ernst Rechende rger, dessen Stellvertreter (i. Fa. P. Dienemann Nächst). Adolf Beschoren, Schatzmeister (i. Fa. Höckner» Bh.>, z. Zt. im Felde. Zuschriften erbeten an Max Leithold. Dresden, 2. März 1918. Verein Dresdner Buchhändler. Max Leithold. Arthur Weber. Ernst Rechenberger. Einwirkung der Kriegsverhältniffe auf Verträge aus der Vorkriegszeit. Seit Beginn des Krieges etwa ist die juristische Frage strei tig, ob und wieweit Verträge der Vorkriegszeit durch die ver änderten Verhältnisse des Krieges beeinflußt weiden. Zu An fang hieß es, ein -solcher modifizierender Einfluß könne keines wegs anerkannt werden, die Heiligkeit der Verträge fordere, daß sie auch den Schwierigkeiten der Kriegsverhältnisse standhielten. Sv dachte man, als man noch an einen kurzen Krieg glaubte und als man den Einfluß des Krieges auf die wirtschaftlichen Verhältnisse noch als vorübergehend und unbedeutend ansehen konnte! Mit der notwendigen Änderung dieser Anschauung mußte sich - ein Beweis für die innige Abhängigkeit des Rechts von der Wirtschaft — auch die Auffassung von der Beeinflußbar keit der vor dem Kriege geschlossenen Verträge ändern. Und so hal denn auch das Reichsgericht in einem sehr bemerkenswerten Urteil vom 27. März 1917 (Aktenzeichen II 619/16) seinen frühe re» Standpunkt in dieser Hinsicht verlassen und sich allmählich zur Anerkennung des Einflusses der kriegswirtschaftlichen Lage bekannt. Da» genannte Urteil ist zwar für einen Industrie zweig ergangen, der mit dem Buchhandel nichts zu tun hat, aber es spricht eine grundsätzliche Nechlsanffassung aus, hat also allgemeine Geltung. Und da der Buchhandel mit zahlreichen Verträgen aus der Friedenszeit arbeitet — Papierlieferung, Rabattgewährung, Ladenpreisfeslsetzungen, Anzeigenausträge, Druck- und Buchbinderpreise, Angestelltengehälter usw. —, so ist auch für ihn die Rechtsauffassung de« Reichsgerichts in dieser Beziehung von großer Bedeutung. Über den Grundsatz selbst in seiner allgemeinen Bedeutung heißt e» in den EnIscheidungSgründen de» Reichsgerichts: »In dem die Klägerin (die Verkäuferin, welche auf Aufhebung des Vertrag» gekündigt hat) das im Vertrage vorgesehene Recht auf die Verschiebung der Lieferzeit ausübte, gab sie keineswegs da» aus dem Gesetze sich ergebende Recht auf, die Lieferung gänzlich zu verweigern, wenn die infolge der kriegerischen Ereignisse not wendige Verschiebung das Wesen der Leistung in dem Maße änderte, daß die nachträgliche Lieferung nicht mehr als eine sinngemäße Erfüllung der ur< sprünglichenvertragesgeltenkönnte«. »Sinngemäße Erfüllung des ursprünglichen Vertrages« — dazu gehört natürlich in erster Reihe eine Sinngemäßheit in den Bedingungen de» Vertrags?. Wenn heute also ein Ver- leger vom Papierlieferer, Drucker und Buchbinder ebenso rasche und billige Lieferung verlangen wollte wie früher, wett ein 113
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder