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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 18.02.1918
- Strukturtyp
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- 1918-02-18
- Erscheinungsdatum
- 18.02.1918
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- Deutsch
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W 41, 18, Februar 1918. Redaktioneller Teil. bei verlieren, da hohe Rabatte sich weit leichter cinbürgern und weit schwerer zu beseitigen sind als zeitlich begrenzte Teuerungs- zuschläge. Sollten aber nicht Hunderte von Betrieben lebens unfähig werden, so mutzte dieser Maßnahme schon deswegen zugeftimmt weiden, weil das Sortiment gar nicht in der Lage ist, die ständig steigende Erhöhung für Packmaterial sowie die erhöhten Ausgaben für Gehälter, Kommissionsspesen, Frachten, Porti usw, aus der Spanne zwischen Laden- und Nettopreis zu bestreiten. Diese Schwierigkeiten sind in so ausführlicher Weise von Geheimrat Siegismund in dem erwähnten Artikel nachge wiesen worden, datz sich ein weiteres Eingehen daraus so lange erübrigt, als nicht der Nachweis geführt wird, datz die von ihm gegebene Darstellung falsch sei. Der Fall, datz vielleicht das eine oder das andere Geschäft durch besonders günstige Um stände in der Lage wäre, bei dem oder jenem Artikel ans den Teucrungszuschlag zu verzichten, kann nicht als entscheidend angesehen werden, wenn man berücksichtigt, datz er für Hunderte, ja Tausende von Berufsgenossen eine Lcbcnsnotwendigkeit be- deutet und ja jeder Sortimenter ganz oder tcillveise auf die Zuschläge verzichten kann, wie dies fast allgemein den Biblio theken gegenüber geschieht. 5. Damit kommen wir zu dem 5. Punkt der Glaserschen Darlegungen, nämlich seiner Bemängelung des einheit lichen T e ue run g s zu sch l a g s für alle Sortimenter, der nach seiner Meinung schon deshalb jeder Berechtigung entbehre, »weil die Vcrdienstverhältnisse bei den verschiedenen Sortimen tern ganz verschieden liegen«. Es ist selbstverständlich, datz ein mechanisches Prinzip in Anwendung aus alle Verhältnisse immer kleine Ungerechtigkeiten einschließen wird insofern, als es den Besonderheiten der Verhältnisse nicht in allen Fällen zu entspre chen vermag. Das ist aber bei allen Gesetzen und Vorschriften der Fall, die einen möglichst großen Kreis von Personen und Verhältnissen durch eine einheitliche Bestimmung zu ersassen suchen. Auch bei der Einkommensteuer ist der Junggeselle besser gestellt als der »sechsköpfigc« Familienvater, der 21jährige im Erb schaftsfalle mit größeren Rechten ausgestattet als ein Erbe von 20 Jahren ll Monaten, unbeschadet seiner vielleicht größeren geistigen und körperlichen Reife. Um solche »Ungerechtigkeiten« kann cs sich nach unserem Dafürhalten im vorliegenden Falle nicht handeln. Selbst zugegeben, datz der eine oder der andere Sortimenter durch besonders günstige Verhältnisse bes ser abschneidet als der andere, so wird eine Berufsvereiniguug doch nicht die Besonderheiten dieser Fülle, sondern vielmehr die allgemeine Lage ins Auge zu fassen haben. Auch überschätzt vr. G. Wohl sehr erheblich diese Verschiedenheiten, wie sie bei Sorti mentern in der Provinz oder in der Großstadt, bei Geschäften mit geringem oder großem Umsatz vorkonimcn können, da die Kriegs- nöte weder an dem einen noch an dem anderen Vorbeigehen. Viel mehr lehrt die Erfahrung, datz die einzelnen Geschäfte so viele ge meinsame Züge aufweisen, daß selbst ein so mechanisches Verfahren wie die Erhebung des Illprozentigcn Teuerungszuschlags tm großen und ganzen als gerecht angesehen werden muß. Anders liegt der Fall bei der vollkommenen Vcrschiedenarttgkeit der Betriebe im Vcrlngsbuchhandel, sodatz hier von einer einheit lichen Preiserhöhung oder einem für alle Betriebe geltenden Teuerungszuschlag überhaupt nie die Rede gewesen ist. <Vgl. über diese unterschiedliche Behandlung die Nachschrift zu dem Art. Was wird aus dem Teuerungszuschlag? in Nr. 22 d. Bbl.) Weit schwieriger ist die Frage, wie lange mit dem bisherigen Prozentsatz auszukommen sein wird, wenn man das ständige Steigen aller Unkosten in Betracht zieht, für die auch ein Aus gleich in der erhöhten Nachfrage nach Büchern nicht gefunden werden kann. Diese Frage ist vor allem deswegen von Bedeu tung, weil immer mehr die wichtigeren Werke ausgehen, sodatz sehr oft das Fehlende durch ein anderes Buch ersetzt werden muh, wodurch neue Schwierigkeiten und Mehraufwendungen entstehen. Von der unzureichenden Kenntnis der buchhändlerischen Verhältnisse des für »Recht und Wirtschaft« streitenden Ver fassers zeugt auch folgende, unter die Schutzherrschast Professor Büchers gestellte Bemerkung: »Wenn die Vnchhändlcrorganisa- tionen im Frieden — sehr zum Schaden für die Volksbildung und die deutsche Wissenschaft — auf hohe einheitliche Bü ch erpr eise*) halte» dursten, jetzt während des Krieges ist das Streben nach gleichförmiger einheitlicher Verteuerung derBücher*) auch bei jenen Sortimentern, die durch den im Kriege gesteigerten Umsatz in Verbindung mit der Steigerung der Ladenpreise so vieler Bücher durch die Ver leger durchaus ihre Rechnung gefunden haben, unstatthaft, ja vielleicht sogar strafbar.« Welch anderen Zweck kann diese Be merkung wohl haben, als die Vorstellung zu erwecken, als erfolge die Festsetzung dieser »hohen einheitlichen Bücherpreise« durch die Organisation, als verschulde sie diese »Wucherpreise«, wäh rend doch jeder Verleger durchaus selbständig in der Preisfest setzung ist und keine buchhändlerische Organisation ihm drein- zuccden hat? Ist es ferner dem Verfasser unbekannt, datz die Teuerungszuschläge ungeschützt sind, also kein Sortimenter wegen Verstoßes gegen die Satzungen und Ordnungen des Bör- senvercius zur Rechenschaft gezogen werden kann, der dieser Zu schläge cntraten zu können glaubt? 6. Um das halbe Dutzend Fragen vollzumachen, beschäftigt sich vr. Glaser zum Schlüsse seiner Ausführungen auch mit dem Verhältnis zwischen Verfasser und Verleger, ohne jedoch darauf näher einzugehcn. Er wirft nur — charakteristisch für die Ten denz des ganzen Artikels — die Frage auf, ob der Verfasser Wohl in allen Fällen die Zustimmung zu der Erhöhung der Ladenpreise gemäß Z 21 des Verlagsgesetzes vom 19. Juni 1901 gegeben habe, ja auch nur darum gefragt worden sei. Auch der Ver fasser könne, so meint er, gegen die Erhebung des Sortimen- tcrzuschlags Einspruch erheben, da er die Verbreitung beein- trächtige. Dieser Schlußfolgerung wird man nicht beistimmen können, ja im Gegenteil sagen müssen, daß Bücher, die von dem Teucrungszuschlag ausgenommen würden, Wohl eher eine Beein trächtigung in ihrer Verbreitung erleiden könnten. Denn es ist wohl ohne weiteres klar, datz der Sortimenter, der auf diesen Tcuerungszuschlag nicht verzichten kann, lieber die Werke ganz vom Vertriebe ausschließt, bei denen ihm das Recht des Sortimen- tcrzuschlags genommen wird, als daß er sich für sie besonders verwendet. Diese Stellungnahme wird man dem Sortiment schon deswegen nicht verargen können, weil es ja gar nicht in seiner Absicht liegt, sich mit diesem Teuerungszuschlag einen »höheren« Gewinn zu verschaffen, als vielmehr, sich während der KriegS- zeit über Wasser zu halten. Datz im übrigen der Verleger be rechtigt ist, die Lieferung von Werken seines Verlags von der Nichterhebung eines Teuerungszuschlags durch das Sortiment abhängig zu machen, unterliegt keinem Zweifel. Nur gibt der Umstand, datz diese Fälle auf wenige Ausnahmen beschränkt ge blieben sind, wohl einen sprechenden Beweis dafür, wie sehr auch der Verlag die Notwendigkeit dieses Teuerungszuschlags anerkennt. *) Von ,mS gesperrt. 1912 — 1917. Fünf Jahre Goltz-Verlag, l München. Die graphischen Werke. 4°. 27 S. Mit einer Original-Lithographie von R. Seewald als Umschlagtitel. Geheftet Ladenpreis 1.50. Dieser Katalog graphischer Blätter und Mappen — Lithographien, Holzschnitte und Radierungen — stellt sich als Rechenschaftsbericht über die fünfjährige Tätigkeit eines unserer jüngsten Verlage dar, der sich in den Dienst der neuesten und allerncnesten Kunstrichtungen gestellt hat. Wieviel Wagemut zur Erfüllung einer solchen Mission gehört, kann mau daraus erkennen, daß viele Blätter jenen futu ristischen und kubistischen Zug aufweisen, von dem heute noch nicht feststeht, ob wir es mit einer künstlerischen Itbcrgangssorm oder einer Verirrung zu tun haben. Zum mindesten werden selbst Lenke, die in der Kunst nicht immer das Schöne und Erhebende suchen, oft mals vergeblich eine Verbindung ihrer eigenen Seele mit der des Künstlers anstreben. Gleichwohl muß zugegeben werden, daß es Liebhaber für derartige graphische Leistungen gibt. An solche ist vor wiegend der Katalog gerichtet. Einige Darstellungen aus dem Welt kriege wenden sich an weitere Kreise, z. B. die bekannten Kriegs- bildcrbogen des Goltz-Verlages, die ihren dokumentarischen Wert be halten werden und wohl einen der ersten Versuche darstellen, der V1
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