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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 11.02.1918
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1918-02-11
- Erscheinungsdatum
- 11.02.1918
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- Deutsch
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Redaktioneller Teil. X- 35, 11. Februar ISIS. 14000 ^ ergeben. Das Geschäftsjahr IS14/15 (Juli—Juni) hat für fast alle buchhändlerischen Geschäfte einen Umsatzrück- gang gegen IS13 von 25—50 Prozent gevrachl, das Geschäfts jahr 1916/17 noch eine» solchen von 15—30 Prozent. Der Frie densstand durfte bei der Mehrzahl der Geschäfte erst Ende 1916 dis Mitte 1917 wieder erreicht worden sein, bei wissenschaftlichen Buchhandlungen ist er meist heute noch nicht erreicht; viele von diesen müssen auch jetzt noch mit einem Umsatzrückgaug von 20 Prozent und mehr gegen das letzte Friedcnsjahr rechnen. Alle Geschäfte haben also 1914, 1915 und teilweise 1916 erheb liche Verluste erlitten; die Lebenshaltung der Inhaber hat großenteils aus den Ersparnissen oder, wo solche nicht vor handen waren, aus ausgenommen,.'» Geldern bestritten werden müssen, die zu verzinsen und zurllckzuerstattcn sind. Eine merk bare Umsatzsteigerung ist in der zweiten Hälfte >917 eiugetreten. Sic ist darauf zurückzusührcu, das; andere Waren vielfach nicht erhältlich, zu teuer oder bezugsscheinpflichtig sind, als Geschenke also nicht verwendet werden können. Diese Steigerung der Um sätze kann also nicht anhalten. Der Mangel an Rohstoffen inacht sich in steigendem Maße auch im Gebiete des Buchhandels stark bemerkbar. Druckpapier kostet jetzt etwa das Sechsfache des Friedenspreises, der Druck und die Buchbinderarbeiten das Doppelte und mehr. Die Neuherstellung wird immer ge ringer werden, die alten Bestände im Verlagsbuchhandcl sind zum größten Teil ausgeliefert oder gehen zu Ende, sodaß die Ware knapper geworden ist und die Umsätze dementsprechend erheblich sinken müssen. Vermindert haben sich für den Ladenbuchhandel die Brutto-Erträgnisse weiter noch dadurch, daß der Verlagsbuch handel vielfach, besonders bei Lieferungen an den Eisenbahn buchhandel, gezwungen wurde infolge des ungeheuren Anschwel- lcns der Herstellungskosten und der eigenen Spesen, die dem Sortimenter gewährten Rabatte herabzusetzen. Unter solchen Umständen hat die Vertretung des deutschen Buchhandels, der Börsenverein der Deutschen Buchhändler, sich genötigt gesehen, einen Ausschuß angesehener Vertreter des Buchhandels, aus Verlegern und Sortimentern zusammengesetzt, cinzuberufen. Diese waren übereinstimmend zu der Meinung gekommen, daß der bestehenden Rptlage und einer noch zu erwartenden Steige rung eine außergewöhnliche Maßregel entgegengesetzt werden müßte. Der Verkäufer des Buches, der Vertreiber des wertvoll sten Gutes unseres Volkes, war vor dem Ruin zu bewahren, wenn nicht schwerer Kullurschaden entstehen soll, und so wurde übereinstimmend beschlossen, dem Sortimenter zu gestatten, Teuerungszuschläge auf die vom Verleger festgesetzten Laden preise zu erheben. Die Kreis- und Ortsvereine, denen die Fest stellung der Höhe nach den lokalen Verhältnissen überlassen wurde, haben sich auf durchschnittlich 10 Prozent des Laden preises geeinigt, indes ist mit Sicherheit anzunchmcn, daß diese Zuschläge für die Folge nicht ausreichen werden, sondern noch erhöht werden müssen. Nach den oben angeführten Zahlen betragen die Mehrauf wendungen für Geschäftsunkosten, wenn bei dem angenomme nen Beispiel geblieben wird, 14 000 Rk. Dem gegenüber wird der Teuerungszuschlag von 10 Prozent nach Abzug der zuschlag- freien Artikel und der ebenfalls jetzt noch vielfach zuschlagfreien Lieferungen an Behörden, die bei größeren Firmen erheblich sind, höchstens etwa 7000 bringen. Kommt nun auch noch zu dieser Summe der Gewinn des in den letzten Monaten er zielten Mehrumsatzes, der, wie bereits gesagt, bei dem Waren mangel kaum von langer Dauer sein kann, so ergibt sich noch als unbedingt einwandfrei, daß die Erträgnisse aus dem Be triebe des Sortimentsbuchhandels trotz teilweise erhöhter Um sätze und trotz Teuerungszuschlägen gegen den an und für sich schon bescheidenen Gewinn der Friedenszeit zurückgegangen sind. Unter Berücksichtigung aller einschlägigen Verhältnisse mutz die vorgenommene Erhöhung der Ladenpreise für Bücher durch die Sortimentsbuchhändler in Form prozentualer Aufschläge auf die von den Verlegern festgesetzten Verkaufspreise als wirt schaftlich berechtigt und als mit der bestehenden Gesetzgebung im Einklang befindlich erachtet werden. Die z. Z. erhobenen Teuc- rungszuschläge von durchschnittlich 10 Prozent müssen als 74 äußerst bescheiden bezeichnet werden, und es muß bei fernerer Verschärfung der Verhältnisse mit weiterer Erhöhung gerechnet werden. Berlin, 5. Februar 1918. Äußerung zu der Zuschrift des Rcichswirt- schaftsamtes vom 3. Februar I. L. kr. H Nr. 402/18. s Ich verweise auf mein in Sachen der Teuerungszuschläge / des Sortimentsbuchhandels erstattetes Gutachten vom 5. Fe bruar und bemerke zu der Notiz der Leipziger Volkszeitung noch insbesondere das Folgende: Die Herstellungskosten für neue Werke betragen zurzeit für den Verlagsbuchhandel das Drei- und Vierfache der Herstel lungskosten bis zum Jahre 1916. Würden Ladenpreise aus Grund der jetzigen Herstellungskosten festgesetzt werden, so müß« ; ten sie den Herstellungskosten entsprechend das Drei- und Vier fache der früheren Ladenpreise betragen. Das würde die Absatz- I fähigkeit vieler Neuerscheinungen unmöglich machen, und die dringend notwendige Versorgung der Truppen im Felde mit den j neuesten Erscheinungen des Buchhandels würde wesentlich cr- ^ schwert, wenn nicht teilweise ganz verhindert werden. Außer- ^ dem sind auch im Verlagsgeschäft die allgemeinen Geschäftsun kosten auf der einen Seite wesentlich gestiegen, auf der anderen Seite die Umsätze, durch die Kontingentierung des Pa piers herbeigeführt, außerordentlich herabgesetzt. Einen Aus gleich hat deswegen der Verlagsbuchhandel dadurch zu schaffen versucht, daß er zu den Ladenpreisen älterer Werke Teuerungs zuschläge hinzurcchuet, bzw. die Ladenpreise älterer Werke er höht hat. Bei dem Neudruck älterer Vcrlagswerke kommen die erhöhten Herstellungskosten ohne weiteres zur Geltung. So liegen z. B. von der Firma Reclam Unterlagen vor, aus denen hervorgcht, daß der Neudruck älterer Nummern der Universal- Biblioihck mehr Kosten verursachte, als die früheren Ladenpreise betragen haben. Unter diesen Verhältnissen sind die von den Verlegern auf die älteren Werke berechneten Kriegs-Teuerungs- zuschläge von 15 bis zu 30 Prozent berechtigt. In der mit- folgcnden Nummer der vertraulichen Mitteilungen des Deut schen Verlegervereins vom 4. Januar ist die Ursache der Tcue- rungszuschläge weiter begründet, und ich verweise hierbei be sonders auf das in diesen Mitteilungen zum Abdruck gelangte Gutachten des Rechtsanwalts vr. Alsberg. Berlin, den 5. Februar l9I8. Siegismund. Internationale (Berner) Union ZUM Schutze der Urheberrechte an Werken der Literatur und Kunst. Verzeichnis der Mitgliedsstaaten nach dem Stande vom 1. Januar 1918. Belgien, Dänemark mit den Färöer-Inseln, Deutsches Reich mit den Schutzgebieten, Frankreich mit Algerien und Kolonien, Großbritannien mit seinen Kolonien, Besitzungen und eini gen Schutzgebieten, Haiti, Italien, ! Iapan, Liberia, . Luxemburg, ! Marokko (französisches Schutzgebiet), jMonaco, jNiederlande mit Niederländisch Ostindien, Cura^ao u. Surinam, Norwegen, Portugal mit Kolonien, Schweden, S ch io c i z, Spanien mit Kolonien, Tuni s. Geltende Verträge und Vereinbarungen unter den Unionsländern. Revidierte Berner Literarkonvention vom 18. November 1908: a) Ohne Vorbehalt: Belgien, Deutsches Reich, Haiti,
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