Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 20.03.1914
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- 1914-03-20
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- 20.03.1914
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Redaktioneller Teil. /V 65, 2V. März 1914. von Weber in München und einige englische Verleger. Die Einladung zu dieser Veranstaltung erfolgte durch ein kleines, geschmackvoll gedrucktes Zirkular. Je größer die Produktion im Buchhandel ist, desto schwieri ger wird dem Publikum die Auswahl seiner Lektüre. Eine An regung der »Allgemeinen Rundschau« in München ging darauf aus, Beratungsstellen für die schöne Literatur ins Leben zu rufen. Darauf äußerte sich in dem gleichen Blatte der Generalsekretär der Borromäusvereine, Johannes Braun, daß solche Arbeit be reits von seiner Organisation geleistet werde und weiter ausge baut werden solle. Das Sortiment und der Verlag sollten diesen Bestrebungen besondere Aufmerksamkeit schenken. Jede Förderung des Publikums in literarischen Dingen von anderer Seite kann dem Buchhandel nur angenehm sein. Es muß aber ver hütet werden, daß das Sortiment, das doch als Beratungs stelle für die Lektüre des Publikums in erster Linie in Frage kommt, ignoriert wird, wozu, wie die Erfahrung lehrt, leicht Neigung vorhanden ist. Zu den Hilfsmitteln, die dem Buch händler solchcArbeit erleichtern könnten, gehören Verzeichnisse, wie z. B. das der hundert besten Romane, das ein literaturkundiger Sortimenter leicht zusammenstellen könnte. In Frankreich hat man neuerdings eine billige Kollektion »I-es 100 edeks-ck'osuvre qu'il kant lire« (Verlag der Firma Librairie Nilsson in Paris) her ausgebracht. Es würde zu weit führen, an dieser Stelle tiefer aus die Auswahl einzugehen. Nur soviel sei bemerkt, daß darin nur wenig nichtfranzösische Dichter ausgenommen worden sind, aus der deutschen Literatur z. B. nur Schiller und Goethe, letzte rer nicht etwa mit seinem Faust, sondern mit dem Weither. Das ist auch eine Mahnung an uns, unsere Literaturberatung nach Möglichkeit auf die einheimischen Autoren zu beschränken. In der Literaturberatung liegt ein Teil der Volkstümlich keit des Buchhandels begründet. Sie ist auch das Gebiet, auf dem vorzugsweise die noch zu leistende Arbeit zu suchen ist. Da neben ist es auch angebracht, den Behörden und dem Publikum nach Möglichkeit Einsicht in die größeren buchhändlerischen Be triebe und die darin geleistete Arbeit zu verschaffen. Bekannt lich wird der nach Leipzig kommende Fremde gern durch die Ge schäftshäuser der Barsortimente geführt und bekommt dabei einen guten Begriff von dem Umfange des deutschen Buchhandels und der Bedeutung jener Zwischenstellen für die schnelle Versorgung des Publikums mit gebundenen Büchern. Auch größere Ver lags-, Druckerei- und Sortimentsbetriebe machen sich heute diesen Gebrauch zu eigen. Die »Nachrichten von Stadt und Land« in Oldenburg wissen von einem derartigen Besuch zu berichten, den der dortige Ortsverein der mittleren Post- und Telegraphen beamten der Stallingschen Verlagsbuchhandlung unter Führung der Inhaber abgestattet hat. Ein »Noch mehr« auf diesem Ge biete könnte nicht schaden. Den Verlegern ist in diesem Jahre außerdem reichlich Ge legenheit gegeben, ihre Leistungen zu zeigen. Nicht nur die Buch gewerbeausstellung in Leipzig kommt hier als vornehmste Ver anstaltung in Betracht, auch Köln und Stuttgart haben ihre Ausstellungen, Köln die in größerem Rahmen stattfindende Werkbundausstellung, Stuttgart eine Ausstellung für Gesund heitspflege. Es wäre zu wünschen, daß auch die Firmen, die ausstellungsmüde sind, an den sich dieses Jahr bietenden Aus stellungen nicht vorübergehen würden. Wo alle anderen Gegen stände in schier überreicher Fülle zur Schau gelangen, darf auch das Buch nicht fehlen, und je reicher es vertreten ist, desto besser ist es für den Buchhandel und das Publikum. KurtLoele. l)r. Roland Sefsler, Fürsprecher in Bern: Die Rechtsstellung des Künstlers bei Wettbe werben Gr. 8°. VIII u 134 S. Bern 1913, Ver lag von A. Francke. 2 40 H ord. Eine systematische Behandlung der Rechtsstellung eines Preis- bcwerbcrs Ist bisher noch nicht geschrieben worden, so reichhaltig auch die juristische Literatur über die Auslobung ist. Die vorliegende Schrift wird deshalb willkommen geheißen werden dürfen, zumal sie Veraiitwortlichcr Redakteur: Emil Th a^ — Verlag: Ter Börsen auf dem besonderen Gebiet der künstlerischen Wettbewerbe juristisches Neuland zu bearbeiten hat. Im Wesen dieses durch gesetzliche Be stimmungen fast gar nicht geregelten Gebietes liegt es, wenn der Ver fasser seine Nechtssätze ans allgemeinen Gesichtspunkten und aus den Anforderungen des Verkehrs herauszieht. Das ist zweifellos in sol chem Falle die richtige Methode, und da er mit Ernst und Sorgfalt zu Werke geht, so werden seine Ausführungen bei Nechtsstreitigkciten aus Preisausschreiben Beachtung verdienen, um so mehr, als er interessantes tatsächliches Material beibringt. Freilich ist er an man chen Stellen seines Buches recht breit, sagt selbstverständliche Dinge in großer Ausführlichkeit, ohne ihre Schlagkraft dadurch zu erhöhen. Vielmehr ermüdet er den Leser, der sonst seinen Darlegungen mit Interesse folgen möchte. Wenn auch der Verfasser in der praktischen Behandlung der Fragen hauptsächlich schweizerisches Recht berücksich tigt, so verliert er doch nie das deutsche BGB. aus dem Auge und hat somit seine Erörterungen gleich nützlich für den reichsöcutschen Interes senten gemacht. In der Bearbeitung des spezialrechtlichcn Neulandes liegt die Stärke des Buches, während der erste, systematische Teil über die Auslobung im allgemeinen weniger gelungen ist. Für literarische Preiswcttbewerbe bietet das Buch insofern etwas, als die Regeln für den künstlerischen Wettbewerb im allgemeinen auch für literarische Aus lobungen Geltung haben; die urheberrechtlichen Fragen, die aber etwa dabei auftauchen können, werden freilich zu kurz abgemacht. Die Gliederung des Stoffes läßt die Arbeit zunächst mit dem »Preisausschreiben als Rechtsgebilde im allgemeinen (Auslobung)« beginnen, sie behandelt dann im einzelnen die Kontrahenten, den Inhalt des Vertrags, der namentlich die Pflichten des Ausschreibcuden dar stellt, weiter die Frage der öffentlichen Ausstellung, die besonderen Rechtsverhältnisse zwischen Ausschreibcndem und Bewerber und end lich die Rechtsverletzungen und deren Folgen. Elster. Kleine Mitteilungen. »Dreibund« nennt sich eine neue Künstlervereinigung, die soeben gegründet wurde und als eingetragener Verein in Dresden ihren Sitz hat. Architekten, Bildhauer und Maler wollen sich hier zusammen finden, um durch Verbindung mit der einschlägigen Industrie insbe sondere wirtschaftlichen Zielen nachzugehen. Selbständige bildende Künstler werden als ordentliche, Männer aus Kreisen der Industrie und Kunstfreunde als außerordentliche Mitglieder ausgenommen. Auf der »Deutschen Handwerksausstellung 1915« in Dresden will der Bund mit einem eigenen Haus vertreten sein. Vorsitzender ist der Dresdener Architekt Nich. H. Gude. Der geteilte Litcraturprcis. — Die französische Akademie hat be schließen müssen, mangels eines geeigneten Bewerbers um den großen Literaturpreis von 10 900 fr., den im vergangenen Jahre unter ein stimmigem Beifall der öffentlichen Meinung Romain Rolland für seinen Nomanzyklus »Jean Christophe« erhalten hatte, diesmal nicht zuzucrkennen und die 10 000 fr. au die Verfasser verschiedener ge schichtlicher und schönwissenschaftlichcr Werke zu verteilen. Einführung des metrischen Dezimalsystems in der Dominikanischen Republik. — Laut eines in der Oaesta ofioial vom 3. Mai 1913 ver öffentlichten Gesetzes vom 29. April 1913 soll 90 Tage nach der Kund machung des Gesetzes im Freistaat das metrische Dezimalsystem gelten. Alle Verträge jeder Art, die für die Ausführung von Arbeiten oder den Verkauf und die Lieferung von Gegenständen abgeschlossen werden und sich auf Längen-, Gewichts-, Flächen- oder Raummaße beziehen, müssen dem metrischen Dezimalsystem entsprechen. (Nach einem Berichte der Kaiser!. Minister-Nesidentur in Port au Prince.) Persoimliialhrichten. Gestorben: am 17. März nach längerem Leiden Herr Friedrich Krüger in Loben stein (N. j. L.), Inhaber der Firma Ehr. Teich's Buchhandlung (Friedrich Krüger), daselbst. Der Verstorbene übernahm am 1. Oktober 1896 von A. Spindler die Teichsche Buchhandlung in Lobenstein, die er unter obengenannter Firma fortführte. Friedrich Krüger war ein tüchtiger Buchhändler, der es verstanden hat, das übernommene Geschäft zp hoher Blüte und Erfolg zu bringen. Ganz besonder« Anteil au diesem Erfolge hatte das Antiquariat, das Kriiger, der zuletzt bei Griesbach in Gera gear beitet hatte, dem erworbenen Geschäft bald angeglicderte und das eine Ausdehnung gewonnen hat, die weit über den kleinen Ort seiner ! Niederlassung hinausgeht. verein der Deutschen Buchhändler zu Leipzig, Deutsches Buchhändlerhaus. Redaktion und Expedition: Leipzig, Gerichtsweg 26 (Buchhändlerhaus). 428
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