Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 19.03.1914
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1914-03-19
- Erscheinungsdatum
- 19.03.1914
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
- Zeitungen
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19140319
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-191403198
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19140319
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1914
- Monat1914-03
- Tag1914-03-19
- Monat1914-03
- Jahr1914
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
^ 64, 19. März 1914. Redaktioneller Teil. danerlich ist cs vom Standpunkt des Fortschrittes, daß der Verfasser an dem umständlichen und das Eindringen in die Materie so er schwerenden Formenwesen festgehalten hat. Gerade unserem meist mit besonderem Idealismus in den Beruf eintretenden und mit Gering schätzung ans kaufmännische Wissenschaften herabblickcnden Nachwuchs wird dadurch die Erlernung der Buchführung nicht schmackhafter ge macht. Der Nimbus der Geheimwissenschaft bleibt so der Buchführung erhalten und tötet dadurch vielfach das hier und da auftretende Inter esse. Die gewählte persönliche Anrede mit ihrer etwas dozierenden Art mag allerdings dem Neuling in der Buchführung durch die Ein dringlichkeit des Vortrags eine gewisse Brücke bauen, doch dem wenig stens mit den Grundzügen Vertrauten — und das ist wohl jeder Prin zipal und jeder ältere Gehilfe — dürfte die so geformte Darstellung weniger znsagen. Im ersten Teil seiner Arbeit behandelt der Verfasser vorbereitend die Theorie der Buchhaltung. Er führt dabei ein in die in Frage lammenden Gesetzesslellen und gestaltet durch Erweiterung des Themas diesen Teil seines Buches zu einer Beschreibung des Geschäftsbetriebes ans. Die allerdings weniger hierher gehörige Handelslehre findet durch kurze Abrisse der Wechsel- und Scheckkunde sowie eine Einbe ziehung der buchhändlcrischen Verkchrsordnung Berücksichtigung. Eine reiche Gliederung des Textes erleichtert das Studium. Wertvoller ist der in die Praxis der Buchhaltung einführende zweite Teil des Werkes. Ein sehr fleißig gesammeltes Material von Geschäftsvorfällen und deren buchführungstechnische Behandlung zeich nen den Abschnitt aus. Die Darstellung würde jedoch an Klarheit und Übersicht gewonnen haben, wenn sie etwas weniger in Einzelheiten aufgegangen wäre und wenn das Thema in strafferer Form Behand lung gefunden hätte. Zur Anwendung kommt der Gründungsvorgang einer Buch-, Kunst- und Musikalienhandlung mit den sich daraus er gebenden Buchungen. Der Gang und die Entwicklung des Geschäftes innerhalb der ersten sechs Monate wird buchhalterisch betrachtet. In 19 gesonderten Heften finden sich die Formulare der in Frage kom menden Geschäftsbücher nebst eingedruckter Ausführung der Buchungen. Ter Autor ging bei der Anlage des Werkes davon aus, daß der Ler nende nach den im Text gegebenen Anweisungen die Buchungen selb ständig in besondere Übungsbücher ausführen soll, um dann die Nich tigkeit seiner Arbeiten an Hand der beigegebcnen ausgefüllten Ge schäftsbücherbogen nachzuprüfcn. Er bezweckt damit, den Studierenden in die buchhalterische Betrachtung der Geschäftsvorgänge nachhaltiger einzuführen und an selbständiges Denken zu gewöhnen. Statt ein »Sortimcnts-Waren-Konto« zu geben, wäre es vielleicht empfehlens wert gewesen, die vom Verfasser auch mehrmals erwähnte Gliederung in einzelne Warenkontcn der Geschäftszweige: Buchhandlung, Kunst handlung, Musikalienhandlung, vorzunehmen. Das Bestreben, die Ein träglichkeit der einzelnen Sparten einwandfrei festzustellcn, hätte Be rücksichtigung verdient, um auch Fortgeschritteneren und besonders Geschäften mit größerem Wirkungskreis für ihre Zwecke Verwert bares zu bieten. Kirstens gut ausgcstattetes Werk verdient — unbeschadet der vor erwähnten Beanstandungen und der nachfolgenden sachlichen Bemer kungen — als notwendiger Zuwachs unserer Fachliteratur weite Ver breitung im Sortiment. Möge es zum Besten unseres Berufes be sonders die in der Buchführung Unerfahrenen ein gutes Stück vor wärts bringen! Der vom Verfasser in der Einführung und im Schlußwort ge äußerten Bitte um Bekanntgabe von Wünschen sei auch hier nachge kommen. Bei einer weiteren Auflage sollte das nachstehend Ange führte Berücksichtigung finden: Es fällt auf, daß das Buch nur wenig Ausführungen über den Kommissionsverkchr und die Verbuchungen der Kommissionsliefcrungen enthält. In dem Abschnitt »Von den Kontokorrent- oder Pcrsonenhauptbüchern« wird besonders eine An gabe über die Verlegerkonten im allgemeinen vermißt. Der Verfasser spricht wohl bei Erwähnung des Krcditoren-Hauptbnches von einer Teilung u. a. auch in ein Verleger b u ch, ein allgemeines Kreditoren oder Lieferantenbuch usw. Ta überhaupt in dieser Hinsicht eine un klare Darstellung vorherrscht, sei angeregt, die nur auf Seite 77 beiläu fig erwähnten Verlegerkonten als lose Kontenblätter und die in den »Bemerkungen« zu den »Verlags-Blatt-Konten« erstmals klar be- zeichneten Blattkonten an den fraglichen Textstellen ebenfalls näher und bestimmter anzuführcn. Gerade bei der Bedeutung dieser Lose Blatt-Konten als Kontokorrentkontcn, deren Einrichtung der Buch handel dem übrigen Handelsstande seit Jahrzehnten voraus hat, wäre eine bessere Würdigung erwünscht gewesen. Die Aufmerksamkeit sei ferner darauf gelenkt, daß in diesen Nechnungskonten teilweise Barbe züge, deren größere Beträge direkt an den Verlag cinzuzahlcn sind, mit ausgenommen wurden. Bei der grundverschiedenen Bedeutung der Kommissionslieferungen und der auf kurze Zeit kreditierten Barbezüge legen die Verleger immer mehr Wert darauf, für beide Arten ge trennte Rechnung zu führen. Es ist deshalb nicht recht verständlich, warum der Verfasser bei seinen Konten- und Verbuchungsbeispielen auf diesen glücklicherweise fast ganz überwundenen Standpunkt der Ver quickung von Kommissions- und Barschuld zurückgreift (s. Kontenbei spiele Bibliographisches Institut, Leipzig, S. Fischer, Berlin, Hermann Roses Verlag, Berlin). Einen zum mindesten buchführungstechnisch nicht einwandfreien Abzug stellt die Kürzung der Forderungen um das Guthaben eines Kunden und die einer Schuld um den Betrag einer Forderung dar (Seite 57, 59—60). Ein in der Praxis nicht ganz zu treffender Fall ist die nur am Monatsschlnß vorgenommene Ver buchung der von der Ladenkasse vereinnahmten Gelder in das Kassa buch. Im Geschäftsleben werden fast ohne Ausnahme die Gelder der Ladentasse in kurzen Zcitabständen an die Hanptkasse abgeführt. Das dürfte auch bei dem zugrunde gelegten Geschäftsgang als geschehend anzunehmen sein. Dann müßte freilich jeweils sofort die Entlastung der Ladenkasse und die Belastung der Hauptkasse erfolgen. Welche Vorteile bietet die in dielen Kultur staaten ges. geschützte Deutsche Doppelbuch führung, Verfahren Schiemer? Eine kurze Unter suchung der maßgebenden kaufmännischen Buchführungs- arten; dargestellt für Geschäftsleiter und Buchhalter. Von Albert Schiemer, Prokurist. 35 Seiten. Ver lagsanstalt Throlia, Brixen. 1914. Brosch. ^1. — . Als eine Vorbereitungs- und Programmschrift gedacht, gibt die Broschüre nur einen kurzen Einblick in die von Albert Schiemer pro pagierte »Deutsche Doppelbuchführung«. Der wesentlichste Porzug dieser netten Bnchführnngsart besteht darin, daß mit dem Eintrag der Grnndbnchnng gleichzeitig zwei Durchschriften hergestellt werden, die als Weiterverbuchnng ans dem zu belastenden und dem zu erkennenden Konto Verwendung finden. Statt des Buchnngsansatzcs, wie ihn be sonders die doppelte Buchführung italienischen Systems kennt, werden nnr feststehende Nummern der Konten genannt. Durch diese Art, drei Niederschriften in einem Arbeitsgange zu erreichen, wird eine wesent liche Vereinfachung und eine größere Sicherheit vor Abschreibe- und Rechenfehlern gewährleistet. Die Konten können dabei der Zahl nach unbeschränkt erweitert und differenziert werden. Während das erste Blatt der Niederschrift in dem Grundbuche eingebunden ist, können die beiden Durchschriften mittels vorgesehener Perforierlinien dem Bande entnommen werden. Durch Aufkleben werden diese Buchungszettel auf den in Frage kommenden Kontenblättern (es sind darunter wohl Lose Blatt-Konten zu verstehen) befestigt. Seine Einfachheit und Natür lichkeit geben dem System Schiemer etwas Überzeugendes und Be stechendes. Ein Gefühl der Unsicherheit wegen Verlustes der Zettel und Undeutlichkeit der Durchschriften ist jedoch nicht zu bannen. Nach des Verfassers Ausführungen hat sich seine Buchführungsart in der weitverzweigten Verlagsanstalt Tyrolia, der er als Prokurist ange hört, bestens bewährt. Auf das in einigen Wochen zu erwartende Lehrbuch der Deutschen Doppelbuchführung werden wir nach seinem Erscheinen zuriickkommen. W. Winkel mann. Kleine Mitteilungen. »JugcudschutMsetz« (vgl. zuletzt Nr. 61). — Mit dem Entwurf eines »Gesetzes gegen die Gefährdung der Jugend durch Zurschau stellung von Schriften, Abbildungen usw.« beschäftigte sich der Fach ausschuß der Hamburger Detaillistenkammer für den Buch- und Kunst handel in einer Sitzung unter dem Vorsitz von Otto Meißner. Den Beratungen wohnten außer Vertretern der zuständigen Behörden auch eine große Anzahl von Sachverständigen aus den verschiedenen Zwei gen des Hamburger Kunsthandels bei. Das Mitglied des Fachaus schusses Pape erinnerte daran, daß der Gesetzentwurf seine Entstehung wohl nicht in letzter Linie den Anträgen verdanke, die vor einigen Jahren in der Hamburger Bürgerschaft bezüglich der Bekämpfung der Schmutzliteratur zur Annahme gelangt seien. Der Vertreter der Detaillistcnkammer, der Erste Syndikus I)r. Grnnoiv, gab zu Beginn der Beratung die Erklärung ab, daß die Kammer über den Entwurf des Gesetzes gutachtlich nicht gehört worden sei. Bei dieser Sachlage bleibe nnr übrig, daß die an der Frage beteiligten Vereine und Kör perschaften ihrerseits in Kundgebungen an den Reichstag zu dem Ent wurf des Gesetzes Stellung nehmen, für welche die Beratungen des Fachausschusses eine geeignete Grundlage liefern könnten. Nach ein gehender Beratung des Entwurfs gelangte folgende Erklärung ein stimmig zur Annahme: »Der Entwurf eines .Gesetzes gegen die Ge fährdung der Jugend durch Zurschaustellung von Schriften, Abbil dungen »sw/ findet in grundsätzlicher Hinsicht die Zustimmung des Fachausschusses der Hambnrgischen Detaillisteiikaminer für den Bnch- 423
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder