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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 18.02.1926
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- 1926-02-18
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- 18.02.1926
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41, 18. Februar 1926. Redaktioneller Teil. der speziell für Handel und Industrie in Betracht kommenden Haupt- stcuerarten, d. s. Einkommen- und Körperschafts-, Umsatz- und Ver mögenssteuer, durch ausgezeichnete Sachkenner wie die Lberregierungs- rcitc Pick und Schlürft besonders zu begrüßen. -Hier findet der Kaufmann Antwort auf vielfach auftauchendc Fragen, z. B. ob dieser oder jener Gegenstand zum Betriebsvermögen gehört, wie schwebende Geschäfte und Prozesse bilanzmäßig zu behandeln sind, was unter An- schaffungS- oder Herstellungspreis zu verstehen ist, wie die einzelnen Bestandteile des Betriebsvermögens zu bewerten, welche Gegenstände luxussteuerpslichtig sind, wann Befreiung von der Umsatzsteuer cintritt n. a. m. Einleitend werden die Voraussetzungen geschildert, die unter steuerlichen Gesichtspunkten an eine ordnungsgemäße Buchführung zu stellen sind, ivas mit Rücksicht auf die neue Verordnung ü ber Buch- und Betriebsprüfungen sehr zweckmäßig erscheint. Dem gleichen Zweck dient eine Sonderdarstcllung von HansWulf sft, die geeignet sein dürfte, die Erkenntnis von den Zusammenhängen zwischen Buchführung, Bilanz und Steuer zu fördern und zu ver breiten. Neben buch- und bilanztechnischcn Ausführungen allgemeiner Art bildet das Kernstück der Darstellung die Behandlung der Ab schreibung^ und Bewertungsfragen. Den Ausführungen über die Verlagsrechte (S. 76) wird vom Standpunkt des Verlagsbuchhandels allerdings nur teilweise zugestimmt werden können. Dies gilt auch für die entsprechende Bemerkung auf Seite 70 in dem an sich sehr brauchbaren Buch von G e r st n e r - K o p p eft, das sich haupt sächlich iiber Voraussetzungen und Inhalt kaufmännischer Bilanzen sowie die Gewinn- und Verlustrechnung auf Grund reicher praktischer Erfahrungen verbreitet. Die steuerliche Erfassung des bilanzmäßigen Reingewinns regt zur Prüfung der Frage nach der steuerlich zweckmäßigen Gesellschaftsform an. Dieses Problem wird in einem nun mehr in vierter Auflage vorliegenden Buch von B e u ckft sachlich ein wandfrei und an Hand lehrreicher Vcrgleichsbeispiele behandelt. Trotz dem der Verfasser im Ergebnis dazu neigt, die juristische Nnter- »ehmungsform zu bevorzugen (S. 65), womit er im Gegensatz zu der communis opiuio steht, die sich auf Grund der neuen Steuergesetze gebildet hat und durch eingehende Untersuchungen von Wünsch- in a n n bestätigt worden ist, dessen Namen man im Literaturver zeichnis vermißt, sei vor einer Umgründung zwecks Steuer ersparnis dringend gewarnt, da nichts labiler ist als unsere Steuergesetzgebung und für die Wahl der Unternehmnngsform wirt schaftliche Gesichtspunkte ausschlaggebend sein müssen, was auch Benck mit Recht unterstreicht. Sehr lesenswert sind die Ausführun gen über die Steuerpolitik und die von den Wirtschaftsverbänden all gemein ausgestellte Forderung der dreijährigen Durchschnittsbesteue rn ng. Ebenfalls die Gesamtheit der neuen Steuergesetze, jedoch be schränkt auf die Tarife einschließlich der Bcsrciungsvorschristcn, ersaßt der Wegweiser durch die Ncichssteuertarifc von M a s ch k o w s k ift. Beispiele und umfassende Tabellen ermöglichen eine bequeme Nach prüfung der festgesetzten Steuerschuld, um nicht der Unfehlbarkeit der Finanzbehördcn ausgeliefert zu sein. Als praktisches Hilfsmittel zur Ausfüllung der Steuererklärung sind die erläuterten Formularbücher von Benck beliebt, deren neuestes sich auf die Vermögensteucr- erklärung 1925°) bezieht und entsprechend der Dreiteilung in '> Pick, 1)r.. und K. Schlör: Die neuen Steuern für Handel und Industrie. Systematische Einführung in die neue Steuergesetz gebung 1926. Berlin: Industrieverlag Spacth L Linde. 1926. 272 S. Mk. 5.—, Halbleinen Mk. 6. 20. ') Wulff, Hans: Buchführung und Bilanz als Grundlage für die Steuer. Berlin: Industrieverlag Spaeth L Linde. 1926. 256 S. Mk. 4.80. Halbleinen Mk. 6.—. ft G e r st n e r, 1)r. Paul, und vr. Fritz Koppe: Bilanzerrich tung und Buchführung auf Grund der neuen Steuer- und Aus- wert ungsgesetze. Berlin: Industrieverlag Spaeth L Linde. 192s;. 204 S. Mk. 4. 20, Halbleinen Mk. 5.40. ft Beuck, vr. W.: Steuerlich zweckmäßige Gesellschaftsformen. Die Besteuerung der Unternehmung. 4. umgearbeitete Aufl. Berlin: Industrieverlag Spaeth L Linde. 1926. 182 S. Mk. 4.40. Halb leinen Mk. 5.60. ft Maschkowski. Hans: Wegweiser durch die Reichssteuertarise. Ausführliche Tadelten zu den wichtigsten Neichssteuern unter be sonderer Berücksichtigung der Ausnahmcvorschristen mit zahlreichen Beispielen. Berlin: Franz Vahlen. 1926. 87 S. Mk. 3.—. ft Beuck. I)i. W.: Die Vermögcusteucrerklärung 1925 auf Grund des Vermögensteuergesetzes vom 10. August 1925 mit den vorläufigen Durchführungsbestimmungen vom 19. 11. 1925 und der Industrie- belastuugsverordnung vom 16. 11. 1925. Berlin: Industrieverlag Spaeth L Linde. 1925. 128 S. Mk. 2.80: Halbleinen Mk. 3.80. den amtlichen Vordrucken drei Formularmustcr für physische Personen, Land- und Forstwirte, juristische Personen und offene Handelsgesell schaften enthält. Aus der Reihe der Einzelkommentare verdienen noch Hervor hebung die schmucken Beckschcn Ausgaben des E i n k o m m e n st euer g e s e tz e sft und des R e i ch s b e w e r t u n g s g e s e tz c sft. Koch ist als Mitglied des Reichsfinanzhofs ein sachkundiger Führer durch das neue Einkommensteuer-recht, das in konzentrischer Form eine reichhaltige Erläuterung erfährt. Einleitend wird der Leser iiber den wesem- lichen Inhalt und die Entstehungsgeschichte des Gesetzes unterrichtet, während im Anhang die Durchführungsbestimmungen zum Lohnsteuer abzug nebst Berechnungstabelle (durch besonderen Nachtrag aus den neuesten Stand gebracht) zusammengestcllt sind. Die Erläuterungen von Berolzheimer zum Reichsbewertungsgesetz geben allenthalben den Standpunkt der Finanzbchörden wieder und sind deshalb wie alle Kommentare beamteter Persönlichkeiten mit dem Vorbehalt zu benutzen, daß abweichende rechtliche und wirtschaftliche Gesichtspunkte sich sehr wohl vertreten lassen, namentlich was Bewcrtungssragcn anlangt. — Zur R e i ch s a b g a b e n o r d n u n g ist der Kommen tar von C. Becher") in zweiter Auflage erschienen. Die Kommen tierung beschränkt sich im wesentlichen auf die Wiedergabe der zu den einzelnen Gesetzesbestimmungen ergangenen Entscheidungen des Reichsfinanzhofs, was eine rasche und zuverlässige Orientierung über die Spruchpraxis des obersten Gerichtshofs in Steuersachen für den Bereich der Abgabenordnnng ermöglicht. Die gerade unter heutigen Verhältnissen für den Steuerpflichtigen besonders wichtige Stundungs und Beitreibnngsordnung ist mit ausgenommen. Die A u f w e r t u n g s g e s e tz g e b u n g hat eine Erweiterung in Gestalt von Durchführungsverordnungen und landesrechtlichcn Aus- sührungsbestimmungen erfahren, da namentlich die grundbücherliche Be handlung der Auswertungsansprüche eingehender Regelung bedar'. Eine erläuterte Zusammenstellung dieser verschiedenen Durchsührungs Vorschriften haben die bekannten Kommentatoren des Aufwertungsge- sctzes S ch l e g c l b e r g c r - H a r m e n i n g") herausgegebcn, wodurch der große Kommentar eine notwendige und begrüßenswerte Ergänzung erführt. Ähnliches gilt von der Zusammenstellung der gleichen Ma terie durch Koppe"), nur daß hier eine Beschränkung auf Reichs recht und preußisches Recht eintritt, dafür sind aber andererseits die Durchführungsbestimmungen zum Auleihcablösungsgesetz mit au: genommen. Diese sind mit ausführlicher Einleitung und Erläure rungen auch von Heinric i") herausgcbracht worden. — Die Samm lung von Fällen und Formularen des Auswertungsrechts von K emp- n e r - P i n n c r'ft, die wir schon bei ihrem ersten Erscheinen lebhaft begrüßt haben, liegt jetzt in zweiter, freilich fast unveränderter Auflage vor, da die zahlreichen Streitfragen des neuen Aufwcrtungsgesetzes erst ganz allmählich eine gerichtliche Klärung erfahren. Die Schrift be schränkt sich auf den kompliziertesten Teil des Aufwertungsproblems, die H y p o t h e k e n a u f w e r t u n g, diese aber wird, auf gründlicher Kenntnis des Sachenrechts sowie der Bestimmungen der Grundbuch- ordnung und des Aufwertungsgcsctzes fußend, ebenso eingehend wie 9 Koch. vr. F. W.: Einkommensteuergesetz vom 10. August 1925 nebst Durchführungsbestimmungen, Lohnstcuermerkblatt und Tabellen. München: C. H. Bcck'sche Verlagsbuchhandlung. 1926. XI. 290 S, kl. 8°. Leinen Mk. 5.50. u) B e r o l z h c i m e r, vi. H a n s : Reichsbewertungsgesetz vom 10. August 1926. Mit Erläuterungen, Einleitung und Sachregister. München: C. H. Bcck'sche Verlagsbuchhandlung. 1926. VI. 229 S. kl. 8°. Leinen Mk. 5.—. ") Becher, I)r. Carl: Reichsabgabenordnung mit Stundungsord nung und Beitreibuugsordnung. sSteuerkommentare der Praxis, Band Vs. Zweite Auflage. Berlin: Industricverlag Spaeth L Linde. 1926. XVI, 398 S. Mk. 6.—. Leinen Mk. 8.—. 'ftSchlegelbergcr, l)r. Franz, und Rudolf Harme- ning: Durchführungsverordnung zum Aufwertungsgesetz vom 29. November 1925 nebst den Durchführungsvorschriften der Län der. Berlin: Franz Vahlen. 1926. XII, 257 S. Leinen Mk. 8.—. 'ft Koppe, vr. Fritz: Die sämtlichen Durchführungsbestimmungen zu den Auftvertungsgesetzen nach dem Stande von Ende Dezember 1925. Berlin: Industrieverlaq Spaeth L Linde. 1926. 134 S. Pappbd. Mk. 4.20. '2) Hein r i c i, vr. Carl: Gesetz über die Ablösung öffentlicher An leihen vom 1>6. Juli 1925. Durchsührungs- und Aussührirn-gs- bestimmungen. Berlin: Franz Vahlen. 1925. 70 S. 12°. Mk. 1.65. 'ft Kemp n e r, I)r. Friede., und vr. H e inz P i n n e r : Hypo- theken-AufwertnngSpraris. Die wichtigsten Probleme in zusam menhängender Darstellung. Formulare mit eingehenden Anmerkun gen. 2. verb. Ausl. Berlin: Carl Heymanns Verlag. 1926. Vlkl. 120 S. Halbleinen Mk. 5.—. 223
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