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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 07.03.1914
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1914-03-07
- Erscheinungsdatum
- 07.03.1914
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- Deutsch
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Redaktioneller Teil. ^ 55, 7. März 1914. Bei der Stellungnahme des Reichsgerichts wird es sich kaum empfehlen, gegen das Urteil Berufung einzulegen, da bei aller Selb ständigkeit der einzelnen Gerichte sich diese doch mehr oder minder an die Rechtsprechung des Reichsgerichts gebunden halten. Diese Stel lungnahme wird man ihnen — unbeschadet ihrer eigenen Überzeugung schon deswegen nicht verdenken können, als in letzter Instanz eben doch die Anschauung des Reichsgerichts den Ansschlag gibt. Es lässt sich auch nicht leugnen, das; im juristischen Sinne eine »Wettver mittlung« oder doch eine Beihilfe hierzu in dem Vertrieb bzw. Ver kauf der Zeitung durch den Sortimenter als vorliegend erachtet wer den kann, wenn diese Beihilfe auch der »Mitwirkung« gleichgestellt wer den muß, die etwa einem Bnchdrnckergehilfen oder einer Zeitungsfrau an einer Preßbeleidignng auf Grund ihrer »Beteiligung«, an der Herstellung oder dem Vertrieb einer inkriminierten Zeitnngs- nummer zur Last gelegt werden könnte. Wie man in jüngster Zeit, wohl infolge der Unverträglichkeit des »ju ristischen Sinnes« mit dem gesunden Menschenverstände und ^ den tatsächlichen Verhältnissen davon abgekommen ist, die Haftung auch ans diese »mitwirkenden Organe« anszudehnen, so sollte man auch dem Sortimenter keine Verantwortung für Handlungen znschieben, auf die er nicht nur ohne jeden Einfluss ist, sondern die sich auch in den meisten Fällen seiner Kenntnis und Nachprüfung entziehen. Woher soll wohl ein Sortimenter die Zeit nehmen, um jede Zeitnngsnummer! auf ihren Inhalt zu prüfen, darauf, dasj sich nicht an irgendeiner Stelle eine Notiz findet, die ihn mit der Staatsanwaltschaft in Kon flikt bringen könnte? Oder soll er ganz ans den Vertrieb dieser Zeitschriften verzichten, bloß weil die Möglichkeit gegeben sein könnte, sich durch ihren Verkauf strafbar zu machen? Damit wird sich das Publikum kaum einverstanden erklären, sondern es vorziehen, seinen Bedarf beim Winkelbuchhändler zu decken und auf diese Weise seine Unterstützung denen zuwende», die es auch sonst weniger genau mit ihrer Verantwortlichkeit nehmen. Es muß auch anläßlich dieses Vorkommnisses wieder betont werden, daß der Buchhandel erst dann in der Lage ist, seine Pflichten gegen das Gesetz mit seiner Pflicht gegen das Publikum in Einklang bringen zu können, wenn ihm klar und deutlich die Werke und Zeitschriften bezeichnet werden, von deren Vertrieb er sich fern zu halten hat. So sehr es zn billigen ist, wenn gegen den verantwortlichen Herausgeber der betreffenden Zeitung bzw. deren Verleger mit aller Schärfe vorge gangen wird, so wird man doch von dem Sortimenter nicht verlangen können, jede einzelne Nummer eines Unternehmens, das nicht an sich das Merkmal des Verbotenen trägt, auf ihren Inhalt hin dnrchzusehen, da eine derartige Untersuchung ihm Aufgaben zu muten hieße, die weit über den Nahmen dessen hinausgehen,was unter der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns verstanden werden kann. Un klar ist in dem vorliegenden Falle auch, wie schon »aus der bei dem Angeklagten Vorgefundenen großen Anzahl der betreffenden Zeit schriften« ans »die Absicht der Wettvermittlung« geschlossen werden kann. Internationale Antomobil-Ansstellungen. — Die diesjährige große International lVlotor kxliibition, die 13. Wiederholung der von der Loeiet^ ok IVIotor !Uannkaetnrer8 and Drackers, Innnted, in Verbindung mit dem lio^al Automobile 61ub alljährlich in der Olympia zu London veranstalteten Automobil-Ausstellungen, findet, wie die genannte Gesellschaft der »Ständigen Ausstellungskommission für die Deutsche Industrie« mitteilt, vom 6. bis 14. November statt. — Der Termin des Pariser Automobil-Salons ist, wie bereits bekannt gegeben, auf die Zeit vom 16. bis 26. Oktober festgesetzt worden, so daß als erste die Internationale Automobil-Ausstellung in Ber lin, 26. September bis 6. Oktober 1914, die Reihe der großen Auto- mobil-Ausstellnngen dieses Jahres einleiten wird. Die Deutsche Chemische Gesellschaft hat als Termin für ihre dies jährige ordentliche Generalversammlung den 25. April bestimmt. In der Sitzung wird Professor K. Millstätter einen Vortrag halten. Die nationale Einheitsschule. — Ju der letzten Sitzung des Ber liner Lehrcrvereins wurde »Die nationale Einheitsschule« eingehend besprochen. Nach einem Bericht des Rektors O. Schmidt und längerer Erörterung wurden folgende Leitsätze angenommen: »1. Wir fordern die nationale Einheitsschule, weil sie das Recht der Persönlichkeit zur Geltung bringt, die Klassen- und Bildnngs- gegensätze ansgleichen Hilst und durch Auslösung van jetzt zurück gehaltenen Kräften volkswirtschaftliche Vorteile schafft. 2. Die Gliederung der Einheitsschule muß den Forderungen der Kultur arbeit des Volkes und der Verschiedenheit der Schüler entsprechen. Insbesondere sind zn fordern: Unentgeltlicher Besuch aller Schul- gattnngen, eine gemeinsame Grundstufe bis zum 12. Lebensjahre, eine Differenzierung in Schnlgattungen, die in gleicher Weise den allgemein-praktischen, gewerblichen, kaufmännischen und den Inter essen der gelehrten Bildung entspricht. 3. Das Wesen der Schule ist allein nach nationalen Rücksichten zn bestimmen. Der Lehrerstand muß wissenschaftlich einheitlich sein. 4. Als schwere Mängel des gegen wärtigen Schulwesens müssen vom Gesichtspunkt der nationalen Ein heitsschule ans bezeichnet werden: die Einrichtung der Vorschule, die Absonderung der Mittelschule von der Volksschule, die starke Betonung des Konfessionalitätsprinzips, die getrennte Verwaltung der höheren Lehranstalten und der Volksschule, das Fehlen von Einrichtungen, welche den Übergang von der Volksschule ans die höheren Schulen er leichtern.« Wenn's doch wahr wäre! — Das Märzheft des ?all Klall lUa^arino bringt einen reichillustrierten Aufsatz über Berlin, sein Straßen- und Nachtleben. Es wird darin von der Pracht der Luxusläden gesprochen, die einzeln aufgezählt werden. Großartige Blumenläden — heißt es da —, Delikatessengeschäfte, in deren breiten Fenstern musterhaft ge deckte Tafeln aufgestellt sind, welche Lucullus begeistert hätten, reiche Seidenlädcn, Konfektionsgeschäfte wechseln mit Kunst- und Bnchläden ab. Doch können wir ja die beiden letztgenannten nicht zu den Luxns- geschäften zählen, da der richtige Deutsche sie zn den Unentbehrlichkeiten seines Lebens rechnet. Neue Bücher, Kataloge etc. ? a r i 8 , 7 ()uai Nalaquais. 8°. 76 8. Ko. 1964—10 316. L68itr: 8t6ir>26u§, öüeker ete. 31,5X23,6 em. 58 8. m. 8 lakeln (Iu6r8tra886 14. 8°. 74 8. 1849 Krn. ein ventilier IZibliotlielrare. 12. ckalir^an^. Ll. 8". 208 8. llier8 emann in l^eipri^, Xöni§8tr. 29. 8°. 8. 149—180, Ko. 1141—1439. Sprechfaul. Mehr Stempelfarbe! lVgl. Nr. 53.) Nach meinen Erfahrungen ist es vollständig zwecklos, im Sinne des Herrn Einsenders an die Herren Sortimenter zu appellieren. Ich habe mir dadurch viel Arger und Arbeit bereitet. Entweder wurde der Stempel so gedrückt, daß die Buchstaben zusammengeflossen waren, oder aber — er fehlte sehr viel überhaupt! Um dieser unliebsamen Sache ans dem Wege zu gehen, bin ich zur Selbsthilfe geschritten und schreibe auf die eine Faktur die volle Firmenadresse, während ich auf die andere den abgekürzten Namen und Ort setze. Das macht beim »Ausschreiben« etwas mehr Arbeit (trotzdem gehen meine Fakturen für zwei größere Firmen immer vor Weihnachten hinaus), aber ich weiß dann auch, wo die Nemittenden Herkommen. Diese Methode gebrauche ich seit 4 Jah ren, und sie hat sich tadellos bewährt. Leipzig. König. 364
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