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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 07.03.1914
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1914-03-07
- Erscheinungsdatum
- 07.03.1914
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- Deutsch
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55, 7. März 1914. Redaktioneller Teil. führt eine Reihe don Beispielen dafür an, daß die heutige Gerichtspraxis weder in Deutschland noch in Österreich diesen MiMänden. Rechnung trägt, und fordert eine Neuordnung der Gesetze, die dem Begriff der »literarischen Ehre« mehr als bisher entspricht. In zwei langen Artikeln nimmt der »Buch- und Zeit- schriftcnhandel« (Nr. 8 u. 9) zu dem »Gesetzentwurf gegen die Gefährdung der Jugend durch die Zurschaustellung von Schriften, Abbildungen und Darstellungen« Stellung. Es wird der Befürchtung Ausdruck gegeben, daß mit Einführung der Novelle die alte s. Z. abgelehnte Lex Heinze wieder ihren Einzug halten werde. Noch bedenklicher erscheint der § 43a: Schriften, Abbildungen oder Darstellungen dürfen in Schaufenstern, in Auslagen innerhalb der Verkaufsräume oder an öffentlichen Orten nicht derart zur Schau gestellt werden, daß die Zurschaustellung geeignet ist, Ärgernis wegen sittlicher Gefährdung der Jugend zu geben. Einmal weil er sich nicht mehr auf die Schaufenster be schränke, sondern auch den Laden des Buchhändlers der Kontrolle durch die Polizei preisgäbe, dann aber durch den neuen Begriff der »sittlichen Gefährdung«. Während bisher nach ständiger Judikatur des Reichsgerichts »das Scham gefühl des normalen Menschen« maßgebend sein sollte, also der Richter oder Laie in eigener Sache über eine Empfindung der Erwachsenen urteilte, werde hier der neue strafrecht liche Begriff des Ärgernisnehmens für andere (für die Jugend) geschaffen. Ich glaube, man kann ruhig zugeben, daß manches Bild und mancher Buchtitel ohne Schaden für die Kunst im ver borgenen bleiben könnte, aber bei der heutigen Unsicherheit unserer Rechtsprechung erscheint jede Erweiterung der be hördlichen und rechtlichen Gewalt bedenklich. Bei A. Wert he im fand Anfang März eine Auktion alter Stiche usw. statt. Ich möchte sie hier deshalb erwähnen, weil derartige Vertriebsmaßnahmen m. W. im Warenhaus kunsthandel ein Novum bilden. Franz Ledermann. 1^68 IMAA68 ä spinal» pur kene ?errout. Houvells eäition. kuris 1914, ?uul Ollenäorkk. 40. 172 Seiten kreis 12 krs. orck. Die Blütezeit der volkstümlichen Bilderbogen ist unwiderruflich dahin. Der Kientopp erfüllt das Bedürfnis des Volkes und der Ju gend nach Sensation, Unterhaltung und Belehrung in weitaus packen derer und künstlerischerer Weise und umso vollständiger, als er nach und nach ans den Städten in die Vorstädte und aufs Land, ja bis in die entlegensten Ansiedelungen der Steppe und des Urwaldes gelangt ist. Da erscheint die neue Ausgabe der schönen Monographie von Perront über die berühmtesten französischen Bilderbogenverleger in dem an mutigen Vogescnstädtchen Epinal zur rechten Zeit, gilt cs doch, von dieser echten Volkskunst zu retten, was noch zu retten ist. Nachdem ich vor einigen Jahren über die einzige, allerdings hervorragende belgische Geschichte der flämischen Bildcrbogenindustrie (van Ueurek et Uolcenoogen, Uistoire de l'ima^erie populaire klamande, Brüssel 1910) berichtet habe, sollen diese Zeilen auf das französische Gegenstück hierzu aufmerksam machen. Es erschien bereits vor zwei Jahren in einer numerierten Luxusausgabe von WO Exemplaren im Verlage der »kievue lorraine illustree« in Nancy, die trotz ihres hohen Preises (50 Li-8.) schnell vergriffen war. Sie enthielt 207 Textabbildungen, wovon dreiviertel farbig, und 44 farbige Tafeln. Um das schöne und patriotische Werk weiteren Kreisen zugänglich zu machen, hat es der Verleger Ollendorff in Paris in einer weniger kostbaren Ncuausgabc mit wesentlich gekürztem Bilderschmuck heraus gegeben, der immerhin noch 159 farbige Textbilder und 5 Beilagen umfaßt. Sämtliche Illustrationen sind von den Originalstöcken ge druckt und in gleicher schablonenmäßiger Handarbeit koloriert wie die Bilderbogen selbst. Der Begründer bzw. Erfinder der Epinaler Bilderbogen ist der Uhrmacher Jean-Charles Pellerin. Er produzierte zuerst die schon da mals im Volke sehr verbreiteten Heiligenbilder, die auch in der Folge hier und da noch die volkstümliche Bezeichnung für die ganze Produk tion bildeten (Images de Saints). Seine ersten Fabrikate datieren aus den Jahren unmittelbar vor dem Ausbruch der französischen Re volution, er selbst wird in den städtischen Akten von Epinal im Jahre 1790 als »maitre eartier« aufgeführt. Die Napoleonischen Kriege haben der während der Ncvolutionsjahre aus politischer Vorsicht sehr zurückgegangenen Industrie ueue Nahrung gegeben. Ein Verwandter des alten Pellerin, sein Schwiegersohn Vadet, der in der Schlacht von Eßling (1809) ein Bein verlor, mußte seine Laufbahn als kaiserlicher Offizier aufgebcn und trat in die Firma seines Schwagers Nicolas Pellerin ein. Durch ihn bekam der Verlag militärischer Bilderbogen einen großen Aufschwung. Vadet verstand cs, der ruhmreichen Epopöe und ihren Anforderungen Rechnung zu tragen: Hunderte von Schlachten- und Soldatenbildern entstanden in jener Zeit; sie trugen den kriege rischen Ruhm Frankreichs in seine fernsten Dörfer und leisteten den Werbern bei der Anmusterung immer neuer Nekrutenkontingentc die besten Dienste. Ihr Absatz war namentlich im Elsaß bedeutend, hat dieses doch bekanntlich Napoleon I. und Napoleon III. eine große An zahl der tüchtigsten Soldaten gestellt; bis zum Jahre 1870 erschien des halb auch ein erheblicher Teil dieser Bilderbogen mit zweisprachigem Text. Außer den kriegerischen Ereignissen ist aber auch die ganze son stige Zeitgeschichte in den Epinaler Bilderbogen vertreten: Kata strophen, Feste, Einweihungen, Prozessionen, die ersten Eisenbahnen und andere Erfindungen; ferner Märchen, Trachten, moralische und sati rische Darstellungen, Räubergeschichten und andere Moritaten — kurz, das ganze Kaleidoskop des menschlichen Lebens zieht in diesen harm losen, naiven Bildern an uns vorüber. Die hundertjährige Geschichte des Epinaler Bilderbogcnverlages ist zugleich die Firmengeschichte des Hauses Pellerin. Dem zweiten Pellerin, Nicolas, und dessen Schwager Vadet folgten 1854 sein Sohn Charles Pellerin und des letzteren Schwiegersohn Letourneur-Dubreil. Dieser trat 1880 aus der Firma aus,Während nach Charles Pellerins Tode im Jahre 1887 dessen Sohn Georges, also ein Urenkel des Grün ders, unterstützt von seinen Schwiegersöhnen Payonne und Gonrier, die Fabrik übernahm. Im Jahre darauf kauften sie die einzige Kon kurrenz am Orte, die Jmagerie Pino, an, die von einem früheren Ange stellten der Firma Pellerin, dem außerordentlich geschickten und künst lerisch hoch veranlagten Zeichner Pinot, im Jahre 1861 auf dem gegen überliegenden Moselufer gegründet und nach dessen im Jahre 1876 erfolgtem Tode von seinem als Miniaturist nicht weniger ge schätzten Schwager Olivicr fortgeführt worden war. Im Jahre 1897 bezog die Fabrik neue, musterhaft eingerichtete Räume, in denen sie zurzeit 150 bis 180 Arbeiter beschäftigt. Neben den Bilderbogen schickt sie auch Hundcrttausende von Volkskalendern, Traumbüchern und anderen populären Broschüren, sowie Spielkarten in die Welt hinaus. Auch in anderen lothringischen Städten, wie Pont-ö-Mousson, Nancy und Metz, haben sich zahlreiche Bilderbogen-Verleger betätigt, doch hat keiner davon auch nur annähernd die Bedeutung und die Be liebtheit der Epinaler Verlegerfamilie erreicht. — Das vorzüglich aus- gcstattete und in Anbetracht dessen recht preiswerte Buch bringt als Einleitung eine gute geschichtliche Übersicht über den Epinaler Buch druck und-Holzschnitt: ebenso interessant, wenn auch etwas chauvinistisch gehalten, ist das geistreiche und gefühlvolle literarische Vorwort, das ein anderer großer Lothringer, Maurice Barres, dem Verfasser Nene Perront widmet, den er uns als einen der gründlichsten und gediegen sten Schriftsteller und Dichter der heimatlichen Erde vorstcllt, dessen Werke es verdienten, in Paris ihre Weihe zu erhalten wie diejenigen von Mistral, Lamartine und anderen regionalistischen Poeten. Ios. Thron. Kleine Mitteilungen. Der Sortimenter als »Vermittler« von Rennwetten. - In der »Neuen Hamburger Zeitung« vom 5. März lesen wir: »Eine für Sportskreise wichtige Neichsgerichtsentscheidung besagt, daß der Ver trieb von Zeitungen und Zeitschriften, deren Inhalt geeignet ist, die Leser zum Wetten auf Pferde und auswärtige Pferderennen zu ver anlassen, der unerlaubten Vermittlung von Wetten auf auswärtige Wettrennen gleich zu erachten sei. Bei einem Kölner Buchhändler und Antiquar war eine große Anzahl von Exemplaren der Zeitschriften .Der Jockei/ und ,Pariser Sport' gefunden worden, die vor zugsweise Mitteilungen über auswärtige Pferderennen enthalten. Die Kölner Staatsanwaltschaft erhob deshalb gegen den Buchhändler An klage wegen W e t t v c r m i t t l u n g. In der Verhandlung vor der dritten Strafkammer beantragte der Staatsanwalt, mit Rücksicht auf die bisherige Unbescholtenheit gegen den Buchhändler auf eine Geld buße von 20 .// und ans Einziehung' der beschlagnahmten Exemplare der erwähnten Zeitschriften und auf Unbrauchbarmachung der zu ihrer Herstellung benutzten Formen und Platten zu erkennen. Die Straf kammer erklärte, sie habe keine Veranlassung, von der Ansicht des Reichsgerichts abzuweichen. Die Absicht der Wettvermittlung im Sinne des Reichsgerichts ergäbe sich schon ans der bei dem Angeklagten Vor gefundenen großen Anzahl der betreffenden Zeitschriften. Das Urteil lautete dem Anträge des Staatsänwalts gemäß.« 363
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