Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 28.02.1914
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- 1914-02-28
- Erscheinungsdatum
- 28.02.1914
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
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Redaktioneller Teil. I/ 49, 28. Februar 1914. Zu einer Aussprache über das wichtige Thema mit dem Vor stande des Börsenvereins, dem Vorstande des Deutschen Verleger- vercins und Vertretern des Sortiments ist der Unterzeichnete Vor stand jederzeit gern bereit. Der Vorstand des Vereins Leipziger Kommissionäre. Auf den Spuren Peter Ganters. ) lVgl. Nr. 48—48 u. 48.) Zu dieser Sache kann ich folgendes Mitteilen: Am Freitag, 20. d. M. mittags, erhielt ich von einem Kollegen ans Oppeln einen der Schwindelbricfe eingesandt, ging damit sofort zur hie sigen Polizeibehörde und suchte mir dort das Kommissariat für Betrugs angelegenheiten. Dein betr. Herrn Kommissar setzte ich auseinander, daß hier ganz klar die Merkmale des Betrugsversuches vorlägen, und bat, schnell zuzugreifen, damit der Betrug nicht gelänge. Das wurde mir versprochen. Als ich dann am Montag, den 23. morgens im Bbl. weitere Fälle las, ging ich sofort abermals zur Polizei und gab den betr. Ausschnitt des Bbl. zu den Akten. Es wurde mir dann mitgeteilt, daß ein Beamter mit der Untersuchung der Sache beauftragt worden sei, daß aber noch kein Bericht vorläge. Nun setzte ich folgendes auseinander: Am 18. sind die Briefe zur Post gegeben, am 19. in den Händen von ungezählten Buchhändlern gewesen. Wenn einer oder mehrere darauf herein gefallen wären, womit man doch rechnen müsse, dann hätten sie am selben Tage bei dem Schwindler bestellt, dieser würde am 20. die Bestellungen unter Nachnahme ex pediert haben. Heute, also am 23. (der Sonntag fiel aus) würden die nachgenommenen Beträge durch die Post ausbezahlt werden. Folglich müßte die Polizeibehörde sogleich an das zuständige Postamt telephonieren, um die Auszahlung der etwa eingegangenen Beträge zu verhindern. Das könne die Polizeibehörde nicht, wurde mir erwidert. Ich sagte, die Polizei wäre doch dazu da, Diebstähle, Betrügereien nsm. zu verhindern, soweit das möglich wäre. Aber der Beamte beharrte dabei, daß eine Postbeschlagnahme nur durch die Staatsanwaltschaft bzw. das Gericht angeordnet werden könne. Ich hatte keine Zeit, um eine Andienz bei dem Polizeipräsidenten nachzu suchen, und mußte deshalb die Sache ihrem Jnstanzenlauf überlassen. Aber man ersieht aus der Geschichte, daß es nicht immer leicht ist, Betrüger und Schwindler rechtzeitig unschädlich zu machen. Hamburg, 26. Februar 1914. Justus Pape. Von nicht minderem Interesse wie die vorstehende Zuschrift ist ein Schreiben des Verlegers der infragestehenden Broschüre, des Herrn W. Lehmann in Hamburg, früher *Bliichcrstr. 00, jetzt Grevenweg 47 11, das uns »eingeschrieben« am 27. Februar unter Be rufung auf das Prcßgesetz zuging. Obwohl das Schreiben nach keiner Richtung den Anforderungen des Preßgesetzes entspricht, möchten wir es doch den Lesern des Börsenblatts nicht vorenthalten, da sich der Ein sender darin selbst als Beteiligten bezeichnet und das Schriftstück wohl zur Aufklärung beitragen kann. Unentschieden muß vor läufig allerdings die Frage bleiben, ob Herr Lehmann als Betei ligter im Sinne des Preßgesetzes, dem als solchen das Recht auf eine den Ansprüchen dieses Gesetzes genügende Berichtigung znsteht, oder als Beteiligter in strafrechtlicher Beziehung angesehen werden muß. Weiter muß auch die Frage offen bleiben, ob die von Herrn Leh mann gegebene Aufklärung sich mit den Ermittlungen decken wird, die seitens der staatsanwaltlichen Organe nunmehr wohl nicht länger auf sich warten lassen werden. Eine Antwort auf beide Fragen zu geben, ist Sache der Gerichte, in deren Kompetenz wir nicht berechtigt sind elnzugreifcn. Unsere Sache war es lediglich, die Bcrufsgenossen, so weit es uns irgend möglich war, vor Verlusten zu schützen, und wir sind weit entfernt, das »cinerseitige« Bedauern des Herrn Lehmann zu teilen - allen Einsendern aufrichtig dankbar, daß sie uns hierzu die Möglichkeit gegeben haben. Daß es nicht immer genügt, eine Sache zur Anzeige bei den Behörden zu bringen, geht auch aus der Dar stellung des Herrn Pape in Hamburg hervor, wobei allerdings zu gestanden werden muß, daß die in seiner Einsendung gekennzeichnete Un vollkommenheit eine, wenigstens teilweise Erklärung in der außer ordentlich hohen Zahl der täglich bei den Polizeidirektionen und Staatsanwaltschaften eingehenden Anzeigen findet. Muß somit die ganze Darstellung des Verhältnisses zwischen Herrn Lehmann und dem unbekannten Herrn Larsen der Nachprüfung und dem Urteile der Ge- *) Eingegangen sind heute noch Zuschriften aus Northeim, Höxter, Prenzlan, Natzebnrg, Wolfenbüttel, Remscheid, Norden, Marne, Gotha, Heppenheim a. d. B. und Neisse, die denselben Text anfweisen wie die früheren Schreiben und wie diese zu den Briefen gehören, die ihn sthren Zweck) nicht erreichten. Red. richte überlassen bleiben, so werden doch die Bernfsgenossen von sich aus in der Lage sein, die Offerte des Verlegers, der vorgibt, nicht mehr Verleger zu sein, am Schlüsse seines Schreibens richtig einzu schätzen. Red. Die betreffenden Briefe sind von mir weder verfaßt, geschrieben noch abgesandt worden. Der Sachverhalt ist kurz folgender: Das Buch der »Systcmspieler am Roulette«, verfaßt von Herrn Wilhelm Schmitz, Hamburg, ist nach Prüfung des Manuskriptes durch die Polizeibehörde zu Händen des Bürgermeisters 1)r. jur. Wirth in Zossen von der Berliner Buch- und Knnstdruckerei in Zossen hergcstcllt worden. Es handelt sich hier durch aus nicht um eine wertlose Broschüre, sondern nm ein Buch, dessen In halt einen Kaufpreis von 10.—, der früher immer dafiir gefordert und bezahlt wurde, mehrfach aufwiegt. Der Verlag wurde mir (ich bin Papierhändler) übertragen. Auf meine Veranlassung wurde das Werk im Bücherkataloge (ungefähr Juni 1913) ausgenommen. Durch Inserieren in Zeitungen, wie »Glocke«, »Wahrheit« usw. wurden etliche Bücher an direkte Besteller geliefert. Da Bestellungen aber in so ungenügender Anzahl erfolgten, daß mit den Eingängen kaum die Auslagen gedeckt werden konnten, wurde diesseits danach ge trachtet, die ganze Sache mit allen Rechten zu verkaufen. Eine dies bezügliche Unterhandlung mit einem Herrn in Blankenese zerschlug sich. Jetzt, ungefähr Mitte Januar d. I., erschien in meinem Geschäfte ein -Herr, der sich — nach seiner Karte, die er mir überreichte — L. Lar sen nannte, mit dem ich nach kurzer Unterredung das Abkommen traf, nach dem er mir die Sache für 350.— abkaufte, mir aber den Ver lag beließ, weil ich im Bücherkatalog als Verleger verzeichnet stand. Für den Verlag — der meinerseits nur darin bestehen sollte, daß ich auf Bestellungen, für die Larsen sorgen wollte, Bücher gegen Nach nahme abzuscnden hatte, sollte ich 10 °/o von den Eingängen erhalten. Abrechnung sollte nach Verkauf der Bücher erfolgen. Larsen bestellte hernach noch (ich erwähnte bereits, daß ich Papier händler bin) 1200 Stück Briefbogen und Kuverts in verschiedenen Gen res, aber sämtlich mit Kronenprägung (ozackig), ferner ca. 1000 Stück Bücherbesprcchnngen über das Buch »Der Systemspieler am Roulette« in Zeitungsdrnck. Larsen erklärte mir, er komme viel mit Adeligen auf seinen Reisen zusammen und könne so fertig geprägtes Brief papier immer zu guten Preisen verkaufen. Die Bücherbesprechungen, sagte Larsen, wolle er an Buchhandlungen als Zeitungsausschnitt ver senden, nm damit darzutnn, daß er für Reklame sorge. Wie er mir versicherte, wollte er für tatsächliche gleiche Bücherbesprechnngen in Zeitungen sorgen, die Ausschnitte sollten ihn nur der Besorgung vie ler Belegexemplare entheben. Nach diesen Erklärungen seitens Larsen nahm ich keinen Anstand, für ihn die gewünschten Sachen zu besorgen bzw. an fertigen zu lassen. Sie sind ihm am 9. Februar cr., bzw. seinem Boten gegen schriftlichen Ausweis geliefert worden. Jetzt, d. h. nachdem mir die hiesige Polizeibehörde zwei Schreiben, unterschrieben mit adligen Namen, vorgelegt hat, erkenne ich, wie Larsen die ihm gelieferten Sachen offenbar verwertet hat: denn baS Papier, auf das die betr. Briefe geschrieben sind, erkenne ich als aus meinem Geschäft stammend wieder, desgleichen erkenne ich die Aus schnitte in Zeitungsdrnck als von mir an Larsen geliefert wieder, nur daß ich letztere immer 8 zusammenhängend auf einem Bogen lieferte. Da mir auch verschiedene Buchhandlungen die Anweisungen gaben, das Buch an verschiedene adlige Herren in verschiedenen Städten post lagernd zu senden, muß ich gestehen, daß mir die Sache selbst nicht mehr geheuer vorkam. Es bleibt insbesondere unter Berücksichtigung des Umstandes, daß die beiden Briefe, die mir vorgclcgt wurden, offen sichtlich von einer Hand stammen, wohl kein Zweifel übrig, daß es sich hier um einen Trick handelt, dem ich selbst fast zum Opfer gefallen wäre. Ich bedauere einerseits nnr sehr, daß im Börsenblatt sofort hier von offiziell geredet wurde, denn es wird, wenn Larsen hiervon Wind erhalten hat, sicherlich schwer halten, ihn zu fassen, da mir nur eine Postlager-Adresse von Larsen bekannt war. Der Artikel verfolgte den Zweck, die Buchhandlungen zu warnen. Dieser Zweck wurde ge nügend dadurch erreicht, daß die Sache zur Anzeige gebracht wurde, wo durch ich von dem Sachverhalt Kenntnis erhielt. Ich habe sofort hier nach eine weitere Erledigung eingegangener Bestellungen unterlassen, der Polizeibehörde die gesamten Schriftstücke mit und von Larsen zur Verfügung gestellt und dieser auch erklärt, daß ich die ev. auf die abgesandten Nachnahmen eingehenden Beträge zur Verfügung der betr. Buchhandlungen halten werde. Ich möchte diese Erklärung auch hier zum Ausdruck gebracht wissen, weil ich nicht wünsche, daß auch nur eine der Buchhandlungen Schaden erleide. Sollte eine der Buchhand lungen das Werk behalten wollen zur Auslage im Schaufenster nsw. — so kann mir das allerdings nicht mehr wie recht sein. Hamburg. W. Lehmann. 332
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