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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 01.08.1908
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 01.08.1908
- Sprache
- Deutsch
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- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19080801
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von Handelsangestellten ausgegangene Bewegung be rechtigt ist oder nicht. Ich habe diese Berechnung schon vor länger als zwei Jahren in einer namens des Vor standes des Vereines der österreichisch-ungari schen Buchhändler an das Herrenhaus gerichteten Petition niedergelegt und die Genugtuung gehabt, daß diese Ziffern bestimmend gewirkt haben, um auf jene Kreise, die mit vorgeschriebenen Preisen arbeiten, Rücksicht zu nehmen. Inwieweit diese Rücksichtnahme gelegentlich der Novellierung des Gesetzes zum Ausdruck kommen wird, muß freilich ab- gewartet werden. Es wird mir wohl niemand verargen, daß ich meine Berechnungen zunächst aus meinem Berufe schöpfe. Wir Buchhändler sind aber ein klassisches Beispiel. Jeder mann wird begreifen, daß wir die Lasten nicht auf den Käufer überwälzen können, da wir diese sonst veranlassen würden, ihren Bedarf aus dem Aus lande zu decken. Aber die gleiche Berechnung gilt auch für alle jene Berufszweige, die, wie wir Buchhändler, mit vorgeschriebenen Preisen und mit einem zahlreichen Personal arbeiten müssen. Wir hatten in jener Eingabe an das Herrenhaus ziffer mäßig nachgewiesen, daß für unseren Stand die Abgabe durchschnittlich mehr als die Verdoppelung der Er werbsteuer und mehr als das Fünf- bis Sechsfache der jetzigen Personaleinkommensteuer ausmachen würde, und zwar auf Grund nachstehender sorgfältig vorgenommener Rechnung: Die Geschäftsspesen bei einer gut geführten Sortiments- (Detail-) Buchhandlung betragen zirka 25 Prozent vom Umsätze. Auf Gehalte und Löhne entfallen rund die Hälfte dieser Spesen, also 12'/» Prozent vom Umsatz. Nehmen wir an, daß eine mittelgroße Buchhandlung einen Umsatz von 200 000 Kronen erzielt, so betragen also die Geschäfts spesen rund 50 000 Kronen. Von diesen Spesen entfallen auf Gehalte rund 25 000 Kronen. Von diesen 25 000 Kronen würden, wenn alle Hilfsarbeiter in diese Versicherung ein bezogen würden, zirka 20 000 unter das Gesetz fallen, das würde also eine Beitragsleistung von 2000 Kronen jähr lich ergeben, nämlich 1350 Kronen für den Chef und 650 Kronen für die Angestellten. Es ist eine nach Durch schnittsberechnungen festgestellte Tatsache, daß einer Buch handlung nicht mehr als fünf Prozent vom Umsatz als Reingewinn verbleibt. Man würde bei einem Umsatz von 200 000 Kronen also mit einem Reingewinn von 10 000 Kronen zu rechnen haben, von welchem der oder die Inhaber mit ihrer Familie leben müssen. Dieser Reinertrag würde sich nun um jene 1350 Kronen verringern, so daß statt 10 000 Kronen nur mehr 8650 Kronen für den Chef oder die Inhaber verbleiben würden; das wäre also ein Entgang von 13Prozent vom Reinertrag. Es ist aus diesen Beispielen wohl begreiflich, daß der Buchhandel und alle jene Kaufleute, die ihre Preise nicht erhöhen können, diese Last als eine unerschwingliche be zeichnen. Von den kleinen Betrieben will ich gar nicht reden, die ihre Gehilfen dann entlassen und mit Lehrlingen arbeiten müßten. Was eine derartige Einschränkung des Betriebes für die kulturellen Aufgaben unseres Standes bedeuten würde, brauche ich wohl nicht zu sagen. Aber auch für viele andere Detailgeschäfte, die mit geringem Nutzen, aber mit einem zahlreichen Personal arbeiten müssen, würde eine so enorme Neubelastung von sehr schweren Folgen begleitet sein. Ich hoffe, daß meine Ausführungen bei allen maß gebenden Persönlichkeiten, insbesondere bei unseren Ab geordneten, die Überzeugung Hervorrufen werden, daß die Detailhändler diese Lasten nicht ertragen können und daß alle Mittel anzuwenden sind, daß die Novellierung des Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel. 7b. Jahrgang. Gesetzes ehemöglichst und nicht, wie Herr Verter wünscht, erst in späterer Zeit durchgeführt werde. Weite Kreise der Kauf mannschaft streben in erster Linie an, daß der Kreis der zu Versichernden in unzweideutiger Weise abgegrenzt werde, so daß für jedermann klar ersichtlich werde, daß alle Unge teilten der Detailgeschäfte nicht mehr als Privatbeamte zu betrachten seien. Mit Rücksicht auf diese absolute Notwendig keit der Novellierung des Gesetzes würde ich es für richtig halten, wenn der Anmeldetermin bis nach Novellierung des Gesetzes hinausgeschoben würde. Anmerkung. Wenn einige Inhaber mittlerer oder größerer Betriebe ähnliche Berechnungen vornehmen und mir mitteilen wollten, wieviel Prozent vom Reingewinn ihre Beiträge zur Altersversorgungskasse betragen — die ich nicht höher als 1—2 Prozent schätze —, würde ich ihnen sehr dankbar sein. Ich sichere im voraus Diskretion zu. Wilhelm Müller, Wien. Deutsche Buchhändler-Biographien. (Vgl. 1902 Nr. 246. 1905 Nr. 151 d. Bl.) Deutsche Buchhändler, Deutsche Buchdrucker. Beiträge zu einer Firmengeschichte des deutschen Buchgewerbes. Unter Subvention des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig herausgegeben von Rudolf Schmidt. 4. Band: Lamberg—Prüß. Lex.-8°. S. 585—776. Eberswalde 1907. Dasselbe. 5. Band: Pustet—Vahlen. Lex.-80. Z, 777—966. Eberswalde 1908, Verlag von Rudolf Schmidt. Dank der Unterstützung des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler, durch die die Vollendung des ganzen Unter nehmens erst gesichert wurde, konnte im Herbst 190? der vierte und im Juli d. I. der fünfte Band des Schmidtschen Werkes veröffentlicht werden, das auch in den beiden vorliegenden Bänden den anhaltenden Fleiß und den unermüdlichen Sammeleifer des Verfassers deutlich er kennen läßt. Dies tritt namentlich klar hervor, wenn man die Quellenangaben verfolgt. Da sind neben direkten Mitteilungen das Archiv für Geschichte des Deutschen Buchhandels, Kapp, Geschichte des deutschen Buch handels bis zum siebzehnten Jahrhundert, Neuer Nekrolog der Deutschen, das Offizielle Buchhändler-Adreßbuch, Familienchroniken und Jubiläumsschriften, Kalender und zahlreiche Monographien über Buchhändler und Buchdrucker genannt, sowie die gesamte Fachpresse, das Zentralblatt für Bibliothekswesen und zahlreiche politische und Lokalblätter. Der vierte Band bringt Auszüge aus der Geschichte von ziemlich hundert Firmen, wobei in der Regel nur das Wesentliche Berücksichtigung erfahren hat. Von den Buch händlern und Buchdruckern, deren strenge Scheidung unmöglich ist, weil in früherer Zeit der Buchhandel meist aus dem Druckereibetriebe erwachsen war, sei nur an Lampart, Langenscheidt, Le Roux, Litfaß, der in den fünfziger Jahren des vorigen Jahrhunderts die ersten Plakat- (Litfaß-) Säulen in Berlin aufstellte, seiner Generation aber auch als rühriger Verleger bekannt war, an Liesching, Lorck, der besonders eingehende Behandlung gefunden hat, an Melchior Lotter, den ersten Bibeldrucker Luthers, und an Hans Lufft er innert, weiter an Manz, Meinhold, Merian, Metzler und Meyer (Bibliographisches Institut). Bei letzgenanntem Artikel ist ein Irrtum, zu berichtigen. Der Verfasser sagt, daß die technischen Betriebe dieser Firma 1896 an Carl Meyer übergingen. Dieser schied vielmehr aus dem väterlichen Geschäfte aus und begründete die Firma Carl Meyers gra phisches Institut. Weiter sind darin Mittler, Mohr, Mühl brecht, Nicolai, Oldenbourg, Orell Füßli, Palm, Paetel, die beiden Perthes, Peters, Pierer behandelt. 1073
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