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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 19.02.1914
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1914-02-19
- Erscheinungsdatum
- 19.02.1914
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
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Redaktioneller TeU. 41, 19. Februar 1914. arbeiten und Bildwerke, die nicht das Erzeugnis eines berufsmäßigen Bildhauers sind oder die ganz oder zum Teil durch ein mechanisches Verfahren hergestellt sind, ferner alle Nachbildungen oder Kopien von Originalbildwerkcn (ausgenommen zivei Kopien oder Nachbildungen, welche durch 8 652 gedeckt sind), endlich alle Radierungen, Stiche und Holzschnitte, die nicht Probeabzüge von Künstlern sind, auch wenn sie gedruckt sind von Platten oder Blöcken, die mit Handwerkzeugen geätzt oder gestochen sind, und alle Radierungen, Stiche und Holzschnitte, nicht von Platten oder Blöcken gedruckt, die mit Handwerkzeugen geätzt oder gestochen sind. CpreaLur^ OeeisiouZ uncker Uie 0u8tom8 etc. 1an8.) Post. — Nach einer vor einigen Monaten erfolgten amtlichen Be kanntmachung der russischen Postverwaltung sollten vom 1. Februar 1914 ab die sehr wichtigen Leitwege über Djulfa und Askabad für Post pakete aus andern Ländern als Rußland nach Persien gesperrt werden. Diese Maßnahme ist, wie aus neuerlichen amtlichen Bekanntmachungen des russischen Zolldcpartements hervorgeht, bis auf weiteres aufge hoben worden. Zur Feier des Regicrungsjubiläums des Königs von Württemberg wird im Jahre 1916 im Stuttgarter Kunstgebäude eine große Aus stellung veranstaltet werden, die alles umfassen soll, was seit etwa 100 Jahren ans dem Gebiete der Malerei und Bildhauerei in Schwaben geschaffen wurde. Kein neues Prcßgeseß für Elsaß-Lothringen. — In parlamentari schen Kreisen ist in den letzten Wochen mehrfach davon die Rede ge wesen, die Negierung könnte den Wunsch haben, dem Reichstag ein ver schärftes Preßgesetz für Elsaß-Lothringen vorzulegen. Diese Befürch tungen sind grundlos. Es liegt nicht in der Absicht der Neichsleitung, die Eingewöhnung und das Einarbeiten den neuen Männern in Straß- bnrg durch eine derartige Berliner »Parallelaktion« zu erschweren. Der diesjährige Jngenieurtag. — Die 55. Hauptversammlung des Vereins Deutscher Ingenieure findet vom 8. bis 10. Juni in Breme n statt. Der Hauptversammlung geht eine Versammlung des Vorstands- ratcs am 5. Juni in Berlin voraus, verbunden mit der Einweihung des neuen Vereinshauses gegenüber dem Neichstagsgebäude. Am 7. Juni wird dann der Vorstandsrat seine Tagung in Bremen fort- setzcn. Die Schulferien für die Provinz Brandenburg 1914. — Die Schulferien sind für alle Schulgattungen in den Orten mit höheren Schulen oder Lehrerseminaren vom Oberpräsidenten für die Provinz Brandenburg einheitlich dahin festgesetzt, daß die Schlußzeit am 31. März, 29. Mai, 3. Juli, 30. September und 23. Dezember ist, während der Unterricht wieder am 15. April, 5. Juni, 11. August, 8. Oktober und 8. Januar beginnt. Es gilt dies für Berlin und alle Orte im Regierungsbezirk Potsdam, deren Namen das Wort Berlin vorgesetzt ist, ferner für Charlottcnburg, Köpenick, Hermannswcrder, Hermsdorf, Jüterbog, Neukölln, Nowawes, Oranienburg, Potsdam, Spandau, Strausberg und Zehlendorf. Die Allgemeine Deutsche Kunstgenossenschaft gegen die Beschlag nahme von Künstlerkarten. — Alle Gründe gegen die Beschlagnahme von Künstlerkarten, die ja jetzt auch vom Reichsgericht als revisions bedürftig anerkannt morden ist, faßt eine Resolution der Allgemeinen Deutschen Kunstgenossenschaft zusammen, die dem Justizminister Or. Bcseler zuging. Das Urteil des Berliner Landgerichts I, so wird da nusgeführt, hält die Darstellung des Nackten überhaupt fiir unzüchtig und Lüsternheit erweckend. Der Gerichtshof befindet sich mit dieser seiner Ansicht in schärfstem Gegensatz nicht nur zu den besten und einsichtsvollsten Gliedern des Volkes, sondern zum Volke überhaupt. Denn gerade in bezug auf Kinder und die Heranwachsende Jugend ist dieses immer mehr in der privaten wie in der öffentlichen Erziehung zu der Überzeugung gelangt, daß der junge Mensch nicht früh genug an den Anblick des unbekleideten Menschen gewöhnt werden kann, und daß eine Verheimlichung des Nackten durch den Reiz des Geheim nisses und des Verbotenen auf die Phantasie Heranwachsender in höchstem Maße reizend und Lüsternheit erregend wirken muß. Die Künstlerschaft fühlt sich durch die Beschlagnahme der in keiner Weise unzüchtigen Postkarten in ihren Lcbenslntcressen bedroht. Sie fürchtet, daß die Konfiskation der Postkarten nur der Anfang einer Bewegung ist, die sich gegen das Nackte und die Kunst überhaupt richtet, und daß ein bei den Postkarten gelungener Versuch der Konfiskation über den Umweg des Verbotes anderer Neproduktionsarten, wie Farbendrucke, Abzüge usw., schließlich an das Originalwerk selbst heranführen und auch vor dessen Vernichtung nicht Halt machen wird. Tatsächlich ist bereits ein Kunstblatt, das ein absolut keusches Bild von Feuerbach darstellt, der Beschlagnahme verfallen, und ebenso sind bereits Bronzen beschlagnahmt worden. Die Künstlerschaft, deren Mitglieder in den staatlichen Akademien eine Ausbildung erhalten, deren erste Grundlage die Kenntnis des menschlichen Körpers und seiner Darstellung durch vergangene große Kunstepvchen ist, und die auch bei ihrem späteren Schaffen in der Darstellung des nackten menschlichen Körpers eine ihrer höchsten Aufgaben erblickt, empfindet es als eine schwere Beleidigung, daß das Urteil Bestrebungen, mit denen die Kunst steht und fällt, als unzüchtig und Lüsternheit erweckend charak terisiert. Sie fühlt sich durch das Urteil als außerhalb der gesellschaft lichen Moral gestellt. Als außerhalb der gesellschaftlichen Moral ge stellt gerade an der Stelle, an der sie sich bewußt ist, durch eine Ver edelung der Dinge, deren Kenntnis sich nicht verbieten und nicht aus schalten läßt, die Sittlichkeit zu heben, nicht aber sie hcrabzndrücken. Die Künstlerschaft, so schließt die Eingabe, erhebt nachdrücklich Protest gegen die Verunglimpfung, die sie durch das Urteil erfährt, und fordert eine veränderte Anwendung der Gesetze, deren Aufgabe es nicht sein kann, einer falschen und unnatürlichen Sittlichkeit zuliebe echte Kultur werte zu vernichten. Preisausschreiben der Kantgesellschaft. — Die Kantgesellschast will i ans Anlaß der Jahrhunderterinnernngen ein Preisausschreiben über ' »den Einfluß Kants und der von ihm ausgehenden deutschen idealisti- ! scheu Philosophie ans die Männer der Reform- und Erhebungszeit« erlassen. Als Preise sind 3000 in Aussicht genommen. An Bei trägen haben u. a. Königsberg 500 .F, Magdeburg 200 ./i und Breslau 300 bereits geleistet. Der Magistrat der Stadt Berlin beantragt bei den Stadtverordneten gleichfalls einen Beitrag in Höhe von 500 Die internationale Konferenz für Sozialversicherung wird vom 21.—24. September in Paris tagen, im Anschluß an die internatio nale Tuberkulosenkonferenz in Bern und die für gesetzlichen Arbeiter- schntz in Paris. Die Konferenz bedeutet zugleich eine Jubiläums- sitznng, da vor 25 Jahren in Paris der erste internationale Kongreß fiir Sozialversicherung getagt hat. Neue Bücher, Kataloge etc. I'>ieckrieÜ8trL886 61—63. 8°. 48 8. 1032 llrn. (In tiedräwoden in llerlin I§VV. 7, K1itl6l8tra886 21. 8°. 70 8 1793 Ni-n. Oie 8 8 6 n. 8°. 56 8. 1425 Xrn. (k'in cku volume). 6r.-6°. 8. 511—612. I^eipriß-Lerlin 1 9 1 3 , kV V o I e k m a r. 8. ^Ve^üein k-onckon XVE., 64, Oüaring Oro88 lloack. 8". 4 8. 76 IVrn. Verbotene Druckschriften. — Die Muskete. Sonderausgabe Fasching 1914. Verlag Die Muskete, G. m. b. H., Wien I. Kgl. Amts gericht Berlin-Mitte. Beschlagnahme. 38 .1. 194/14. (Deutsches Fahndungsblatt Stuck 4539 vom 17. Febr. 1914.) Verantwortlicher Redakteur: Emil ThvmaS. — Verlag: Der Börsenverein der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. Den:rcheo Buckliändlcrhauo. Druck: Ramm L Seemann. SSmtlich in Leipzig. — Adresse der Redaktion und Expedition: Leipzig. Gerichtsweg 26 sBuchhtndlerbauSi 276
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