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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 19.02.1914
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1914-02-19
- Erscheinungsdatum
- 19.02.1914
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- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
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^ 41. 19. Februar 1914. Redaktioneller Teil. Ob die Ansicht der Allgemeinen Buchhändlerzeitung, daß eine solche Vorschrift einen radikalen Schutz des Sortiments be deute, richtig ist, will ich nicht erwägen; vielleicht aber findet sich ein Kollege, der eine solche Ergänzung beantragt. Ein praktischer Versuch dieses Vorschlages wäre wünschenswert. Ob heute noch eine Abhilfe gegen die schädigenden Einwir kungen des Warenhauses auf den Buchhandel zu erhoffen ist, ist mir auch mit Hinblick auf § 1 der Gewerbeordnung zweifelhaft. Nachdem die Warenhäuser einmal zugelassen sind, dürfte kaum einem neuen Warenhause, das sich den Bedingungen des Börsen vereins anbequemt, die Zulassung verweigert werden können. Wie sich der Buchhandel dieser Konkurrenz erwehren wird, ist allerdings kaum zu sagen. In dem mehrfach angezogenen Artikel des Globus-Verlags heißt es, daß es der Zug der Zeit sei, daß der Vertrieb der sogeuannten »Schlager« heute genau so die Do- mäue des Warenhauses geworden ist, wie der Verkauf von Ju gendschriften, Bilderbüchern und Klassikern. Wenn dies wahr ist, dann ist meine oben gestellte Frage schon entschieden. Was aber soll der Sortimentsbuchhandel verkaufen? Von wissen schaftlichen Büchern und vom Novitätenvertrieb kann der Sorti menter nicht leben, wenn ihm das Rückgrat, der Verkauf von Brotartikeln und Geschenkwerken entzogen wird. Es kann also, wenn eine Abstellung der Schäden nicht erfolgt, nur eine Auf saugung des Buchhandels durch das Warenhaus und durch die übrigen Betriebe, die am Mark des Sortimentsbuchhandels zehren, erwartet werden. Und der Verlagsbuchhandel? Auch ihm machen die Waren häuser durch Eigen-Produktion ganz gewaltige Konkurrenz, wenn sich dies heute auch nur bei einem Teil des Verlagsbuchhandels unliebsam bemerkbar macht. Aber auch der wissenschaftliche Ver lagsbuchhandel ist indirekt gefährdet, wenn durch die Aufsau- gungsbestrebungen des Warenhauses die unzähligen Kanäle, durch die er seine Produktion den Konsumenten zuführt, versiegen und verschlammen. Ob ich heute noch sagen kann »Videant eonsules«, ich weiß es nicht. Ich will es aber tun, mögen die Konsuln nach dem Rechten sehen und möge dem Buchhandel Heil daraus erwachsen! ?apetene8 ei ?apetier8 äe I^ncien 1*emp8 von Orancl-l^arleret. Lin Land ln 8°. 340 Leiten, mit 160 Illustrationen und ssrajrlüsellen Dokumenten. Verlag von Oeor^es Lutois, 3, rue llUtÜAO. Laris. 500 numerierte Lxemiüare a 40 kr. ord. Der bekannte französische Bibliograph John Grand-Car ter et hat in dem vorliegenden Werke die Erfahrungen niedcrgelegt, die er während seiner langen Sammlertätigkeit und besonders als Organisator der Gruppe 92 der Internationalen Ausstellung von 1900 machen konnte. Er hatte damals die »Loutigue« eines Papierhändlers aus alter Zeit mit einer reichen Allswahl von Gegenständen, die ehe mals von diesem feilgehalten wurden, rekonstruiert, und der Erfolg dieses Unternehmens war ein außerordentlich befriedigender. Wenn auch der Band auf wenigen Seiten diese Sonderausstellung erwähnt, so stellt er doch in der Hauptsache eine davon unabhängige Mono graphie des Papiers und der Schreibmaterialien in alter Zeit dar. Gerade die zuletzt genannten, an und für sich viel fach bedeutungslosen Dinge, sind bisher als Objekt für Spezialfor schungen wenig in Frage gekommen, so daß die vorliegenden Unter suchungen sicher gewisse Lücken ausfüllen. Nach den eigenen Worten des Verfassers soll in seinem Werk die Aufgabe gelöst werden, die Nolle des Papiers in früheren Jahrhunder ten festzulegen. »Man nennt das Papier nicht ohne Grund unseren besten Freund, da wir ihm oft unsere intimsten Gedanken anvertrauen, das Papier ist es, das uns alles lehrt, was man sagt und tut, worauf man schreibt, zeichnet und druckt, und das als Brief, Buch oder Zei tung, wie ehedem, so heute in noch ausgedehnterem Maße allen Kultur menschen dient.« Der mit viel Kenntnis bearbeitete und mit Sorgfalt illustrierte Band ist als typographische Leistung anerkennenswert, und die große Anzahl der beigcgebenen Dokumente wird von allen denjenigen ge schätzt werden, die »aus den Brosamen der Geschichte den Gang der großen Weltcreignisse« wiedcrherstcllen wollen. Der Verfasser behandelt zunächst die Herstellung des Papiers in Frankreich, erwähnt die königlichen Erlasse, die diese Industrie regeln, und nennt dann die verschiedenen angefertigten Sorten, deren spätere Verarbeitung und schließlichen Verkauf. In alter Zeit durften nur die durch Privilegien geschützten Korporationen Papier fabrizieren, deren Mitglieder, wie die Buchhändler, Buchbinder, Drucker und Per gamenthändler in Paris im Bereich der Universität — der Sorbonne — wohnen mußten. (Diesem Umstande ist es zuzuschreiben, daß heute noch die Mehrzahl der bedeutenden Pariser Verlagshäuser auf der linken Seite der Seine, dem »Huartier latin«, ansässig ist.) Als dann mit der Zeit die Güte des Papiers zunahm, mußte ihm das Perga ment den Platz räumen, wozu besonders auch der Umstand beitrug, daß Papiere frei von Abgaben waren, während für Pergamente ein gewisser Steuersatz zu entrichten war. Dadurch wurde nach den Worten des Verfassers das »papierene Zeitalter« eingeleitet, da seit jener Zeit »die der Menschheit eigentümliche Krankheit, Papier zu schwärzen, in immer steigendem Maße um sich greift«. Der Papierhändler jener Zeit verkaufte weißes Papier für Korre- spondcnzzwecke und den Geschäftsgcbrauch, Heiligenbilder, Gesellschafts spiele, Schreibvorlagen und Porträts berühmter Persönlichkeiten, ferner Gänsefedern, Tinte, Bleistifte (zumeist aus England importiert und bereits seit Ende des 18. Jahrhunderts aus Deutschland), Siegellack spanischer und holländischer Herkunft, Schreibzeuge, Pulver, um die Schrift zu trocknen, und neben anderen Schreibutensilien auch Nadeln, da der Gebrauch des Kleisters oder des Gummi-arabicum noch wenig verbreitet war. Je näher man dem Ausbruch der großen Revolution rückt, desto mehr erweitert sich der Handel in Schreibwarcn. Auf Geschäftskarten der damaligen Zeit werden auch Lau de Cologne und Pomaden für Augcnkrankhcitcn empfohlen. Tie Revolution bringt die Aufhebung der Korporationen mit sich und schafft durch Einführung der Gewerbe- freiheit vielen »eitoyeus« die Möglichkeit zur Gründung eines Ge schäftes, so daß man von diesem Zeitpunkt an in Frankreich von »Auch- bnchhändlern« reden kann, die sich »papetiers-Iibraires« nennen, und außer Papeterie auch Zeitungen, Broschüren und Lieferungswcrke führen, die während der Revolution entstanden. Der Bau der ersten Eisenbahn (1830) bringt fiir Industrie und Handel einen großen Aufschwung mit sich, an dem auch die Papier händler teilnehmen. Zu ihren Spezialitäten zählen in dieser Zeit: Freimaurerdiplome, Kompasse, Streichriemen für Rasiermesser und Sonnenschirme. Zwischen 1830 und 1860 findet hauptsächlich die Litho graphie zur Herstellung der Ausdrucke für Gcschäftsformulare usw. Verwendung, und diesem Umstande hat auch der »Papetier« Rechnung zu tragen. Seit mehr als 30 Jahren ist er dann immer mehr »Auch buchhändler« geworden, so daß man heute in den Schaufenstern der Papierhandlungen neben Luxuspapier und feinen Lederwaren auch die neuesten Romane zu 3 Ir. 50 e. oder 95 o. liegen sieht. Für wert vollere Werke fehlt ihm jedoch, wie Grand-Carteret feststellt, vorläufig »och die Kundschaft, und es ist im Interesse des Buchhandels zu wün schen, daß dieser Zustand andauern möge. Der zweite Abschnitt des Buches enthält interessante, zum Teil zum erstenmal veröffentlichte Dokumente betreffs der Herstellung von Papier, Tinte, Siegellack, Bleistiften, Febern usw., während am Schlüsse sich »le Livre d'or de la Papeterie« findet, das die Namen der seit 1691 bekannten bedeutenden Geschäftshäuser dieser Branche, mit Angabe ihres Domizils und Nennung ihrer Firmenmarken, Aushängeschilder usw. enthält. Gelehrte nnd Fachbibliothckcn, wie auch diejenigen »zünftigen Buchhändler«, die sich aus kulturgeschichtlichem Interesse mit der vor liegenden Monographie einer »Ncbenbranche« beschäftigen, werden viel neues Material in dem Werke finden und dem Verfasser für seine fleißige Arbeit Dank wissen. Paris. JohannesGrehmann. Kleine Mitteilungen. Zollfreie und zollpflichtige Kunstwerke in den Vereinigten Staaten von Amerika. — Das Schatzamt hat in einer Verfügung vom 16. De zember 1913 den §§ 376 und 652 des Tarifs vom 3. Oktober 1913 fol gende Auslegung gegeben: Die in 8 652 vorgesehene Zollfreiheit beschränkt sich bei Ölge mälden, Pastellmalereien, Zeichnungen und Skizzen auf ein Stück, wel ches das Original sein muß. Ungebundene Radierungen berufs mäßiger Künstler sowie ungebundene Stiche und Holzschnitte sind ohne Rücksicht auf die Anzahl zollfrei, wenn sie aus Probeabzügen des Künstlers bestehen. Die zollfreie Einfuhr von Bildwerken und Bild hauerarbeiten ist beschränkt auf das Original und auf zwei Kopten und Nachbildungen davon. Der 8 376 wird daher alle Ölgemälde, Wasserfarbenbilder, Zetch- ! nungcn usw. umfassen, die teilweise mittels Schablonen oder durch , ein anderes mechanisches Verfahren hergestellt sind, alle Kopien von ' Ölgemälden, Dassersarbenbildern, Zeichnungen usw, alle Bilbhauer- 275
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