Nr. 40. ^Deutschen «eiche zahlen für jedes Lxemp^r IH^Marv bez.N des Dörfemrereins die viergefpaltene Petitzeile öder deren Z?36 Marl? jährlich. Nach dem Nusland erfolgt Lieferung?? «aum 15 Pf..'/« 6.13.50 M..'/2S.2S M..6.50 M.; für Nicht-»» u?übcr Leipzig oder dur^ Kreuzband, an Nichtmit^lieder in?? Mitglieder 40 Pf.. 32 M.. SO M.. ISO^Nl. — Dcilagen werden ». MKMMMWMrLMö'iÄMWWWU Leipzig, Mittwoch den i8. Februar 1914. 81. Jahrgang. Redaktioneller Teil. Börsenverein der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. 114. Auszug aus der Registrande des Vorstandes des Börsen- vcreins. 1. Im September 1914 findet der IV. Internationale Kongretz für Volkserziehung und Volksbildung in Leipzig statt. Der Erste Vor steher des BLrsenvereins, Herr Geheimer Hofrat Karl Siegismund, ist auf Wunsch des Kongresses in den dafür gebildeten Ehrenausschuß als Vertreter des Börsenvereins eingetreten. 2. Die von dem Hamburg-Altonaer Buchhändle'r- Verein in seiner Versammlung vom 1. Oktober 1913 beschlossenen abgeänderten Satzungen und Verkaufsbestimmungen sind vom Vorstand genehmigt worden. Die abgeänderten Verkaufsbe stimmungen haben folgenden Wortlaut: 8 iS. Im Verkehr mit dem Publikum sind die »Ver kaufsordnung des Börsenveretns der Deutschen Buch händler« und die Verkaufsbestimmungen des Buch händler-Verbandes Kreis Norden (vgl. nachfolgende ZZ 18—23) für alle Mitglieder des Hamburg- Altonaer Buchhändlervereins maßgebend. 8 16. Keinerlei Skonto darf gewährt werden, weder gegen bar, noch in Rechnung, auf: Zeitschriften, welche jährlich fünfmal und häufiger erscheinen, Schulbücher im Einzelverkaufe, Artikel, die vom Verleger mit weniger als 25 Prozent rabattiert werden, aus alle Verkäufe unter dem Gesamtbetrags von 10 Mark. 8 20. Bezüge von Schulbüchern jeder Art und zu jedem Ladenpreise in Partien dürfen an Lehran stalten mit 5 Prozent rabattiert werden 8 21. Den Vermittlern überseeischer Bestellungen darf zwar ein größerer Preisnachlaß als 5 Prozent gewährt werden, aber nur für diese Bezüge, nicht auch für den Privatbedarf. Auch in diesen Fällen sind unverlangte Rabattanerbietungen nicht erlaubt. Das öffentliche Angebot d er Franko lieferung nach dem Ausland, einschließlich der deutschen Kolonien, ist verboten. 8 22. Die großen Reedereien sind den öffentlichen Bibliotheken gletchzuachten und es darf ihnen eben falls mit Ausnahme der unter Z 16 fallenden Ver käufe 5 Prozent bzw. 7 Prozent Rabatt gewährt werden. 8 24. Bei allenmehr als einmal monatlich erscheinenden Zeitschriften, deren Preis 3 Mark pro Quartal nicht übersteigt, ebenso bei den billigen Modeblättern, ist bet Lieferung ins Haus vierteljährlich ein Be stellgeld von 10 Psennig zu erheben. 8 29. DieBuchhandlungeninHamburg-Altona-Wands- bek, die nicht Mitglieder des Hamburg-Altonaer Buchhändlervereins und des Kreises Norden sind, sowie die »Wiederverkäufe!» sind zur Jnnehaltung der entsprechenden Vorschriften der »Verkaufsordnung des Börfenvereins der Deutschen Buchhändler« und der »Verkaussbestimmungen des Buchhändlerver bandes Kreis Norden und des Hamburg-Altonaer Buchhändlervereins« verpflichtet. Ein Auszug aus obigen Ordnungen wird ihnen zugestellt. 3. Bei der letzten Besprechung des Vorstandes des Börsen vereins mit den Vorsitzenden der Kreis- und Orts- vereine im Deutschen Buchhandel ist eine Konfe renz der am deutschen Export-Buch handel interessierten Firmen ins Auge gefaßt worden. Die Konferenz wird voraussichtlich während der bevorstehenden Oslermesse tagen und durch das Referat eines Vorstands-Mitgliedes des Hamburg-Altonaer Buchhändler-Vereins vorbereitet werden. 4. Das Direktorium der Internationalen Ausstellung für Buchgewerbe und Graphik hat dem Vorstand mitgeteilt, daß es beabsichtige, die Aus stellung am Sonnabend vor Kantate 1914 zu eröffnen, falls keine Bedenken dagegen zu erheben seien. Der Vorstand des Börsenvereins hat seiner Freude Aus druck gegeben, daß der Kantate-Sonnabend als Er öffnungstag in Aussicht genommen sei, da durch die Wahl dieses Tages vielen nach Leipzig kommenden Kollegen die Möglichkeit gegeben werde, an der Er öffnung sich beteiligen zu können. Wenn auch an die sem Tage gewöhnlich die Hauptversammlung des Deutschen Verlegerbereins und des Verbandes der Orts- und Kreisvereine stattfinde, so glaube der Vorstand doch, daß die Möglichkeit vorhanden sei, diese Versammlungen so zu verlegen, daß sie mit den Eröffnungsfeierlichkeiten nicht Zusammentreffen.