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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 18.07.1908
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1908-07-18
- Erscheinungsdatum
- 18.07.1908
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
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165, 18 Juli 1908. Nichtamtlicher Teil. Börsenblatt s. d. Dtschn. Buchhandel. 7795 Kleine Mitteilungen. * Zeiimrgs - Büchrrprämir« — Der Verein ostpreußtscher Zeitungsverleger hielt am Sonntag, 12. Juli, seine Jahresver sammlung in Insterburg ab. Auf der Tagesordnung stand u. a. ein Antrag des Kreisvercins oft- und westpreußischer Buchhändler auf Abschaffung der Zeitungs - Bücherprämien. Die Königs berger Hartungsche Zeitung berichtet über diesen Punkt der Tages ordnung wie folgt: »Dem Anträge des Kreisvercins oft- und westpreußischer Sortimentsbuchhändler auf Abschaffung der billigen Zeitungs bücherprämien zur Weihnachtszeit, die eine schwere Schädigung der Sortimentsbuchhändler darstellen sollen, stand die Mehrzahl der Mitglieder sympathisch gegenüber, obwohl nicht verkannt wurde, daß gerade die Buchhändler den Zeitungen nach ver schiedenen Richtungen hin nicht unerhebliche Konkurrenz machen. Es wurde eine Resolution angenommen, nach welcher der Vorstand beauftragt wurde, diese Angelegenheit im nächsten Jahre auf der in München stattfindenden Hauptversammlung des Vereins Deutscher Zeitungsverleger zur Sprache zu bringen, um dort eine grundsätzliche Stellungnahme herbeizuführen.- Wir können uns nicht vorstellen, daß zwischen Zeitung und Buchhandel die Verhältnisse in Ostpreußen anders liegen sollten als anderswo in Deutschland. Danach verstehen wir den Ein wand nicht, daß dort die Zeitungen unter der Konkurrenz des Sortimentsbuchhandels zu leiden hätten. Aber selbst angenommen, dieser Einwand wäre zum Teil begründet, so würde das jedenfalls sehr geringe Maß seiner Berechtigung doch schwinden müssen vor der tatsächlich übermächtigen Konkurrenz, die dieZeitung demBuchhandel macht. Denn nicht nur, daß sie Zeit und Aufnahmefähigkeit ihrer Leser so völlig in Anspruch nimmt, daß das Verlangen nach einem Buche überall sehr gemindert ist, sondern sie greift auch durch Feuilleton, Unterhaltungsbeilagen, Romane rc. zum Nachteil des Buchhandels übermächtig auf dessen Gebiet über. Das ist nicht mehr zu ändern und muß hingenommen werden. Wenn aber zu dieser nicht mehr zu beseitigenden Gefährdung des Buch handels noch die weitere Gefahr der direkten Konkurrenz durch Zeitungsprämien dauernd sich einbürgern sollte — zum Glück ist sie gegen frühere Jahre schon eingedämmt —, so ist es im Hinblick auf dieses Übermaß der Zeitungskonkurrenz nicht zu verstehen, wie einer abwehrenden Bitte des einheimischen Sortimentsbuchhandels mit dem Hinweis auf eine angebliche Konkurrenz des Buchhandels gegenüber der Zeitung begegnet werden kann. (Red.) *Das Urheberrecht deS »Haupt»n<r««S vor» Köpenick-. — Der Schuhmacher Wilhelm Voigt, der bekannte -Hauptmann von Köpenick-, hatte vom Gefängnis aus seine »Memoiren- veröffentlicht. Cr hat jetzt, wie aus Breslau gemeldet wird, beim Landgericht Beuthen die Klage gegen das -Königshütter Tageblatt- wegen unberechtigten Abdrucks dieser Selbstbiographie angestrengt. Vom Reichögericht. (Nachdruck verboten.) — Wegen Ver gehens gegen das Postgesetz hatte sich am 17. Dezember v. I. vor dem Landgericht Hamburg der Kaufmann Max Josef Ebstein zu verantworten. Die Verhandlung endete mit seiner Freisprechung. Ein Verein in Altona verteilt alljährlich sein Handbuch nebst Mitgliedskarte durch seine Vertrauensmänner in der Weise, daß diese alles Erforderliche erhalten und an die Mitglieder weitergeben. Seit 1904 geschah dies durch Vermittlung des Angeklagten, der eine Privatbeförderungsanstalt betreibt. Die Druckerei sandte die gesamte Auflage an ihn, und er machte dann für jeden Vertrauensmann ein festverschnürtes Paket, das zwei und mehr — bis 300 — Jahrbücher enthielt. Die Versendung erfolgte durch die Boten des Angeklagten. Die Anklage lautete dahin, daß der Angeklagte unverschlossene Briefe in verschlossenen Paketen auf andere Weise als durch die Post versandt habe. Das Landgericht war der Ansicht, daß die Sendungen — einzeln betrachtet — als Brief nicht anzusehen seien. Es schloß sich dabei den durch das Reichsgericht gegebenen Definitionen des Begriffes Brief an, wonach eine gedankliche Mitteilung vorliegen und die äußere Form des Briefes annähernd gewahrt sein muß. Das Jahrbuch habe, so wurde ausgeführt, den Umfang einer Broschüre und stelle sich weder nach seiner äußeren Erscheinungs form, noch nach seinem Inhalte als Brief im gewöhnlichen Sinne des Wortes dar. Daran werde nichts geändert dadurch, daß den Paketen eine Anzahl Mitgliedskarten beigefügt waren. Die Revision der Oberpostdirektion Hamburg gegen dieses Urteil wurde in der Verhandlung am 16. d. M vom Reichsanwalt für begründet erklärt. Die Beifügung der Mitgliedskarte falle sehr erheblich ins Gewicht. Die Sendung erhalte dadurch den Charakter eines Briefes. Im Sinne der Postordnung habe das Wort Brief eine besondere Bedeutung. — Das Reichsgericht hob das Urteil auf und verwies die Sache an das Landgericht zurück. Lentze. Sine verschollene Karte von Deutschland aus de« Jahr« 1525. — Unter den Karten Deutschlands aus dem sechzehnten Jahrhundert hat die rohe Holzschnittkarte, die Sebastian Münster von 1540 ab den zahlreichen Ausgaben seines Ptolemäus und einer Kosmographie beigab, eine besondere Verbreitung gefunden. Verschollen aber war bisher eine bedeutend bessere Etnzelkarte von Deutschland, die den Hauptteil von Münsters interessantem »Instrument der Sonnen- bildete. Diese Karte, ein denkwürdiges Beispiel alter deutscher Landesgeographie, ist nun in zwei Exemplaren aufgefunden worden und wird von vr. August Wolkenhauer im -Globus« veröffentlicht. 1528 veröffentlichte Münster zu diesem Blatt eine Erklärung, die seinen berühmten Appell an die Gelehrten der deutschen Nation enthielt, ihn mit Spezialkarten und Berichten für eine von ihm geplante große Landesbeschreibung von Deutschland zu unterstützen. Die Karte, die in einem ungefähren Maßstabe von 1:4100000 aus genommen ist, reicht im Süden bis Bozen, im Westen bis Metz, im Norden bis Neumünster in Holstein, im Osten bis Wien. Sie nimmt sich die Karten Erhard Etzlaubs von 1501 und die Waldseemüllers von 1513 zur Vorlage und weist auch noch dieselben Fehler auf, indem sie z. B. die Spree direkt in die Ostsee fließen läßt. Doch hat Münster manches durch eigene, beim Wandern gefundene Anschauung verbessert. So gibt er die Ausbiegung des Rheins zwischen Straßburg und Mainz, die bei den Vorgängern sehr übertrieben nach Osten geht, in ihrem richtigen Verlauf. Auf Münsters Karte von 1525 ist überhaupt der Lauf des Rheins zum erstenmal einigermaßen richtig dargestellt. Als wichtige Er gänzung der Karte befindet sich unten auf dem Blatt eine Tafel der »Landschaften, Wasser und Städte-, die »der Enge halber auf der Karte keinen Platz mehr gesunden haben. Ganz über- wiegend liegen die in der Tafel genannten Landschaften, Flüsse und Städte im Südwestquadranten der Karte, denn diese Gegend kannte Münster aus eigener Anschauung am besten. Die Karte muß sich mehr als ein halbes Jahrhundert hindurch beim Publi kum der größten Beliebtheit erfreut haben, denn die zu ihr ge hörige Erklärung ist während dieser Zeit immer wieder neu auf gelegt worden. (Nationalzeitung.) * GeschästSjUbilLum. - Die Firma G. I. Giegler's Buch handlung in Schw einsurt konnte am 16. d. M. auf ein hundert jähriges Bestehen zurückblicken. Die altangesehene Buchhandlung wurde am 16. Juli 1808 von dem damaligen, einer alten Schweinfurter Familie entstammenden Buchhändler Georg Jakob Giegler, dort im jetzigen Hause der Eisenhändlers-Witwe Ludwig, eröffnet; im Mai 1845 ging das Geschäft an dessen Sohn Heinrich Adam Giegler über, der es bis zum Jahre 1875 führte. Sein Nach folger war Buchhändler Heinrich Berger, der damals in der Firma als Gehilfe tätig war. Berger verlegte im August 1888 seine Geschäftslokalitäten in das Bankier Nordschildsche Haus, Markt 15. Im Jahre 1900 ging die Firma in den Besitz des Herrn Buchhändlers Hans Schondorf über, unter dessen um sichtiger Leitung der gute Ruf des alten Geschäftshauses eine wettere Förderung erfuhr. Im gleichen Jahre wurde das Ge schäft in das Pollichsche Haus, Markt 25, verlegt. Zum Ehrentage der geachteten Firma begrüßen wir deren heutigen Inhaber mit unseren aufrichtigen Glückwünschen und gedenken mit Anerkennung der treuen, gedeihlichen Arbeit seiner Geschäftsoorgänger. Red. 1016
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