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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 18.07.1908
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1908-07-18
- Erscheinungsdatum
- 18.07.1908
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
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165, 18 Juli 1908. Nichtamtlicher Teil. Börsenblatt , d. Dtschn. Buchhandel. 7793 dienstes am einzelnen Werk auszugleichen. Die höheren Herstellungskosten werden daher einen hemmenden Ein fluß auf die Gesamterzeugung ausüben. »Es fehlte im Verlagsbuchhandel vielfach an Unter nehmungslust. Bücher, die starke Wirkung erzielten, kamen verhältnismäßig wenig auf den Markt. An einem soge nannten Schlager fehlte es Weihnachten 1907 völlig. Trotz der im allgemeinen steigenden Büchererzeugung ist die Kauflust des Publikums sichtlich gesunken. Große Werke sind fast garnicht gekauft worden. Auch für moderne Lite ratur scheint sich das Interesse etwas abgekühlt zu haben, da die Zeitschriftenliteratur eine immer größere Ausdeh nung genommen hat. Während die Ausfuhr deutscher belletristischer Literatur nach einzelnen Ländern, so nach Frankreich, abgenommen hat, weist die Ausfuhr nach Schweden, wo auf Universitäten und höheren Schulen moderne deutsche Schriftsteller jetzt viel gelesen werden, merklichen Aufschwung auf. Unter den buchhändlerischen Sonderzweigen hat der medizinische Verlag über Erschwe rung der Ausfuhr nach Rußland zu klagen. »Im Sortimentsgeschäft ist der Wettbewerb der Warenhäuser empfindlich, die unter Jnnehaltung der vom übrigen Buchhandel anerkannten Verkehrsbedingungen, durch geschickte Reklame das Publikum an sich ziehen und durch Massenangebot älterer, im Preise freistehender Bücher die Kaufkraft des Publikums erschöpfen. Weiterer Wett bewerb erwächst dem Ladengeschäft der Sortimenter in dem Umsatz der stetig wachsenden Zahl der Bücherverkäufer, die sich aus Zeitungshändlern und Journalverkäufern zu Buchhändlern entwickeln. Der Versuch des Sortiments geschäfts, bessere Bedingungen vom Verleger zu erlangen, stößt ebenfalls auf Hindernisse, da der Verlag teurer als früher produziert. Die Übererzeugung des Verlagsbuch handels macht es dem Sortimenter schwer, für den Ver trieb aller neu erscheinenden Bücher zu wirken. Der Ver leger, der die Beobachtung macht, daß der einzelne Sor timenter nicht um den Verkauf sämtlicher Werke bemüht sein kann, wird selbst größere Anstrengungen machen, unt die Kauflust des Publikums für seine Bücher zu erwecken. Die Folge ist, daß sich der unmittelbare Vertrieb der Ver leger mehr entwickelt. Der Prozentsatz der Büchererzeugung, der nicht mehr durch die Hände des gelernten Sorti menters geht, steigt von Jahr zu Jahr. Das Weihnachts geschäft wies im Sortimentsbuchhandel ein erhebliches Minus gegenüber dem Vorjahre auf; weniger wurden kleinere Geschäfte von dem Ausfall getroffen, sie hatten zum Teil sogar eine Steigerung zu verzeichnen, als große Firmen, die vornehmlich bemittelte Kundschaft haben.« Das Urheberrecht und die Vereinigten Staaten von Nordamerika. In Nr. 147 dieses Blattes ist der Entwurf zu einem neuen Urheberrecht der Vereinigten Staaten veröffentlicht worden. Das Interessante dieser Veröffentlichung war der Hinweis darauf, daß in den 16 Jahren des Bestehens der deutsch-amerikanischen Konventton nicht einmal 16 deutsche Bücher in den Vereinigten Staaten wieder gesetzt und gedruckt seien und daß 1905 bis 1907 zwar 655 Bücher den Jnterims- schutz nachgesucht hätten, daß aber nur 3 davon (das ist noch nicht r/z Prozent!) in Amerika einen neuen Verleger gefunden hätten* *), der außer der Erwerbung des Nachdruckrechts vom Wenn die amtliche Stelle des Böcsenvereins der Deutschen Buchhändler in New Jork im Börsenblatt Nr. 138, Seite 6682, Anmerkung, für 1905 1, für 1906 2, für 1907 2, zusammen also für 1905—1907 5 Wiederdrucke deutscher Werke in Amerika ver- Börsenbiatt jür den Deutsche» Buchhandel. 75. Jahrgang. Originalverleger noch die neuen Satz- und Druckkosten auf sich genommen hätte. Nun ist es ja freilich sicher, daß von jenen 655 Jn- terimsschutz-Werken einige nach Ablauf des einjährigen In terims ohne Zustimmung des Originalverlegers in Zeitungen, Zeitschriften oder Büchern abgedruckt sind; aber wie hoch man diese Zahl auch anschlagen möge, ein erheblicher Ge winn für die amerikanischen Drucker schaut gewiß aus diesen paar Wiederdrucken nicht heraus. Die nüchterne Statistik zeigt also, daß die amerikanischen Drucker und Parlamentarier den wirtschaftlichen Schaden, der durch den Beitritt der Vereinigten Staaten zur Berner Konvention für diese ent stehen würde, ungeheuer überschätzen, wenigstens soweit Deutschland in Betracht kommt. Wenn Herr Steiger in Nr. 138 dieses Blattes gewisse Übertreibungen*), die sich deutsche Interessenten bei der Schadenberechnung haben zu schulden kommen lassen, zurück weist, so können wir auf Grund obiger Ziffern mit viel besserem Grunde die Übertreibungen der amerikanischen Drucker bezüglich des ihnen entgehenden Verdienstes zurück weisen. Ich schlage vor, daß der Vorstand des Börsen vereins, der ja nach Börsenblatt Nr. 147 demnächst anläß lich der bevorstehenden Berliner Konferenz zur Revision der Berner Konvention an die Reichsregierung eine Eingabe richten wird, in dieser auch die obige Statistik ver wende und anläßlich dieser überraschenden Zahlen noch die Bitte hinzufüge, die Vereinigten Staaten möchten ersucht werden, durch ihr Copyright-Amt in Washington feststellen zu lassen, 1. wieviele fremde Werke aller Länder in den Ver einigten Staaten nun tatsächlich infolge der Llsnu- ksotnrillg 6Is.u8s in den Jahren 1900—1908 auf Grund von Übereinkommen mit dem Originalverleger oder auf dessen Veranlassung neu gesetzt und ge druckt sind; 2. wieviele fremde Werke ohne die Genehmigung der Originalverleger nachgedruckt sind. Diese Zusammenstellung ist möglich angesichts des in Washington genau geführten Copyright-Registers. Sie wird zeigen, daß die LlanukäeturinA - Olnnso eigentlich nur England gegenüber eine wirtschaftliche Bedeutung hat. Würde man nun den Vereinigten Staaten bei der Ein ladung zum Eintritt in die Berner Konvention England gegenüber eine gewisse Übergangszeit zugestehen, so wäre es für die Vereinigten Staaten wirtschaftlich möglich, schon jetzt der Berner Konvention beizutreten und die in Fluß befind liche amerikanische Urheberrechts-Gesetzgebung danach einzu richten, das heißt die Nasntaotnrinx Olsrwe und die Copyright- Eintragung fallen zu lassen. Eine Basis für die Eingabe des Börsenvereins an den Reichskanzler gibt der Beschluß des Madrider Verleger kongresses, der (siehe Börsenblatt Nr. 152, Seite 7281) die feste Hoffnung kundgab, es möchte das amerikanische Urheber rechtsgesetz in Bälde abgeändert und gründlich verbessert werden. F. Schwartz. zeichnet, so erklärt sich diese Differenz von zwei Exemplaren da durch, daß die amtliche Stelle die unter dem definitiven und dem Interims-Schutz in den Vereinigten Staaten wiedergedruckten Exemplare nicht scheidet. *) Mögen die angegebenen Summen auch übertrieben sein, jeden Deutschen mutz es mit höchstem Unmut erfüllen, wenn er, wie cS geschehen ist, 14 Tage nachdem Büschs -Zu guter Letzt erschienen war, dieses ganze prächtige letzte Opus als Sonntags beilage in einer großen deutsch-amerikanischen Tageszeitung wiederfand, natürlich ohne daß an Busch ein Pfennig Honorar dafür bezahlt war. 1016
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