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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 14.02.1914
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1914-02-14
- Erscheinungsdatum
- 14.02.1914
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
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Redaktioneller Teil. 37, 14. Februar 1914. wurden. Obwohl die Kammer die Schwierigkeiten nicht verkennt, die der Durchführung einer amtlichen und verbindlichen Zolltarifauskunft cntgegenstehen, regte sie an, der Deutsche Handelstag möge darauf Hin wirten, daß auf dem internationalen Handelskammerkongreß eine Er örterung der Frage erfolge. Russische Handelsgcsetzgebung. — Nach einem Bericht des Kaiser lichen Generalkonsulats in St. Petersburg hat die Reichsduma vor kurzem den Gesetzentwurf über den Übergang von Handels und Gewerbeunternehmungen in dritter Lesung angenommen und zu gleich iu einer Resolution als erwünscht bezeichnet, daß die Negierung in nächster Zeit Gesetzentwürfe über die Handelsfirmen, das Handels register, die Abänderung der Konkursordnung und die Handelsbücher ausarbeite und den gesetzgebenden Körperschaften vorlege. Der Deutsche Kricket-Bund wird seinen 1. ordentlichen Bundestag am 21. Februar in Berlin abhalten. Winke für die Ausfuhr nach Italien. — Kataloge in Form von gedruckten Büchern und in Einbänden jeder Art sind, auch wenn sie mit Textillustrationen versehen sind, in Italien zollfrei, sofern sie mit der Post unter Kreuzband als Drucksache eingehen und bis höchstens 2 lcx wiegen. Die Illustrationen müssen indessen in den Text eingeschoben sein oder, falls sie besondere Blätter bilden, eine Verweisung aus den Katalog enthalten, die sie als deren Bestandteil charakterisiert und ihre selbständige Verwendung als Kunstblatt ausschließt. Bei Frachtsen dung zahlen derartige Kataloge einen Zoll von 20 Lire für den Doppel zentner. (Bericht des Kaiserl. Konsulats in Mailand.) Vollstreckung deutscher Urteile in Italien. Ein in Deutschland erzieltes rechtskräftiges Urteil kann in Italien nur im Wege des soge nannten Delibationsverfahrens (Artikel 941 ff. der italienischen Zivil prozeßordnung) zur Vollstreckung gebracht werden. Zuständig ist das Appellgericht, in dessen Bezirk der Verurteilte seinen Gerichtsstand hat. Das Verfahren erstreckt sich, ohne auf das der Klage zugrunde liegende Rechtsverhältnis einzugehen, lediglich auf die Nachprüfung folgender Punkte: 1. ob das deutsche Gericht zuständig war; 2. ob die Vorladungen der Parteien regelrecht erfolgten; 3. ob die Parteien vertreten waren oder zu Recht kontumaziert werden konnten, und 4. ob das Urteil nicht gegen die öffentliche Ordnung und das italienische Recht verstößt. Die Kosten des Delibationsverfahrens sind recht erheblich und werden auf einen Durchschnittssatz von etwa 300 Lire zu beziffern sein. Wenngleich der größte Teil im Falle der Erteilung der Voll streckungsklausel für Italien zu Lasten der unterliegenden Partei geht, empfiehlt es sich oft, auf das deutsche Urteil zu verzichten und in Italien erneut Klage zu erheben. Am besten wird in jedem einzelnen Falle durch Befragen eines dem zuständigen deutschen Konsulat be kannten italienischen Anwalts festgestellt, ob nach der Höhe der Unkosten und Anwaltsgebühren das Delibationsverfahren oder eine neue Klage den Vorzug verdient. Bei kleinen Streitobjekten wird ersteres nur dann in Frage kommen, wenn die Gefahr vorliegt, daß das italienische Gericht dem Kläger bei Anstrengung eines vom deutschen Verfahren ^ unabhängigen Prozesses unrecht geben, d. h. die Sachlage anders beur teilen könnte. Der 4. Internationale Kongreß für Familienerziehung wird im September in Philadelphia von der Internationalen Kommission für Familienerzichung veranstaltet. Auskunft über den Kongreß er teilt: Herr Flounders, Stock Exchange Building, Philadelphia, über die Reise: das Bureau of University Travel, Trinity Place, Boston (Nord amerika), und über die zu bildenden Komitees: Herr P. Devuyst, 22. Avenue des Gcrmains, Brüssel. Die diesjährige Hauptversammlung des Perbandes Sächsischer Industrieller wird am 10. März in Dresden im Konzertsaal des Ausstcllungspalastes abgehaltcn, nachdem ein Begrüßungsabend vor ausgegangen ist. Nach der Mitgliederversammlung wird im Vereins haus in einer allgemeinen Jndustriellenversammlung Or. Stresemann über die »Bedeutung der sächsischen Industrie auf dem Weltmarkt« sprechen. Aus dem Handelsregister. — In das Handelsregister des Großherz. Amtsgerichts III Heidelberg wurde unter Abt. L Band I, O.-Z. 116 eingetragen: Firma »Fachpresse, Verlagsgesellschaft mit beschränkter Haftung« in Heidelberg. Gegenstand des Unternehmens ist der Verlag von Fachzeitschriften und fachlichen Werken aller Art. Die Gesellschaft darf Unternehmungen mit ähn lichen Geschäftszwecken erwerben, sich an solchen Unternehmungen be teiligen oder sie vertreten. Das Stammkapital beträgt 65 000 Ge schäftsführer ist Or. Jakob Friedrich Meißner, Zeitungsverleger in Rohrbach. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Der Gesellschafts vertrag ist am 7. Dezember 1911 festgestellt. Die Gesellschaft wird durch einen einzelnen Geschäftsführer vertreten. Die Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen durch den Deutschen Neichsanzeiger. (Deutscher Reichsanzeiger vom 5. Febr. 1914.) Neue Bücher, Kataloge etc. Oerieault, Oo^s, Oreiner, Innrer;, ILllnZer^ läebermann, iVlanet, lUannkelcl, kalkst, liockin, Letiackoxv, Ltauller, VVbiskler, 2orn. 8°. 88 8. m. ^.bbilckungen u. 20 laksin ^bbiläungen. — VsrstsiZs- 1913. 4". 59 lextssitsn mit 80 2. 11. karbißsn keila^en. Ver- 3. Hell. >Vsibnaetit6n 1913. Usrausßsbsr uncl Verleger: krnst iVlorßenstsrn, Lerlin. 4°. 6a. 70 Leiten lsxt mit vielen r. 1l. karbi^en keila^en. 2.— orck. Die Weihnachtshefte dieser beiden Zeitschriften bieten ein gutes Spiegelbild der graphischen Leistungen des hinter uns liegenden Jahres 1913. Technische Fortschritte und Änderungen in der Ge schmacksrichtung auf allen Gebieten buchgewerblicher Arbeit sind in reichlichem Maße zu verzeichnen. Hervorzuheben sind die Proben des neuen Notations-Dreifarben-Tiefdruckes, die beiden Heften beigefügt sind. Das Heft des Archivs für Buchgewerbe enthält neben den aus berufener Feder stammenden Jahresbe richten der Papierindustrie, Druckfarbenfabrikation, Schriftgießerei, Buchdruck, Setzmaschinenfabrikation, Lithographie und Steindruck, der photomechanischen Vervielfältigungsverfahren und Buchbin derei einen Artikel über Alexander Waldow, den Begründer des »Archivs«, eine sehr interessante Arbeit von Or. R. Stübe-Leipzig über die Entstehung des Typendruckes in Korea, ferner Berichte aus dem Deutschen Buchgewerbe- und Schriftmuseum, Berichte von der Buchgewerblichen Weltausstellung Leipzig 1914 usw. An be merkenswerten Artikeln finden wir im Deutschen Buch- und Steindrucker eine Arbeit F. v. Biedermanns über die Gany- medes-Presse in Schwarzenberg-Sa. und ihren Begründer Richard Grimm-Sachsenberg, einen Artikel über Wandlungen im Bewegungsmechanismus der Schnellpressen, Photographische Rundschau, einen Bericht über das englische Druckereiwesen, buch- gewerbliche Überblicke über das Jahr 1913 in Frankreich und Spanien usw. Beide Hefte sind überaus reich und prächtig mit Illustrationen und Druckproben versehen und wohlgeeignet, dem Hersteller so wohl wie dem Propagandisten im Verlage vielfältige Anregung für ihre Arbeit zu geben. llieckerlancle. LelZien. I-uxemburA. 8amm1un§ von Lüekern, runden, Hol28ekinitte. LeielinunZen. — Xnticin.-Katalog sso. 155 von kerclinavckZeliöningkinOLnadrüek. 8". 82 8. 1854 Nl-n. Verbotene Druckschriften. — ^lera (von Lrennns): Lellone, Latteuge äe kemmeg. Leleet Lidliottiöque, Leeaux (Leine). 12. Straf kammer des Kgl. Landgerichts I Berlin. Unbrauchbarmachung. 38 I. 266/13. (Deutsches Fahnöungsblatt Stück 4535 vom 12. Febr. 1914.) Personalimchrichten. Gestorben: am 12. Februar nach kurzem, schwerem Leiden im 81. Lebensjahre Herr Wilhelm Wlirzbach in Wintcrsdorf i. Sa.-Alt., der im Jahre 1896 dori eine Buch-, Musikalien-, Papier- und Schreibmaterialienhandlung errichtete, die er neben einer Post- agcntur mit gutem Ersolge betrieb. 252
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