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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 07.07.1908
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1908-07-07
- Erscheinungsdatum
- 07.07.1908
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
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und dem Mangel einer einheitlichen, festen Norm abzuhelfen, haben wir im Einvernehmen mit den hiesigen Banken und Bankiers für die Behandlung solcher Wechsel folgende Grundsätze ausgestellt: Wechsel in fremder Währung auf Leipzig werden, wenn die Zahlung nicht effektiv in der Münzsorte oder Währung geleistet wird, auf die sie lauten, wie folgt verrechnet: a) bei Ausstellung mit dem Zusatze -effektiv- oder einem ähn lichen Zusatze zu dem letzten an der Leipziger oder Berliner Börse notierten Kurs für die einschlagende Münzsorte, z. B. 20 Francs-Stücke, Sovereigns usw., oder, wo statt eines solchen, z. B. für Kronen-, Rubel-, Dollarwährung, ein Banknotenkurs in Betracht kommt, zu diesem, oder, wo ein solcher Münz- oder Notenkurs fehlt, zum Kurse für kurze Sicht unter Hinzurechnung der Zinsen auf die im Kurszettel notierte Zahl Tage zu dem gleichfalls notierten Bankdiskont des betreffenden ausländischen Staates. Bei Vorhandensein eines Leipziger oder eines Berliner Kurses wird jeweils der von ihnen zuletzt notierte, bei letztmaliger Notierung beider am selben Tage der Leipziger Kurs zugrunde gelegt. d) bei Ausstellung ohne besonderen Zusatz oder mit dem Zusatze -Zum Sichtkurs-, -ps^ablo L vao- oder dergleichen zu dem am letzten Werktage vor der Fälligkeit des Wechsels an der Leipziger Börse für kurze Sicht notierten Kurse unter Hinzurechnung der Zinsen auf die im Kurszettel notierte Zahl Tage zu dem gleichfalls notierten Bankdiskont des betreffenden ausländischen Staates, oder, wenn ein solcher Kurs fehlt, zu dem am letzten Werktage vor der Fälligkeit des Wechsels an der Leipziger Börse notierten Bank notenkurs (z. B. für russische Währung) oder, wenn auch dieser Kurs fehlt (z. B. für amerikanische Währung), zu dem am letzten Werktage vor der Fälligkeit des Wechsels an der Berliner Börse für kurze Sicht notierten Kurse unter Hinzurechnung der Zinsen auf die im Kurszettel notierte Zahl Tage zu dem gleichfalls notierten Bankdiskont des betreffenden ausländischen Staates oder, wenn auch dieser Kurs fehlt, zu dem letzten an der Berliner Börse notierten Banknotenkurs (z. B. dänische, schwedische oder norwegische Währung). Wir ersuchen die beteiligten Kreise des Handels und der Industrie sowie besonders die des Bank- und Bankiergewerbes, in ihrem eigensten Interesse künftig ausnahmslos bet allen Wechseln in fremder Währung auf Leipzig betreffenden Geschäften diese Normen zugrunde zu legen. Druckabzüge dieser Bekanntmachung können Interessenten, soweit der Vorrat reicht, in unserer Kanzlei, Neue Börse, Tr. ö, I, unentgeltlich erhalten. Leipzig, den 5. Juli 1908. Die Handelskammer. (gez.) Zweiniger, (gez.) vr. jur. Wendtland, Vorsitzender. Syndikus. Scheckverkehr. — Bekanntmachung, betreffend Abrechnungsstellen im Scheckverkehre. Vom 1. Juli 1908. Auf Grund des § 12 Absatz 2 des Scheckgesetzes vom 11. März 1908 (Reichsgesetzbl. S. 71) hat der Bundesrat beschlossen: Abrechnungsstellen im Sinne des Scheckgesetzes sind die Abrechnungsstelle bei der Reichsbank in Mannheim u^id die Bank des Berliner Kassenvereins zu Berlin. Berlin, den 1. Juli 1908. Der Reichskanzler. In Vertretung: (gez.) von Bethmann Hollweg. (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 156 vom 4. Juli 1908.) * Zoll für Bücher und Warenprobe« in Venezuela. — In Venezuela sind Bücher- und Warenprobensendungen, die irgend einen Handelswert haben, zollpflichtig und zur Einführung mit der Briefpost nicht zugeiaffen. Gelangen sie ent gegen dem Verbote mit der Briefpost nach Venezuela, so verfallen sie nach den dort bestehenden gesetzlichen Vorschriften der Beschlag nahme. Es wird daher empfohlen, derartige Gegenstände in Postpaketen abzusenden. Die einzigen Drucksachen, die in Venezuela der Verzollung nicht unterliegen und die mit der Briefpost ein geführt werden dürfen, sind Zeitungen, Kataloge aus ländischer Geschäftsunternehmungen und ungebundene Bücher über Kunst oder Gewerbe. * Bibliothek -er Haubelskammer t« Leipzig. — Die Bibliothek bleibt in der Zeit vom 20. Juli bis 15. August 1908 geschloffen. Der Lesesaal und seine Handbibliothek bleiben nach wie vor von 9—12 und 3—6 Uhr (Sonnabends nur von 9—1 Uhr) geöffnet. * Ausstellung pädagogischer Literatur. — In den Tagen vom 16.—29. Juli finden in Komotau (Böhmen) Ferien-Hoch- schulkurse für Lehrer statt. Herr Buchhändler Wilhelm Benker dort wird im Aufträge des Lehrervereins zu dieser Zeit eine Aus stellung pädagogischer Literatur veranstalten und bittet Verleger um kommissionsweise Einsendung einschlägiger Werke. * Del Becchio» Ausstellung für Kunst aller Art und Zeit in Leipzig. — Soeben wurde die Juli-Ausstellung eröffnet. Sie enthält eine Kollektiv-Ausstellung des Verbandes Münchener Künstlerinnen und eine sehr interessante Kollektion Landschaften von C. Rohlfs, die zum erstenmal in Leipzig gezeigt wird. Weiter sind Einzelwerke von Otto Ackermann, F. Halberg-Krauß, R. Nitsch, W. Ackermann, R. Hellgrewe, A. Lutteroth u. o. a. aus gestellt. Im graphischen Kabinett sehen wir Radierungen von Louis Moe, die großes Interesse finden dürften; ferner graphische Arbeiten von Ernst Barta und.Farbradterungen erster französischer Meister. AutzerkurSsetzung -er Künfzigpfennigstückr ältere« Ge präges. — Der Deutsche Reichsanzeiger Nr. 156 v. 4. Juli 1908 veröffentlicht folgende Bekanntmachung betreffend die Außerkurssetzung der Fünfzigpfennigstücke der älteren Geprägesormen. Vom 27. Juni 1908. Auf Grund des Artikel 1 Ziffer II des Gesetzes, betreffend Änderungen im Münzwesen, vom 19. Mai 1908 (Reichs gesetzbl. S. 212), hat der Bundesrat die nachfolgenden Bestim mungen getroffen: 8 1. Die Fünfzigpfennigstücke der älteren Geprägeformen mit der Wertangabe -50 Pfennig- gelten vom 1. Oktober 1908 ab nicht mehr als gesetzliches Zahlungsmittel. Es ist von diesem Zeitpunkt ab außer den mit der Einlösung beauftragten Kassen niemand verpflichtet, diese Münzen in Zahlung zu nehmen. 8 2. Die FUnfzigpfennigstücke der im Z 1 bezeichneten Formen werden bis zum 30. September 1910 bei den Reichs- und Landes kassen zu ihrem gesetzlichen Werte sowohl in Zahlung genommen als auch gegen Reichsmünzen umgetauscht. 8 3. Die Verpflichtung zur Annahme und zum Umtausch (Z 2) findet auf durchlöcherte und anders als durch den gewöhnlichen Umlauf im Gewichte verringerte, sowie auf verfälschte Münzstücke keine Anwendung. Berlin, den 27. Juni 1908. Der Reichskanzler. In Vertretung: (gez.) Sydow. Deutsche Buch-rucker-Bernfsgenossenschaft. — Die Genossen schaft hatte 1907 714 523,61 Ausgaben (643 419,41 Gesamtge noffenschaft und 71 104,20 ^ Sektionen), wovon 17 548,54 durch Einnahmen gedeckt wurden und 696 975,07 im Jahre 1908 durch Umlage aufzubringen sind. Von den Ausgaben entfielen 529 585,42 auf Unfallentschädigungen, 47 652,59 auf Einlage in den Reservefonds, 7327,36 auf Rechtsgang vor den Schieds gerichten und dem Reichs-Versicherungsamt, 11 774,25 auf Unfallverhütung, 43 924,09 ^ auf Verwaltungskosten der Genoffen schaft, 3155,70 ^ auf Ausfälle an Umlagebeiträgen für 1906 und 71 104,20 ^ auf Verwaltungskosten der Sektionen. Die Ver mögensübersicht der Genoffenschaft bilanzierte 1907 in den Aktiven und Passiven mit 1 691033,48 ^6. Der Reservefonds betrug
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