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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 27.01.1914
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1914-01-27
- Erscheinungsdatum
- 27.01.1914
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- Deutsch
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Redaktioneller Teil. ^ 21, 27. Januar 1914. zuschutz von nicht weniger als 600 000 ./I von der Stadt verlangt wird. Alle Hoffnungen, die man auf die neue Leitung durch den Intendanten Geheimrat Martersteig gesetzt hatte — man erwar tete eine finanzielle Konsolidierung und eine neue künstlerische Blütezeit der drei städtischen Theater — sind, wenn man der überaus scharf kritisierenden Lokalpresse folgen will, zuschanden geworden. Man weist daraus hin, daß die Aufwendungen im Vergleich zu den anderen Kunstinstituten — z. B. für das städtische Museum auf dem Augustusplatze — in keinem Verhältnis mehr ständen. Mit geringen Mitteln habe dieses Institut sich zu einer Kunststätte ersten Ranges entwickelt, während die finanziellen Opfer für das städtische Theaterwesen immer größer und die Leistungen immer geringer geworden seien. Man darf gespannt sein, wie der Intendant sich aus der Affäre zieht, die schwer auf den Nerven unsrer Steuerzahler lastet. Der Kampf Leipzigs mit Dresden um die tierärztliche Hoch schule ist in eine neue Phase eingetreien. Denn unsere Stadt, die sich bisher der Frage gegenüber ziemlich reserviert gehalten und nur die üblichen Angebote bez. des Areals für den eintreten den Fall der Verlegung gemacht hatte, ist aus ihrer Reserve her ausgetreten. Rat und Stadtverordneten haben eine ausführliche Petition an die beiden Kammern der Ständeversammlung des Königreichs Sachsen gerichtet, in der die Notwendigkeit der Ver legung der tierärztlichen Hochschule nach Leipzig ausführlich be gründet und auf die Gefahren einer zweiten Landesuniversität in Dresden hingewiesen wird. Inzwischen ist gelegentlich der Etatsverhandlungen in der Ersten sächsischen Kammer eine Er klärung seitens des Kultusministers vr. Beck abgegeben worden, die im Namen des Gesamtministeriums ausführte, daß die sächsischeRegierungnachwievorderErrichtung einer zweiten Universität in Sachsen prinzi piell ablehnend gegenüber st ehe. Das wird aber nicht hindern, daß die besonders von dem Dresdener Oberbürger meister vr. Beutler vertretenen Bemühungen fortgesetzt werden, eine aus privaten Mitteln zu unterhaltende Universität inDresden aus eigener Kraft zu gründen und dadurch die Notwendigkeit der Verlegung der tierärztlichen Hochschule zu beseitigen. Der Schritt des Leipziger Rates und der Stadtverordneten ist infolgedessen verständlich. Denn ein endgültiger Beschluß, die tierärztliche Hochschule mit der Landesuniversität Leipzig zu verschmelzen, würde der Dresdner Universitätsbewegung wahrscheinlich mit einem Schlage den Garaus machen und die fortgesetzte Beunruhi gung Leipzigs durch das Dresdner Projekt aus der Welt schaffen. Da ist es das beste, endlich klare Verhältnisse herbeizuführen, da mit jede der beiden Städte weiß, woran sie ist. Der Verlust der Stadt Dresden durch die Verlegung der tierärztlichen Hochschule könnte reichlich dadurch ausgeglichen werden, daß die für die Universität gezeichneten reichen Mittel zum Ausbau der Techni schen Hochschule verwendet würden. Die Aussichten für den Leipziger Buchhandel im Jahre 1914 sind keine schlechten. Es kann Wohl angenommen werden, daß die Internationale Ausstellung für Buchgewerbe und Graphik, an deren Erstehung rüstig gearbeitet wird, eine viel größere An zahl am Buche interessierte Gäste nach Leipzig führen wird, als es die Baufachausstellung getan hat. Ob allerdings das Sorti- mcntsgeschäft in der Stadt selbst die erhoffte Belebung erfahren wird, steht dahin. Jedoch kann Wohl mit einiger Sicherheit angenommen werden, daß das Antiquariat durch die persönliche Anwesenheit vieler in- und ausländischen Bibliophilen manche Vorteile haben wird. Es ist in letzter Zeit des öfteren darauf hingewiesen worden, daß gerade die Schaufenster unserer Leipziger Sortimenter nicht immer der Bedeutung unserer Buch händlerstadt entsprechen. Gerade die Zeit aber, in der die Bugra in Leipzig alles beherrschen wird, sollte benutzt werden, den Fremden einmal etwas mehr, als das gewöhnliche Bild zu zeigen. Wenn auch zugestanden werden mutz, daß die Häuser und Läden der hiesigen Sortimenter meist zu den alten in der Stadt ge hören, und daß infolgedessen große wirksame Schaufensterdekora tionen nicht leicht möglich sind, so läßt sich doch auch unter den gegebenen Verhältnissen noch manches Schöne und Wirksame schaffen. Vielleicht empfiehlt es sich für die einzelnen Geschäfte, schon jetzt ein Programni der Schaufenstcrschmücknng auszuarbei- tcn und dieses später durch das, was der Tag bringt, zu ergänzen und zu erweitern. Leider brachte der Beginn des Jahres 1914 uns den Ver lust einer hervorragenden Persönlichkeit nicht bloß des Leipziger, sondern auch des deutschen Gesamtbuchhandels. Hochbetagt starb am 11. Januar vr. Eduard Brockhaus, Sentorchef der be rühmten Firma und Ehrenmitglied des Börsenvereins der Deut schen Buchhändler. Die Verdienste dieses bedeutenden Berufs genossen um den Buchhandel, als dessen ehrwürdiger Senior er in der letzten Zeit gelten konnte, liegen hauptsächlich auf histori schem Gebiete. Treffend war in dem vom Börsenverein gewid meten Nekrolog gesagt worden, daß er der »Hüter der Ge schichte« gewesen sei und daß die Geschichte sein Andenken hüten werde. Er durfte noch den Abschluß der auf seine Veranlassung ins Leben gerufene» »Geschichte des Deutschen Buch handels« und die Verwirklichung der von ihm immer vertre tenen Idee der Begründung einer Bibliothek erleben, wie sie in wenigen Jahren in Gestalt der Deutschen Bücherei in Leipzig erstehen wird. k i s e a l. o i. Wie soll sich der Zeitungsverleger zur Wehr- steuer einschätzen? i. Die Veranlagung zur Wehrsteuer hat mancherlei Kontro versen gezeitigt, und namentlich hat die Festsetzung des steuer pflichtigen Vermögens zu den widersprechendsten Anschau ungen geführt, die auch durch die bundesstaatlichen Aus- führungsbestimmungen und die bislang erschienenen Kommen tare Klärung nicht erfahren haben. Obenan steht unter den Streitfragen die, wie der Zettungsverleger sein im Zeitungs verlag liegendes Vermögen deklarieren soll. Mit ihr hat sich unlängst auch in Leipzig eine Konferenz von Zettungsverlegern beschäsiigt, der der Verfasser dieser Zeilen beiwohnte und in der der weiter unten erwähnte Beschluß gefaßt wurde. Die strittige Frage kann kurz in folgender Weise gestellt werden: Ist ein Verlagswert der betreffenden Zeitung ein zusetzen oder nicht? Das Wehrsteuergesetz kennt drei Arten von Vermögensgruppen, von denen das Grundvermögen hier ausscheidet; es kommen für unsere Betrachtung nur das Kapitalvermögen und das Betriebsvermögen in Frage. Zum Kapitalvermögen gehören zweifellos nach H 5 Zifs. 1 des Wehrsteuergesetzes, der von »selbständigen Rechten und Gerechtigkeiten« spricht, auch die Verlagsrechte. Sie werden auch in den Kommentaren von Hofsmann (S. 8), Fernow (S. 24) usw. ausdrücklich als solche selbständige Rechte auf geführt. Gehört aber unter diese Verlagsrechte auch der Zeitungsverlag? Diese Frage muß energisch verneint werden. Ein Verlagsrecht im Sinne des Verlagsrechtsgesetzes kann bei einem Zeitungsverlag nur gewaltsam konstruiert werden. Heißt es doch in dem erstgenannten Gesetz, daß ein Verlagsrecht mit der Ablieferung des Werkes an den Verleger entsteht Bei einer Zeitung könnte das aber nur hinsichtlich der einzelnen dem Zeitungsverleger übergebenen Manuskripte in Frage kommen, nicht aber hinsichtlich der Zeitung als Ganzes. Ein Verlags recht an einer Zeitung, wie es an einem Buche besteht, gibt es nicht, wenn auch der gesetzliche Schutz der periodischen Presse, entsprechend ihrer Entwicklung in aufsteigender Linie, durch die neue iirheberrechtsgesetzgebung vom 19. Juni 1901 bzw. 22. Mat 1910 wesentlich intensiver geworden ist Es liegt im Zeitungsunternehmen als solchem kein von einem Autor auf den Verleger übertragenes Recht der Verviel fältigung und Verbreitung von Schriftwerken, und soweit, wie oben erwähnt, etwa die einzelnen dem Zeitungsverleger eingcreichtcn Artikel in Frage kämen und das Recht zu deren Abdruck als Verlagsrecht zu berücksichtigen wäre, würde doch selbst bei den größten Zeitungen für den Stand vom 31. Dezember 1913 kein Betrag herauskommen, der für die Wehrsteuer von Belang wäre.
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