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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 24.01.1914
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1914-01-24
- Erscheinungsdatum
- 24.01.1914
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- Deutsch
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Redaktioneller Teil. 19. 24. Januar 1914. leicht gar zur Makulierung gewisser Bestände zu schreiten? Ja, wenn sich das so sagen ließe, daß es für alle paßt! Es ist eben auch eine Sache der Individualität; der eine ist mutig und der andere zaghaft, ohne die Zwischenstufen zu zählen, in seinem gan zen Leben und so auch hier. Jetzt freilich wird manch einer Wohl wünschen, früher mutiger gewesen zu sein; denn ein starker, Plötz licher Abstrich wird nicht nach dem Geschmack der zuständigen Be hörden sein. Im großen und ganzen aber kann man Wohl sagen, daß Bücher, die nach acht bis zehn Jahren noch auf Lager sind, keinen Anspruch darauf haben, überhaupt noch als Werte zu figu rieren. Freilich gibt es auch hier Ausnahmen; spekulative Anti quare halten Seltenheiten oder Bücher, die solche zu werden ver sprechen, oft noch länger zurück, um von ihrer Wertsteigerung zu profitieren. Sie werden entweder nichts oder nur wenig davon abschreiben; daß sie die Bewertungen aber in ihren Inventuren etwa nach oben revidieren werden, ist Wohl nicht anzunehmen. Vorsichtig und klug wäre es nicht. Man nimmt ja oft an, daß die Antiquare mit der Zeit alle reich werden; aber sie werden es ge wöhnlich nicht so sehr an Geld; der Wertzuwachs steckt vielfach im Lager, das aber, wenn einmal der Fall eintritt, es im ganzen realisieren zu müssen, sich meist nicht so verkaufen läßt, wie es zu Buche steht. — Große Geschäfte aber, die bei der Ausdehnung ihres Lagers eine solche Stück für Stück vorgehendc Inventur nicht Wohl machen können, müssen sich durch Fortschreibung helfen und neben einem Warenkonto, dem die Einkaufspreise belastet und zur Ermittlung des Gewinnes die Verkaufspreise abgesetzter Bücher gutgefchriebcn werden, ein Lagerbuch führen, in dem den Einkaufspreisen im Debet wiederum Einkaufspreise im Kredit gegenüberstehen. Sind hier die einzelnen Einkaufsjahre aus einandergehalten, dann wird man durch eventuell nötige Ab schreibungen dafür sorgen, daß nur acht bis zehn Jahreskonten laufen, ältere aber ganz ausgeglichen sind. Führt man das Buch aber so, daß Jahr für Jahr der Gesamtsaldo vorgetragen wird, dann muß man, um Fehler, die überall gemacht werden, und Wertminderungen auszugleichen, Jahr für Jahr Uber die Netto- summe der Verkäufe hinaus Abschreibungen vornehmen, die mit 1V bis 15"/» von dem Gesamtbeträge der Debetseite Wohl einiger maßen richtig bemessen sein werden. Das wird vor Enttäuschun gen bewahren. Doch: äe ßustibus non sst äisputanäum — und bei ihrer verschiedenen Behandlung spielt die ganze Sache darauf beinahe hinaus. Die Antiquare sind eben oft nicht nur Kaufleute, sondern auch Bibliophilen, die ihre Schätze lieben und auch vor sich selbst gern hoch im Preise halten. Um diese Zeit beginnen auch die größeren Auktionen wieder, und wir haben gleich drei anzuzeigen, die hintereinander bei KarlErnstHenrici in Berlin stattfinden. In der ersten, am 29. Jan., stehen »Englische und französische Kupferstiche, darun- rer eine Spezialsammlung von Arbeiten in Crahon-Manier, sowie 11 Blatt 6rios ok vonckon, in Farben gedruckt« zum Verkauf, in der am 30. Jan. folgenden »Ansichten — Kostllmblätter — Hand zeichnungen — Gemälde — Miniaturen-Manuskripte -- Stamm bücher usw.«. Der Katalog hierüber ist sehr hübsch und bei 246 Nummern reich mit Illustrationen auf 60 Tafeln und auch im Text versehen. Ganz interessant ist darin die Abteilung »Wei mar« mit einer Reihe von Blättern, die Goethe zum Urheber haben oder ihn betreffen; so das Exlibris für Käthchen Schönkopf, von ihm radiert, sein Haus in Weimar, gez. von Otto Wagner, gest. von Schütze 1827 (»Warum stehen sie davor?«) und von densel ben sein Gartenhaus — »übermüthig sieht's nicht aus«; bann eine bisher unbekannte Schillersilhouette in Goldmedaillon usw. — Auch machen wir noch aus die hübschen Stammbücher aufmerk sam, die z. T. niedliche Bildchen aus dem Studentenleben in Jena enthalten, auf einige Notiz- und Skizzenbücher von Lud wig Pietsch und auf die sechs französischen I-ivres ck'keuros, Per gamentmanuskripte mit kunstvollen Miniaturen. — Die dritte Versteigerung, am 31. Januar, betrifft »Wallenstein und seine Zeit« und bringt 627 Autographen und Flugschriften aus der Zeit des Dreißigjährigen Krieges aus dem Nachlaß des verstor benen Wallensteinforschers Hofrat vr. Hallwich in Wien. Der Ka talog ist sorgfältig bearbeitet und am Schluß mit ausführlichem »Personen-, Orts- ünd Sachregister« versehen. Unter den Auto- graphen erwähnen wir die zahlreichen Briese von Wallenslein (Nr. 476—94), drei davon ganz eigenhändig und hierunter wie der einer mit der vollen Unterschrift »Albrecht von Waldstein«, die übrigen mit dem bekannten Schnörkel A. H. z. F. — Den chronologisch von 1609 bis 1650 angeordneten Flugschriften gehen zwei größere Werke vorauf: Khevenhüllers »^miales ker- ckinanäei«, zusammen mit desselben »Conterfet Kupfferstich« (im ganzen 9 Bde., Leipzig: Weidmann 1721—26), interessant wegen der vielen Porträts, und Merians »Tkeatrum Luropaeum« in 2t Bänden (Frankfurt a. M. 1633-1738). Von Oswald Weigel in Leipzig ist uns der Auk tions-Katalog Neue Folge Nr. 42: »Theologie — Philosophie Pädagogik« zugegangen. Die Versteigerung findet vom 17. bis zum 20. Februar statt. Das Verzeichnis umfaßt 1222 Nummern, stellt dabei aber doch eine sehr umfangreiche Sammlung dar, denn der ganze Stoff ist der Hauptsache nach in systematisch an geordnete Konvolute verteilt, die manchmal recht dickleibig sind und 20, 30, 40 oder auch noch mehr Bände enthalten. Vom 2. bis 4. Februar wird in London bei Sotheby, Wilkinson L Hodge der zweite Teil der Bibliothek von George Dünn versteigert. Der Katalog umfaßt 1047 Num mern, darunter nahezu 600 wertvolle und zum Teil sehr seltene Inkunabeln, schöne Pergamentmanuskripte, Literatur des 16. Jahrhunderts und einige bibliographische Werke der Gegen wart. ü. ?. Der Wehrbeitrag, die Bilanz und der Verlagsvertrag. n. (I siehe Nr. 18.) Aller guten Dinge sind drei; wenn man sich aber diese drei Dinge ansieht und namentlich die Schwierigkeiten berücksichtigt, sie unter einen Hut oder doch in ein rechtes Verhältnis zu einan der zu bringen, so wird man sie nicht zu den guten rechnen können. Noch nie sind bei einem Gesetze die Meinungen so weit auseinan der gegangen wie bei dem Wehrbeitragsgesetz, obwohl es gewiß nicht die schlechteste gesetzgeberische Leistung unseres an Gesetzen so reichen Zeitalters darstellt. Vor allem wendet sich das Interesse der Geschäftswelt deswegen in so großem Maße diesem Gesetze zu, weil sich seine Tragweite heute noch gar nicht absehen läßt, sondern nur unbestimmt von ihr empfunden wird. Und in der Tat geht das Wehrbeitragsgesetz in seinen Wirkungen weit über seinen unmittelbaren Zweck hinaus, da es (in dem Generalpar don) nicht nur die Vergangenheit berührt, sondern sich auch (in dem Besitzsteuergesetz) auf die Zukunft erstreckt. So tot alles sein soll, was gewesen ist, so hell soll von diesem Gesetz aus die Zu kunft durch die Feststellungen der Gegenwart beleuchtet werden. Denn es soll nicht nur die Brücke zu dem Besitzsteuergesetz schla gen, sondern anscheinend auch neue Normen für die Vermögens- seftsetzung aufstellen helfen, die, ausgehend von den Grundsätzen der Vermögensbewertung für die Wehrsteuer, auch ihren Einfluß auf die Bilanz geltend machen werden. Ein solches Vorgehen ist gewiß nur zu begrüßen, nicht zu letzt im Interesse der Beitragspflichtigen selbst, wie auch aus Gründen der Gerechtigkeit, auf denen allein sich geordnete Ver hältnisse aufbauen lassen. Denn so verschieden bestimmbar auch einzelne Werte in den Händen ihrer Eigentümer sein können, und so verschiedenartiger Beurteilung ihre Höhe unterliegen mag, so müßte doch die Frage, ob sie überhaupt in die Bilanz einzustel len sind oder nicht, nach einheitlichen Grundsätzen in allen den Fällen geregelt sein, wo diese Bilanz zur Grundlage für die Fest stellung des Vermögens zum Zwecke derSteuerveranla- gung dienen soll. Damit ist schon gesagt, daß diese Grundsätze nicht ohne weiteres auch maßgebend für die kaufmännische Be wertung sein können, da bei einem Verkauf ganz andere Faktoren und Werte in Erscheinung treten, als bei normaler Fortführung eines Geschäfts. Wenn daher das Gesetz den Erfolg zeitigen würde, unserer Geschäftswelt zu größerer Klarheit über die Grundsätze der Vermögensbewertung zu verhelfen, so könnte diese Begleiterscheinung als ein wenigstens teilweiser Ersatz für die neuen Lasten, die es ihr auferlegt, angesehen werden. Gerade im
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