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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 28.09.1907
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 28.09.1907
- Sprache
- Deutsch
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227, 28. September 1SV7. Nichtamtlicher Teil. Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. 9777 gleichen Personen vertreten ließen (s. Anhang II). Aber der besondere Reiz und die einträchtige Stimmung, die diese Konferenz auszeichneten, flössen ganz natürlich auch aus der für letztere gewählten Umgebung: man tagte in einer Schweizer Stadt, die zwar klein, aber dennoch der Brenn punkt einer lebhaften und eigenartigen geistigen Kultur ist. Die in Neuenburg den Teilnehmern gebotene einfache und gleich zeitig vornehme Gastfreundschaft machte ihnen den dortigen Aufenthalt sofort --heimisch«. So konnte denn auch der leitende Ausschuß, an dessen Spitze sich der Staatsratspräsident Herr Quartier-la-Tente und der Stadtpräsident von Neuen burg, Herr Porchat, befanden, wohlverdiente Dankes bezeugungen einheimsen für die ständige Fürsorge, die er den Gästen der ^.ssoeiation und ihren Begleiterinnen -zuteil werden ließ. An den beiden Banketten, die die Teilnehmer ver einigten, herrschte eine große Herzlichkeit. Das erste fand im Obamx äu rooulin aNi Tage des Ausflugs in die prächtige Schlucht der Areuse statt. Daran schloß sich ein Besuch in der mit künstlerischem Verständnis restaurierten Wohnung von Jean-Jacques Rousseau, deren Besitzer, der Staatsrat Perrier, den Kongreß auf das angenehmste be wirtete. Das zweite war ein Abschiedsbankett, das die ^.ssociatiou den Eingeladenen in Saint-Blaise bot und am das eine schöne Rundfahrt auf dem See folgte, die den Abschied schwer machte. Diese Zusammenkünfte waren be lebt durch treffliche Reden, in denen ein ausgesprochen eigen artiger und offener Ton herrschte, und verschönt durch die klassischen Gesänge, die Fräulein Quartier-la-Tente mit Schwung vortrug. Dabei vergaß man nach den guten Über lieferungen der Vereinigung auch der Heimgegangenen nicht, man gedachte insbesondere der Spitzen des ersten Kongresses, der 16 Jahre vorher, im Jahre 1891, in Neuenburg getagt hatte: Numa Droz, Cornaz und Pouillet, deren Andenken vom Vorsitzenden der Tagung von 190? in bewegten Worten geehrt wurde. Alles läßt denn auch darauf schließen, daß die Teil nehmer dieser letzten Tagung Land, Leute und Behörden Neuenbürgs nicht so bald vergessen werden, um so weniger rasch, als Herr Philipp Godet, Professor an der Akademie, in einer geistsprühenden »Oauserio« deren charakteristische Eigentümlichkeiten im Lichte der Geschichte und im leuchtenden Prisma der Literatur meisterlich hervorzuheben verstand. Sind auch die Literaturgrößen einstiger Tage in ihren Urteilen über die Neuenburger nicht immer sehr milde gewesen, so lassen doch Schriftsteller und Künstler der Gegenwart im besonderen Verständnis der Dinge es sich immer mehr an gelegen sein, aufrichtig dafür zu sorgen, daß den braven und tüchtigen Eigenschaften des Neuenburger Volkes volle Ge rechtigkeit widerfahre. Allgemeine Übersicht über die Vorgänge auf dem Ge biete des literarischen und künstlerischen Eigentums. Die Arbeiten der Konferenz zerfielen in zwei getrennte Teile, von denen der eine den andern vorbereitete. Die zwei ersten Sitzungen wurden gänzlich der »all gemeinen Übersicht über die urheberrechtlichen Vorgänge mit Bezug auf Vertragsrecht, Gesetzgebung und Rechtsprechung« gewidmet. Mit dieser Übersicht war Herr Ernst Röthlis- berger aus Bern betraut worden. Nach jedem Abschnitt der Ausführungen des Generalberichterstatters eröffnete der Vor sitzende sofort die Diskussion und förderte damit verschiedene Anfragen, Bemerkungen und Mitteilungen zutage, die dazu beitrugen, diese beiden Sitzungen gewissermaßen in eine Um frage über den Stand des Urheberrechtsschutzes in den ver schiedenen Ländern der Welt zu verwandeln. In dieser sehr lehrreichen, mit großer Offenheit vorgenommenen Umfrage Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel. 7«. Jahrgang. herrschte bald ein optimistischer, bald aber auch ein mehr pessimistischer Zug vor. Nach dem Berichterstatter war die Signatur der elfmonatigen, seit dem letzten Kongreß von Bukarest verflossenen Periode das Unfertige, Provisorische, der Mangel an jedem zwingenden Druck, der das schmied bare Metall hätte zusammenschweißen können und der sich wohl erst bei Beginn der Arbeiten für die Berliner Konferenz einstellen wird. Immerhin gewann angesichts der vielen und mannigfaltigen Tatsachen, die bekannt gegeben und erörtert wurden, die Versammlung eher den Eindruck, daß »die Wahrheit vorwärts schreitet« und daß in diesem kurzen Zeitabschnitt wirkliche Fortschritte erzielt worden sind. 1. Vertragsrecht. Der Bericht besprach die plötzliche Einstellung der Vor arbeiten für den Eintritt Rumäniens in die Berner Union, eine Folge der agrarischen Wirren, wie dies durch einen der Konferenz vorgelesenen Brief des Herrn Ministers T. G. Djuvara in Bukarest bestätigt wurde, der zumeist diese Reform angebahnt und auch den nach dem Kongreß von Bukarest ausgearbeiteten Entwurf zu einem neuen rumänischen Urheber rechtsgesetz hauptsächlich entworfen hatte. Ferner behandelte der Bericht den Stillstand aller derartigen Arbeiten in Bul garien; den Zwiespalt der Geister in Holland hinsichtlich der Geneigtheit zur Annahme der Berner Konvention; die von Österreich gemachten Anstrengungen zur Ausdehnung seines Urheberrechtsschutzes auf Grundlage der sogenannten diplo matischen und materiellen Reziprozität, die die Gesetzesnovelle vom 26. Februar 1907 vorsieht, und die bis jetzt hierin erzielten, nicht gerade glänzenden Ergebnisse, die vielmehr dazu angetan sind, die Monarchie zum entscheidenden Schritt des Anschlusses an den Verband zu veranlassen; die von Italien mit Portugal und Nicaragua abgeschlossenen Ver träge; die von Frankreich unternommenen Versuche, die Be ziehungen mit Griechenland zu verbessern, wo die einheimische Literatur durch die ihr von ungenehmigten Wiedergaben und Übersetzungen fremder Werke bereitete Konkurrenz fast erdrückt wird, ebenso das Bestreben, in den Beziehungen mit Mexiko die jetzigen viel zu kostspieligen Förmlichkeiten zu erleichtern. Endlich wurde die große Bedeutung des neuen deutsch französischen Abkommens vom 8. April 1907, das einige Tage später, nämlich am 31. August, in Kraft treten sollte, in das richtige Licht gesetzt, sowohl was das Verhältnis der beiden Völker zu einander als auch die allgemeine Vervoll kommnung des Rechtslebens im Verband anbelangt.*) Es mögen nun die hauptsächlichsten Bemerkungen zu diesem Abschnitt des Berichts hier folgen. Niederlande. — Der Berichterstatter hatte der Ver sammlung von den wichtigsten Stellen einer Rede Kenntnis gegeben, die Herr van Stockum auf der 90. jährlichen Generalversammlung der niederländischen Buchhändler vereinigung am 3. Juli 1907 in Amsterdam gehalten hat. Darin erhebt sich der Redner gegen die Anklage, Holland bilde einen Mittelpunkt des literarischen Nachdrucks, und verficht die These, der holländische Buchhandel habe keinen Nachdruck mehr in den Vertrieb gebracht, mit Ausnahme eines einzigen, 1891 im Haag erschienenen Bändchens; dabei wird das Vorkommen des Musikaliennachdrucks und der Nachbildung von Kunstwerken (Nachdruck von Stichen) nicht in Abrede gestellt, ebensowenig das Vorkommen von un genehmigten Übersetzungen, deren Zahl sich immerhin be deutend vermindert habe, da »sehr viele holländische Verleger keine Übersetzungen fremder Bücher veröffentlichen, ohne sich *) Eine Abhandlung Uber diesen Vertrag wird in der nächsten Nummer des Droit ä'^uleur veröffentlicht und dabei auch die in der Konferenz berührte Frage der Befreiung des Aufführungs rechts musikalischer Werke von jedem Vorbehalt geprüft werden. 1274
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