8802 Börsenblatt f. d. Dlschn, Buchhandel. Künftig erscheinende Bücher. 209, 7. September 1907. Die Kommunale Praxis T> Hemnsgeg. vom Reilhstagsabgeordneten Vß M. Siideknul äußert sich im letzten Heft in sehr interessanter Weise über vr. Franz Hoenigers „Handbuch für Grundstücks- und Hhpothekeuwesen" re.: „Das Maklermerkbuch ist eine Darstellung des für Grrlnv- stücksmakler und ähnliche Geschäftsleute wichtigen Stoffes in alphabetischer Anordnung. Stich proben, die wir genommen haben, zeigen, daß das Buch sorgfältig und mit großer Beherrschung des Materials verfaßt worden ist. Die Herausgeber stellen sich vollkommen auf den ^andpuE des Hausbesitzers und der ihm dienenden Geschäftsleute. Daraus erklärt sich wohl auch, daß sie genaue Rezepte zur Umgehung kommunaler Steuervorschläge geben, ^n dem Kapitel über die Wertzuwachssteuer handelt Punkt 4 von Methoden des Nmgeycns der Wert- zuwachssteucr, die auch noch an einer anderen Stelle des Werkes mitgeteilt werden. Nach der ganzen Fassung des Abschnittes ist nicht daran zu zweifeln, daß die Verfasser des Maklermerk buches allen Grundbesitzern und Grundstückshändlcrn empfehlen wollen, die Wcrtzuwachsflcucr zu umgehen. Sie schreiben: „Die Wcrtzuwachsstcner ist dadurch zu umgehen, daß Verkäufer und Käufer eine Gesellschaft mit beschränkter Haftpflicht bilden, in der das Grundstück ohne Wcrt- erhöhung seitens des Verkäufers inseriert wird, während der Käufer die bare Anzahlung einbringt. Demnächst erwirbt der Käufer vom Verkäufer dessen sämtliche G. m. b. H.-Anteile zu einem Kurse, der die Wertstcigerung des Grundstücks entschließt. Die Stempel- und die Notariats- beziehungs weise Gerichtsgebühren für Gründung der G. m. b. H. und Erwerb ihrer Anteile sind weit ge ringer als die Wcrtzuwachsstcucr. In den meisten Kaufverträgen wird jetzt schon vorsorglich die Tragung der Wertzuwachsstcucr auf den Käufer abgcwälzt." — Es wird Aufgabe der staatlichen und kommunalen Steuerpolitiker sein, diesen Umgehnngskünsten der Grundstücksbesitzer und Grundstückshändler durch geeignete Vorschriften in den Steuerordnungcn ein^Ende zu bereiten." Mit obiger Originalbcsprechung der „Kommunalen Praxis" ist, wie nns Fachleute Mitteilen, ein außerordentlich wichtiges Thema angeschnitten, und zahlreiche Artikel in Fachzeitschriften und großen Tageszeitungen werden sich wohl demnächst auf Basis des De. Franz Hoenigerschcn „Maklcrmerk- buches" mit der Frage der Wertzuwachsstener und der angeblichen Umgehnng derselben beschäftigen. Heute schon möchten wir von unserem, d. h. vom vcrlegerischen Standpunkt aus Mitteilen, daß die Verfasser, zwei sehr bekannte und hochachtbare Juristen, bei Abfassung ihres Werkes Wohl kaum daran gedacht haben, den Haus- und Grundbesitzer, Grundstückshändler, Kapitalisten nsw., die bekanntermaßen zunächst als Interessenten für das „Maklcrmcrkbuch" in Frage kommen, unzu lässige „Rezepte zur Umgehung kommunaler Stenern" an die Hand zu geben. Anderseits aber scheint, wie wir von Leuten der Praxis rcsp. Käufern des Maklermerkbuchcs hören, der Grund der verblüffend großen Nachfrage nach diesem Buch in seinem eminenten Wert für die tägliche Praxis der Hypotheken- und Hausbesitzer, Grundstückshändler und Kapitalisten zu liegen. Wir weisen hierdurch noch einmal nachdrücklichst alle Herren Kollegen aus das Hocnigersche Hand buch hin, denn während viele schon sehr große Partien, manche Hunderte von Exemplaren bezogen haben, haben andere, teilweise große Handlungen an bedeutenden Plätzen, noch so gut wie gar nichts bezogen. Wir können nur annehmen, daß diesen Herren Kollegen das Buch bis jetzt entgangen ist. In den nächsten Tagen wird die 4. Auflage ansgegeben. Preis drosch. M. 3.— ord., M. 2.25 no., M. 2.— bar; «eb. M. 4.— ord., M. 2.65 bar. Zur Einführung, wenn bis 1. Oktober 1907 bestellt: 1 Exemplar mit 50^, Partie 7/6 mit 50 A. 1 Postpaket, enthaltend 13 brosch. Excmpl., für M. 17.— bar franko. Sehr wirkungsvolle Prospekte mit und ohne Firma in entsprechender Anzahl gratis. Berlin und Leipzig, 4. September 1907. Hermann Seemann Nachfolger.