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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 27.11.1905
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 27.11.1905
- Sprache
- Deutsch
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11122 Nichtamtlicher Teil. ^ 275, 27. November 1905. Otto MelcherS in Bremen. 1NL0 Weser, Im labrbuucksrt äs» HieckorZanZes. 2 xob. 3 Vt. Merd. schenk in Wie». 11141 Bernhard Tauchnitz in Leipzig. 11142 Orauckorck, Loprauo. (1'. lick. vols. 3854/55.) Thüringer Verlagsanstalt in W.-Jena. 11142 Irauckt, Lehrer Loru. 2 50 c); geb. 3 Verlag „Harmonie" in Berlin. 11147 Wilhelm Weicher in Leipzig. 11136 Verbotene Druckschriften. Durch rechtskräftiges Urteil des hiesigen Landgerichts I vom 8. d. M. ist gemäß ZZ 184°, 41 des Strafgesetzbuchs angeordnet die Unbrauchbarmachung aller folgender Druckschriften, sowie der zu ihrer Herstellung be stimmten Platten und Formen: 1. »Die künstliche Sterilität-, zugleich eine Kritik der Vorbeugungsmittel Meines Familienbuch) Gemein verständlich dargestellt von vr. inest. Henke; 2. Des Sonderabdrucks aus der »Deutschen Medizinischen Presse-, Berlin, Nr. 7, vom 5. April 1899: »Über antikonzeptionelle Mittel»; 3. »Der Preisliste über hygienische Gnmmiwaren- von Adolf Willdorfs Versandhaus. Berlin, 18. November 1905. (gez.) Der Erste Staatsanwalt beim Landgericht I. (Deutsches Fahndungsblatt Stück 2030 v 24. XI. 05.) Die Beschlagnahme der Nr. 218 der »Volksmacht für Schlesien, Posen und die Nachbargebiete ist durch Beschluß des hiesigen Amtsgerichts vom 14. d. M aufgehoben worden. Breslau, 18. November 1905. (gez.) Der Erste Staatsanwalt. (Deutsches Fahndungsblatt Stück 2029 vom 23. November 1905. Exemplare f (Vgl. Börsenblatt s. d. D. V. Nr. 223 vom 25. September 1905.) Nichtamtlicher Teil. Einführung drr Zensur in Wittenberg 1622. Von Ino. vr. Otto Clemen (Zwickau i S) Am 6. März 1522 erschien Luther, nachdem er ohne Wissen und Willen seines Kurfürsten die Wartburg verlassen hatte, wieder in Wittenberg, um die Reformbewegung, die seiner Meinung nach in ein falsches Fahrwasser geraten war, ins rechte alte Bett zurückzulenken und die überstürzten, ohne die nötige Rücksicht auf die noch am Alten hängen den schwachen Gemeindeglieder vorgenommenen Neue rungen rückgängig zu machen. Besonders mußte es ihm darauf ankommen, Karlstadt, der bisher an der Spitze der Reformpartei gestanden hatte, außer Gefecht zu setzen. In kürzester Zeit gelang es ihm auch, Rat und Universität von ihm abzubringen. Vor allem wurde Karlstadt jegliche Predigt tätigkeit untersagt und er so von seiner Gemeinde, die er drei Monate lang geleitet und beraten hatte, isoliert. Aber auch seine schriftstellerische Wirksamkeit sollte lahmgelegt werden. Karlstadt hatte eine Streitschrift ausgearbeitet, in der er mit mühsam verhaltener Erregung gegen die von Luther heraufgeführte Reaktion protestierte. »Um es nicht zum Äußersten kommen zu lassen-, richtete er sie nicht gegen Luther, sondern gegen einen alten Gegner von sich, den Leipziger Professor Hieronymus Dungersheim von Ochseufurt, der eigentlich längst als Finsterling galt, aber neuerdings auf einmal wieder Respektsperson ge worden war, da er den Bischof von Meißen Johann von Schleinitz aus seiner vom Kurfürsten zugelassenen Visitationsreise ins kursächstsche Gebiet begleitete. Schon hatte der Druck der Schrift in der Offizin des Nickel Schirlentz begönnet,, da erhielt der Uuiversitätssenat Kennt nis davon, trat eiligst zu einer Sitzung zusammen und beschloß, die Schrift zu konfiszieren und zu vernichten. Zugleich wurde »zu Vermeidung auffruhr und smehung der Personen, sonderlich das nichts Widder die gütliche schrifft gedruckt wurd-, eine Zensurkommission eingesetzt und den Druckern verboten, irgend etwas ausgehen zu lassen, -so zuuorn vom Rector vnd den vier Facultetn dechantn oder suust oerstendign vom Rector dazu verordnet nicht besichtiget vnd approbirt».') — Es wird immer befremdlich bleiben, daß Luther, der am 10. Dezember 1520 feierlich die päpstliche Bannbulle verbrannte und sich damit in aller Form von den alten Autoritäten lossagte, der am 18. April 1521 vor Kaiser und Reich sich lediglich auf sein in Gottes Wort gebundenes Gewissen berief, im April 1522 i,i seinem Wittenberg, in einer Zeit, da der Protestantismus noch iin Entstehen begriffen war, altes und neues durch- ciuandcrwogte und nur unbeschränkt freier Meinungsaus tausch zur Klärung, Festigung und Befriedigung der Gemüter führen konnte, das freie Wort in seiner Umgebung unterdrückte. Unterm 6. März 1523 erschien dann der Nürnberger Reichstagsabschied als kaiserliches Edikt, dessen 8. Artikel bestimmte: »daß unser Statthalter, Churfürsten, Fürsten und Stände des Reichs mittler gedachter Zeit des Concilii in allen Druckereien und bei allen Buchführern einer jeden Oberkeit mit allem möglichen Fleiß Vorsehung tun sollen, daß weiter nichts neues gedruckt, zu feilem Kauf getragen oder ausgelegt werde, es sei denn zuvor durch jede Oberkeit verordnete und verständige Person ... be sichtiget. Und wo aber ichts darüber druckt oder furgelegt, darin Mangel befunden wurde, dasselbig und sonderlich auch Schmähschriften zu drucken oder feil zu haben, bei großer Straf nit zugelassen, sonder also strenglich verboten sein und gehalten werden solle-. °) Für Wittenberg bot dieser Paragraph nichts Neues. In seiner Anfang Juli 1523 er schienenen Schrift: »Wider die Verkchrer und Fälscher kaiser- lichs Mandats« erklärt denn auch Luther seine Zustimmung: »Dißer artickel were lenzest zeyt geweßen, ich will yhn srey- lich wol hollten, denn wyr auch selb ymm vergangen!, yar ynn unßer universitet solchen artickel stelleten.« °) — Karl- st Die betr. Quellenstücke sind soeben erstmalig von H. Barge i» seinem: Andreas Bodenstein von Karlstadt II (Leipzig 1905), S. 562 ff. aus dem Sachsen-Erncstintsche» Gesamtarchio zu Weimar mitgeteilt worden. Vgl. auch I, 457. °) Enders, Luthers Briefwechsel IV, 176. °) Weimarer Lutherausgabe Xll, 65.
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